Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person aus der Betreuung herauslösen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum, seid alle nett gegrüßt!
Meine Frage wäre:
Ist es möglich, eine betreute Person aus einer bestehenden Betreuung durch ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 6
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Hallo Forum, seid alle nett gegrüßt!
Meine Frage wäre: Ist es möglich, eine betreute Person aus einer bestehenden Betreuung durch zwei ehrenamtliche Betreuer herauszulösen? beste Grüße, pbsuu |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 92
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Aus einer bestehenden beruflichen Betreuung?
Ja, wenn die potentiellen ehrenamtlichen Betreuer geeignet sind, dann wird das bei einem entsprechendem Antrag höchstwahrscheinlich genehmigt. Denn ehrenamtliche Betreuung hat Vorrang vor einer beruflichen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Mal andersrum, ist ein Berufsbetreuer, ein Behödenbetreuer oder ähnliches im Amt und es wird ein ehrenamtlicher Betreuer vorgeschlagen, muss dieser bestellt werden, es sei denn, er ist ungeeignet, z.B. vorbestraft, überschuldet, fachlich oder persönlich ungeeignet.
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#4 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Zitat:
Alles kann, aber nichts muss. Und der Rest wird mit Streitverfahren geregelt. Wie das Ergebnis aussieht kann niemand vorwegsagen. Weil das Ganze vor einem Gericht entschieden wird gilt der Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht... bist Du in Gottes Hand ...oder auch nicht" Vor dem Hintergrund ist das Ganze als Soll-Vorschrift sinnvoller als eine Muss-Regelung. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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„herauslösen“ ist natürlich eine interessante Wortwahl. Erinnert an „Auslösen“, wenn für den Gefangenen ein Lösegeld gezahlt wird. Gibt es schon Betreuerknäste?
Hier nennt sich das „einen Betreuerwechsel beantragen“. Grundlage: § 1868 Abs. 3 bis 5 BGB. Müsste aber von der betreuten Person ausgehen; allenfalls noch vom bisherigen Betreuer oder der Betreuungsbehörde.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Meinst Du dass der Betreute so gruselig ist, dass der Berufsbetreuer von zwei Ehrenamtlern ausgelöst werden muss? ![]() Mit freundlichen Grüßen Imre
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
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Nä, umgekehrt: dass der Betreute aus den Fängen des Berufsbetreuers „befreit“ werden soll.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Zitat:
In dem Fall wurden die Grenzen des Betreuungsrechts deutlich. Nachdem er von mir befreit wurde, ist er in den Fängen seiner Eltern gelandet. Stasi ist deren Homeland und Guantanamo für den Bereuten ein Ponihof . Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 24.04.2026
Beiträge: 6
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Guten Abend, ich detailliere mal die Verhältnisse, da lles sehr komplex.
Da sind: Pärchen A: Mann&Frau (die Betreute Person), beide ü. 80 Jahre alt, sehr eng miteinander, Katzenfreude und -retter , meine Freunde. Pärchen B: AdoptivSohn S. und seine Ehefrau K. Der Sohn verschwand vor ca. 10 Jahren von zuhause. Keine Kontaktaktmöglichkeit. Auch über die weiteren JAhre kein Kontakt zu Pärchen A. Dann - letztes Jahr ca. April/MAi, aus heiterem Himmel, ja hallo Papa, wir wollten mal nach Euch sehen..... Alle Pärchen b: plus 2 Kinder kamen zu Kaffee. Die alten Leutchen waren natürlich vollkommen glücklich. Es entwickelte sich weiter, bis die Frau von Pärchen B anbot, 2 x die Woche zum Helfen und Putzen zu kommen, was angenommen wurde. In der Folgewoche erbat Pärchen B das Auto von der (noch nicht) betreuten Person. Sie bekamen es. Fast gleichzeitig bat Pärchen B. noch um eine Vollmacht, damit diese das Tagwerk für Pärchen A erledigen konnten. Die VM zielte auf die Ehefrau. nach weiteren 2 Wochen , in den es der (noch nicht) betreuten Person etwas schlechter ging, ließ der Support bei Pärchen A. nach. Die Ehefrau kam ins KH wegen Gebärmutterhalskrebs. 