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Beantragte Betreuung als Angehörige abgeben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beantragte Betreuung als Angehörige abgeben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Wenn du sowieso ein schwieriges verhältnis zu Deinen Eltern hast, dann solltest Du keine Aufgaben als Betreuerin übernehmen. ...


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Alt 20.01.2026, 20:59   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
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Moin moin


Wenn du sowieso ein schwieriges verhältnis zu Deinen Eltern hast, dann solltest Du keine Aufgaben als Betreuerin übernehmen. Da können sich die Profis besser beschimpfen lassen. Die kennen das und halten es besser aus.


Vor alles Dingen hast Du ohne Betreuungsauftrag die Möglichkeit einfach nur die Tochter sein zu können und musst dir nicht den Rücken wegen irgendwelcher Pflichten krummarbeiten.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.01.2026, 13:13   #22
Forums-Geselle
 
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Hallo Nina,
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
leider waren spezifische Fragen nicht möglich, da ich in einem anderen Bundesland als meine Eltern sind, beraten wurde.
Du kannst deine spezifischen Fragen gerne hier reinstellen. Alternativ kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Insofern bin ich am überlegen, ob ich meine Vollmachten komplett abgebe und einen Berufsbetreuer für beide einsetzen lasse, und zwar für alle Bereiche. Ich hatte bisher gedacht, wenn ich Gesundheitssorge, Aufenthalt und Vermögenssorge behalte, wäre dies im Interesse meiner Eltern, aber es ist offenbar definitiv nicht in meinem Interesse, denn ich reibe mich komplett auf und kann so auch nicht gut handlungsfähig bleiben.
Für die eigene Psyche ist es mit Sicherheit nicht schädlich, wenn man sich von diesen zehrenden Umständen zurückzieht. Grundsätzlich wäre der Betreuer nach § 1822 BGB berechtigt/verpflichtet, dir Auskunft zu erteilen. Du wärst also nicht komplett aus dem Leben deiner Eltern raus, wenn du die Entscheidung triffst, dass sich besser ein Berufsbetreuer kümmern sollte.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Würdet ihr unter diesen Voraussetzungen doch einige Bereiche behalten oder die Betreuung komplett abgeben?
Wenn es dir wirklich wichtig ist, noch etwas entscheiden zu "dürfen", würde es sich anbieten, die Gesundheitssorge zu behalten. Damit hättest du aber auch weiterhin die Aufgabe, die Anträge bei der Kranken/Pflegekasse zu stellen bzw. würdest die Post von der Krankenkasse bekommen und dem Betreuer die gesundheitlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, falls er Sie zum Arbeiten braucht.
Aber ja, ich würde es komplett abgeben und nur in dem Fall, dass du noch mitentscheiden willst, die Gesundheitssorge behalten wollen.
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.01.2026, 14:02   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
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Hallo Suprarenin,

danke sehr, dann stelle ich gern meine Fragen hier.

Mich würde interessieren, welche Aufgaben und Konsequenzen jeweils zu den Bereichen Gesundheit, Vermögenssorge und Aufenthalt gehören.

Generell wäre ich sehr erleichtert, den komplexen Behördenkram abzugeben, vor allem das Puzzle Aufbrauchen des Vermögens bei paralleler Zahlung der Heimkosten/Antrag Sozialamt "Hilfe zur Pflege"/Hausverkauf bzw evtl Darlehen vom Amt. Das übersteigt jetzt schon meine Stresstoleranz.
Krankenkasse/Pflegekasse ist ja dagegen noch relativ easy.

Gesundheitssorge - also wie du schreibst das umfasst Anträge bei KK/PK, aber auch die Einwilligung zu Eingriffen bzw. Unterschrift, also potentiell auch Anwesenheit bei Arztbesuchen und bei Entscheidungen im KH?
Und wenn ich diesen Bereich abgebe erhalte ich erstmal keine Auskunft mehr vom Arzt über meine Eltern, bzw. dann nur wenn ich beim Betreuer eine Auskunft einhole? Würde sich dann tatsächlich sinnvoll anhören das zu behalten.

