Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person aus der Betreuung herauslösen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Pigeon
Was hat das mit dem Fall, um den es hier geht, zu tun? Du musst nicht ...
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 146
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 90
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Zitat:
Tja, in Deutschland gibt es halt Höflichkeitsregeln, die besagen, dass es sich nicht gehört, sich in einer bestehenden Diskussion einzumischen, um Irrelevantes dort reinzuschreien. Damit musst du dich halt abfinden... @pbsuu: Hm, kann es sein, dass es hier um eine Anhörung zur freiheitsentziehenden Unterbringung ging? Die gute Nachricht: Die Hürden dafür sind sehr hoch. Verwahrlosung alleine rechtfertigt dies noch nicht. Es muss dazu eine erhebliche Eigengefährung vorliegen, und es darf auch keine milderen Mittel geben, um diese Gefahr abzuwenden. Und wie du den Fall schilderst, reicht das bei weitem nicht. Wenn die Mutter zusammen mit ihrem Ehemann lebt, der noch geistig und körperlich fit ist, ist ein kritischer Faktor für die Eigengefährdung schon mal nicht gegeben: Es ist typischerweise eine Person in der Nähe, die intervenieren kann, selbst wenn sie durch die Demenz sich gefährden würde, z.B. im Winter leichtbekleidet rauszugehen und sich dabei verirren. Auch gibt es hier potentielle mildere Mittel. Selbst wenn das Gericht zum Schluss kommen würde, es wären zu viel Katzen im Haus, kann man immer noch ein paar der Katzen ins Tierheim geben, bevor man die Mutter gegen ihren Willen ins Pflegeheim sperrt. Wenn das Ehepaar mit der Reinigung der Wohnung überfordert ist, dann kann man eine Putzfrau beauftragen. Und ein Pflegegrad wird mit Sicherheit auch vorliegen, weshalb ein ambulanter Pflegedienst ebenfalls aushelfen kann. Ich kann dir einen Fall schildern, wo die freiheitsentziehende Unterbringung einer Demenzkranken tatsächlich durchgegangen ist, damit du siehst, wie hoch die Hürden tatsächlich waren. Es lag zum einen eine deutlich sichtbare Demenz vor, aber ohne jegliche Krankheitsansicht. Sie konnte auch noch langsam laufen. Sie wohnte alleine in einem Haus, und es kam nur einmal am Tag ein Pflegedienst zur Verabreichung von Medikamenten vorbei. Der Richter hat gefragt, ob sie eine 24-Stunden Pflege akzeptieren würde. Das wurde kategorisch abgelehnt. Einzig ihre Kinder hätte sie in solch einer Rolle akzeptiert, ab das war nicht möglich. Auch hat sie kategorisch abgelehnt, in ein Pflegeheim einzuziehen. Da hat sie sogar gesagt, dass sie sich eher umbringt. Das wurde dann auch genehmigt - aber erst, nachdem der Richter mildere Alternativen abgeklopft hat, und wo die Eigengefährdung (durch das alleine Leben) erheblich war. Also - in deinem Fall sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unterbringung genehmigt wird, als sehr klein an. Und selbst wenn, dann kann man gegen den Bescheid noch 30 Tage Einspruch einlegen. |
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