Dies ist ein Beitrag zum Thema Nach langem Klinikaufenthalt nicht arbeitsfähig - was beantragen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Unsere Tochter ist 22J, hat eine abgeschlossene Ausbildung. Sie hat GdB 60% und einen Pflegegrad3, der aber wahrscheinlich nicht weitergeführt ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.10.2025
Beiträge: 6
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Unsere Tochter ist 22J, hat eine abgeschlossene Ausbildung. Sie hat GdB 60% und einen Pflegegrad3, der aber wahrscheinlich nicht weitergeführt wird, weil sie jetzt in eine therapeutische Wohngruppe gezogen ist (volstationär), die über das Jugendamt / Eingliederungshilfe finanziert wird. Anteilig zahlen sich wir als Eltern. Ich weiß nicht, wo wir unsere Tochter jetzt melden können. Grundsicherung? ALG? Die Krankenkasse zahlen derzeit wir. Wann sie wieder arbeiten / studieren kann ist ungewiss. Sie ist seit 7 Jahren an Anorexie erkrankt.
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 69
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Eine Frage vorab - inwiefern meinst du, dass der Pflegegrad "nicht weitergeführt" wird? Der Pflegegrad bezieht sich auf den aktuellen Zustand der Person, nicht deren Aufenthaltsort. Wenn deine Tochter noch Pflegebedarf hat, so kann dieser auch in der therapeutischen Wohneinrichtung geleistet werden. Falls bestimmte Tätigkeiten eines Pflegedienstes von der Einrichtung übernommen werden, wird die Einrichtung typischerweise das auch gesondert abrechnen. Ansonsten kann deine Tochter alternativ das nicht genutzte Budget an Sachleistungen teilweise ausgezahlt bekommen.
Eine Herabstufung oder komplette Aufhebung des Pflegegrads wäre nur dann möglich, wenn der erfreuliche Fall eintritt, dass es deiner Tochter tatsächlich wieder besser geht und sie die Pflege nicht mehr benötigt. Für die Grundsicherung sehe ich bei deiner Tochter erstmal das Jobcenter in der Pflicht. Sie mag zwar temporär arbeitsunfähig sein, aber hoffentlich wird sich ihr Zustand verbessern, so dass sie später wieder arbeiten kann. Außerdem ist gut zu wissen: Falls du den Antrag stellst und innerhalb zwei Wochen keinen Widerspruch bekommst, dann hat das Jobcenter automatisch seine Zuständigkeit anerkannt. Falls das Jobcenter innerhalb der zwei Wochen sich als nicht zuständig erklärt, muss es selber den Antrag an den richtigen Leistungsträger weiterleiten. Also habe keine Angst davor, hier etwas falsch zu machen - solange du keine falschen Angaben im Antrag machst, sollte der Antrag letzendlich immer die richtige Stelle finden und das Geld fließen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.10.2025
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Antwort!
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Sie ist PG 3 eingestuft. Wir haben der Pflegekasse mitgeteilt, dass sie jetzt in eine vollbetreuten TWG lebt. Damit müßte doch alles monetäre der Pflegekasse wegfallen. Was verständlich ist. Ans Jobcenter wenden wir uns. Nochmal vielen Dank! |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,066
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Du irrst, denn das Pflegegeld aus dem Pflegegrad gehört rein rechtlich gesehen eurer Tochter, ist ihr "Einkommen" um ihre Pflege (mit-) zu finanzieren!
Somit fällt es nicht weg und ihr habt der Pflegekasse quasi nur den Umzug gemeldet. Bezieht ihr Kindergeld für euer behindertes, erwachsenes Kind? Siehe: bvkm. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.10.2025
Beiträge: 6
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Kindergeld läuft weiter und wird an das Jugendamt gezahlt.
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