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Beantragte Betreuung als Angehörige abgeben?

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Zitat: Zitat von Suprarenin Solange jemand einen freien Willen bilden kann (das ist oft bei Demenz aufgehoben) ist dieser Wille ...


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Alt 22.01.2026, 12:14   #31
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Solange jemand einen freien Willen bilden kann (das ist oft bei Demenz aufgehoben) ist dieser Wille für Betreuer bindend. Wenn dieser aufgehoben ist, geht man nach dem mutmaßlichen Willen, also was würde derjenige wollen.
Wie ist es, wenn der freie/mutmaßliche Wille der eigenen Gesundheit entgegensteht, sprich der Betroffene wieder zuhause leben möchte, und durch seine Demenz nicht verstehen kann, dass das nicht mehr geht? Also wo ist der Punkt, ab wann der freie Wille bei einem Menschen mit Demenz nicht mehr ausschlaggebend ist.


Zitat:
Oft verwechseln die Leute Vollmachten mit Betreuungen und sind der Meinung, dass alles, was für den Betreuer gilt, auch für jemanden mit Vollmacht gilt. (Stichwort Willensbefolgung) Das ist nicht der Fall. Bei der Vollmacht ist der kontrollierende der Vollmachtgeber, der dann ggf. auch die Vollmacht zurücknehmen kann.
Also wenn man vom oberen Fall ausgeht (Demenzbetroffener möchte unbedingt aus dem Heim nach Hause, kommt dort aber nicht mehr zurecht), kann der Betreuer entscheiden, aber der Bevollmächtigte eher nicht?


Zitat:
Du kannst bei Einleitung des Verfahrens deine Beteiligung gem. § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG beantragen. Dann bekommst du alles aus dem Verfahren zur Kenntnisnahme mit übersandt.
Super, vielen Dank. Packe ich das gleich in die Anregung zur Betreuung mit rein oder beantrage ich es nachdem die erste Post vom Gericht da ist?

Zitat:
Und im weiteren Verlauf, wenn du sagst "ich bin wieder fit genug", kannst du die Betreuung auch selbst irgendwann übernehmen. Damit würden dann aber auch Berichtspflichten als Betreuer bestehen.
Das ist total hilfreich zu wissen.
NinaNuthouse ist offline  
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Alt 22.01.2026, 12:26   #32
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 539
Standard

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Es ist auf jeden Fall insgesamt ein großer Sprung für mich, meine Vollmachten jetzt abzugeben (krieg ich ja nie wieder) [...]
Du musst bestehende Vollmachten nicht "abgeben". Es reicht, wenn du deutlich machst, dass du von den Vollmachten bis auf Weiteres (ganz oder teilweise) keinen Gebrauch mehr machen wirst.
FFB ist offline  
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Alt 22.01.2026, 13:00   #33
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
Standard

Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Wie ist es, wenn der Betroffene wieder zuhause leben möchte, und durch seine Demenz nicht verstehen kann, dass das nicht mehr geht?
Dann wäre das wahrscheinlich die Aufhebung der freien Willensbildung im Bezug auf diese Entscheidung. Das kann und wird aber nur ein Gutachter sagen können, der dann vom Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens bestellt wird.


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Also wenn man vom oberen Fall ausgeht (Demenzbetroffener möchte unbedingt aus dem Heim nach Hause, kommt dort aber nicht mehr zurecht), kann der Betreuer entscheiden, aber der Bevollmächtigte eher nicht?
Entscheiden können das beide, der Bevollmächtigte könnte dann aber in der Situation sein, dass die Vollmacht einfach widerrufen wird, bevor die Entscheidung umgesetzt wird, wenn der Vollmachtgeber dazu noch in der Lage ist.


Zitat:
Zitat von NinaNuthouse Beitrag anzeigen
Packe ich das gleich in die Anregung zur Betreuung mit rein
Ja und markier es bitte fett, dass du ausdrücklich die Beteiligung am Verfahren beantragst und verweis auf den Paragrafen.
Suprarenin ist offline  
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Alt 22.01.2026, 13:20   #34
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2021
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Entscheiden können das beide, der Bevollmächtigte könnte dann aber in der Situation sein, dass die Vollmacht einfach widerrufen wird, bevor die Entscheidung umgesetzt wird, wenn der Vollmachtgeber dazu noch in der Lage ist.
Verstehe. Wurde mir von den diversen Stellen mitunter sehr unterschiedlich kommuniziert, das hat dann viel Verwirrung gestiftet.
Aber in der Praxis ist es bei Demenzerkrankten ja nicht gängig, dass sie eine Vollmacht widerrufen.

Zitat:
Ja und markier es bitte fett, dass du ausdrücklich die Beteiligung am Verfahren beantragst und verweis auf den Paragrafen.
Danke!
NinaNuthouse ist offline  
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