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Beantragte Betreuung als Angehörige abgeben?

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Moin moin Pigeon hat den ersten Teil aus der Broschüre des BMJ korrekt zitiert Die folgenden Absätze sorgen dann wieder ...


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Alt 25.12.2025, 20:07   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
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Moin moin


Pigeon hat den ersten Teil aus der Broschüre des BMJ korrekt zitiert
Die folgenden Absätze sorgen dann wieder für Irritationen:


Direkt im Anschluss geht es so weiter:
"Hierbei ist zu beachten, dass die Wirkung einer von der Betreuungsbehörde vorgenommenen öffentlichen Beglaubigung bei über den Tod hinaus erteilten Vorsorgevollmachten, die seit dem 1. Januar 2023 öffentlich beglaubigt worden sind, mit dem Tod des Vollmachtgebers endet (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BtOG). Soll die öffentliche Beglaubigung also über den Tod hinaus wirksam
bleiben, ist eine notarielle Beglaubigung zu empfehlen."


Das macht dann die Probleme, wenn zwischendurch gestorben wird...


Und noch weiter - jetzt wird es wieder 'grundsätzlich' lustig, weil
...den Notar braucht's wohl doch nicht:


"Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Denn grundsätzlich bedarf die Vollmacht nicht derselben Form, die für einen
Vertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft vorgesehen ist, zu dem die Vollmacht die bevollmächtigte Person ermächtigt."


Aber keine grundsätzliche Regelung ohne Ausnahme:


"davon gibt es aber Ausnahmen. Die wohl wichtigste Ausnahme ist eine
unwiderrufliche Vollmacht, die auch zum Abschluss von Verträgen erteilt wird, die den Vollmachtgeber zum Erwerb oder zur Veräußerung
von Eigentum oder Erbbaurechten an Grundstücken oder von Eigentum an Wohnungen verpflichten. Solche Verträge sind insbesondere
Kaufverträge über Grundstücke oder 45 Eigentumswohnungen. Für diese Verträge ist die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung
gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend ist eine unwiderrufliche Vollmacht zum Abschluss von Immobiliengeschäften notariell zu beurkunden."


Ist es nicht schön? Wir sind in Deutschland. Da geht es von Hü nach Hott über Hotte-Hü und zurück. So kann jeder recht haben und man kann sich dann auf irgendetwas einigen. Wenn es geht: ohne sich die Schädel einzuschlagen.


Auf jeden Fall erst einmal schöne Weihnachten
und eine entspannte Zeit
wünscht


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.12.2025, 10:47   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Hallo,

mir haben sowohl Amtsgericht als auch Betreuungsstelle bestätigt dass meine Vollmacht in dieser Form nicht ausreicht und nichts mehr beglaubigt werden kann da meine Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist. Es muss also eine Betreuung in irgendeiner Form eingerichtet werden für den Hausverkauf.

Mir ging es jetzt darum wen ich kontaktiere wenn ich meine Anregung auf Betreuung ändern will dahingehend dass ich die Immobiliengeschichte nicht selbst schaffe. Ich werde mich im neuen Jahr bei beiden Stellen durchfragen wie das jetzt am besten geht.

Viele weihnachtliche Grüße!
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 26.12.2025, 23:46   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Zitat:
Mir ging es jetzt darum wen ich kontaktiere wenn ich meine Anregung auf Betreuung ändern will dahingehend dass ich die Immobiliengeschichte nicht selbst schaffe.
Dem Amtsgericht in schriftlicher Form. Wenn du schon eine Anregung geschrieben hast ist das nicht schlimm, dann schreibst du das dem Gericht nochmal hinterher.
Suprarenin ist offline  
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Alt 30.12.2025, 09:57   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Vielen Dank für die hilfreiche Info!
Muss ich dabei eine bestimmte Formulierung verwenden? Ich kenne mich mit Korrespondenz an das Gericht bisher nicht gut aus.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 30.12.2025, 11:59   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 69
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Nein, da ist keine bestimmte Formulierung notwendig. Eine Betreuungsanregung ist "formlos". Die Mitarbeiter des Amtsgerichts müssen nur verstehen, was du eigentlich willst.
MPock ist offline  
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Alt 31.12.2025, 11:36   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Vielen Dank! Ich denke ein klar formuliertes Schreiben kriege ich hin.

Mir ist in den letzten Tagen auch aufgegangen dass ich für meinem Vater parallel wohl auch eine Betreuung anregen sollte, denn für ihn muss ja dann auch ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Oder wird das bei Ehepaaren mit einem gemeinsamen Antrag beim Sozialamt gemacht - vermutlich nicht? Allein die Vorstellung mich demnächst mit diesem Antragsformular zu beschäftigen macht mich fertig.