Aufenthalt - so wie ich es verstanden habe umfasst dies, dass man eben den Aufenthalt bestimmen kann also zB einen Heimvertrag/Mietvertrag abschließen kann, einen Heimplatz sucht, bzw den Umzug organisiert, aber nichts was mit geschlossener Unterbringung zu tun hat.
Was würde passieren, wenn zB ein Elternteil verstirbt und man den Anderen (mit dessen Zustimmung) in ein näheres Heim umziehen lassen möchte - hilft dabei dann der Betreuer bei diesem Vorgang?

Vermögenssorge - umfasst nehme ich an Kontoverwaltung, Zahlen von Rechnungen, Barbetrag beim Heim einzahlen, etc. Auch sowas wie Beantragen von Sozialleistungen? Das möchte ich auf gar keinen Fall machen müssen. Es gibt auf dem Vordruck für das Gericht hier noch einen Bereich "Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt" - sind dort dann Sozialleistungen/"Hilfe zur Pflege" mit abgedeckt?

Wie ist es mit der Erledigung der Steuer?
Ein Sonderfall ist tatsächlich, dass mein Vater neben der Rente noch niedrige wiederkehrende Einkünfte aus einem Vertrag hat, der aus Berufszeiten übrig ist, natürlich alles ordentlich beim Finanzamt/Krankenkasse gemeldet, die nötige Steuererkärung die ich bisher nebenher gemacht habe, übernimmt dann auch der Betreuer?

Und als rein praktische Frage, wie gestaltet sich bei sowas die Übergabe? Erkläre ich dem Betreuer, was ich alles bisher gemacht habe und schicke ich dann die nötigen Unterlagen zu?

Mir wurde gesagt, es hinge immer davon ab, wie die Berufsbetreuer so arbeiten, aber vielleicht gibt es hier Erfahrungswerte.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 21.01.2026, 14:47   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
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Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Generell wäre ich sehr erleichtert, den komplexen Behördenkram abzugeben, vor allem das Puzzle Aufbrauchen des Vermögens bei paralleler Zahlung der Heimkosten/Antrag Sozialamt "Hilfe zur Pflege"/Hausverkauf bzw evtl Darlehen vom Amt. Das übersteigt jetzt schon meine Stresstoleranz.
Der komplexe Behördenkram betrifft in aller Regel die Aufgabenbereich Vermögenssorge u. Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten. Sofern tatsächlich noch ein Grundstück da ist, wäre das ein zusätzlicher Aufgabenbereich für einen Betreuer, hier wäre das "Grundstücksangelegenheiten". Ist deine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt worden, wäre es für die Eintragung eines Darlehens auf einem Grundstück aber ohnehin erforderlich, dafür einen Betreuer zu bestellen.
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Gesundheitssorge - also wie du schreibst das umfasst Anträge bei KK/PK, aber auch die Einwilligung zu Eingriffen bzw. Unterschrift
Ja!
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
also potentiell auch Anwesenheit bei Arztbesuchen und bei Entscheidungen im KH?
Würdest du einen Arzt fragen: Ja, immer!!!
Wenn deine Eltern einwilligungsunfähig sind (wovon ich bei Demenz ausgehe), müsstest du vom Arzt aufgeklärt werden und du deine Einwilligung erteilen. In der Praxis kommt es auf den Arzt an, ob er die Aufklärung rüberfaxt und du Sie unterschrieben zurückschickst oder ob du dabei bist. Es gibt auch Ärzte, die bestehen auf eine persönliche Aufklärung und wollen das nicht am Telefon machen. Bei typischen Hausarztbesuchen hat noch nie ein Arzt meine Anwesenheit eingefordert.
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Und wenn ich diesen Bereich abgebe erhalte ich erstmal keine Auskunft mehr vom Arzt über meine Eltern
Thereotisch richtig. Auch in der Praxis sind Ärzte keine Unmenschen und geben (eigentlich unberechtigt) Auskunft an Angehörige.
Und wenn ich diesen Bereich abgebe erhalte ich erstmal keine Auskunft mehr vom Arzt über meine Eltern, bzw. dann nur wenn ich beim Betreuer eine Auskunft einhole?
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
dann nur wenn ich beim Betreuer eine Auskunft einhole?
Spätestens da würdest du Auskunft bekommen.


