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Betreute Person verstorben, Sozialamt, offnene Rechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person verstorben, Sozialamt, offnene Rechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag an das Forum, ich bin ganz neu auf diesem Forum, bitte um Hilfe. Meine Mutter ist im Pflegeheim ...


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Alt 06.05.2026, 10:04   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 5
Lächeln Betreute Person verstorben, Sozialamt, offnene Rechnung

Guten Tag an das Forum, ich bin ganz neu auf diesem Forum, bitte um Hilfe.
Meine Mutter ist im Pflegeheim verstorben, die Heimkosten wurden mit Unterstützung Sozialamt abgewickelt. Ich selbst habe die Betreuung über Jahre erledigt. Dann kam ein gesetzlicher Betreuer zum Einsatz.
Jetzt im Zuge des Todesfalls hat die Pflegeeinrichtung versucht Beträge vom Girokonto meiner Mutter einzuziehen, diese gingen Mangels Deckung zurück. Da wir, mein Bruder und ich, ohnehin wussten, das kein Erbe vorhanden ist, haben wir keinen Erbschein beantragt.
Nun erhalte ich keinerlei Info der Buchhaltung im Pflegeheim was es mit diesen Beträgen auf sich hat. Zudem ist das Pflegeheim in der Insolvenz.
Die Bestattung haben wir abgewickelt durch eine jahrelang zuvor eingerichtete Sterbegeldversicherung die die Kosten der Bestattung gedeckt hat.
Kann mir jemand helfen oder mir einen Tip geben ?
Vielen lieben Dank
Dulce ist offline  
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Alt 06.05.2026, 10:25   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Habt ihr das Erbe binnen 6 Wochen ausgeschlagen?
War die Sterbegeldversicherung in den Nachlass gefallen?

Grundsätzlich hat das Heim mit dem Tod einen eigenen Anspruch gegen das Sozialamt.

Schwierig wird es, wenn das Sozialamt gezahlt, aber jemand das Geld schneller vom Konto genommen hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 06.05.2026, 10:30   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 92
Standard

Durch den Tod ist die Betreuung beendet, der rechtliche Betreuer ist also damit raus.


Das einzige, was ihr noch machen könnt. ist das Erbe auszuschlagen, falls der Tod noch keine sechs Wochen zurückliegt. Die Nicht-Anforderung des Erbscheines ist keine Erbausschlagung, noch seid ihr Erbe.


Falls das Erbe erfolgreich ausgeschlagen wurde, müsst ihr gar nichts mehr machen. Falls das Erbe nicht mehr ausgeschlagen werden kann, oder ihr das nicht wollt, müsst ihr auch die letzten Rechnungen begleichen.
MPock ist offline  
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Alt 06.05.2026, 10:52   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 5
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Danke für die Antworten.
Erbe wurde nicht ausgeschlagen, da für uns kein Erbe vorhanden war, ich 600 Kilometer entfernt lebe und wir die gebühren nicht zahlen wollten.
Ich habe keine Rechnung bekommen. Auch keine Antwort der Buchhaltung aus dem Pflegeheim oder dem Insolvenzverwalter.
Ich kann die nicht unerheblichen Lastschriften nicht prüfen..
Wie geht es denn jetzt weiter ?
Dulce ist offline  
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Alt 06.05.2026, 10:53   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 5
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Die Sterbegeldversicherung habe ich als Tochter abgeschlossen, lief nur über mich und wurde auch an mich ausgezahlt
Dulce ist offline  
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Alt 06.05.2026, 10:59   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von Dulce Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten.
Erbe wurde nicht ausgeschlagen, da für uns kein Erbe vorhanden war, ich 600 Kilometer entfernt lebe und wir die gebühren nicht zahlen wollten.
Ich habe keine Rechnung bekommen. Auch keine Antwort der Buchhaltung aus dem Pflegeheim oder dem Insolvenzverwalter.
Ich kann die nicht unerheblichen Lastschriften nicht prüfen..
Wie geht es denn jetzt weiter ?

