Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person aus der Betreuung herauslösen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hm, also ich verstehe das so, dass es noch gar keinen Betreuungsbeschluss gibt? Zumindest wenn der Gerichtstermin noch ansteht, dann ...
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#11 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 90
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Hm, also ich verstehe das so, dass es noch gar keinen Betreuungsbeschluss gibt? Zumindest wenn der Gerichtstermin noch ansteht, dann kann der Beschluss noch gar nicht durch sein. Es klingt eher danach, dass eine Betreuungsanregung eingereicht wurde, über die nun entschieden werden muss. Und die potentiell betreute Person wurde darüber informiert.
Im Normalfall wird auch ein Verfahrenspfleger bestellt - welcher die Rolle des Rechtsanwalts einnimmt und die Belange der potentiell betreuten Person vertritt. Auch gilt - wenn sich die zukünftige Betreute gegen den Vorschlag ihres Adoptivsohns ausspricht, sollte dieser nicht bestellt werden, und stattdessen jemand anderes, es sei denn, sie ist prinzipiell gegen jeden potentiellen Betreuuer, und sie kann keinen frein Willen mehr bilden. Außerdem: Zitat:
Den Termin werdet ihr kaum aufhalten können - die ziehen sich im Normalfall eh immer eine Ewigkeit hin. Du könntest höchstens der Betreuungsbehörde deine Zweifel bezüglich des Adoptivsohnes äußern. Und solltest du es dir zutrauen, könntest du dich ebenfalls als potentieller Betreuer vorschlagen, falls der Adoptivsohn abgelehnt wird. Falls er direkt als Betreuer von seiner Adoptivmutter akzeptiert wird, dann musst du das aber ebenfalls akzeptieren. Der Wille der betreuten Person ist hier der wesentliche Faktor. |
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#12 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 146
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Zitat:
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 90
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Zitat:
Wobei ich vermute, dass eine Aussage alleine, die nur auf ein Gefühl beruht ausreichen wird. Es gibt keinen konkreten Hinweis. Und ein Bankmitarbeiter wird sich hüten, von sich aus Details zu verraten. Das Bankgeheimnis gibt es nämlich immer noch. Und es kann durchaus sein, dass der Adoptivsohn vor einem Jahr aus ehrlichem Mitgefühl oder Reue den Kontakt wieder aufgenommen hat. Auch das kann vorkommen. Von daher - wenn die Mutter ihren Adoptivsohn als Betreuer akzeptiert und keine anderen formalen Gründe dagegen sprechen (z.B. Vorstrafen oder Schulden des Sohnes), dann wird er höchstwahrscheinlich Betreuer. Hinzu kommt - eine Betreuung ist insofern ein großer Vorteil gegenüber einer Vollmacht, dass das Gericht auch noch ein Auge drauf wirft. Der Sohn wird nun jedes Jahr ein Vermögensverzeichnis vorlegen müssen. Und wenn das Vermögen nach einem Jahr deutlich stärker abschmilzt als erwartet, wird er dem Gericht dies erklären müssen. Also selbst wenn ein ungutes Gefühl herscht, ist eine Betreuung noch die bessere Lösung als die Vollmacht. |
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#14 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Ich denke hier, dass die Betreuerbestellung im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung gelaufen ist und die Anhörung nachgeholt wird.
Wichtig wäre aus meiner Sicht, dass der Richter von Vollmacht und Widerruf erfährt. |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 114
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#16 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 4
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Entschuldigung, wenn ich manchmal lückenhaft bin, aber die Sache fast mich ganz schön an:
Zitat:
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#17 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 4
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Es ist deutlich zu sehen, welche Strategie verfolgt wird. Die Betreuer sind von Anfang an unheimlich fleißig in Berichts- und Antragsschreiberei sowie "wort in den Mund legen", Worte im Mund umdrehen. Letztere besonders bei der Pflegeperson. Außerdem werden Fakten aus dem Sinnzusammenhang gerissen und versucht alle beteiligten Personen gegen den Ehemann der BP aufzubringen, der eigentlich nichts anderes will, als seine Frau zu Hause zu wissen und sie in Ruhe zu pflegen.
Die Richterin am AG ist eine junge Frau, die grade promoviert hat. Ich würde ihr am liebsten sagen, Mädchen geh noch mal 2 JAhre auf die Weide, Lebenserfahrung sammeln. Anscheinend hat sie die Komplexität erfasst und die weitere Entscheidung dem zuständigen Landgericht zugereicht. Jetzt warten alle auf Entscheidungen, während die Betreuer sich neue Munition gegen den Mann ausdenken. Bsp.: Die BP und ihr Mann haben einige Katzen aus eigener Tierrettung (Hauptstrasse vor der Tür). Die Katzen, der selbstverständlich auftretende Geruch und die Freßplätze dienten den Betreuern, den Lebensraum als reine Verwahrlosung und damit verbunden die hochgradige Gesundheitsgefährdung der BP bei Gericht zu beschreiben. Also ich gehe dort ein und aus. Sicher, einem Katzenfremden wird der Geruch unangenehm sein, aber von Verwahrlosung zu reden ist schon frech. Wie gesagt, ich besuch den Haushalt regelmässig und ich bin nie krank gewesen. Wer drauf Bock hat, dem mache ich ein PDF fertig. beste Grüße und vielen Dank, pbsuu |
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#18 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Zum Landgericht geht ein Betreuungsverfahren, wenn einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts vom Amtsgericht nicht (vollständig) abgeholfen wurde.
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#19 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Kurz vorab zu der betreuten Frau: Wenn ein älterer Mensch wegen einer somatischen Erkrankung (z.B. Krebs oder ähnliches) in ein Krankenhaus muss und dort operiert wird, dann kommt es häufig vor, dass ein hirnorganisches Psychosydrom (HOPS) auftritt. Insbesondere bei Notfällen und/oder nach Narkosesituationen. Sie wahen dann auf oder kommen wieder zusich und befinden sich in einer Welt, die sie nicht kennen und schon gar nicht gewohnt sind. Das rationale Verarbeiten der Situation: "Ich bin jetzt in einem Krankenhaus und das ist OK so" klappt nicht und man ist dann verwirrt. Deshalb wird gerne mal fälschlich eine Demenz diagnostiziert, die aber auch wieder abklingen kann. Manchmal ist die Diagnose Demenz aber auch korrekt. Nämlich dann, wenn sie vorher schon vorgelegen hat, aber im Rahmen der gewohnten Umgebung bei gewohnten Verhaltensweisen nicht sehr aufgefallen ist. D.h. dass aufgrund der ungewohnten Situation die bisher unauffällige Demenz erst auffällig geworden ist. Wenn die ganze Angelegenheit inzwischen beim Landgericht ist, dann wird sie zumindest weiterhin abgeklärt. Sofern da tatsächlich eine wilde Abzocke durch den Adoptivsohn laufen sollte, dann wäre es auf jeden Fall sinnvoll eine sehr erfahrene professionelle Betreuungsperson einzusetzen, die sich der Betreuten annehmen und deren Wünsche herausfinden und diese dann geschickt durchsetzen kann. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#20 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Ist von einer Alzheimer Demenz oder von einer kardiovaskulären Demenz die Rede?
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