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Betreute Person verstorben, Sozialamt, offnene Rechnung

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Moin moin Liebe Leute bringt hier bitte nicht die zwei Sachen durcheinander, die gerade ablaufen: Einerseuts der aktuelle Fall und ...


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Alt 03.08.2026, 17:51   #41
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
Standard

Moin moin


Liebe Leute bringt hier bitte nicht die zwei Sachen durcheinander, die gerade ablaufen: Einerseuts der aktuelle Fall und andererseits, was BetreuerInnen nach dem Ende der Betreuung (Tod der betreuten Person) noch zu erledigen hat und was nicht.




Zitat:
Zitat von Dulce Beitrag anzeigen
Das Bestattungsunternehmen hat die Krankenkasse und die Rentenversicherung informiert, das war so mit im Paket. Das Girokonto meiner Mutter habe ich abgewickelt, ebenso die Räumung des Zimmers im Pflegeheim, auch die Bestattung habe ich geregelt. Ebenso wie die Hilfsmittel (Rollator/Rollstuhl/Beinprothese) wi8eder zum Sanitätshaus gebracht. Den Handyvertrag hab ich gekündigt, ebenso Daueraufträge habe ich aufgelöst. Auch das Taschengeldkonto im Pflegeheim habe ich abgewickelt.
Das ist auch korrekt. Diese Sachen darf der Betreuer auch nicht mehr ereledigen.
Zitat:
Zitat von Dulce Beitrag anzeigen
Aber, das ich die Wohngeldstelle informieren soll ?
Ich ging davon aus, das das zum Abschluss der Betreuung erfolgen wird.
Das ist eine "Kann"-Regelung. Bzw. gar nicht geregelt. D.h. der Betreuer kann, aber er muss da nichts tun.
Andererseits ist es sinnvoll sich als Betreuer im Rundumschlag
abzumelden, weil die ganzen Dienstleister einem sonst ewig die Post zusenden. Man erspart sich viel Arbeit - auch wenn einige Schnarchbeulen das Betreuungsende nicht einpflegen...


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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