Dies ist ein Beitrag zum Thema Beantragte Betreuung als Angehörige abgeben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Wenn du sowieso ein schwieriges verhältnis zu Deinen Eltern hast, dann solltest Du keine Aufgaben als Betreuerin übernehmen. ...
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#21 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
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Moin moin
Wenn du sowieso ein schwieriges verhältnis zu Deinen Eltern hast, dann solltest Du keine Aufgaben als Betreuerin übernehmen. Da können sich die Profis besser beschimpfen lassen. Die kennen das und halten es besser aus. Vor alles Dingen hast Du ohne Betreuungsauftrag die Möglichkeit einfach nur die Tochter sein zu können und musst dir nicht den Rücken wegen irgendwelcher Pflichten krummarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#22 | |||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Hallo Nina,
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Aber ja, ich würde es komplett abgeben und nur in dem Fall, dass du noch mitentscheiden willst, die Gesundheitssorge behalten wollen. |
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#23 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Hallo Suprarenin,
danke sehr, dann stelle ich gern meine Fragen hier. ![]() Mich würde interessieren, welche Aufgaben und Konsequenzen jeweils zu den Bereichen Gesundheit, Vermögenssorge und Aufenthalt gehören. Generell wäre ich sehr erleichtert, den komplexen Behördenkram abzugeben, vor allem das Puzzle Aufbrauchen des Vermögens bei paralleler Zahlung der Heimkosten/Antrag Sozialamt "Hilfe zur Pflege"/Hausverkauf bzw evtl Darlehen vom Amt. Das übersteigt jetzt schon meine Stresstoleranz. Krankenkasse/Pflegekasse ist ja dagegen noch relativ easy. Gesundheitssorge - also wie du schreibst das umfasst Anträge bei KK/PK, aber auch die Einwilligung zu Eingriffen bzw. Unterschrift, also potentiell auch Anwesenheit bei Arztbesuchen und bei Entscheidungen im KH? Und wenn ich diesen Bereich abgebe erhalte ich erstmal keine Auskunft mehr vom Arzt über meine Eltern, bzw. dann nur wenn ich beim Betreuer eine Auskunft einhole? Würde sich dann tatsächlich sinnvoll anhören das zu behalten. Aufenthalt - so wie ich es verstanden habe umfasst dies, dass man eben den Aufenthalt bestimmen kann also zB einen Heimvertrag/Mietvertrag abschließen kann, einen Heimplatz sucht, bzw den Umzug organisiert, aber nichts was mit geschlossener Unterbringung zu tun hat. Was würde passieren, wenn zB ein Elternteil verstirbt und man den Anderen (mit dessen Zustimmung) in ein näheres Heim umziehen lassen möchte - hilft dabei dann der Betreuer bei diesem Vorgang? Vermögenssorge - umfasst nehme ich an Kontoverwaltung, Zahlen von Rechnungen, Barbetrag beim Heim einzahlen, etc. Auch sowas wie Beantragen von Sozialleistungen? Das möchte ich auf gar keinen Fall machen müssen. Es gibt auf dem Vordruck für das Gericht hier noch einen Bereich "Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt" - sind dort dann Sozialleistungen/"Hilfe zur Pflege" mit abgedeckt? Wie ist es mit der Erledigung der Steuer? Ein Sonderfall ist tatsächlich, dass mein Vater neben der Rente noch niedrige wiederkehrende Einkünfte aus einem Vertrag hat, der aus Berufszeiten übrig ist, natürlich alles ordentlich beim Finanzamt/Krankenkasse gemeldet, die nötige Steuererkärung die ich bisher nebenher gemacht habe, übernimmt dann auch der Betreuer? Und als rein praktische Frage, wie gestaltet sich bei sowas die Übergabe? Erkläre ich dem Betreuer, was ich alles bisher gemacht habe und schicke ich dann die nötigen Unterlagen zu? Mir wurde gesagt, es hinge immer davon ab, wie die Berufsbetreuer so arbeiten, aber vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte. |
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#24 | |||||||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Wenn deine Eltern einwilligungsunfähig sind (wovon ich bei Demenz ausgehe), müsstest du vom Arzt aufgeklärt werden und du deine Einwilligung erteilen. In der Praxis kommt es auf den Arzt an, ob er die Aufklärung rüberfaxt und du Sie unterschrieben zurückschickst oder ob du dabei bist. Es gibt auch Ärzte, die bestehen auf eine persönliche Aufklärung und wollen das nicht am Telefon machen. Bei typischen Hausarztbesuchen hat noch nie ein Arzt meine Anwesenheit eingefordert. Zitat:
Und wenn ich diesen Bereich abgebe erhalte ich erstmal keine Auskunft mehr vom Arzt über meine Eltern, bzw. dann nur wenn ich beim Betreuer eine Auskunft einhole? Spätestens da würdest du Auskunft bekommen. Zitat:
Eine Unterbringung (geschlossen) kannst du damit nicht durchführen. Zitat:
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Zitat:
Gehört mit zur Vermögenssorge. Aber sehr unbeliebt bei Betreuern. Ich prüfe da in aller Regel erstmal ob überhaupt Steuererklärungspflicht besteht und wenn ja, ob ich damit einen Steuerberater beauftragen kann. (Stichpunkt genug Geld?) Zitat:
Ich persönlich bin froh über eine Mail mit den relevanten Daten und Aktenzeichen und Geschäftspartnern (Bank, Versicherung usw.) und einem kurzen Telefonat. Es gibt aber auch Betreuer die sagen "Ich brauche unbedingt die Unterlagen sonst kann ich nicht arbeiten", das ist individuell. |
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#25 | ||||||
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, hilft mir sehr!
