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Betreute Person aus der Betreuung herauslösen

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Hm, also ich verstehe das so, dass es noch gar keinen Betreuungsbeschluss gibt? Zumindest wenn der Gerichtstermin noch ansteht, dann ...


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Alt 03.05.2026, 22:15   #11
Forums-Geselle
 
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Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 90
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Hm, also ich verstehe das so, dass es noch gar keinen Betreuungsbeschluss gibt? Zumindest wenn der Gerichtstermin noch ansteht, dann kann der Beschluss noch gar nicht durch sein. Es klingt eher danach, dass eine Betreuungsanregung eingereicht wurde, über die nun entschieden werden muss. Und die potentiell betreute Person wurde darüber informiert.


Im Normalfall wird auch ein Verfahrenspfleger bestellt - welcher die Rolle des Rechtsanwalts einnimmt und die Belange der potentiell betreuten Person vertritt.


Auch gilt - wenn sich die zukünftige Betreute gegen den Vorschlag ihres Adoptivsohns ausspricht, sollte dieser nicht bestellt werden, und stattdessen jemand anderes, es sei denn, sie ist prinzipiell gegen jeden potentiellen Betreuuer, und sie kann keinen frein Willen mehr bilden.


Außerdem:


Zitat:
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erwünscht, da eigentlich die erste Vollmacht, die die BP dem Pärchen B. gab, widerrufen wurde, somit der Grund für die Betreuung weggefallen ist.
Das ist genau umgekehrt. Der Wegfall der Vollmacht macht gerade die Betreuung notwendig. Wenn Vollmachten ausreichen, um alles zu regeln, wird keine Betreuung eingerichtet.


Den Termin werdet ihr kaum aufhalten können - die ziehen sich im Normalfall eh immer eine Ewigkeit hin. Du könntest höchstens der Betreuungsbehörde deine Zweifel bezüglich des Adoptivsohnes äußern. Und solltest du es dir zutrauen, könntest du dich ebenfalls als potentieller Betreuer vorschlagen, falls der Adoptivsohn abgelehnt wird.


Falls er direkt als Betreuer von seiner Adoptivmutter akzeptiert wird, dann musst du das aber ebenfalls akzeptieren. Der Wille der betreuten Person ist hier der wesentliche Faktor.
MPock ist offline  
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Alt 04.05.2026, 08:15   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 146
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Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Hm, also ich verstehe das so, dass es noch gar keinen Betreuungsbeschluss gibt? Zumindest wenn der Gerichtstermin noch ansteht, dann kann der Beschluss noch gar nicht durch sein. Es klingt eher danach, dass eine Betreuungsanregung eingereicht wurde, über die nun entschieden werden muss. Und die potentiell betreute Person wurde darüber informiert.


Im Normalfall wird auch ein Verfahrenspfleger bestellt - welcher die Rolle des Rechtsanwalts einnimmt und die Belange der potentiell betreuten Person vertritt.


Auch gilt - wenn sich die zukünftige Betreute gegen den Vorschlag ihres Adoptivsohns ausspricht, sollte dieser nicht bestellt werden, und stattdessen jemand anderes, es sei denn, sie ist prinzipiell gegen jeden potentiellen Betreuuer, und sie kann keinen frein Willen mehr bilden.


Außerdem:



Das ist genau umgekehrt. Der Wegfall der Vollmacht macht gerade die Betreuung notwendig. Wenn Vollmachten ausreichen, um alles zu regeln, wird keine Betreuung eingerichtet.


Den Termin werdet ihr kaum aufhalten können - die ziehen sich im Normalfall eh immer eine Ewigkeit hin. Du könntest höchstens der Betreuungsbehörde deine Zweifel bezüglich des Adoptivsohnes äußern. Und solltest du es dir zutrauen, könntest du dich ebenfalls als potentieller Betreuer vorschlagen, falls der Adoptivsohn abgelehnt wird.