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Aufenthalt - so wie ich es verstanden habe umfasst dies, dass man eben den Aufenthalt bestimmen kann also zB einen Heimvertrag/Mietvertrag abschließen kann, einen Heimplatz sucht, bzw den Umzug organisiert, aber nichts was mit geschlossener Unterbringung zu tun hat.
Manche Richter sind hinsichtlich "Ich darf dann entscheiden wo derjenige wohnt" etwas uneinig. Die einen sagen das gilt nur für Meldeangelegenheiten, bspw. Ummelden. Die anderen sagen man kann dann bei einwilligungsunfähigen den Aufenthalt bestimmen. Hier bei uns in der Ecke tendieren die Richter zu 2.
Eine Unterbringung (geschlossen) kannst du damit nicht durchführen.
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Was würde passieren, wenn zB ein Elternteil verstirbt und man den Anderen (mit dessen Zustimmung) in ein näheres Heim umziehen lassen möchte - hilft dabei dann der Betreuer bei diesem Vorgang?
Jaein. Der Betreuer wird die entsprechenden Anträge stellen (Mitteilung an Sozialamt, Heimvertrag usw. beim Sozialhilfeträger wieder einreichen, ggf. Transport für denjenigen bestellen und gucken wie es bezahlt wird - das kommt in Einzelnen wirklich auf den individuellen Fall an.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Vermögenssorge - umfasst nehme ich an Kontoverwaltung, Zahlen von Rechnungen, Barbetrag beim Heim einzahlen, etc. Auch sowas wie Beantragen von Sozialleistungen?
Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Es gibt auf dem Vordruck für das Gericht hier noch einen Bereich "Geltendmachung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt" - sind dort dann Sozialleistungen/"Hilfe zur Pflege" mit abgedeckt?
Machen manche Gerichte, wenn die Vermögenssorge nicht drin ist. Ist praktisch aber völliger Unsinn meines Erachtens. Sozialleistungen / Hilfe zur Pflege / Hilfe zum Lebensunterhalt geltend zu machen gehört immer (auch) zur Vermögenssorge.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Wie ist es mit der Erledigung der Steuer?
Gehört mit zur Vermögenssorge. Aber sehr unbeliebt bei Betreuern. Ich prüfe da in aller Regel erstmal ob überhaupt Steuererklärungspflicht besteht und wenn ja, ob ich damit einen Steuerberater beauftragen kann. (Stichpunkt genug Geld?)


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Und als rein praktische Frage, wie gestaltet sich bei sowas die Übergabe? Erkläre ich dem Betreuer, was ich alles bisher gemacht habe und schicke ich dann die nötigen Unterlagen zu?
Das kommt auf den jeweiligen Betreuer an. Oft so wie du es beschrieben hast, oft auch, dass einfach nur die Unterlagen rübergemailt werden, oft auch, dass man einmal drüber telefoniert. Das ist wirklich sehr individuell.
Ich persönlich bin froh über eine Mail mit den relevanten Daten und Aktenzeichen und Geschäftspartnern (Bank, Versicherung usw.) und einem kurzen Telefonat. Es gibt aber auch Betreuer die sagen "Ich brauche unbedingt die Unterlagen sonst kann ich nicht arbeiten", das ist individuell.
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.01.2026, 15:35   #25
Einsteiger
 
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Ganz herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, hilft mir sehr!

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Der komplexe Behördenkram betrifft in aller Regel die Aufgabenbereich Vermögenssorge u. Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten. Sofern tatsächlich noch ein Grundstück da ist, wäre das ein zusätzlicher Aufgabenbereich für einen Betreuer, hier wäre das "Grundstücksangelegenheiten".
Genau, darum ging es anfangs auch erstmal, da nichts notariell beglaubigt ist, und ich für die Eltern sonst das Haus/Grundstück nicht hätte verkaufen können. Das Ganze möchte ich jetzt auf jeden Fall auch an einen Betreuer abgeben - also überlappt es sich hier auch mit dem Bereich Vermögenssorge.

Zitat:
Es gibt auch Ärzte, die bestehen auf eine persönliche Aufklärung und wollen das nicht am Telefon machen. Bei typischen Hausarztbesuchen hat noch nie ein Arzt meine Anwesenheit eingefordert.
Ich denke der klassische Hausarztbesuch findet jetzt eher im Heim statt, dafür haben die ja auch schon eine Schweigepflichtsentbindung. Für alles andere (Facharzt, KH) würde ich als Tochter wenn ich den Bereich mit meiner Vollmacht behalte wohl eh dabei sein.