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Verstehe ich das richtig, ein externer Betreuer ist ja beim Arztbesuch zu 99% nicht vor Ort dabei (weil gar keine Kapazität, ist ja klar), wie läuft das in der Praxis wenn sich dann der Betreute zum Beispiel allein zB in einer KH-Ambulanz nicht verlaufen soll? Das stelle ich mir absolut wild vor bei Menschen mit Demenz. Zitat:
Wäre ein Betreuer mit Aufenthaltssorge in dieser 2. Konstellation befugt zu entscheiden, ob zB jemand mit Demenz wieder aus dem Heim in sein Haus zurückzieht, weil es seinem Wunsch entspricht? Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das jemand so entscheidet bei meinen Eltern, wäre für mich als Angehörige allerdings der größte Albtraum, gerade weil ich es mit Müh und Not geschafft habe, sie zum dringend nötigen Heimumzug zu bewegen. Gibt es noch eine praktische Erwägung, warum ich diesen Bereich behalten/abgeben sollte? Zitat:
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#26 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 63
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Das ist grundsätzlich eine Frage die vermutlich jeder anders beantworten würde und eigentlich keiner kann - weil niemand in deiner Haut steckt. Wenn du aber sinngemäß schreibst: "...denn ich reibe mich komplett auf und kann so nicht gut handlungsfähig bleiben.", und "eh schwierig" würde ich dir empfehlen: Ja, gib sie ganz ab. Wenn *hust* dadurch kein Vermögen (für dich) gefährdet wird. Ich würde alles abgeben. Zumal du eben auch schreibst, dass du gesundheitlich "gut einiges durch hast". Dann machst du ja immer Kapazitäten für was frei, die du eigentlich nicht hast. Diese Antwort ist keine fachlich fundierte im Sinne der Betreuten. Sondern eine persönliche, die sich lediglich auf deine Perspektive bezieht. |
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#27 | |||||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Aufenthaltsbestimmung ist in der Praxis eher: Betreuter kann zuhause nicht mehr leben, will aber nicht ins Heim und kann krankheitsbedingt die Notwendigkeit nicht erkennen. Betreuer sagt es geht jetzt aber ins Heim. (so zumindest unsere Richter) Zitat:
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Realistisch gesehen bin ich immer sehr froh über Unterstützung von Angehörigen, nervig werden diese erst, wenn Sie einem erzählen, wie man die Arbeit machen soll und sich beschweren, wenn man nicht nach den Wünschen der Angehörigen handelt - in Richtung: Warum haben Sie nicht X gemacht, ich hätte das anders gemacht, usw usw... Den Eindruck von dir habe ich aber nicht. |
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#28 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Klar, letzten Endes kann es niemand anders als ich entscheiden. Wobei einem als Angehöriger auch manchmal der Abstand fehlt, vor allem wenn man sich vorher aus Pflichtgefühl so lange gekümmert hat. Daher ja auch meine ausgiebigen Fragen hier. Ich tue mich schwer damit, die Kontrolle loszulassen, obwohl ich es wirklich gern machen möchte. Meine Gesundheit zeigt es mir schon sehr deutlich, dass es notwendig ist.
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#29 | |||
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Ansonsten würde ich dem Betreuer die Arbeit so überlassen, wie er sie am besten erledigen kann. Im Zweifelsfall kriege ich ja auch gar nicht viel davon mit was der Betreuer so macht, außer wenn ich ständig über das Gericht Auskunft erfrage, oder? Naja, letzten Endes muss ich jetzt entscheiden, ob ich die Gesundheitssorge noch behalten möchte, ich kann momentan nicht überblicken, was das als Konsequenz bedeutet, wenn ich es abgebe. Es ist auf jeden Fall insgesamt ein großer Sprung für mich, meine Vollmachten jetzt abzugeben (krieg ich ja nie wieder), die Eltern dem Staat anzuvertrauen und zu hoffen, dass dann jemand gut und ausreichend alles für sie regelt. Aber andererseits fühlt sich der Gedanken daran unfassbar erleichternd an, weil ich einfach nicht mehr kann. |
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#30 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Solange jemand einen freien Willen bilden kann (das ist oft bei Demenz aufgehoben) ist dieser Wille für Betreuer bindend. Wenn dieser aufgehoben ist, geht man nach dem mutmaßlichen Willen, also was würde derjenige wollen. Bei einer Vollmacht ist es ein Auftragsverhältnis. Ein Auftrag kann jederzeit wieder zurückgenommen werden, solange man entsprechend noch dazu in der Lage ist (bei entsprechend schwergradiger Demenz ist das nicht der Fall). Oft verwechseln die Leute Vollmachten mit Betreuungen und sind der Meinung, dass alles, was für den Betreuer gilt, auch für jemanden mit Vollmacht gilt. (Stichwort Willensbefolgung) Das ist nicht der Fall. Bei der Vollmacht ist der kontrollierende der Vollmachtgeber, der dann ggf. auch die Vollmacht zurücknehmen kann. Zitat:
Du hättest damit sogar das Recht, gegen Entscheidungen des Gerichts im Interesse deiner Eltern Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts einzulegen, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Und im weiteren Verlauf, wenn du sagst "ich bin wieder fit genug", kannst du die Betreuung auch selbst irgendwann übernehmen. Damit würden dann aber auch Berichtspflichten als Betreuer bestehen. |
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