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Hausverkauf

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Alt 24.03.2009, 11:01   #1
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Beiträge: 2
Standard Hausverkauf

Hallo,

ich habe gestern dieses Forum hier gefunden und hab ein bisschen rumgelesen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich vieles nicht wusste.
Seit kurzem habe ich die Betreuung(in allen Dingen) meiner Mutter, vorige Woche kam der Beschluss. Ich pflege sie seit 2006, sie hat Pflegestufe 2. Ich gehe nicht arbeiten, weil ich sie wegen der Demenz nicht alleine lassen kann. Ich habe keine Geschwister.

Aber jetzt erst mal von Anfang an. Es geht um das Haus meiner Mutter. Mein Mann, meine Mutter und ich sind voriges Jahr umgezogen in einen anderen Ort. Damit das Haus meiner Mutter nicht leersteht, haben wir den Enkel der Schwester meiner Mutter erlaubt, dass Haus zu kaufen, wenn die Betreuungsgenehmigung durch ist. Er wohnt schon seit unserem Auszug dort und hat auch schon einiges verändert und modernisiert. Wir sind da alle froh drum, weil es ein sehr altes marodes Häuschen ist und wir es nicht so schnell losgeworden wären. Nun habe ich hier einiges gelesen von Gutachtern und sowas. Wir haben den Preis aber schon damals mit unserem Verwandten ausgehandelt und er hat unser Wort und wir haben seins. Das möchte ich jetzt nicht brechen und mit einem Gutachter da durchlaufen. Diese Sache macht mir große Sorgen.
Dass ich das Geld vom Verkauf des Hauses für meine Mutter bestmöglichst anlegen muss, weiß ich.
Ich muß ja das Vermögen beim Vormundschaftsgericht vorweisen.
Was meint ihr, könnte da noch auf mich zukommen?
Wird das mit dem Hausverkauf sehr streng gehandhabt?

Liebe Grüße
Tabea
tabea58 ist offline  
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Alt 24.03.2009, 12:09   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von tabea58 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe gestern dieses Forum hier gefunden und hab ein bisschen rumgelesen. Dabei habe ich festgestellt, dass ich vieles nicht wusste.
Seit kurzem habe ich die Betreuung(in allen Dingen) meiner Mutter, vorige Woche kam der Beschluss. Ich pflege sie seit 2006, sie hat Pflegestufe 2. Ich gehe nicht arbeiten, weil ich sie wegen der Demenz nicht alleine lassen kann. Ich habe keine Geschwister.

Aber jetzt erst mal von Anfang an. Es geht um das Haus meiner Mutter. Mein Mann, meine Mutter und ich sind voriges Jahr umgezogen in einen anderen Ort. Damit das Haus meiner Mutter nicht leersteht, haben wir den Enkel der Schwester meiner Mutter erlaubt, dass Haus zu kaufen, wenn die Betreuungsgenehmigung durch ist. Er wohnt schon seit unserem Auszug dort und hat auch schon einiges verändert und modernisiert. Wir sind da alle froh drum, weil es ein sehr altes marodes Häuschen ist und wir es nicht so schnell losgeworden wären. Nun habe ich hier einiges gelesen von Gutachtern und sowas. Wir haben den Preis aber schon damals mit unserem Verwandten ausgehandelt und er hat unser Wort und wir haben seins. Das möchte ich jetzt nicht brechen und mit einem Gutachter da durchlaufen. Diese Sache macht mir große Sorgen.
Dass ich das Geld vom Verkauf des Hauses für meine Mutter bestmöglichst anlegen muss, weiß ich.
Ich muß ja das Vermögen beim Vormundschaftsgericht vorweisen.
Was meint ihr, könnte da noch auf mich zukommen?
Wird das mit dem Hausverkauf sehr streng gehandhabt?

Liebe Grüße
Tabea

Wie das praktisch gehandhabt wird weiß ich nicht.
Aber das eigentliche Problem ist hier der vorausschauende Sozialbetrug, falls diese künstliche Vermögensminderung (das Haus ist mehr wert) evtl. zur Sozialhilfepflichtigkeit führt. (vor allem wenn noch Heimkosten der Pflegestufe III eintreten könnten)

Theoretisch zumindest kann das Sozialamt dann innerhalb einer 10 Jahresfrist nachhaken. Ob es dieses tun würde?

Strafrechtlich ist es m.E. Betrug am Vermögen Deiner Mutter.
Offensichtlich geschieht es ja auch gegen ihren (früheren?) Willen.

Geändert von Dresdener (24.03.2009 um 12:11 Uhr)
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Alt 24.03.2009, 12:41   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mahlzeit!
Ich würde hier nicht gleich das Wort Betrug ansprechen, aber es dürfte sehr schwer werden, den notariellen Kaufvertrag OHNE Verkehrswertgutachten durch den Rechtspfleger genehmigen zu lassen.

Ich denke, es wäre geschickt das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rechtspfleger zu suchen und die Sachlage vorab zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 24.03.2009, 13:13   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Tabea,

wie Stracciatellamaus ja schon geschrieben hat ist es erst mal sehr sinnvoll ein dringendes Gespräch mit dem Rechtspfleger zu führen, denn dieser muss ihnen ja ggfls. die Genehmigung des Kaufvertrages erteilen.

Code:
 Wird das mit dem Hausverkauf sehr streng gehandhabt? 
Bei den mir bekannten Amtsgerichten wird da schon sorgfältig geprüft, es handelt sich ja nicht um Eigentum der Familie sondern es geht um das Vermögen ihrer Mutter.
Da sie von einer Demenz geschrieben haben gehe ich mal davon aus das ihre Mutter auch an keinem Notarvertrag mehr selber mitwirken kann, da dieser dann u.U. genehmigungsfrei wäre.

Ihre Zusagen innerhalb der Familie sind zwar nachvollziehbar aber mit ihrer Funktion als Betreuerin evtl. nur schwer vereinbar. Da wäre ein Kaufvertrag vor der Betreuung und den Renovierungen wohl besser gewesen.

Den Beitrag von Dresdener kann ich zwar in Bezug auf den Betrug nich nachvollziehen, aber ein richtiger Punkt ist sicherlich die Problematik bei Eintreten eines Sozialhilfebedarfes. Hierbei sind Schenkungen und Übergaben innerhalb der letzten 10 Jahre nachzuweisen. Alleine schon deshalb ist es wichtig eine Kaufpreisermittlung für das Haus durchzuführen.

Viel Erfolg trotzdem,
Andreas

Geändert von agw (24.03.2009 um 13:19 Uhr)
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Alt 24.03.2009, 14:04   #5
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Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Leider geht es meiner Mutter schon fast 2 Jahre so, dass sie nicht mehr an Notarverträgen mitwirken kann. Wir wollten erst selbst das Haus übernehmen, haben wir dann doch nicht gemacht, weil es zu klein ist für uns drei. Wenn ich das hier richtig rauslese, wäre das auch nicht so einfach gegangen.
Ich werde das alles mit dem Rechtspfleger besprechen, hilft ja nichts, da muß ich jetzt durch.

Liebe Grüße
Tabea
tabea58 ist offline  
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Stichworte
angehörige, genehmigung, gutachten, haus, hausverkauf


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