Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person verstorben, Sozialamt, offnene Rechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Zitat:
Zitat von HorstD
Mit den zuletzt beklagten Sachen hat das aber nichts zu tun. Schuldentilgung gleich welcher ...
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#31 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Zitat:
Aber anhand solcher Fälle wird deutlich, wie schwierig die Unterscheidung zwischen Sachen ist, die BetreuerInnen nach dem Tod der Betreuten noch machen dürfen bzw. müssen und welche nicht - und ferner: für welche Dinge (die sie zu Lebzeiten der Betreuten verbockt haben) sie ggf. auch nach dem Ableben den Kopf hinhalten müssen. Ich vermute mal, das längst nicht alle BetreueInnen das Thema sicher auf dem Sender haben. Daher ist es kein Wunder, wenn Nicht-Profis da erst recht einmal ganz große Fragen haben. Für die Antworten darauf ist auch das Forum da. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#32 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Die Fehler sind während der Betreuung entstanden und nicht hinterher! Und dafür ist der Betreuer verantwortlich. Und das fordere ich ein. Jetzt wurde ja festgestellt das er das bei mehreren Betreuten gemacht hat und der Fall liegt nun beim Betreuungsgericht und im Hintergrund ist eine Strafanzeige bereits veranlasst.
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#33 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Der Betreuer hat auch keinen Abschlussbericht erstellt, und dieses wohl auch bei mehreren Betreuten.
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#34 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 189
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#35 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,712
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Bericht ist schon gegenüber dem Gericht erforderlich nur keine Rechnungslegung mehr gegenüber dem Geticht, sondern gegenüber dem Erben bzw. Betroffenen, Ausnahme Betreuerwechsel.
In einer laufenden Wohngeldangelegenheit sollte der Betreuer zumindest die Zustellung an sich nach Tod des Betroffenen monieren. |
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#36 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Es wurde kein Abschlussbericht an das Betreuungsgericht gemacht und auch nicht an die Erben - nichts.
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#37 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Die Wohngeldstelle wusste nichts über den Tod der betreuten Person
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#38 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 189
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Und wie schon öfters hier gesagt: Mit dem Tod endet die Betreuung. Der Betreuer kann nur noch absolut unaufschiebbare Sachen regeln, z.B. dass Haustiere nach dem Tod weiterhin versorgt werden. Der Betreuer muss nicht alle Stellen über den Tod des Betreuten informieren. Das ist die Aufgabe der Erben. Der Betreuer hat auch keinerlei Berichtspflicht gegenüber Erben, die er unter Umständen nicht mal kennt. Er muss nur eine Schlussmitteilung gegenüber dem Betreuungsgericht machen. (§1873 BGB). Diese ist abgespeckt im Vergleich zu einem Schlussbericht, welcher bei Betreuerwechsel verpflichtend ist. (§1863 BGB Abs. 4) Dies ist eine Neuregelung, die erst seit 1.1.2026 gültig ist. (Siehe auch diesen Thread: https://www.forum-betreuung.de/betre...-1-26-a-3.html) Der Betreuer muss allerdings die Unterlagen des Betreuten an die Erben aushändigen, wenn diese darauf bestehen. Die Erben können anstelle des verstorbenen Betreuten auch auf eine Schlussrechnungslegung bestehen. Im Online-Lexikon fürs Betreuungsrecht gibt es einen spezifischen Eintrag für den Fall des verstorbenen Betreuten, das beinhaltet auch die notwendigen Schritte und Pflichten: https://www.lexikon-betreuungsrecht...._des_Betreuten |
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#39 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
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Mit dem Thema, wer was nach dem Tod zu erledigen hat, kenne ich mich auf beiden Seiten aus: einmal als gesetzliche Betreuerin, einmal als Erbin.
Und es ist immer wieder festzustellen, dass viele von der Verwaltung im Heim, beim "Amt" usw. so ahnungslos sind oder sich ahnungslos stellen. Es ist ein guter Rat, dass man als gesetzlicher Betreuer bestimmte Stellen vom Tod des Klienten informiert. Aber dann ist gut. Es kommen dann nach einem Jahr zum Teil von den Angehörigen seltsame Aussagen, z.B."wieso haben sie die Versicherung nicht abgemeldet, war ja klar, dass diese nicht mehr benötigt wird." Bin ich Hellseher? Viele Bestatter machen für die Erben die notwendigen Abmeldungen oder sie haben Listen, und da stehen genau die Adressen drauf, wo man die Sterbeurkunde (Kopie) als Nachweis an die jeweiligen Stelle hinschicken kann. Das funktioniert gut; diese Arbeit macht man als Erbe. Solange du als Angehörige nicht offiziell nachweisen kannst, dass du Erbe bist, ist es schwierig, an Post zu kommen, die den Nachlass betreffen.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#40 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Das Bestattungsunternehmen hat die Krankenkasse und die Rentenversicherung informiert, das war so mit im Paket. Das Girokonto meiner Mutter habe ich abgewickelt, ebenso die Räumung des Zimmers im Pflegeheim, auch die Bestattung habe ich geregelt. Ebenso wie die Hilfsmittel (Rollator/Rollstuhl/Beinprothese) wi8eder zum Sanitätshaus gebracht. Den Handyvertrag hab ich gekündigt, ebenso Daueraufträge habe ich aufgelöst. Auch das Taschengeldkonto im Pflegeheim habe ich abgewickelt.
Aber, das ich die Wohngeldstelle informieren soll ? Ich ging davon aus, das das zum Abschluss der Betreuung erfolgen wird. Schon klar, das der Betreuer sind nicht um Handyvertrag, oder Hilfsmittel oder Bestattung oder Räumung des Zimmers kümmert...deswegen war ich ja vorort. |
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