Falls er direkt als Betreuer von seiner Adoptivmutter akzeptiert wird, dann musst du das aber ebenfalls akzeptieren. Der Wille der betreuten Person ist hier der wesentliche Faktor.
Damit der Adoptivsohn abgelehnt werden soll, kannst du dem Gericht erzählen, dass es bei ihm hauptsächlich ums Vermögen geht und nicht um das Wohlergehen der Adoptivmutter. Vielleicht hast du noch jemand der mitmacht, wie die Bankmitarbeiter. Habe solche Geschichten selbst erlebt wie da gelogen wurde. Das ist nicht strafbar, wenn dies nicht als Zeuge vor Gericht gemacht wird. Die Staatsanwaltschaft meint, dass Falschangaben im FamFG nicht vorgesehen sind und stellte das Verfahren ein.
uwe2000 ist offline  
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Alt 04.05.2026, 09:17   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 90
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Damit der Adoptivsohn abgelehnt werden soll, kannst du dem Gericht erzählen, dass es bei ihm hauptsächlich ums Vermögen geht und nicht um das Wohlergehen der Adoptivmutter. Vielleicht hast du noch jemand der mitmacht, wie die Bankmitarbeiter. Habe solche Geschichten selbst erlebt wie da gelogen wurde. Das ist nicht strafbar, wenn dies nicht als Zeuge vor Gericht gemacht wird. Die Staatsanwaltschaft meint, dass Falschangaben im FamFG nicht vorgesehen sind und stellte das Verfahren ein.

Wobei ich vermute, dass eine Aussage alleine, die nur auf ein Gefühl beruht ausreichen wird. Es gibt keinen konkreten Hinweis. Und ein Bankmitarbeiter wird sich hüten, von sich aus Details zu verraten. Das Bankgeheimnis gibt es nämlich immer noch.


Und es kann durchaus sein, dass der Adoptivsohn vor einem Jahr aus ehrlichem Mitgefühl oder Reue den Kontakt wieder aufgenommen hat. Auch das kann vorkommen.


Von daher - wenn die Mutter ihren Adoptivsohn als Betreuer akzeptiert und keine anderen formalen Gründe dagegen sprechen (z.B. Vorstrafen oder Schulden des Sohnes), dann wird er höchstwahrscheinlich Betreuer.


Hinzu kommt - eine Betreuung ist insofern ein großer Vorteil gegenüber einer Vollmacht, dass das Gericht auch noch ein Auge drauf wirft. Der Sohn wird nun jedes Jahr ein Vermögensverzeichnis vorlegen müssen. Und wenn das Vermögen nach einem Jahr deutlich stärker abschmilzt als erwartet, wird er dem Gericht dies erklären müssen. Also selbst wenn ein ungutes Gefühl herscht, ist eine Betreuung noch die bessere Lösung als die Vollmacht.
MPock ist offline  
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Alt 04.05.2026, 12:41   #14
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Ich denke hier, dass die Betreuerbestellung im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung gelaufen ist und die Anhörung nachgeholt wird.

Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass der Richter von Vollmacht und Widerruf erfährt.
Mächschen ist offline  
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Alt 05.05.2026, 10:23   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 114
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Das war die Antwort der Staasanwaltschaft wg. falschen Angaben.
......
Was hat das mit dem Fall, um den es hier geht, zu tun? Du musst nicht jeden Thread kapern um deinen Frust rauszulassen.
Pigeon ist offline  
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Alt 05.05.2026, 15:54   #16
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 4
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Entschuldigung, wenn ich manchmal lückenhaft bin, aber die Sache fast mich ganz schön an:



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Ich versuche mal aufzuschreiben, was ich davon verstanden habe:


