Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte von Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Sehr geehrte Frau Mohr,
zum Thema Betreuerausweis ziegen oder nicht fällt mir folgender Fall ein:
Angenommen der demente Betreute B ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#21 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
|
Sehr geehrte Frau Mohr,
zum Thema Betreuerausweis ziegen oder nicht fällt mir folgender Fall ein: Angenommen der demente Betreute B wohnt bei seinem Angehörigen A. Es existiert ein Berufsbetreuer BT. Weder A noch B haben bisher den Aufgabenbereich der Postvollmacht. Plötzlich kommt BT und möchte die Post von B haben, weil er angeblich nun auch die Postvollmacht hat. Kann A nun von BT verlangen, dass A ihm diese Bevollmachtigung zeigt? |
|
|
|
|
|
#22 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
Ich antworte mal fix:
Sehr geehrte Rosa L. Mit welchem Recht sollte A die Bevollmächtigung verlangen können? Er ist nicht einmal berechtigt die Post von BT in Empfang zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
|
|
|
#23 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Danke stracciatellamaus,
diese A B Betreuten verwirren mich immer..... erst mal ![]() Hallo Rosa L. warum, bzw. aus welchem Grund sollte der Betreuer A etwas zeigen? Ausserdem verstehe ich diesen Satz nicht: <<Weder A noch B haben bisher den Aufgabenbereich der Postvollmacht.<< B konnte seine Post ganz normal erhalten, dazu gibts keine Vollmachten- bis der Betreuer die Postvollmacht übertragen bekam. Und A geht das Ganze schlicht und ergreifend einfach gar nichts an. Gruss M. Mohr |
|
|
|
|
|
#24 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
|
Liebe Stracciatellamaus,
ganz einfach, weil B bei A wohnhaft ist und die Post halt nun mal dort angeliefert wird. Ich halte es nur für legitim, wenn sich BT dem A gegenüber legitimieren sollte, dass er nun die Post entgegennehmen darf. |
|
|
|
|
|
#25 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
|
Sorry, meine Frage war wirklich unglücklich. Ich formiliere einen neuen Thread.
Gruß Rosa |
|
|
|
|
|
#26 |
|
Gast
Beiträge: n/a
|
gelöscht!!!
Geändert von Stracciatellamaus (24.03.2009 um 20:59 Uhr) |
|
|
|
#27 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 2
|
danke an alle Beiträge, ich bin jetzt klüger. Ihr habt mir sehr geholfen.
Penelope |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| angehörige, betreuerausweis, einrichtung der betreuung, legitimation, wohnung, wohnungsauflösung, wohnungskündigung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|