Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenpunkte durch Pflegetätigkeit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Also bei der alten Erwerbsunfähigkeitsrente, die Erwerbsminderungsrente ist ein bißchen anders, kann es durchaus sein, dass Du einen Anspruch hast, ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
|
Also bei der alten Erwerbsunfähigkeitsrente, die Erwerbsminderungsrente ist ein bißchen anders, kann es durchaus sein, dass Du einen Anspruch hast, weiß ich nicht genau.
Diese Information hat gefehlt. Was aber ganz gewiss ist, neben einer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt’s keine Rentenbeiträge für die Pflege. |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
|
So hab ich es auch im Internet gelesen.
Bei einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente werden die Punkte berücksichtigt, die "normale " Altersrente bezieh ich ja erst seit rund 1 Jahr. ( mit 66 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht) So denke ich , habe ich eine Chance auf eine kleine Rentennachzahlung, mal sehen was die DRV zu meinem Anliegen sagen wird... |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
|
Ich glaube aber nur dann, wenn die Halbbelegung nicht erfüllt war.
Aber in der Vergleichsberechnung des Altersrentenbescheids sollten die Pflegezeiten dennoch auftauchen, auch wenn sie sich letztendlich nicht rentensteigernd ausgewirkt haben. |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
|
ich habe die Rentenbescheide durchgesehen,
da steht zwar immer was von Erläuterung der Rentenberechnung--- und da sind tatsächlich keine Punkte zusätzlich erwähnt. Ich rechne, das dauert einige Wochen , die DRV Antwort auf meine Anfragen geben wird... |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
|
So, nun kam das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund
dieses Schreiben ist mir etwas unklar. Man sieht, daß für die Pflegetätigkeit eingebucht wurde. Wie sich die Rentenpunkte zusammensetzen, ist auf dem Blatt Versicherungsverlauf nicht erkennbar, es wird von einer Anlage " berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" geschrieben, die Anlage ist aber nicht beigefügt. Ich denke ich muss nochmal hinschreiben und um die Anlage Entgeltpunkte bitten. Von einer Zurechnungszeit steht da auch noch was, für diese Zurechnungszeit wurden keine Beitäge bezahlt, Dies wird mit der zurechnungszeit ausgeglichen. Ich nehmen an, es ist so, diese EU Rente nach altem Recht schliesst Rentenerhöhung durch Pflegetätigkeit aus.?! ES kommt dann nur wie jedes Jahr im Juli , die Rentenerhöhung, jetzt dann 4,24 %. |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
|
Für solche Spezialfragen gibts die „Versicherungsältesten“ und in größeren Städten auch eigene Beratungszentren der DRV. Als unabhängige Stelle kommt der SoVD in Betracht. Da muss man natürlich Mitglied werden.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#17 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
|
danke für die Antworten.
An die Versichertenälteste hatte ich mich gewendet und warte auf Antwort, aber auch das würde ich machen, was KKS empfiehlt, diesen Überprüfungsantrag gemäss §44 SGB X stellen. Ich denke ,das zieht sich alles über Wochen hin, bis da mal wieder jemand antwortet. Den Versicherungsverlauf hatte ich ja recht schnell erhalten, rund 1 Wo. nach Anfrage, aber da fehlte ja das Beiblatt , die Anlage die die Rentenpunkte darstellt. Und dieses Beiblatt hab ich auch nachgefordert. |
|
|
|
|
|
#18 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,569
|
Ich würde einfach mal einen Versicherungsältesten, eine Beratungsstelle oder einen Sozialverband (Mitgliedschaft erforderlich) aufsuchen und den Bescheid erklären lassen, bzw. falls Anlagen fehlen, diese zunächst nachfordern.
|
|
|
|
|
|
#19 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 96
|
Ich weiß, dass meine Mutter extra ihre Rente als Teilrente zu 99,9 Prozent (oder so bezieht), damit sie weiter die Rentenpunkte für die Pflege meines Vaters erhalten kann. Bei einer Vollrente wäre das nicht möglich gewesen.
|
|
|
|
|
|
#20 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
|
@Landkarte
ja , es kommt immer auf den Einzelfall an, wie es gehandhabt wird und bei mir ist der Fall etwas komplizierter , habe aber den Antrag bei der Rentenvers. gem.§44. SGB auf Überprüfung meiner Rente gestellt. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|