Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunftsrecht für "entfernte" Verwandte im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Onkel wird betreut. Ich gehe davon aus, dass es diesbezüglich einen Betreuungsbeschluss gibt, in dem der Aufgabenkreis und die ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2026
Ort: 38461 Danndorf, Niedersachsen
Beiträge: 4
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Mein Onkel wird betreut. Ich gehe davon aus, dass es diesbezüglich einen Betreuungsbeschluss gibt, in dem der Aufgabenkreis und die Aufgabenbereiche der Betreuung festgelegt sind.
Wird ein solcher Beschluss auch dem zu Betreuenden schriftlich mitgeteilt oder bei Pflegeheimunterbringung der Verwaltung des Pflegeheimes? Wenn dieser Beschluss - durch welche Umstände auch immer - nicht auffindbar ist, gibt es dann (wo, bei wem) ein Auskunftsrecht für mich als Neffen? Die Betreuungsstelle der Stadt BS verweist mit dem Hinweis auf "datenschutzrechtliche Bestimmungen" an das Betreungsgericht. Das Betreungsgericht antwortet auf eine einfache Mailanfrage (d. h. ohne Nennung eines Aktenzeichens) nicht. Die Betreuerin vertritt die Ansicht, dass sie diesbezüglich überhaupt nicht mit mir sprechen müsse. Was kann ich tun? Nachtrag: Eigene Kinder oder Geschwister sind nicht vorhanden. Geändert von Onkel Achim (24.01.2026 um 12:11 Uhr) |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,256
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Ja, der Betreute ist der wichtigste Empfänger; ansonsten neben dem Betreuer auch die Betreuungsbehörde. Verwandte nicht, das Heim auch nicht (die lassen sich aber eine Kopie vom Betreuer geben). Der Betreute hat aber auch ein Einsichtsrecht in die Gerichtsakte, § 13 FamFG. Damit kann er auch einen Dritten bevollmächtigen. Und die Betreuerin scheint wohl den § 1822 BGB nicht zu kennen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 41
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Der Betreuende erhält ebenfalls eine Kopie des Betreuungsbeschlusses. Dies ist wichtig für den Fall, dass er dagegen Einspruch erheben will.
Akteneinsicht in die Betreuungssache bekommen nur Personen, die am Betreuungsverfahren beteiligt sind, oder wenn ein konkretes Interesse besteht. Angehörige, die nicht Betreuer sind, wird eine Akteneinsicht üblicherweise verwehrt. Das Pflegeheim wird den Betreuer kennen, da dieser Ansprechpartner für viele Themen ist. Das einzige Recht als Angehöriger ist es, vom rechtlichen Betreuer Auskunft zu erhalten über die momentanen Lebensumstände des Betreuten, wobei der Betreuer hier sehr viel Spielraum hat (§1822 BGB). Erwarte also keinen extrem detaillierten Bericht, und unter Umständen kann der Betreuer deine Anfrage auch komplett ablehnen. Ich frage mich aber grundsätzlich: Kannst du denn deinen Onkel nicht direkt fragen? Oder ist er überhaupt nicht mehr ansprechbar? |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2026
Ort: 38461 Danndorf, Niedersachsen
Beiträge: 4
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Ich kann meinen Onkel noch fragen.
Aber er ist "nicht die hellste Kerze" und voll chaotisch. "Gibt es fuer dich einen Betreuungsbeschluss?" "Das weiß ich doch nicht!" usw. usw. "Wir" (zwei weitere Nichten und ich als Neffe) hatten ein Problem mit seiner Ummeldung. Immerhin haben wir einen Heimvertrag bei ihm gefunden, der zwischen der Heimleitung und ihm, vertreten durch seine Verhinderungsbetreuerin (VB), geschlossen wurde. Allerdings ist er nicht von der VB unterschrieben worden. (?) Wir gehen davon aus, dass die VB die Aufenthaltssorge hat. Wir gingen davon aus, dass sie damit auch für die Ummeldung zustaendig sei. Dies hat sie kategorisch abgelehnt. (Wobei wir ihr schon abnehmen, dass sie total ueberlastet ist. Sie ist eingesetzt worden, weil die vorherige Betreuerin wegen Erkrankung keinerlei Betreuung mehr uebernehmen kann. Die Verhinderung dauert allerdings schon einige Monate an und die VB hofft, bald abgelöst zu werden.) Also haben wir die Ummeldung vorgenommen (Termin bei der Stadt, Anreise an seinen Wohnort). Es ist auch die Eigentumswohnung meines Onkels verkauft worden. Da haben wir uns gänzlich "rausgehalten". Allerdings hat er im Pflegeheim derzeit keinen Internetzugang und kann somit sein Online-Banking nicht bedienen. Er wäre dazu noch in der Lage. Er weiß überhaupt nicht, über wieviel Geld er verfügt. Ich habe zwar eine Bankvollmacht für seine Konten, "vermute" dass die VB auch den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen bekommen hat und weiß nicht, in welchem Verhaeltnis die Bankvollmacht zur Vermoegenssorge steht. Kraft meiner Bankvollmacht habe ich per Mail darum gebeten, man moege ihm jeweils am Monatsende seine Kontoauszuege per Post zusenden. Rueckmeldung habe ich keine bekommen. Kontoauszuege hat mein Onkel bisher auch noch nicht bekommen. Er hat mir telefonisch mitgeteilt, dass er bei der Heimverwaltung erreichen konnte, dass er persoenlich der Empfaenger der monatlichen Abrechnungen ist, und nicht die VB. Irgendwie beschleicht uns ein "ungutes Gefuehl"! |