Verstehe ich das richtig, ein externer Betreuer ist ja beim Arztbesuch zu 99% nicht vor Ort dabei (weil gar keine Kapazität, ist ja klar), wie läuft das in der Praxis wenn sich dann der Betreute zum Beispiel allein zB in einer KH-Ambulanz nicht verlaufen soll? Das stelle ich mir absolut wild vor bei Menschen mit Demenz.


Zitat:
Manche Richter sind hinsichtlich "Ich darf dann entscheiden wo derjenige wohnt" etwas uneinig. Die einen sagen das gilt nur für Meldeangelegenheiten, bspw. Ummelden. Die anderen sagen man kann dann bei einwilligungsunfähigen den Aufenthalt bestimmen. Hier bei uns in der Ecke tendieren die Richter zu 2.
Eine Unterbringung (geschlossen) kannst du damit nicht durchführen.
Also über geschlossene Unterbringung möchte ich im Zweifelsfall eh nicht entscheiden müssen, würde ich gern abgeben. Aufenthaltssorge klingt dann so wie ne Wundertüte je nach Richter.

Wäre ein Betreuer mit Aufenthaltssorge in dieser 2. Konstellation befugt zu entscheiden, ob zB jemand mit Demenz wieder aus dem Heim in sein Haus zurückzieht, weil es seinem Wunsch entspricht? Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass das jemand so entscheidet bei meinen Eltern, wäre für mich als Angehörige allerdings der größte Albtraum, gerade weil ich es mit Müh und Not geschafft habe, sie zum dringend nötigen Heimumzug zu bewegen.

Gibt es noch eine praktische Erwägung, warum ich diesen Bereich behalten/abgeben sollte?


Zitat:
(Sozialhilfeantrag) Machen manche Gerichte, wenn die Vermögenssorge nicht drin ist. Ist praktisch aber völliger Unsinn meines Erachtens. Sozialleistungen / Hilfe zur Pflege / Hilfe zum Lebensunterhalt geltend zu machen gehört immer (auch) zur Vermögenssorge.
Also wäre Vermögenssorge an den Betreuer abgeben sehr sinnvoll wenn ich mich nicht mit dem "Hilfe zur Pflege"-Formular und Darlehensdiskussionen abkämpfen will?

Zitat:
(Steuer) Gehört mit zur Vermögenssorge. Aber sehr unbeliebt bei Betreuern. Ich prüfe da in aller Regel erstmal ob überhaupt Steuererklärungspflicht besteht und wenn ja, ob ich damit einen Steuerberater beauftragen kann. (Stichpunkt genug Geld?)
Kann ich nachvollziehen. Hier geht es um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die müssen ja immer erklärt werden, Steuerberater scheidet denke ich wegen der niedrigen Beträge aus, aber klar kann man dann prüfen. Wie gesagt ich habe das immer selbst gemacht und letzten Endes war es eine Zahl im entsprechenden Formular, der Rest der Erklärung waren nur vorausgefüllte Einträge (Rente, Sozialversicherungsbeiträge).

Zitat:
Das kommt auf den jeweiligen Betreuer an. Oft so wie du es beschrieben hast, oft auch, dass einfach nur die Unterlagen rübergemailt werden, oft auch, dass man einmal drüber telefoniert.
Das ist wirklich sehr individuell.
Alles klar, klingt beides super machbar für mich. Mir geht es ja im Zweifelsfall nur darum, dass nix hintenüber fällt, wodurch der Betreuer dann evtl noch mehr Arbeit hat. Dadurch, dass ich jetzt viele Jahre Papierkram meiner Eltern erledigt habe, weiß ich ja ungefähr, was alles so ansteht.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 21.01.2026, 16:41   #26
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Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe mich inzwischen hier beim Betreuungsverein beraten lassen. Ich weiß nun immerhin ungefähr, welcher Bereich was abdeckt, leider waren spezifische Fragen nicht möglich, da ich in einem anderen Bundesland als meine Eltern sind, beraten wurde.

