Dies ist ein Beitrag zum Thema sukzessive Fragen/Diagnose stellen einer gesetzlichen Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi,
ich habe mich gerade mal ein bisschen informiert. gesetzliche Betreuer haben keine Schweigepflicht ? Es ist sozusagen kein sicherer ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.06.2023
Beiträge: 24
|
Hi,
ich habe mich gerade mal ein bisschen informiert. gesetzliche Betreuer haben keine Schweigepflicht ? Es ist sozusagen kein sicherer Rahhmen ? Das war mir gar nicht bewusst. Ich denke auch das ich in Zukunft die gesetzliche Betreuerin wie ein Werkzeug nutze um nur 2 Sachen zu regeln: Finanzen und Behörden. Ich glaube ich habe da auch mein Anteil der Situation. Wegen Schweigepflicht: Sagt ihr dem Klienten das vor Antritt der Arbeit ? Das das die zusammenarbeit zwar auf Vertrauen und Kooperation besteht aber es ist kein sicherer Hafen wie zum Beispiel Bewo usw ? Liebe Grüße |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 69
|
Rechtliche Betreuer sind grundsätzlich auch an die Regeln des Datenschutzes gebunden. Es ist nicht so, dass Betreuer herumposaunen dürfen, welche Krankheiten ihre Betreuten haben oder wie genau ihre Finanzlage ist.
Mit dem zuständigen Betreuungsgericht werden diese Daten jedoch typischerweise über den Jahresbericht geteilt. Aber eben nur mit diesem. Was Betreuer nicht haben, ist ein Zeugnisverweigerungsrecht (wie nahestehende Verwandte) oder gar eine Pflicht (wie Rechtsanwälte für Mandanten oder Pfarrer mit dem Beichtgeheimnis). Du solltest also nicht frei über geplante oder durchgeführte Straftaten mit deiner Betreuerin sprechen. Dann muss sie dies zur Anzeige bringen. Wenn ich konkrete Anhaltspunkte habe, dass ein Betreuter potentiell mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte, dann werde ich diesen natürlich auch darüber aufklären. |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.06.2023
Beiträge: 24
|
Es geht da nicht um Straftaten sondern eher um Schweigepflicht. Aber wenn der Datenschutz greift, dann ist es ok.
Wegen Straftaten ist / wäre es ja ok. Weil Aufgabe der gesetzlichen Betreuung ist ja auch das dieser den Klienten vor sich selbst / oder bei Fremdgefährdung andere Schützt.... Lieben Dank... |
|
|
|
|
|
#14 |
|
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
|
Bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung greift natürlich KEINE Schweigepflicht oder Datenschutz.
Das sollte jedem klar sein! Da muss der Betreuer eingreifen und entsprechend Infos weitergeben, an die jeweiligen Stellen! |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 17.06.2023
Beiträge: 24
|
Hi
![]() Es geht hier eher um sehr private Angelegenheiten bzw Aufenthalte in der Klinik und mein Verhalten... Akut bin ich ja anders (Manie/Hypomanie) und da habe ich dann Angst das dann das Gericht daraus dann Schlüsse zieht. Aber ich gehe ja extra freiwillig in der Klinik um mich selbst zu schützen.... Nur halt die letzten 2 male waren die Aufenthalte sehr anders (ohne jetzt ins Detail zu gehen) Aber vielleicht unterschreibe ich in Zukunft extra nicht den Entbindung der Schweigepflicht das ich dann wirklich geschützt bin... Nur halt meine gesetzliche Betreuung kann ja dann, wenn ich es nicht explizit verneine, dann Wind bekommen und daraus Schlüsse ziehen, obwohl wie gesagt Akut der Krankheit ist/ bin ich anders.... Zur Zeit versteht es nur nicht meine gesetzliche Betreuung, das durch den Stress ich anders war und ich heute noch Echo davon habe... Das mit eigen und Fremdwahrnehmung ist mir schon klar. Alles gut.... ![]() Ich denke das Thema ist jetzt dann erstmal erledigt. Dank dir ![]() Grüße
|
|
|
|
|
|
#16 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
|
Ich muss hier mal ergänzend hinzufügen dass sich Soz.Päd./Sozialarbeiter sehr wohl im §203 StGB wiederfinden (Nr. 6, Nr.1 sind die Ärzte...)
Dabei ist Abs. 3 wichtig zu wissen und die angesprochene akute Eigen-u.Fremdgefährdung Dass man kein Zeugnisverweigerungsrecht z.B. gegenüber Polizei hat, wird schon lange kritisch gesehen, dem schließe ich mich auch an. Weise ich aber auch darauf hin. Gegenüber Dritten ("Sagen Sie mal, was zahlen Sie dem XXX eigentlich aus? Was kriegtn der für Leistungen? Habense schon Pflegegrad beantragt? Hat der ne Behinderung?") verweise ich regelmäßig auf meine Schweigepflicht. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|