Da ist ein älteres Ehepaar, dessen Freund du bist.
Das Ehepaar hat einen Adoptivsohn, der sich vor ca. 10 Jahren verkrümelt hat und letztes Jahr wieder aufgetaucht ist.
Der Adoptivsohn ist verheiratet und hat seine Frau mitgebracht.
Dein befreundetes älteres Ehepaar hat sich riesig über ihren zurckgekehrten
Adoptivsohn gefreut und ihm (und möglicherweise auch seiner Frau) nicht nur das Auto gegeben, sondern auch noch weitreichende Vollmachten.
Richtig

Bis hierhin klingt es nach einer deutlichen Schleimspur, um die alten Leute gepflegt abzuzocken. 2x richtig


Hat der Adoptivsohn auch die (ehrenamtliche) Betreuung für die Mutter bekommen? Und mit all den Aufgabenkreisen, die Du aufgeführt hast? Ja
Das ist das gunschlos-glücklich-Programm, dür menschen , die eigentlich selber nix mehr geregelt bekommen und es befürchtet wird, dass sie sich selber gefährden, weshalb sie auch gegen deren Willen z.B. im Krankenhaus untergebracht werden können (natürlich nur mit Beschluss).
Diese Aufgaben werden gegeben, wenn sie notwendig sind. Da muss bei Handlungsbedarf es egal sein dürfen, ob die Betreuung beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Die betreuende Person muss dann handeln dürfen undn können.


Die alte Frau mußte ins Krankenhaus, in dem eine Demenz festgestellt wurde, weshalb noch mal(?) eine Betreuung angeleiert wurde. Nein, die Gute hat Gebärmutterhalskrebs und kurz nach dem Eingriff tauchte die ihr fremde Ärztin auf, die dann meinte sie hätte Demenz.


Das Gericht will sich ein Bild von der Lebensumgebung der zu betreuenden Person machen. So weit so gut, das gehört sich so.


Und jetzt soll ein Berufsbetreuer eingesetzt werdeb oder wurde schon eingesetzt? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Das Ziel ist, den Betreuungsbeschluß aufzuheben, hilfsweise die zwei Betreuer (ehrenamtlich) auszutauschen.


Die Vollmachten für den Adoptivsohn wurden Widerrufen? Yes


Da ist vieles irgendwie unklar.


Und wie ist die Frage im ersten Thread zu verstehen:
"Ist es möglich, eine betreute Person aus einer bestehenden Betreuung durch zwei ehrenamtliche Betreuer herauszulösen?" Siehe oben, Beschluß aufheben oder Betreuber austauschen.


Sollen die ehrenamtlichen Betreuer (Adoptivsohn und Frau) ihres Amtes enthoben werden? Yes
Oder soll ein Berufsbetreuer durch den Adoptivsohn und seine Frau als Ehrenamtler(in) ersetzt werden? Weiß nicht, was macht am meisten Sinn?


Eine professionelle Betreuungsperson hat in so einem Umfeld keine leichte Aufgabe, wenn sie sich nach den Wünschen der Betreuten zu richten und dabei ggf. auch gegen die Vorstellungen der anderen Personen zu handeln hat. Der Platz zwischen alles Stühlen ist ihr dann sicher.


Sollten der Adoptivson und seine Frau die Betreuung ehrenamtlich übertragen bekommen und professionelle Betreuungsperson ablösen, kann es gut sein, dass die beiden alten Leute vom Regen in die Traufe kommen und kräftig abgezockt werden.