Nun zu meiner Lage:
Ich hatte immer ein sehr schwieriges Verhältnis zu meinen Eltern. Habe dennoch so viel geholfen wie ich kann. Das haben sie bisher auch akzeptiert, seit sie im Pflegeheim untergebracht sind, kriege ich fast nur noch Aggressionen ab, weil sie durch die Demenz (bzw. Vorstufe bei meinem Vater) nicht einordnen können, dass der Schritt mit dem Heim notwendig war. Sie denken sie können zurück nach Hause und alles wieder selbst machen ohne Unterstützung. Ich komme nicht mehr weiter in der Kommunikation, und kann so auch keine guten Entscheidungen treffen und zB Verträge kündigen.

Insofern bin ich am überlegen, ob ich meine Vollmachten komplett abgebe und einen Berufsbetreuer für beide einsetzen lasse, und zwar für alle Bereiche. Ich hatte bisher gedacht, wenn ich Gesundheitssorge, Aufenthalt und Vermögenssorge behalte, wäre dies im Interesse meiner Eltern, aber es ist offenbar definitiv nicht in meinem Interesse, denn ich reibe mich komplett auf und kann so auch nicht gut handlungsfähig bleiben.

Würdet ihr unter diesen Voraussetzungen doch einige Bereiche behalten oder die Betreuung komplett abgeben?



Das ist grundsätzlich eine Frage die vermutlich jeder anders beantworten würde und eigentlich keiner kann - weil niemand in deiner Haut steckt.
Wenn du aber sinngemäß schreibst:
"...denn ich reibe mich komplett auf und kann so nicht gut handlungsfähig bleiben.", und "eh schwierig" würde ich dir empfehlen:


Ja, gib sie ganz ab.
Wenn *hust* dadurch kein Vermögen (für dich) gefährdet wird.
Ich würde alles abgeben.
Zumal du eben auch schreibst, dass du gesundheitlich "gut einiges durch hast".
Dann machst du ja immer Kapazitäten für was frei, die du eigentlich nicht hast.
Diese Antwort ist keine fachlich fundierte im Sinne der Betreuten.
Sondern eine persönliche, die sich lediglich auf deine Perspektive bezieht.
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 21.01.2026, 18:15   #27
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Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Verstehe ich das richtig, ein externer Betreuer ist ja beim Arztbesuch zu 99% nicht vor Ort dabei (weil gar keine Kapazität, ist ja klar), wie läuft das in der Praxis wenn sich dann der Betreute zum Beispiel allein zB in einer KH-Ambulanz nicht verlaufen soll? Das stelle ich mir absolut wild vor bei Menschen mit Demenz.
In aller Regel begleiten Mitarbeiter aus den Heimen die Betreuten zum Arzt, wenn es erforderlich ist. Bei größeren Dingen geschieht dann oft schon Kommunikation zwischen Arzt/Betreuer/Heim vor dem eigentlichen Termin. Aber ja, manche stellen sich vor, dass der Betreuer Arzttermine begleiten. Im Einzelfall sehe ich das auch für erforderlich an (bspw. jemandem soll etwas amputiert werden), im Regelfall ist das aber gar nicht so dringend erforderlich, wie es gerne hochgebauscht wird.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Also über geschlossene Unterbringung möchte ich im Zweifelsfall eh nicht entscheiden müssen, würde ich gern abgeben. Aufenthaltssorge klingt dann so wie ne Wundertüte je nach Richter.
Über eine geschlossene Unterbringung wäre in jedem Fall auch ein entsprechender Aufgabenbereich notwendig (oder in der Vollmacht freiheitsentziehende Unterbringung angekreuzt), aber da wären auch betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse.
Aufenthaltsbestimmung ist in der Praxis eher: Betreuter kann zuhause nicht mehr leben, will aber nicht ins Heim und kann krankheitsbedingt die Notwendigkeit nicht erkennen. Betreuer sagt es geht jetzt aber ins Heim. (so zumindest unsere Richter)

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Wäre ein Betreuer mit Aufenthaltssorge in dieser 2. Konstellation befugt zu entscheiden, ob zB jemand mit Demenz wieder aus dem Heim in sein Haus zurückzieht, weil es seinem Wunsch entspricht?.
Ja, wäre er. Aber das wird ein Betreuer nicht tun, wenn er sich nicht sicher sein kann, dass es zuhause auch läuft. Also in dem Fall den du hier schilderst sehe ich dieses Risiko nicht.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Gibt es noch eine praktische Erwägung, warum ich diesen Bereich behalten/abgeben sollte?
Ich persönlich würde wenn dann nur die Gesundheitssorge behalten.