Mit der Vorsorgevollmacht hab ich viele Jahre meine Eltern unterstützt, jetzt kann ich einfach nicht mehr. Ich hab ein schlechtes Gewissen dass ich jetzt alles abgeben will aber ich merke auch dass ich mich nicht mehr gut um meine Eltern kümmern kann.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 31.12.2025, 12:09   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 113
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Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Vielen Dank! Ich denke ein klar formuliertes Schreiben kriege ich hin.

Mir ist in den letzten Tagen auch aufgegangen dass ich für meinem Vater parallel wohl auch eine Betreuung anregen sollte, denn für ihn muss ja dann auch ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Oder wird das bei Ehepaaren mit einem gemeinsamen Antrag beim Sozialamt gemacht - vermutlich nicht? Allein die Vorstellung mich demnächst mit diesem Antragsformular zu beschäftigen macht mich fertig.

Mit der Vorsorgevollmacht hab ich viele Jahre meine Eltern unterstützt, jetzt kann ich einfach nicht mehr. Ich hab ein schlechtes Gewissen dass ich jetzt alles abgeben will aber ich merke auch dass ich mich nicht mehr gut um meine Eltern kümmern kann.

Das du nicht weißt, wie man solche Dinge regelt, ist normal. Dafür gibt es aber eine Unterstützung. Du kannst dich an einen Betreuungsverein wenden. Die beraten ehrenamtliche Bevollmächtigte. Evtl. kann der Betreuungsverein auch in Form einer Tandembetreuung Teile der Aufgaben übernehmen. Frage einfach Mal bei denen nach.
Pigeon ist offline  
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Alt 01.01.2026, 09:21   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Das du nicht weißt, wie man solche Dinge regelt, ist normal. Dafür gibt es aber eine Unterstützung. Du kannst dich an einen Betreuungsverein wenden. Die beraten ehrenamtliche Bevollmächtigte. Evtl. kann der Betreuungsverein auch in Form einer Tandembetreuung Teile der Aufgaben übernehmen. Frage einfach Mal bei denen nach.
Hallo Pigeon,

vielen Dank für deine Antwort. Ich stehe vollkommen auf dem Schlauch: meinst du das so, dass ich die externe Betreuung anregen sollte und mich trotzdem beim Verein beraten lassen kann? Ich wohne auch nicht in der Nähe meiner Eltern, der Betreuungsverein an den ich mich wende sollte dann wohl dort in der Nähe sein.
Je mehr ich mich dazu informiere desto überforderter bin ich und möchte einfach alles abgeben.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 01.01.2026, 10:23   #19
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
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Hallo Nina, du kannst dich zur Beratung an jeden Betreuungsverein wenden. Örtliche Zuständigkeiten gibts nur bei den Betreuungsbehörden und -gerichten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 20.01.2026, 17:36   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Hallo,

ich habe mich inzwischen hier beim Betreuungsverein beraten lassen. Ich weiß nun immerhin ungefähr, welcher Bereich was abdeckt, leider waren spezifische Fragen nicht möglich, da ich in einem anderen Bundesland als meine Eltern sind, beraten wurde.

Nun zu meiner Lage:
Ich hatte immer ein sehr schwieriges Verhältnis zu meinen Eltern. Habe dennoch so viel geholfen wie ich kann. Das haben sie bisher auch akzeptiert, seit sie im Pflegeheim untergebracht sind, kriege ich fast nur noch Aggressionen ab, weil sie durch die Demenz (bzw. Vorstufe bei meinem Vater) nicht einordnen können, dass der Schritt mit dem Heim notwendig war. Sie denken sie können zurück nach Hause und alles wieder selbst machen ohne Unterstützung. Ich komme nicht mehr weiter in der Kommunikation, und kann so auch keine guten Entscheidungen treffen und zB Verträge kündigen.

Insofern bin ich am überlegen, ob ich meine Vollmachten komplett abgebe und einen Berufsbetreuer für beide einsetzen lasse, und zwar für alle Bereiche. Ich hatte bisher gedacht, wenn ich Gesundheitssorge, Aufenthalt und Vermögenssorge behalte, wäre dies im Interesse meiner Eltern, aber es ist offenbar definitiv nicht in meinem Interesse, denn ich reibe mich komplett auf und kann so auch nicht gut handlungsfähig bleiben.

Würdet ihr unter diesen Voraussetzungen doch einige Bereiche behalten oder die Betreuung komplett abgeben?
NinaNuthouse ist offline  
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