Also was läuft da nun? Es ist so, dass Adaptivsohn und Ehefrau ehrenamtlich Betreuer sind und derzeit die Betreuung inne haben. Ihr Verhalten ist sehr klar erkennbar. Es gibt ein gewisses monetäres Erbe und drei Häuser.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
Aus
pbsuu ist offline  
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Alt 05.05.2026, 16:19   #17
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 4
Standard Betreute Person aus der Betreuung herauslösen... #2

Es ist deutlich zu sehen, welche Strategie verfolgt wird. Die Betreuer sind von Anfang an unheimlich fleißig in Berichts- und Antragsschreiberei sowie "wort in den Mund legen", Worte im Mund umdrehen. Letztere besonders bei der Pflegeperson. Außerdem werden Fakten aus dem Sinnzusammenhang gerissen und versucht alle beteiligten Personen gegen den Ehemann der BP aufzubringen, der eigentlich nichts anderes will, als seine Frau zu Hause zu wissen und sie in Ruhe zu pflegen.
Die Richterin am AG ist eine junge Frau, die grade promoviert hat. Ich würde ihr am liebsten sagen, Mädchen geh noch mal 2 JAhre auf die Weide, Lebenserfahrung sammeln.
Anscheinend hat sie die Komplexität erfasst und die weitere Entscheidung dem zuständigen Landgericht zugereicht. Jetzt warten alle auf Entscheidungen, während die Betreuer sich neue Munition gegen den Mann ausdenken.
Bsp.: Die BP und ihr Mann haben einige Katzen aus eigener Tierrettung (Hauptstrasse vor der Tür).
Die Katzen, der selbstverständlich auftretende Geruch und die Freßplätze dienten den Betreuern, den Lebensraum als reine Verwahrlosung und damit verbunden die hochgradige Gesundheitsgefährdung der BP bei Gericht zu beschreiben.
Also ich gehe dort ein und aus. Sicher, einem Katzenfremden wird der Geruch unangenehm sein, aber von Verwahrlosung zu reden ist schon frech. Wie gesagt, ich besuch den Haushalt regelmässig und ich bin nie krank gewesen.

Wer drauf Bock hat, dem mache ich ein PDF fertig.

beste Grüße und vielen Dank,
pbsuu
pbsuu ist offline  
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Alt 05.05.2026, 16:42   #18
Gehört zum Inventar
 
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Zum Landgericht geht ein Betreuungsverfahren, wenn einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts vom Amtsgericht nicht (vollständig) abgeholfen wurde.
Mächschen ist offline  
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Alt 05.05.2026, 20:01   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,515
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Moin moin


Kurz vorab zu der betreuten Frau:
Wenn ein älterer Mensch wegen einer somatischen Erkrankung (z.B. Krebs oder ähnliches) in ein Krankenhaus muss und dort operiert wird, dann kommt es häufig vor, dass ein hirnorganisches Psychosydrom (HOPS) auftritt. Insbesondere bei Notfällen und/oder nach Narkosesituationen. Sie wahen dann auf oder kommen wieder zusich und befinden sich in einer Welt, die sie nicht kennen und schon gar nicht gewohnt sind. Das rationale Verarbeiten der Situation: "Ich bin jetzt in einem Krankenhaus und das ist OK so" klappt nicht und man ist dann verwirrt.
Deshalb wird gerne mal fälschlich eine Demenz diagnostiziert, die aber auch wieder abklingen kann.


Manchmal ist die Diagnose Demenz aber auch korrekt. Nämlich dann, wenn sie vorher schon vorgelegen hat, aber im Rahmen der gewohnten Umgebung bei gewohnten Verhaltensweisen nicht sehr aufgefallen ist. D.h. dass aufgrund der ungewohnten Situation die bisher unauffällige Demenz erst auffällig geworden ist.




Wenn die ganze Angelegenheit inzwischen beim Landgericht ist, dann wird sie zumindest weiterhin abgeklärt.
Sofern da tatsächlich eine wilde Abzocke durch den Adoptivsohn laufen sollte, dann wäre es auf jeden Fall sinnvoll eine sehr erfahrene professionelle Betreuungsperson einzusetzen, die sich der Betreuten annehmen und deren Wünsche herausfinden und diese dann geschickt durchsetzen kann.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.05.2026, 21:16   #20
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
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Ist von einer Alzheimer Demenz oder von einer kardiovaskulären Demenz die Rede?
Mächschen ist offline  
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