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Also wäre Vermögenssorge an den Betreuer abgeben sehr sinnvoll wenn ich mich nicht mit dem "Hilfe zur Pflege"-Formular und Darlehensdiskussionen abkämpfen will?
Ja!

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Wie gesagt ich habe das immer selbst gemacht und letzten Endes war es eine Zahl im entsprechenden Formular, der Rest der Erklärung waren nur vorausgefüllte Einträge (Rente, Sozialversicherungsbeiträge).
Ich denke der künftige Betreuer wäre sehr dankbar über so eine weitere Unterstützung.

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Alles klar, klingt beides super machbar für mich. Mir geht es ja im Zweifelsfall nur darum, dass nix hintenüber fällt, wodurch der Betreuer dann evtl noch mehr Arbeit hat. Dadurch, dass ich jetzt viele Jahre Papierkram meiner Eltern erledigt habe, weiß ich ja ungefähr, was alles so ansteht.
Ich denke da wird der potenzielle Betreuer schon dankbar drüber sein, wenn du ihm sagen kannst, was bisher anfiel und was noch so gemacht werden müsste - schwarze Schafe gibt es aber überall, das kann man nie ausschließen. Aber das Betreuungsgericht führt nunmal auch noch Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers.
Realistisch gesehen bin ich immer sehr froh über Unterstützung von Angehörigen, nervig werden diese erst, wenn Sie einem erzählen, wie man die Arbeit machen soll und sich beschweren, wenn man nicht nach den Wünschen der Angehörigen handelt - in Richtung: Warum haben Sie nicht X gemacht, ich hätte das anders gemacht, usw usw...
Den Eindruck von dir habe ich aber nicht.
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Alt 22.01.2026, 10:40   #28
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Zitat:
Zitat von Jungbrunhilde Beitrag anzeigen
Wenn *hust* dadurch kein Vermögen (für dich) gefährdet wird.
Ich würde alles abgeben.
Zumal du eben auch schreibst, dass du gesundheitlich "gut einiges durch hast".
Dann machst du ja immer Kapazitäten für was frei, die du eigentlich nicht hast.
Klar, letzten Endes kann es niemand anders als ich entscheiden. Wobei einem als Angehöriger auch manchmal der Abstand fehlt, vor allem wenn man sich vorher aus Pflichtgefühl so lange gekümmert hat. Daher ja auch meine ausgiebigen Fragen hier. Ich tue mich schwer damit, die Kontrolle loszulassen, obwohl ich es wirklich gern machen möchte. Meine Gesundheit zeigt es mir schon sehr deutlich, dass es notwendig ist.
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Alt 22.01.2026, 11:06   #29
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Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
In aller Regel begleiten Mitarbeiter aus den Heimen die Betreuten zum Arzt, wenn es erforderlich ist. Bei größeren Dingen geschieht dann oft schon Kommunikation zwischen Arzt/Betreuer/Heim vor dem eigentlichen Termin.
Ah ok, das ist natürlich sinnvoll. Momentan ist es so, dass ich als Bevollmächtigte dann zu externen Terminen mitkommen soll, damit ich Einwilligungen etc. unterschreiben kann. Aber ist ja klar, dass es auch eine pragmatische Regelung braucht, falls man für sowas keine Zeit hat als Angehöriger (oder wenn es niemanden gibt).

Zitat:
Aufenthaltsbestimmung ist in der Praxis eher: Betreuter kann zuhause nicht mehr leben, will aber nicht ins Heim und kann krankheitsbedingt die Notwendigkeit nicht erkennen. Betreuer sagt es geht jetzt aber ins Heim. (so zumindest unsere Richter)
Diese Situation hatte ich zuhause zwischendrin auch, und mir wurden da sehr widersprüchliche Dinge gesagt von den verschiedenen Stellen (soz.psych. Dienst, Hausarzt, Betreuungsstelle Landkreis, Auskunft Amtsgericht). Aber letztlich geht es dann in so einem Fall über den Richter, richtig? Also egal ob mit Vollmacht oder Betreuung?

