Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person aus der Betreuung herauslösen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Pigeon
Was hat das mit dem Fall, um den es hier geht, zu tun? Du musst nicht ...
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#21 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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#22 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 170
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Zitat:
Tja, in Deutschland gibt es halt Höflichkeitsregeln, die besagen, dass es sich nicht gehört, sich in einer bestehenden Diskussion einzumischen, um Irrelevantes dort reinzuschreien. Damit musst du dich halt abfinden... @pbsuu: Hm, kann es sein, dass es hier um eine Anhörung zur freiheitsentziehenden Unterbringung ging? Die gute Nachricht: Die Hürden dafür sind sehr hoch. Verwahrlosung alleine rechtfertigt dies noch nicht. Es muss dazu eine erhebliche Eigengefährung vorliegen, und es darf auch keine milderen Mittel geben, um diese Gefahr abzuwenden. Und wie du den Fall schilderst, reicht das bei weitem nicht. Wenn die Mutter zusammen mit ihrem Ehemann lebt, der noch geistig und körperlich fit ist, ist ein kritischer Faktor für die Eigengefährdung schon mal nicht gegeben: Es ist typischerweise eine Person in der Nähe, die intervenieren kann, selbst wenn sie durch die Demenz sich gefährden würde, z.B. im Winter leichtbekleidet rauszugehen und sich dabei verirren. Auch gibt es hier potentielle mildere Mittel. Selbst wenn das Gericht zum Schluss kommen würde, es wären zu viel Katzen im Haus, kann man immer noch ein paar der Katzen ins Tierheim geben, bevor man die Mutter gegen ihren Willen ins Pflegeheim sperrt. Wenn das Ehepaar mit der Reinigung der Wohnung überfordert ist, dann kann man eine Putzfrau beauftragen. Und ein Pflegegrad wird mit Sicherheit auch vorliegen, weshalb ein ambulanter Pflegedienst ebenfalls aushelfen kann. Ich kann dir einen Fall schildern, wo die freiheitsentziehende Unterbringung einer Demenzkranken tatsächlich durchgegangen ist, damit du siehst, wie hoch die Hürden tatsächlich waren. Es lag zum einen eine deutlich sichtbare Demenz vor, aber ohne jegliche Krankheitsansicht. Sie konnte auch noch langsam laufen. Sie wohnte alleine in einem Haus, und es kam nur einmal am Tag ein Pflegedienst zur Verabreichung von Medikamenten vorbei. Der Richter hat gefragt, ob sie eine 24-Stunden Pflege akzeptieren würde. Das wurde kategorisch abgelehnt. Einzig ihre Kinder hätte sie in solch einer Rolle akzeptiert, ab das war nicht möglich. Auch hat sie kategorisch abgelehnt, in ein Pflegeheim einzuziehen. Da hat sie sogar gesagt, dass sie sich eher umbringt. Das wurde dann auch genehmigt - aber erst, nachdem der Richter mildere Alternativen abgeklopft hat, und wo die Eigengefährdung (durch das alleine Leben) erheblich war. Also - in deinem Fall sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Unterbringung genehmigt wird, als sehr klein an. Und selbst wenn, dann kann man gegen den Bescheid noch 30 Tage Einspruch einlegen. |
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#23 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 8
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Ich danke Euch zunächst mal für die vielen Informationen und Beiträge, die in mir die Hoffnung wecken, dass es auch anders (besser) geht und wir nur den Weg dorthin finden müssen.