Dann bist du raus und nicht mehr zuständig. Zahle keine Rechnung und schmettere jede Anfrage ab. Das Pflegeheim muss seine Forderung an das Nachlassgericht senden, wenn es noch Geld sehen will.
MPock ist offline  
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Alt 06.05.2026, 11:36   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 5
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Danke für die Info. Ich hatte eher gedacht, das das Heim sich an das Sozialamt zu wenden hat......
Und ich vielleicht Post vom Nachlassgericht bekomme....
Zum Glück war auf dem Girokonto meiner Mutter kein Geld vorhanden um die zweite Lastschrift durchgehen zu lassen, sie hatte ja nichts!
Die Bank hat diese dann mangels Deckung nicht eingelöst.
Und ich vermute das das Heim genau diese Rechnung bezahlt haben will. Aber ich weiß nicht wofür das sein soll. Denn bei der Räumung des Zimmers im Pflegeheim kam die Mitarbeiterin der Verwaltung auf mich zu und sagte mir, das KEINE offenen Rechnungen existieren, ich bekamm auch die korrekte Rechnung für den Sterbemonat ausgehändigt und diese wurde auch abgebucht.
Aber der Rest ging halt nicht mehr durch. Darüber bin ich natürlich froh, denn sonst müsste ich da jetzt richtig ins Recherieren gehen. Und das klappt ja gerade überhaupt nicht.
Dulce ist offline  
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Alt 06.05.2026, 15:42   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
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Falls die Ausschlagungsfrist bereits verstrichen ist, einen Anfechtungsgrund der Erbschaftsannahme sehe ich hier nicht, bliebe nur noch die Möglichkeit, eine Nachlassverwaltung einzuleiten, um selbst nur noch mit dem Erbe zu haften.

Alternativ könnte man mit dem Heim feilschen, aber erst, wenn geklärt ist, dass die Erben auch der richtige Schuldner sind und nicht das Sozialamt.

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Dann bist du raus und nicht mehr zuständig. Zahle keine Rechnung und schmettere jede Anfrage ab. Das Pflegeheim muss seine Forderung an das Nachlassgericht senden, wenn es noch Geld sehen will.
Das Nachlassgericht wird sicherlich nicht zahlen, der Erbe vielleicht...
Mächschen ist offline  
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Alt 06.05.2026, 15:46   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von Dulce Beitrag anzeigen
Danke für die Info. Ich hatte eher gedacht, das das Heim sich an das Sozialamt zu wenden hat......
Und ich vielleicht Post vom Nachlassgericht bekomme....
Zum Glück war auf dem Girokonto meiner Mutter kein Geld vorhanden um die zweite Lastschrift durchgehen zu lassen, sie hatte ja nichts!
Die Bank hat diese dann mangels Deckung nicht eingelöst.
Und ich vermute das das Heim genau diese Rechnung bezahlt haben will. Aber ich weiß nicht wofür das sein soll. Denn bei der Räumung des Zimmers im Pflegeheim kam die Mitarbeiterin der Verwaltung auf mich zu und sagte mir, das KEINE offenen Rechnungen existieren, ich bekamm auch die korrekte Rechnung für den Sterbemonat ausgehändigt und diese wurde auch abgebucht.
Aber der Rest ging halt nicht mehr durch. Darüber bin ich natürlich froh, denn sonst müsste ich da jetzt richtig ins Recherieren gehen. Und das klappt ja gerade überhaupt nicht.

Moment, eine Korrektur - ich habe mich verlesen, dass das Erbe ausgeschlagen wurde.


Da es nicht ausgeschlagen wurde, übernimmst du potentielle Schulden. Wenn die sechs Wochen noch nicht verstrichen sind, dann kannst du noch versuchen, einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren - dies geht auch beim Notar, du musst keine 600 km weit fahren - ansonsten stehst du für Schulden gerade.


Prüfe dann natürlich aber die Rechnungen, ob diese tatsächlich berechtigt sind.
MPock ist offline  
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Alt 06.05.2026, 16:39   #10
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Beiträge: 5
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Wie schon geschrieben, ich habe keine Rechnungen bekommen!
Da kein Erbe vorhanden ist, werde ich keine Gebühren für einen Notar zahlen. Für was ?
Meine Mutter bekam Sozialhilfe, Wohngeld,Pflegegeld und Kleidergeld. Sie hatte nur den barbetrag von 110 Euro.
Das war es.
Das Girokonto ist auch demnächst Geschichte, wird gerade geschlossen.
Hinzu kommt die Insolvenz des Pflegeheims.
Das mich keiner kontaktiert finde ich komisch. Ich habe auch nicht unterschrieben im Vertrag über die Unterkunft im Pflegeheim.
Und die Betreuung, die ich gemacht habe, war ja nicht offiziell, sondern meine eigene Angelegenheit.
Dulce ist offline  
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