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#5 | ||||
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 41
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Zitat:
Hm, wer hat den Vertrag dann unterschrieben? Dein Onkel selbst, oder die Orginalbetreuerin? Ganz ohne Unterschrift wird das Heim vermutlich deinen Onkel nicht aufnehmen. Zitat:
Das ist hier die Frage - wenn sie diesen Aufgabenbereich nicht hat, dann darf sie das tatsächlich nicht. Zitat:
Die Bankvollmacht und die Vermögenssorge über die Betreuung können durchaus parallel bestehen. Das heißt das gleich drei Personen auf das Konto zugreifen könnne: Dein Onkel, die Betreuerin und du. Also von daher kannst du einfach deine Vollmacht rausholen und selbst nach dem Kontostand fragen. Zitat:
Hm, da ihr offensichtlich eh schon so stark involviert seid: Könntest du dir vorstellen, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen? Denn im allgemeinen soll eine ehrenamtliche Betreuung einer beruflichen immer vorgehen, und der Fall deines Onkels scheint auch nicht zu kompliziert zu sein. Er ist schon im Heim, und er ist scheinbar auch noch nicht finanziell in der Bredoullie. Und das er momentan defakto dauerhaft von einer Verhinderungsbetreuerin betreut wird, die vermutlich nun total Land unter ist, ist nicht ideal. In diesem Fall würde ich das zuständige Betreuungsgericht anschreiben, und die Übernahme anbieten. Dann kriegst du tatsächlich auch alle Unterlagen. |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2026
Ort: 38461 Danndorf, Niedersachsen
Beiträge: 4
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Hm, wer hat den Vertrag dann unterschrieben? Dein Onkel selbst, oder die Orginalbetreuerin? Ganz ohne Unterschrift wird das Heim vermutlich deinen Onkel nicht aufnehmen.
Bezüglich des Einfügens von Zitaten muss ich wohl noch üben! ![]() Es sind die Daten der Verhinderungsbetreuerin eingetragen, aber es fehlt die Unterschrift. Vielleicht wird das irgendwann nachgeholt und man hat meinem Onkel wegen der enthaltenen Regularien erst einmal ein Exemplar ohne ihre Unterschrift ausgehändigt. Für uns ist die Unterschrift nicht so relevant. Wir hatten uns nur gefragt, warum er gerade in dieses Pflegeheim gekommen ist. Sein Wunsch war es jedenfalls nicht - ihm war alles egal. Und weder mein Onkel noch wir (wir könnten das auch gar nicht beurteilen) sind unzufrieden mit dem Pflegeheim. |
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#7 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 477
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Mit Gefühlen lässt sich schwer arbeiten.
Ist der Onkel denn gefühlt gut versorgt? (Rechnungen bezahlt, ärztl.Behandlung gesichert) Dann wurde zumindest ein Großteil der Arbeit ordentlich erledigt. Ich könnte tatsächlich aktuell KEIN Heim benennen, bei dem ich rundum zufrieden wäre. Die meisten Heimaufnahmen passieren aus der Not heraus und dann da, wo gerade ein Platz frei ist. Ein späterer Wechsel ist mit Aufwand verbunden, aber machbar. Dass eine Verhinderungsbetreuerin sich nicht den A... aufreißt liegt leider in der Natur der Sache. Sie ist Krankheitsvertretung und muss Dinge regeln, die keinen Aufschub dulden. Für mehr ist keine Zeit. Sie würde das mit Sicherheit lieber gestern als heute wieder abgeben. Den Vertrag wird es in unterschriebener Fassung in der Verwaltung des Heimes geben. Es gibt aber keine rechtliche Grundlage dafür, ihn dir zu zeigen. Wegen des Geldes: Nimm Einblick in die Konten und prüfe, wofür Geld ausgegeben wird. Der Heimbetreiber wird monatlich ein erhebliches Sümmchen bekommen, dazu Apothekenrechnungen und Taschengeld. Alles andere kann man höflich hinterfragen. Auf Emails werden die meisten Stellen/Behörden nicht großartig antworten, erst recht keine Bank und kein Gericht. Das Gericht kannst Du anschreiben (Name und Geburtsdatum deines Onkels reichen) und z.B. auf die Kontovollmacht hinweisen und/oder dich als ehrenamtlichen Betreuer anbieten. Darauf wird eine Antwort kommen. Viel Erfolg im Sinne deines Onkels
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