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Rechte von Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte von Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Penelope ich selbst habe ganz persönliche Sachen in dieser Wohnung. Können die Kinder die Wohnung allein betreten ...


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Alt 23.03.2009, 23:57   #11
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Zitat:
Zitat von Penelope Beitrag anzeigen
ich selbst habe ganz persönliche Sachen in dieser Wohnung. Können die Kinder die Wohnung allein betreten und haben sie ein Mitbestimmungsrecht, was mit dem Wohnungsinhalt passiert.
Wenn die persönlichen Sachen Dein Eigentum sind, kannst Du natürlich die Herausgabe durch den Betreuer verlangen, aber sie nicht gegen dessen Willen einfach herausholen.
Gegebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen den Betreuer erwirken bevor er die Dinge verkauft und somit Schaden angerichtet hat.
Dresdener ist offline  
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Alt 24.03.2009, 00:20   #12
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Hallo -T-,

bei der Frage ging es ja darum ob man es MUSS und meiner Meinung nach MUSS man es nicht, aber des dürfte, wie Michaela schon geschrieben hat, kein Problem darstellen. Letztendlich kann es nur jedem Betreuer recht sein, wenn die Angehörigen behilflich sind. Leider, ich habe das in all den Jahren nur selten erlebt...

Somit ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Angehörige erst kümmern, wenn es darum geht die Wohnung aufzulösen und man Arme wie eine Krake braucht um zu verhindern, dass sie nicht alles an Wertgegenständen hinausschleppen.

Ebenso habe ich Angehörige erlebt, die einen Tag nach Tod meines Klienten bei mir vor der Tür standen und direkt nach den Sparbüchern fragten. Ich hatte sie noch nie vorher gesehen oder gesprochen, obwohl sie von der Betreuung wußten. Plötzlich konnten sie sogar den Weg zu mir finden.

Ect., ect, ect...

Ich bin für jeden Angehörigen dankbar, der sich kümmert, unterstützt und mit dem ich zusammenarbeiten kann. Diese Fälle gibt es auch, aber leider viel zu selten.
Tina L. ist offline  
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Alt 24.03.2009, 00:27   #13
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Zitat:
Wenn die persönlichen Sachen Dein Eigentum sind, kannst Du natürlich die Herausgabe durch den Betreuer verlangen
Was allerdings zu beweisen wäre, sofern es sich um Wertgegenstände handelt.

Ich werde immer stutzig, wenn es heißt, dass Wertgegenstände von Angehörigen in der Wohnung meiner Betreuten abgestellt worden sein sollen... Entweder hatten sie selber zu Hause kein Platz, es war eine Leihgabe oder aber es gehörte ihnen gar nicht.
Tina L. ist offline  
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Alt 24.03.2009, 07:36   #14
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Hallo -T-,
keinesfalls möchte ich Ihren Unmut wecken oder
eine Neuauflage der Angehörigendiskussion starten aber wir sind im Forum jetzt hier in der Abteilung: Rechtsfragen.

Sie schreiben:




<Evtl. weil Sie, wenn Sie sich nicht als Betreuer ausweisen keine Befugnis haben?
Also, wenn bei mir jemand ankäme und sagt: "Ich weise Ihren Vater/Mutter in eine Einrichtung ein, und löse seinen Haushalt auf", dann würde ich doch gerne sehen, dass derjenige wirklich das Recht dazu hat! <

Um es mal etwas flappsig auszudrücken: an der von Ihnen genannte Stelle ist der Zug bereits durch.
Ihnen gegenüber muss ich mich nicht mehr legitimieren oder mein Handeln ankündigen und besprechen denn jetzt bin ich gesetzlicher Vertreter Ihre Mutter, (ein anderer - z.B. Angehöriger- stand ja wohl leider nicht zur Verfügung.)
Davon ab, Sie haben als Sohn keine Rechte oder Entscheidungsbefugnisse gegenüber Ihrer Mutter, auch nicht ohne Betreuung.