Also, der Vor-Ort-Termin fiel unter den Tisch, weil die BP wegen ihrer Krebsgeschichte wieder ins Krankenhaus musste. Was mich erstaunte war, dass NICHTS aber wirklich nichts von seiten des Gerichts kam, dass der Termin entfällt. Noch nicht mal ein Anruf. Das finde ich sehr unverschämt. Übrigens, der in anderem Post genannte Verfahrensbegleiter oder Bevollmächtigte ist im vorliegenden Fall nur für die Fallbearbeitung beim Landgericht zuständig. Interessant dabei war, das nach ca. 2 Wochen seiner Berufung er noch keinerlei Akten hatte. Wir habven ihn dann soweit es ging, damit versorgt. Danke Euch und noch einen schönen Sonntag! |
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#24 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 126
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Zitat:
Zitat:
Wer ist diese bevollmächtigte Person und von wem bevollmächtigt? Habe den Teil nicht gefunden. Warum ist eine anwaltliche Vertretung nicht gewünscht? |
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#26 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 8
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Hallo,
als mit BP meine ich die Betreute Person (laienhaft ) Die medizinische Information läuft ausschließlich zwischen dem KH und den beiden Betreuern. Der Ehemann der betreuten Person wird regelmäßig außen vorgelassen. So denke ich, ist das auch bei dem VorOrtTermin gelaufen. Es gibt übrigens eine Vorsorgevollmacht, die zufällig mit dem Datum des Betreuungsantrags identisch ist. Die Infos ans Gericht seitens Betreuer müssen entsprechend gewesen sein, denn das Gericht hat sodann gemutmaßt (meine Meinung), dass die betreute Person zu diesem Datum (5.10.25) schon dement gewesen sei. Somit hat das Gericht die Vorsorgevollmacht gestrichen. Die Richterin hat die Sache ans Landgericht weitergereicht und wir warten auf deren Ansage. Wo leben wir? |
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#27 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 170
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Zitat:
Das der Betreuer vor dem Ehegatten involviert ist, ist logische Rechtsfolge. Erst muss ein Arzt die Einwilligung direkt vom Patienten holen, wenn das nicht geht auf die Patientenverfügung schauen, wenn diese nicht vorliegt den Bevollmächtigten oder Betreuer fragen und nur wenn es diese Personen nicht gibt kommt das Ehegattenvertretungsrecht ins Spiel. Einen Fehler, den aber viele Ärzte machen: Sobald ein Betreuer im Spiel ist, übergehen diese den Patienten vollständig. Das sollte nicht passieren. Zitat:
Ich wäre vorsichtig bei Mutmaßungen für Vorsorgevollmachten. Denn viele füllen diese detailiert aus, gewären einiges aber nicht alles. Was in der Praxis schnell bedeutet, dass diese Vorsorgevollmacht nicht mehr ausreicht und die Betreuung doch angeregt werden muss. Daher mein allgemeiner Tip für jeden, der eine Vorsorgevollmacht ausfüllt: Bevollmächtige jemanden, den man traut, mit einer defakto Generalvollmacht. Dann wird die Betreuung so gut wie nie notwendig werden. |
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#28 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 8
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Sorry, ich steige hier durch doe Posts nicht mehr so richtig durch, deshalb heute und hier eine Kurzfassung zur Beendigung der Betreuung:
... - Antrag auf zwangsweise Einweisung in Klinik durch die "Familienbetreuer" mit fragwürdiger Begründung -VorOrt Termin des Gerichts in der Wohnung der BP mit dem Urteil, dass der Beschluß zur Zwangseinweisung ergeht. Abholung durch Sanität noch an diesem Tage. Einweisung in die Geschlossene Abt. der Psychiatrischen Klinik in Herborn. - BP abgelegt in einem Zimmer mit Bett, Nachttisch, Fenster mit Blick gegen die Wiese. - Die aktuellen Betreuer treten zurück. - eine neue rechtliche Betreuerin wurde vom Gericht bestimmt. - BP bleibt noch 2 Wochen im KH. - Dann plötzlich wird der "Zwangsbeschluß" aufgehoben und die BP wurde nach Hause gebracht. - Übrigens: Alle Beschlüsse und Maßnahmen ergingen gegen den ausdrücklichen Willen der BP. - BP ist 2 Tage zu Hause und bekommt starke Schmerzen. Ein Notarzt stellt Wasser im Unterleib und in den Beinen fest. - BP kommt in ein Allgemein KH - BP wird nach einem Tag operiert - einen Tag später verstirbt die BP. Ich für meinen Teil bin überzeugt, dass mit einer Richterin, die besser geprüft hätte und ihre Beschlüsse besser durchdacht hätte, die BP heute noch gesund und munter leben würde. Ich danke dem Forum für die Unterstützung. Zitat:
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#29 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 8
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Dieser Thread kann geschlossen werden.
Die BP verstarb vor 14 Tagen in der Vitos Klinik Herborn in der geschlossenen Abteilung. Nach einigem Hin- und Her mit und durch die Richterin: Aufhebung der Verfügung die BP notfalls mit "Gewalt" in die Klinik zu verbringen. in einen Raum mit Bett, Stuhl, Nachttisch. Betreuung keine, außer Essen, Tabletten. Dann überraschender Rücktritt der "Laien" Betreuer BP wieder zuHause. BP hat Wasser im Bauch, hätte durch mehr Bewegung in der Vitos verhindert werden können. Erneut Klinik nach Limburg. OP wegen Wasser. 2 Tage später verstarb die BP. Ich bin fassungslos, was hier in Deutschland alles möglich ist. Danke für die Unterstützung an Alle!! |
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