Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer hat Beschluss wegen Gewaltschutz gegen mich im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
darf eine Betreuer für die Betreute Person eine Gewaltschutzbeschluss bewirken, oder muss er dazu auch einen Aufgabenkreis (wie z.B ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 152
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Hallo,
darf eine Betreuer für die Betreute Person eine Gewaltschutzbeschluss bewirken, oder muss er dazu auch einen Aufgabenkreis (wie z.B für Strafanträge) haben. Die Frau ruft nach mir dass ich komme, alles wissen das. Mit dem Hausverbort und Strafantrag wegen Hausfriedensbruch ist er Jahre nicht durchgekommen. Staatsanwalt hat nicht mitgemacht. Jetzt kommt der mit der Masche Gewaltschutz/Annäherungsverbot. Jetzt habe ich mündliche Verhandlung gegen den Beschluss beantragt. Die Betreute Person der ich nicht nicht nähern soll wird nicht kommen vor Gericht und will aber das ich sie Besuche. Das geht schon Jahre lang so. MFG Jouner25 |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
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Moin moin
Wenn die betreute Person vor jemand anderem geschützt werden soll, dann müssen schon Gründe vorliegen - sonst könnte man das nicht begründen. Wenn die betreute Person diesen Schutz selber wünscht, dann kann der Betreuer dabei unterstützen, dass z.B. ein Gewaltschutzbeschluss erwirkt wird. Wenn sich die betreute Person nicht dazu äußern kann, dann wird schon der Aufgabenkreis der Umgangssorge (oder ähnlicher Aufgabenbereich mit spezifizierterer Umschreibung) benötigt. Kann es sein, dass die betreute Person in Deinem Fall wie das Zicklein in der Fabel tickt? ...und einerseits nach dir ruft, aber andererseits Dich auch verflucht - je nach dem, mit wem sie gerade spricht? So etwas kommt häufiger vor als man glaubt. Und dann hat man den Salat. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,413
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Ich stelle -wo notwendig- Gewaltschutzanträge für meine Betreuten auch mit Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten.
Kontakt/Annäherung und Umgang sind unterschiedliche Baustellen. Schädlicher Umgang ist nicht gleich Androhung/Ausübung von Gewalt oder Verletzung der persönlichen Freiheit. Wenn gegen Joni24 ein Gewaltschutzbeschluss ergangen ist, muss etwas anderes im Raum stehen, als nur die Intention des Betreuers der Antragsstellerin, den Umgang zu verbieten, zumal der Gewaltschutzbeschluss jedenfalls ein Ablaufdatum hat. Geändert von Flafluff (13.03.2026 um 21:23 Uhr) |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 152
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Zitat:
Ich kann beweisen das die Betreute Person zu Nachbarn im Haus läuft und meine Handynummer die sie im Kopf hat vor diktiert und bittet mich an zu rufen damit ich komme. Deswegen finde ich den Beschluss nicht ok. Die Betreute Person traut sich nicht dem Betreuer und ambulanten Pflegedienst zu beichten das sie will das ich komme, weil Betreuer und Pflegedienst ihr klar machen das dann Vieleicht Niemand mehr von denen kommt. Betreute Person weis das ich mit denen auf Kriegsfuss bin. Wechseln traut sie sich nicht weil die Macht mit dem Gericht haben. Fakt ist: ich kann nachweisen das sie will das ich komme. Die Betreute Person kurbelt es selbst an dass ich kommen soll. Im Antrag des Betreuer wegen Gewaltschutz: Der Betreuer kommt unter anderem mit dem Argument das Betreuungssystem zusammen bricht wenn ich weiterhin komme würde, weil Pflegedienst angst vor mir hätte und den Vertrag wegen mir kündigen würde. Er kommt auch mit dem Argument: Ich hätte keine Grund zu kommen. Manchmal wolle die Betreute Person dass ich komme und manchmal nicht. MFG Jouner Geändert von Joni24 (13.03.2026 um 21:49 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 152
