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Betreute Person will Konto behalten und kein Taschengeld vom heim holen

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Hallo, ich habe meinen 1. Fall als Ehrenamtlicher Betreuer für eine Fremde Person bekommen und wurde vom Gericht bestellt. Die ...


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Alt 07.05.2026, 14:39   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 16
Standard Betreute Person will Konto behalten und kein Taschengeld vom heim holen

Hallo,
ich habe meinen 1. Fall als Ehrenamtlicher Betreuer für eine Fremde Person bekommen und wurde vom Gericht bestellt.

Die Betreute Person befinden sich im Pflegeheim. Kann ich den Fall hier im Hilfeforum diskutieren, oder ist es hier der falsche Platz?

Es gibt mehrere Missstimmigkeiten hinsichtlich der Betreuten Person seinen Willen, mit Pflegeheim, Amt für SGB 12 Leistungen.

Er will, das es so bleibt, das seine 2 kleineren Auslandsrenten auf sein Girokonto überwiesen wird, weil es in etwa den Betrag Lebensunterhalt und Kleiderpauschale entspricht.

Er will sein Girokonto behalten und holt sich kein Taschengeld im Heim.

Das heim sagt wird dürfen Taschengeld nicht für Wohnkosten verwenden. Das Heim will das es so wie im SGB 12 Bescheid steht, das alle 3 Renten an Heim gehen und er sich dort sein Taschengeld holt.

Was kann ich nun tun?
Ich habe mal gehört, das ich als Betreuer dem Heim eine Vollmacht geben kann das Lebenunterhalt für Wohnkosten verwendet werden, oder dem SGB 12 Amt Bescheid gebe das der Lebensunterhalt + Kleiderpauschale nicht mehr an Heim sondern an Betreute Person überwiesen wrden soll. Und dann würde ich einen Dauerauftrag an heim schicken, um den Differenzbetrag zu decken.

So kann die Betreute Person sein Giro-Konto behalten und unter Beweis stellen das er die heimkosten am Konto nicht anrührt (mit Geld umgehen kann) und die Heimkosten sind gedeckt
Vielen Dank
Pauliso

Geändert von Pauliso (07.05.2026 um 15:02 Uhr)
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Alt 08.05.2026, 06:56   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,603
Standard

Du sprichst vom Sozialamt? Der Barbetrag für Heimbewohner und die Bekleidungspauschale (regional etwas unterschiedlich) machen zusammen ca 180 € aus. Die Renten, um die es hier geht, liegen ungefähr in dieser Höhe? Oder über welche Summen reden wir hier?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.05.2026, 09:33   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Du sprichst vom Sozialamt? Der Barbetrag für Heimbewohner und die Bekleidungspauschale (regional etwas unterschiedlich) machen zusammen ca 180 € aus. Die Renten, um die es hier geht, liegen ungefähr in dieser Höhe? Oder über welche Summen reden wir hier?
So ist es: Sozialamt etwa 180 Euro. Renten etwa dieser Betrag.
Pauliso ist offline  
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Alt 12.05.2026, 11:30   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 52
Standard

Grundsätzlich geht das schon. Die Frage ist nur, wer dabei mitmacht.

Das Sozialamt könnte den Barbetrag gleich auf das Girokonto überweisen. Oder das Heim könnte den Barbetrag auf das Girokonto überweisen. Und die Renten gehen mit einem Dauerauftrag vom Girokonto an das Heim. Allerdings müsste man dann aufpassen, dass noch Geld auf das Heimkonto kommt für andere Ausgaben.

Aber das Heim kann nicht den Barbetrag für die Heimkosten umbuchen, weil das eine Art eigenmächtige Pfändung wäre.

Ich habe auch einen Klienten, der weiterhin sein Girokonto benutzt und kein Geld vom Heim holt. Ich bitte das Heim ca 3 - 4 im Jahr das Geld vom Heimkonto auf das Girokonto zu buchen. Das geht, weil der Betreute noch Schonvermögen hat, das sozusagen als Puffer dient.
borisbaumgaertner ist offline  
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Alt 12.05.2026, 14:24   #5
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 140
Standard

Wenn das Sozialamt den Bescheid ändert, dass das Einkommen vollständig einzusetzen ist und der Barbetrag und die Bekleidungspauschale von dort auf das Privatkonto überwiesen werden, dann ist die Wunschsituation erreicht.