Die Betreuung ist nicht vom Himmel gefallen sondern wurde nach einer relativ langen Vorlauf und Prüfphase an der man als Angehöriger teil nehmen kann und von der man (in guten Verhältnissen) Kenntnis hatte, angeordnet.
Klingt hart aber das ist die Rechtslage.

Diese Gerüchte, dass Betreuungen schnell und unbedenklich eingerichtet werden hält sich so hartnäckig wie das Gerücht mit dem gesunden Spinat. In Wirklichkeit geht die Richtung ganz deutlich und offen in Betreuungsvermeidung weil die Kosten die Staatskasse im Übermass belasten. Ein Berufsbetreuer wird hier wirklich nur dann bestellt wenn nichts anderes in greifbarer Nähe oder Sichtweite ist- und oft auch noch sehr spät, wenn nämlich die Folgeschäden der Krankheit schon so weit sind, dass kaum noch was zu retten ist.

Dass die Praxis der Legitimation anders aussehen kann steht auf einem anderen Blatt. In der Regel frage ich Angehörige ob sie meinen Ausweis sehen wollen- aus normaler Freundlichkeit.
Um an Tina anzuknüpfen, ich kenne das auch, sobald die Betreuung eingerichtet ist kommen Angehörige und wissen genau was, wann, wie zu tun ist- nämlich gestern und zackig. Und das, nachdem jahrelang nix passiert ist. Zum Glück gibts aber auch andere.

Grüsse.
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.03.2009, 12:50   #15
-T-
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Sorry Tina und Michaela und alle anderen,
falls ich Euch gestern auf den Schlips getreten bin, das war nicht meine Absicht. Ich war nicht gut drauf, hab mich den halben Tag mit dem Gericht, Pflegeheim und Ärzten "rumgeärgert", danach war ich etwas angespannt......:-(
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 24.03.2009, 12:54   #16
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Ich habe mich nicht auf den Schlips getreten gefühlt!
Tina L. ist offline  
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Alt 24.03.2009, 13:49   #17
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Hallo -T-
ich hab mich wirklich nicht auf den Schlips getreten gefühlt und wollte auch nicht in Krümeln suchen sondern nur noch mal die Rechtslage darstellen.

Grüsse
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.03.2009, 15:21   #18
-T-
Forums-Azubi
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
sondern nur noch mal die Rechtslage darstellen.
Und Du bist Dir 100% sicher, dass das so ist?
Als Nichtjurist: Selbst ein Polizeibeamter muss doch auf Nachfrage/Verlangen seine Dienstmarke/Dienstausweis vorzeigen, um sich zu legitimieren. Ein Betreuer braucht das nicht? Ich mein, da könnte doch jeder kommen und machen und tun wie er lustig ist.

In den ganzen anderen Punkten möchte ich Euch nicht widersprechen. :-)

Edit (meine beste Freundin ):
LG Thorsten.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.

Geändert von -T- (24.03.2009 um 15:29 Uhr)
-T- ist offline  
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Alt 24.03.2009, 17:25   #19
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Hallo Thorsten,
als Erstes vorweg, das was wir gerade machen ist eine höchst theoretische Diskussion, nicht dass jetzt jemand kommt und denkt: die macht das so.

Betreuer sind keine Staatsbeamte die zum Wohl der Allgemeinheit eingesetzt sind, sondern nur zum Wohl einzelner Personen mit klar abgegrenzten Aufgaben.

Ich weise mich dort aus wo ich jemandem klar machen muss, dass ich zuständig bin, wo Abhängigkeiten bestehen. Die Mutter z.B. hat Verträge geschlossen, beantragt irgendetwas usw. es gibt "Vertragspartner". Denen mache ich klar, dass ich jetzt sozusagen der neue Vertragspartner bin.
Der Mutter gegenüber müsste ich mich auf deren Wunsch hin ganz klar ausweisen.