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Zitat:
Beschluss Begründung steht Sinngemäß: Das ich widerrechtlich und vorsätzlich in die Wohnung eingedrungen sei, in der Zeit von Erteilung des Hausverbots, mehrfach unberechtigt Zutritt zu der Wohnung verschafft. Dabei kommt es nach Auskunft des Pflegediensts regelmäßig zu Eskalationen, so dass eine Versorgung durch den Pflegedienst nicht gewährleistet werden kann. Die angeordneten Schutzmaßnahmen sind zur Abwendung weiterer bzw. künftiger Verletzungen erforderlich und beruhen auf § 1 Abs. 1 Satz 3 GewSchG. Ich habe aber Niemand körperlich verletzt oder angegriffen. Oder ist mit weiteren Verletzungen die Verletzung des Hausrechts/Hausfriedensbruch gemeint? Die Strafanzeigen gegen mich, wegen Hausfriedensbruch haben nix gebracht und wurden alle eingestellt. Und ich wurde auch nicht verurteilt das ich jemand körperlich verletzt haben soll. Alle anzeigen gegen mich, wegen Körperverletzung gegen Betreuer und Pflegedienst wurden eingestellt und im anderen wurde ich sogar freigesprochen. Es liegt aktuell kein Strafverfahren wegen körperlicher Gewalt gegen mich vor. Nur Ermittlung wegen Hausfredensbruch. Ich habe gegen den Beschluss Gewaltschutz bis XXX, Beschwerde eingelegt und mündliche Verhandlung im Eilverfahren beantragt. Jetzt ist der Gerichtstermin zur Anhörung und Mündliche Verhandlung vom Gericht angeordnet worden. Dann muss ich das alles erklären. Jouner MFG Jouner Geändert von Joni24 (13.03.2026 um 21:58 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 152
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Zitat:
MFG Jouner |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,495
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Moin moin
In allen Deinen Beiträgen machst Du deutlich, dass Du nur das Beste für die Betreute willst. Dass Du für sie da sein willst, in ihrer Nähe sein willst und sie - wenn es geht - auch vor allen und allem Bösen beschützen willst. Du willst für sie die Gute sein. Das ist erst mal positiv. Nach Deiner Beschreibung sind die anderen - also Betreuer und Pflegedienst etc. - alle gegen Dich und sehen in Dir jemand, vor der die Betreute beschützt werden muss. Und die die Betreute mit allen Mitteln zu manipuieren veruchen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann suchst Du hier im Forum Tipps oder Hinweise, die Dich in Deinen Ideen und Wünschen unterstützen, den Kontakt zu der Betreuten halten zu können. Hier ist aber niemand im Forum, der Situation aus der Sicht der anderen Seite schildern kann. Das ist ganz normal und vielleicht auch ganz gut so. Sonst würden sich zwei Forenmitglieder ganz fürchterlich streiten und einen Kampf hier ausfechten, der überhaupt nicht hier her gehört. Du hast schon viele Beiträge zu Deiner Situation und der der Betreuten geschrieben. Allen Beiträgen ist gemeinsam, dass sie nur aus Deiner Sicht geschrieben sind. Ein Versuch, mal die Situation aus der Sicht der Betreuten oder der Betreuerin, des Pflegedienstes oder einer anderen Beteiligten Position zu beschreiben, war bisher nicht zu lesen. Das zu versuchen ist vielleicht eine gute (Selbst-)Hilfe, um auch die eigene Position - ihre Stärken aber auch ihre Fehler - zu erkennen. Damit könntest Du auch eher Wege finden, das eigene Verhalten zu verändern und damit den Streit mit den anderen zu beenden - oder wenigstens erst einmal zu schlichten. Immer nur auf die eigene Position zu beharren hilft nichts. Das können die anderen auch. Der Bereuten ist damit am allerwenigsten geholfen - und das wollt ihr doch eigentlich alle, oder? Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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