Wenn das Sozialamt das so nicht umsetzen will, dann seid ihr auf das Zutun des Heimes angewiesen.
KKS ist offline  
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Alt 12.05.2026, 19:28   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von borisbaumgaertner Beitrag anzeigen

Ich habe auch einen Klienten, der weiterhin sein Girokonto benutzt und kein Geld vom Heim holt. Ich bitte das Heim ca 3 - 4 im Jahr das Geld vom Heimkonto auf das Girokonto zu buchen. Das geht, weil der Betreute noch Schonvermögen hat, das sozusagen als Puffer dient.


Das will er nicht, weil er seine 2 kleine Auslandrenten auf sein eigenes Girokonto haben will, dabei fühlt er sich sicherer und wohler.

Im Sozialbescheid SGB 12 steht aber drin: das die Deutschlandrente plus 2 anderen Auslandrenten, und Lebensunterhalt etwa 180 Euro direkt ans Heim sollen.

Er hat es aber so gedreht, das seine 2 kleine Auslandsrenten auf sein Girokonto gehen (was die Summe des Taschengeld ergibt). Und die Deutschlandrente und Lebensunterhalt ans Heim gehen, da diese in etwa die Heimkosten decken. Somit sind die Heimkosten in etwa gedeckt. Und er hat seine Summ des Lebensunterhalt in etwa als Rente auf seinem Girokonto.

Das Heim, will aber, das alles ans Heim geht so wie es im bescheid steht, und das er dort sein Taschengeld holt.

Jetzt weis ich nicht wem ich es wie recht machen soll.

Wenn ich es so mache wie das Heim und Sozialamt es wollen, jammert der Betreute das er nicht entmündigt ist. Und wenn ich es so mache wie es der Betreute will, dann mache ich den anderen nur Arbeit u. Stress.

Das heim sagt schon, wenn das so weiter geht dann kommt die Kündigung raus, weil die nicht immer die etwa 180 Euro Rückstand monatlich verkraften können, weil Lebensunterhalt/Taschengeld nicht als Heimkosten nehmen dürfen. Er sagt, Ihr habt doch euer Geld.

Wenn er dem Heim nun einfach unterscheibt: verwendet mein Lebensunterhalt/Taschengeld vom SGB 12 als Heimkosten? Dann wäre das doch geregelt? Oder hat er keine Rechtsanspruch auf diese Variante?

Geändert von Pauliso (12.05.2026 um 19:57 Uhr)
Pauliso ist offline  
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Alt 13.05.2026, 01:11   #7
Forums-Azubi
 
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 52
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Zitat:
Zitat von Pauliso Beitrag anzeigen
Das will er nicht, weil er seine 2 kleine Auslandrenten auf sein eigenes Girokonto haben will, dabei fühlt er sich sicherer und wohler.

...
Ok, aber wenn auf dem Girokonto 2x 180 EUR eingehen, kann der Betreute einmal 180 EUR abheben und 180 EUR können an das Heim gezahlt werden. D.h. wenn die Rente und der Barbetrag auf das Girokonto kommen.

Der Barbetrag könnte wie schon gesagt, entweder direkt vom Sozialamt auf das Girokonto oder vom Heim auf das Girokonto gezahlt werden.

Es ist wahrscheinlich einfacher das Sozialamt dazu zu bringen, den Barbetrag auf das Girokonto zu bezahlen, als das Heim dazu zu bekommen, den Betrag umzubuchen. Das Heim verwaltet den Barbetrag treuhänderisch und ist rechtlich dazu verpflichtet, den Barbetrag an den Bewohner auszuzahlen.

Wenn der Betreute (oder der Betreuer) den Barbetrag selbst verwalten will und kann, besteht die Möglichkeit den Barbetrag auf das Girokonto zu überweisen. Den SGB XII-Bescheid kann das Sozialamt entsprechend ändern.


"Eine Betreuungseinrichtung ist kein Geldinstitut. Bewohner einer Einrichtung, die derartige Geldgeschäfte vornehmen lassen möchten, müssen sich, ggf. mit Hilfe von Betreuern oder sonstigen rechtlichen Vertretern, insoweit an die üblichen Geldinstitute wenden.
Wenn sich eine Betreuungseinrichtung im Einzelfall bereit erklärt, eine Geldüberweisung vom Barbetragsguthaben eines Bewohners vorzunehmen - wie es die Antragstellerin vorliegend getan hat -, ist dies ein bloßes Entgegenkommen der Einrichtung ohne entsprechende Verpflichtung."
VG Minden vom 13. März 2019, 6 L 1550/18
borisbaumgaertner ist offline  
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Alt 13.05.2026, 11:59   #8
Forums-Geselle
 
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An und für sich ist das gar kein Problem. Denn das, was du beschreibst ist hier bei uns der Regelfall bei EGH-Beziehern und größtenteils auch bei HzP. Ich nehme einfach an, dass deinem Betreuten vor "deiner Zeit" eine Einwilligung der Direktabtretung unter die Nase gehalten wurde plus jetzt irgendwie von den Beteiligten der Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen wird.
Das sollte sich aber mit dem Sozialamt schnell klären lassen.