Da der Sohn per se kein "Vertragspartner" der Mutter ist (wo ich etwas zu regeln hätte) fällt das weg. Ich zeige meinen Ausweis auch nicht den Nachbarn, nicht dem Hausmeister und nicht der besten Freundin der Mutter.
Würde der Sohn einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Mutter über die Wohnung haben, müsste ich mich ihm gegenüber legitimieren. Solange die Mutter den Vertrag alleine hat muss ich das nicht. Betonung liegt wirklich auf muss.

Die betreute Person hat ein Recht darauf, dass niemand Einblick in ihre persönlichen Verhältnisse nimmt, auch dagegen würde ich verstossen wenn ich (gesetzlich) unberechtigten Personen Einblick gebe.
Trenn Dich mal von dem Gedanken an gute Mutter- Sohn Verhältnisse dann fällt das Verstehen leichter.
Angehörige haben in einer laufenden Betreuung kein Recht auf Auskünfte (und das ist für den Betreuten auch manchmal ganz gut).

Bevor der Berufsbetreuer den Auftrag erhält wird, auf jeden Fall bei uns hier, wirklich geforscht ob Angehörige, Verwandte dafür zur Verfügung stehen. Wenn nicht, oder bei Ablehnung, dann kommt der Berufsbetreuer- aber dann haben Angehörige die Möglichkeit verwirkt ein Mitspracherecht oder sonstiges im weiteren Geschehen zu erhalten. Verhindern, dass der Betreuer macht wozu er lustig ist, ist dann alleine Aufgabe des Gerichts.

Aber wie gesagt, alles graue Theorie. Es müsste mir ein Angehöriger schon super dumm und dreist kommen damit ich mich auf den theoretischen Standpunkt zurückziehen würde, habe ich in echt noch nie erlebt.

Und vergleiche mich nie mehr wieder mit nem Polizisten :-)

Grüsse
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.03.2009, 17:58   #20
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Verhindern, dass der Betreuer macht wozu er lustig ist, ist dann alleine Aufgabe des Gerichts.

Grüsse
Michaela
Nun ja, meine Schwester hatte einmal den Rechtspfleger vom Vormundschaftsgericht gefragt, was denn Aufgaben und Grenzen des eingesetzten Betreuers seien, da sie allmählich auch bemerkte, daß der merkwürdig tickt.

Der Rechtspfleger äußerte darauf, der Betreuer können machen was er wolle (soweit er lustig ist) soweit er sich dem Gericht gegenüber verantworten könne.

Beispielsweise erschlich er sich bei der Betreuungseinrichtung die Zustimmung meiner betreuten Schwester indem er ihr zusicherte sich um ihre Finanzen zu kümmern, ihr zu helfen, für diesen Teil war noch keine Betreuung eingerichtet.
Sein Versprechen erwies sich als Lüge und seitdem saß meine Schwester in der Falle dieses Betreuers.

Heimpersonal verzieht regelmäßig den Mund wenn es von den Aktivitäten von Berufsbetreuern berichtet die teils monatelang von den Wünschen ihrer Betreuten keine Notiz nehmen.

Manchmal heißt es hier gäbe es viele gescheiterte Juristen die man kollegial so über Wasser halten würde.

Jedenfalls sind solche Dinge wenig vertrauenerweckend und deshalb stellt sich trotz der richtig dargestellten Theorie die Frage in welcher Weise auch von der Umgebung von Betreuten, sei es Angehörige oder Pflegepersonal eine sinnvolle Betreuungskontrolle realisiert werden könnte.

Gibt es hierzu Ideen?

Gruß von Dresdener

Geändert von Dresdener (24.03.2009 um 18:00 Uhr)
Dresdener ist offline  
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angehörige, betreuerausweis, einrichtung der betreuung, legitimation, wohnung, wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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