Zitat:
Realistisch gesehen bin ich immer sehr froh über Unterstützung von Angehörigen, nervig werden diese erst, wenn Sie einem erzählen, wie man die Arbeit machen soll und sich beschweren, wenn man nicht nach den Wünschen der Angehörigen handelt - in Richtung: Warum haben Sie nicht X gemacht, ich hätte das anders gemacht, usw usw...
Den Eindruck von dir habe ich aber nicht.
Nein für sowas hätte ich gar keine Energie. Ich möchte nur gern alles strukturiert übergeben, und für Rückfragen wär ich natürlich da, oder halt Organisatorisches, zum Beispiel irgendwann Schlüsselübergabe vom Haus und sowas. Es hängen ja bei meinen Eltern viele Dinge an der Betreuung.

Ansonsten würde ich dem Betreuer die Arbeit so überlassen, wie er sie am besten erledigen kann. Im Zweifelsfall kriege ich ja auch gar nicht viel davon mit was der Betreuer so macht, außer wenn ich ständig über das Gericht Auskunft erfrage, oder?

Naja, letzten Endes muss ich jetzt entscheiden, ob ich die Gesundheitssorge noch behalten möchte, ich kann momentan nicht überblicken, was das als Konsequenz bedeutet, wenn ich es abgebe.

Es ist auf jeden Fall insgesamt ein großer Sprung für mich, meine Vollmachten jetzt abzugeben (krieg ich ja nie wieder), die Eltern dem Staat anzuvertrauen und zu hoffen, dass dann jemand gut und ausreichend alles für sie regelt. Aber andererseits fühlt sich der Gedanken daran unfassbar erleichternd an, weil ich einfach nicht mehr kann.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 22.01.2026, 11:50   #30
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Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Diese Situation hatte ich zuhause zwischendrin auch, und mir wurden da sehr widersprüchliche Dinge gesagt von den verschiedenen Stellen (soz.psych. Dienst, Hausarzt, Betreuungsstelle Landkreis, Auskunft Amtsgericht). Aber letztlich geht es dann in so einem Fall über den Richter, richtig? Also egal ob mit Vollmacht oder Betreuung?
Das ist tatsächlich ein häufiger Irrglaube, dass der Richter entscheidet, was passiert. In aller Regel entscheidet das Betreuer, in entscheidenden Fällen muss der Richter oder Rechtspfleger die Entscheidung betreuungsgerichtlich genehmigen.
Solange jemand einen freien Willen bilden kann (das ist oft bei Demenz aufgehoben) ist dieser Wille für Betreuer bindend. Wenn dieser aufgehoben ist, geht man nach dem mutmaßlichen Willen, also was würde derjenige wollen.
Bei einer Vollmacht ist es ein Auftragsverhältnis. Ein Auftrag kann jederzeit wieder zurückgenommen werden, solange man entsprechend noch dazu in der Lage ist (bei entsprechend schwergradiger Demenz ist das nicht der Fall).
Oft verwechseln die Leute Vollmachten mit Betreuungen und sind der Meinung, dass alles, was für den Betreuer gilt, auch für jemanden mit Vollmacht gilt. (Stichwort Willensbefolgung) Das ist nicht der Fall. Bei der Vollmacht ist der kontrollierende der Vollmachtgeber, der dann ggf. auch die Vollmacht zurücknehmen kann.


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
(krieg ich ja nie wieder), die Eltern dem Staat anzuvertrauen und zu hoffen, dass dann jemand gut und ausreichend alles für sie regelt.
Du kannst bei Einleitung des Verfahrens deine Beteiligung gem. § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG beantragen. Dann bekommst du alles aus dem Verfahren zur Kenntnisnahme mit übersandt.
Du hättest damit sogar das Recht, gegen Entscheidungen des Gerichts im Interesse deiner Eltern Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts einzulegen, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG.
Und im weiteren Verlauf, wenn du sagst "ich bin wieder fit genug", kannst du die Betreuung auch selbst irgendwann übernehmen. Damit würden dann aber auch Berichtspflichten als Betreuer bestehen.
Suprarenin ist offline  
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