Wenn er sein Geld nicht durch die Einrichtung verwahrt sehen möchte, ist das ja auch vollkommen legitim.

Zu Klarheit, wie es hier läuft:
1.: Du hast den Bescheid vom Sozialamt, Fachleistungen werden direkt an die Einrichtung gezahlt und im Bescheid wird der Eigenanteil nach Freibeträgen und Einkommen ausgerechnet.
2.: Alles Einkommen (ggf. auch falls Renten nicht ausreichend der abgerechnete Betrag des Sozialamtes) kommen auf das Konto des Betreuten
3.: dein Betreuter bekommt eine Rechnung von der Einrichtung (idealerweise als Dauerrechnung), für gewöhnlich mit zwei Posten(der Eigenanteil):
- Kosten der Unterkunft
- regelbedarfsrelevante Leistungen
4.: die Rechnung wird bezahlt (idealerweise per Dauerauftrag, der Betrag kann sich nur ändern wenn sich der Bescheid geändert hat)
5.: was über bleibt (was den Barbetragssatz ergeben sollte) ist zur eigenen Verfügung

Gut gemeinter Zusatzrat, da du sagtest du beginnst: lass dich nicht dazu hinreißen einen Erziehungsauftrag zu übernehmen, den hast du nicht. Der Hinweis, dass nach Abhebung die Heimkosten immer noch bezahlt werden müssen, ist aber nicht verkehrt
Tschak ist offline  
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Alt 13.05.2026, 14:13   #9
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Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
Wenn das Sozialamt den Bescheid ändert, dass das Einkommen vollständig einzusetzen ist und der Barbetrag und die Bekleidungspauschale von dort auf das Privatkonto überwiesen werden, dann ist die Wunschsituation erreicht.

Wenn das Sozialamt das so nicht umsetzen will, dann seid ihr auf das Zutun des Heimes angewiesen.
Mit welcher Rechtslage kann das Sozialamt die Überweisung des Lebensunterhalts u. Bekleidungspauschale an Leistungsberechtigten ablehnen?

Ich hatte vor einigen Tagen beim Sozialamt angerufen und gefragt ob es möglich ist, das dieses Geld direkt an den Leistungsberechtigten/Betreute Person überwiesen wird. Da wurde mir am Telefon gesagt: Das haben wir so mit dem vorherigen Betreuer so gemacht. Das bleibt jetzt so wie es ist. Was der will interressiert uns nicht.

Wobei aber im Bescheid steht, das er damit einverstanden sein soll das die Leistungen ans Heim überwiesen. Er sagt aber, nein mich hat niemand gefragt.

So müsste das Sozialamt einen Änderungsbescheid schicken, das das diese Geld zukünftig auf sein Girokonto geht?

Vielen Dank für deine Antwort!

Geändert von Pauliso (13.05.2026 um 14:31 Uhr)
Pauliso ist offline  
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Alt 13.05.2026, 15:58   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 284
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Ohje. Ich fang mal Kraft meiner Wassersuppe an.
Also, die Sozialleistung kann per Direktzahlung überwiesen werden, wenn der Leistungsberechtigte damit einverstanden ist punkt. Wenn die widerrufen wird fällt die primäre Rechtsgrundlage dafür weg. (§10 SGB XII)

"Das bleibt jetzt so wie es ist. Was der will interessiert uns nicht." wäre für mich der finale Aufschlag zu: wir spulen bitte nochmal kurz zurück und überdenken diese Aussage. Ansonsten gern schriftlich geben lassen und Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. erstmal "Liebe Teamleitung schauen sie mal hier", das ist nämlich 1A-Verstoß gegen das Willkürverbot. Stichwort Amtsermittlungsgrundsatz §20 SGB X.

Um den Auszahlungsweg zu ändern, muss das Sozialamt den bestehenden Bescheid nach § 48 SGB X (Änderung der Verhältnisse) anpassen. Die Änderung des gesetzlichen Vertreters (neuer Betreuer) und der ausdrückliche Wunsch auf Auszahlung an den Leistungsberechtigten stellen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse dar.

Kann gern ergänzt bzw. seziert werden

P.S.:nebenbei gesagt auch reichlich albern da quer zu stellen, bis auf den Bescheid einmal nochmal anzufassen gibts doch hier keine Mehrarbeit "abzuwehren"
Tschak ist offline  
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