2 Tage nach der OP flatterte dann der Betreuungsbeschluß vom AG bei Pärchen A. ins Haus. Pärchen B. sind ehrenamtliche Betreuer und bekommen im Ausweis folgende Optionen: Sorge für die Gesundheit Entscheidung über eine freiheitsentziehende Unterbringung Entscheidung über eine freiheitsentziehende Maßnahmen Vermögenssorge Grundstückangelegenheiten Heimangelegenheiten Organisation ambulanter Hilfen Postangelegenheiten Rechts- Anwalts- und Behördenangelegenheiten Parallel dazu war für die BP ein Wochenende im KH angesagt. Es kam zur Visite 1 Tag nach dem Eingriff, eine andere Ärztin, die die BP nicht kannte. Die Ärztin brachte dann ins Spiel, dass die Frau ja "dement" ist. Und schon war der Treibstoff für alles weitere geschaffen. Zwei Demenz Test brachten keine Aussage zu "ja, die Frau ist dement!" Allernfall beginnend. .... .... Nach viel hin und her steht jetzt ein Gerichtstermin vor Ort an, wo das Gericht sich über die BP und das Umfeld informieren möchte. Frage 1: Ist es üblich, ehrenamtlicher Betreuung so weitreichende Kompetenzen zu zu billigen? Frage 2: Wie kann man den Termin am 6.5. ausbremsen oder wie läßt er sich verschieben? Wir brauchen Luft. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erwünscht, da eigentlich die erste Vollmacht, die die BP dem Pärchen B. gab, widerrufen wurde, somit der Grund für die Betreuung weggefallen ist. Ich kann noch mit mehr Infos zur Sache dienen, da ich als Freund und moralische Stütze in alles involviert bin. Aber nicht alles heute. Danke für euren Support!! Zitat:
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#10 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Ich versuche mal aufzuschreiben, was ich davon verstanden habe: Da ist ein älteres Ehepaar, dessen Freund du bist. Das Ehepaar hat einen Adoptivsohn, der sich vor ca. 10 Jahren verkrümelt hat und letztes Jahr wieder aufgetaucht ist. Der Adoptivsohn ist verheiratet und hat seine Frau mitgebracht. Dein befreundetes älteres Ehepaar hat sich riesig über ihren zurckgekehrten Adoptivsohn gefreut und ihm (und möglicherweise auch seiner Frau) nicht nur das Auto gegeben, sondern auch noch weitreichende Vollmachten. Bis hierhin klingt es nach einer deutlichen Schleimspur, um die alten Leute gepflegt abzuzocken. Hat der Adoptivsohn auch die (ehrenamtliche) Betreuung für die Mutter bekommen? Und mit all den Aufgabenkreisen, die Du aufgeführt hast? Das ist das gunschlos-glücklich-Programm, dür menschen , die eigentlich selber nix mehr geregelt bekommen und es befürchtet wird, dass sie sich selber gefährden, weshalb sie auch gegen deren Willen z.B. im Krankenhaus untergebracht werden können (natürlich nur mit Beschluss). Diese Aufgaben werden gegeben, wenn sie notwendig sind. Da muss bei Handlungsbedarf es egal sein dürfen, ob die Betreuung beruflich oder ehrenamtlich geführt wird. Die betreuende Person muss dann handeln dürfen undn können. Die alte Frau mußte ins Krankenhaus, in dem eine Demenz festgestellt wurde, weshalb noch mal(?) eine Betreuung angeleiert wurde. Das Gericht will sich ein Bild von der Lebensumgebung der zu betreuenden Person machen. So weit so gut, das gehört sich so. Und jetzt soll ein Berufsbetreuer eingesetzt werdeb oder wurde schon eingesetzt? Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Die Vollmachten für den Adoptivsohn wurden Widerrufen? Da ist vieles irgendwie unklar. Und wie ist die Frage im ersten Thread zu verstehen: "Ist es möglich, eine betreute Person aus einer bestehenden Betreuung durch zwei ehrenamtliche Betreuer herauszulösen?" Sollen die ehrenamtlichen Betreuer (Adoptivsohn und Frau) ihres Amtes enthoben werden? Oder soll ein Berufsbetreuer durch den Adoptivsohn und seine Frau als Ehrenamtler(in) ersetzt werden? Eine professionelle Betreuungsperson hat in so einem Umfeld keine leichte Aufgabe, wenn sie sich nach den Wünschen der Betreuten zu richten und dabei ggf. auch gegen die Vorstellungen der anderen Personen zu handeln hat. Der Platz zwischen alles Stühlen ist ihr dann sicher. Sollten der Adoptivson und seine Frau die Betreuung ehrenamtlich übertragen bekommen und professionelle Betreuungsperson ablösen, kann es gut sein, dass die beiden alten Leute vom Regen in die Traufe kommen und kräftig abgezockt werden. Also was läuft da nun? Mit freundlichen Grüßen Imre Aus
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