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Rentenpunkte durch Pflegetätigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenpunkte durch Pflegetätigkeit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle miteinander ich weiss, es handelt sich um ein Betreuungsforum, aber vielleicht weiss doch jemand einen Rat. Ich bin ...


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Alt 01.03.2026, 16:04   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard Rentenpunkte durch Pflegetätigkeit

Hallo alle miteinander

ich weiss, es handelt sich um ein Betreuungsforum, aber vielleicht
weiss doch jemand einen Rat.

Ich bin gerade beschäftigt, alte Ordner aufzulösen, zu sortieren.
Nun stellt sich folgendes heraus.
ich war 5 Jahre lang die Pflegekraft meiner Mutter, die vor 9 Mon.
verstorben ist.
die Pflegekasse meiner Mutter hatte jedes Jahr Beiträge zur Rentenvers. bezahlt, damit meine eigene Rente etwas
erhöht wird.
Über diese Leistungen von 2020 bis 2025 habe ich die Nachweise
der privaten Pflegekasse ( DKV) vorliegen.
Nun sehe ich , mein letzter Rentenbescheid vom Nov.2025
bzw. auch Bescheide der Vorjahre

weisen keine Zusatzpunkte für die Pflegetätigkeit aus,
die Pflegetätigkeit wurde von mir geleistet, PG 2- 4
erst im letzten halben Jahr machte der Pflegedienst
die Grundpflege

Ich weiss, die Punkte werden je nach Umfang der Pflege
verrechnet.( wieviel Leistung durch Pflegedienst gemacht wurde,
was selber gemacht wurde)

Tja, ich habe übersehen , gegen diesen Renten-Bescheid von 11/2025
Einspruch zu erheben.
Erst gestern habe ich online der REntenversicherung mitgeteilt,
daß laut meinen Unterlagen 5 Jahre Beiträge bezahlt worden sind,
aber diese Rentenpunkte wurden mir nicht gutgeschrieben.


Normalerweise hätte die DRV automatisch doch jedes
Jahr diese Rentenpunkte zu meiner laufenden Rente
( Altersrente seit 2024) gutschreiben müssen, ??
.
Ich selber bin ja ordnungsgemäss seit 2020 als
Pflegeperson gemeldet gewesen.

Ich las über Verjährung, 4 Jahre ist die Verjährung bei der DRV.

Ich hoffe jetzt das beste, daß die mir diese Punkte gutschreiben,
und meine Rente erhöht wird, bzw. Nachzahlungen für 2020-2025
erfolgen.

Was meint ihr dazu?
Danke für Info, Maria
Maria222 ist offline  
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Alt 01.03.2026, 17:47   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
Standard

Bist Du in Altersvollrente oder Altersteilrente?

Was sagt denn der Versicherungsverlauf in deinem ersten Rentenbescheid zu den zeiten?
Mächschen ist offline  
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Alt 01.03.2026, 18:07   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard

hallo,

ich bin in Regelaltersrente seit 2024, davor war ich EU-Rentnerin.
Also wurde Ende 2024, da wurde ich 66 ,
von EU Rente auf Altersrente umgestellt.

den Versicherungsverlauf habe ich gestern online bei der
DRV angefordert
Maria222 ist offline  
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Alt 01.03.2026, 18:44   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard

das hier habe ich im INternet gefunden:
Erwerbsminderungsrente: Auch Bezieher einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente können durch Pflege Rentenpunkte sammeln.

Also müssten bis Ende 24 diese Rentenpunkte angesammelt worden sein...
Maria222 ist offline  
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Alt 01.03.2026, 22:05   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
Standard

Also Regelaltersrente als Teilrente oder Vollrente?

Für die Zeit der EM-Rente wirst Du wahrscheinlich nichts bekommen, weil Bewertung der Zurechnungszeit höher als die Beiträge.

Versicherungsverlauf hast Du auch mit den Rentenbescheiden bekommen, da sind auch detaillierte Berechnungen dabei, der Versicherungsverlauf allein bringt dich nicht weiter.
Mächschen ist offline  
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Alt 02.03.2026, 22:58   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard

inzwischen im Rentenforum gefragt, da mein Fall
sehr verzwickt ist und kompliziert, konnten die dort
auch keine klare Aussage machen.

Empfehlung: Direkt bei der DRV ( Rentenversicherung Bund)
erfragen.
Maria222 ist offline  
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Alt 03.03.2026, 00:08   #7
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 117
Standard

Ich denke du solltest bei der Rentenkasse einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen. Der geht im besten Falle rückwirkend ab Anfang 2021. Ob das Rentengesetz eine Verkürzung des Überprüfungszeitraums vorsieht ist mit nicht bekannt.

Am besten mit der Rentenkasse (nochmal) telefonieren und das weitere Vorgehen besprechen. Da arbeiten meist rechtlich sehr fitte Leute.
KKS ist offline  
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Alt 03.03.2026, 10:52   #8
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 117
Standard

… Anfang 2022 müsste es wohl sein.

Wenn dein Schaden sehr hoch ist am besten einen Sozialrechtsanwalt kontaktieren.
KKS ist offline  
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Alt 03.03.2026, 12:36   #9
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,505
Standard

Ist denn noch etwas unklar?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei gleichzeitigem Bezug einer Altersvollrente gibt’s keine Beiträge der Pflegeversicherung mehr.

Und während einer EM-Rente wirken sich diese i.d.R. nicht aus, da die Zurechnungszeit meist höher bewertet ist.

Um einen Vorteil von den Beiträgen zu haben, hätte man frühzeitig in eine Altersrente und nach Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersteilrente wechseln müssen, der Zug ist also bereits abgefahren.
Mächschen ist offline  
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Alt 03.03.2026, 14:41   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 109
Standard

Interessant, mir werden lauter unterschiedliche Ratschläge gegeben.
die örtliche Rentenberaterin der DRV teilte mit , alle Unterlagen
( also die Nachweise der Beitragszahlungen durch die Pflegekasse
für 5 J. pflegeleistung) an die Rentenvers. senden mit
der Bitte um Überprüfung.

Richtig ist aber auch was Mächschen andeutet, da ich
schon sehr früh -ab 1991 eine Erwerbsunfähigkeitsrente
nach altem Recht( ja ich weiss, heutzutage heisst es
EM - Rente, früher war es die EU - Rente

bezog, ist es durchaus möglich, daß diese Rentenpunkte
für diese 5 J. pflege nicht berücksichtigt worden sind.
Trotzdem mach ich ja nun den Versuch .

Genau, da ich auch über eine Rechtschutzversicherung
verfüge, kann es sein, sofern sich das ganze finanziell lohnt,
ich durchaus das noch durch einen Anwalt klären lasse.

Vorerst warte ich ab, was die DRV auf meine Bitten
( Versicherungsverlauf senden und auch Abklärung
wo diese Punkte "verblieben " sind, - antworten wird
Maria222 ist offline  
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