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Rechte von Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte von Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin Laie auf dem Gebiet Betreuung und bin eiskalt erwischt worden. Meine Mutter ist durch einen Schlaganfall pflegebedürftig und ...


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Alt 23.03.2009, 14:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 2
Frage Rechte von Angehörigen

Ich bin Laie auf dem Gebiet Betreuung und bin eiskalt erwischt worden. Meine Mutter ist durch einen Schlaganfall pflegebedürftig und es wurde ein Betreuer eingesetzt. M.M. ist jetzt in einem Pflegeheim. Meine Schwestern haben der Betreuung wohl zugestimmt, ich wurde nicht informiert bzw. gefragt. Jetzt habe ich erfahren, daß die Wohnung meiner Mutter aufgelöst werden soll, lt. Info dürfen wir Kinder nichts entnehmen, es soll alles verkauft werden. Wie sieht es mit unseren Rechten aus, haben wir garkeinen Einfluß? Meine M. kann sich nicht äußern, aber sie sollte doch Kleinigkeiten erhalten (kann gut für die Genesung sein), ich selbst habe ganz persönliche Sachen in dieser Wohnung. Können die Kinder die Wohnung allein betreten und haben sie ein Mitbestimmungsrecht, was mit dem Wohnungsinhalt passiert. Muß der Betreuer mir den Betreuungsvertrag(oder wie das heißt)zukommen lassen? So viele Fragen, wer kann mir antworten.
Penelope ist offline  
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Alt 23.03.2009, 15:07   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallöchen!
Benutzen Sie die Suchfunktion. Zu den "Rechten" von Angehörigen wurde in letzter Zeit viel geschrieben.

Übrigens kann ich den Sinn der Umfrage nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellmaus
 
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Alt 23.03.2009, 15:17   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Hallo,

kein Mensch sollte etwas dagegen haben, wenn Gegenstände, an denen die Mutter oder Sie hängen, aus der Wohnung mitgenommen werden (den Satz kann man aber auch falsch verstehen ).

Am besten, es wird ein Termin mit dem Betreuer vereinbart, und man trifft sich in der Wohnung. Keinesfalls dürfen einfach irgenwelche Sachen mitgenommen werden, egal, von wem.

Im Zweifelsfall wird der Betreuer Ihnen sagen, was sie dürfen und was nicht.

Der Betreuer wiederum richtet sich danach, was der Wille Ihrer Mutter ist oder - wenn sie sich nicht mehr äußern kann, z. B. nach einem Schlaganfall - was der mutmaßliche Wille Ihrer Mutter wäre.

Mal ein Beispiel: die Betreute kann sich nicht mehr verständlich machen. Nun hängt im Wohnzimmer irgend so ein altes Bild an der Wand. Die Töchter sagen übereinstimmend: unsere Mutter hat immer gewollt, dass die Tante Klärchen das Bild bekommt. Das wäre so weit in Ordnung. Altes Ding, vielleicht 50 Euro Wert.

Schlecht wird es, wenn sich der alte Schinken als ein bisher unbekanntes Werk von Picasso herausstellt. Der müsste dann ggfls. verkauft werden, um die Heimkosten zu besteiten. Da würde dann der schöne Spruch von Straciatellamaus hier aus dem Forum gelten: erst sterben macht Erben.

Der Betreuer ist natürlich auch in einer gewissen Zwickmühle. Fast keiner kann heute mit Rente und Pflegestufe die Heimkosten bezahlen. Daher ist es wichtig, alles zu Geld zu machen, was geht. Reine Erinnerungsstücke ohne Wert würde ich aushändigen, aber irgendwo ist eine Grenze. Der Service aus Meißener Porzellan geht natürlich in eine Versteigerung, davon gibt es nichts.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.03.2009, 15:57   #4
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Den Sinn der Umfrage sehe ich auch nicht so recht... ;-)

Zitat:
Zitat von Penelope Beitrag anzeigen
Meine M. kann sich nicht äußern, aber sie sollte doch Kleinigkeiten erhalten (kann gut für die Genesung sein), ich selbst habe ganz persönliche Sachen in dieser Wohnung.
Sprechen sie mit dem Betreuer, grade persönlich Dinge an denen Ihre Mutter hängt, sind meist wichtig in der neuen (sterilen) Pflegeheimumgebung.
Das jetzt bitte nicht als Vorwurf verstehen, aber warum sind Sie, oder eine Ihrer Schwestern nicht Betreuer geworden?
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 23.03.2009, 16:53   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

den Sinn kann ich auch nicht erkennen. Die Antwortmöglichkeiten passen nicht zur Frage bzw. zum geschilderten Fall. Weder das eine, noch das andere kommt in Frage. Es ist zudem ja schon eine gesetzliche Betreuung eingesetzt worden.

Wenn die Wohnung der Mutter aufgelöst wird, dann werden zunächst einmal verwertbare Dinge zur Deckung der Heimkosten verkauft. Persönliche Dinge oder Andenken könnten jedoch in Absprache und in Beisein der Betreuerin aus der Wohnung geholt werden.

Ich nehme mal stark an, dass die Betreuerin ohnehin auch an ein paar persönliche Dinge für die Mutter denken wird. Wenn eine Wohnung auflöst werden muss, dann kommen immer auch ein paar Andenken mit. Schön ist es natürlich, wenn man dabei die Unterstützung der Angehörigen hat, die, wenn keine Verständigung mehr möglich ist, sagen können was unbedingt mitgenommen werden sollte. Das fängt bei der Bekleidung an und hört bei persönlichen Andenken auf.

Zitat:
Muß der Betreuer mir den Betreuungsvertrag(oder wie das heißt)zukommen lassen?
Du meinst hier sicher den Beschluss. Nein, den muss sie Dir nicht zukommen lasssen.
Tina L. ist offline  
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Alt 23.03.2009, 17:08   #6
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Du meinst hier sicher den Beschluss. Nein, den muss sie Dir nicht zukommen lasssen.
Bei mir heisst es Betreuerausweis. Und den muss man/frau schon zur Legitimierung vorlegen (zumindest als Kopie, ohne das geht gar nichts). :-)
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 23.03.2009, 17:13   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Stimmt! Zur Legitimierung legt man den vor.

Ich wußte nur nicht so recht was mit dem Vertrag gemeint ist, der eigentliche Beschluss oder der Betreuerausweis bzw. die Bestellung.
Tina L. ist offline  
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Alt 23.03.2009, 19:20   #8
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

den Betreuerausweis lege ich den Stellen vor, bei denen ich meine Betreute gesetzlich vertrete.

Ich wüsste jetzt nicht warum ich den Ausweis den Angehörigen vorlegen oder prophylaktisch schicken müsste- nicht, dass das ein riesen Problem darstellen würde aber nötig ist es nicht.

Zum Rest wegen der Wohnungsauflösung ist ja schon alles gesagt.

Grüsse
Michaela (Mohr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.03.2009, 19:32   #9
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
den Betreuerausweis lege ich den Stellen vor, bei denen ich meine Betreute gesetzlich vertrete.

Ich wüsste jetzt nicht warum ich den Ausweis den Angehörigen vorlegen oder prophylaktisch schicken müsste- nicht, dass das ein riesen Problem darstellen würde aber nötig ist es nicht.
Evtl. weil Sie, wenn Sie sich nicht als Betreuer ausweisen keine Befugnis haben?
Also, wenn bei mir jemand ankäme und sagt: "Ich weise Ihren Vater/Mutter in eine Einrichtung ein, und löse seinen Haushalt auf", dann würde ich doch gerne sehen, dass derjenige wirklich das Recht dazu hat!

Edit: Im Nomalfall wird der Verwndte natürlich Kenntnis davon haben, aber legitimieren muss man sich trotzdem.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.

Geändert von -T- (23.03.2009 um 19:36 Uhr)
-T- ist offline  
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Alt 23.03.2009, 22:49   #10
sternfee
Gast
 
Beiträge: n/a
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sorr yalle kann amna man mich d awiede rentfernen, ahbs nihct vesratdnen
 
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angehörige, betreuerausweis, einrichtung der betreuung, legitimation, wohnung, wohnungsauflösung, wohnungskündigung

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