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Betreute Person im Pflegeheim, Personal öffnet Post

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Hallo, bin der gesetzliche Betreuer mit Vermögenssorge Post Angelegenheiten. Pflegeheim öffnet Post vom Betreuten und schickt mir die Inkasso Post ...


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Alt 29.05.2026, 14:44   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
Standard Betreute Person im Pflegeheim, Personal öffnet Post

Hallo,
bin der gesetzliche Betreuer mit Vermögenssorge Post Angelegenheiten.

Pflegeheim öffnet Post vom Betreuten und schickt mir die Inkasso Post zu.

Betreute Peron regt sich auf, wegen Briefgeheimnis.

Was mache ich. Auf der einen Seite muss ich die Schulden regulieren, auf der einen Seite dürfte das heim die Post nicht öffnen.

Wie kann ich das lösen.

Vielen Dank
Pauliso ist offline  
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Alt 29.05.2026, 14:49   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,
das Heim zunächst auf das Postgeheimnis hinweisen.
Gemeinsam festlegen, wie es sinnvoll gehandhabt wird.
Manche Heime schicken die Post nach.
Manche Heime könnten sich beim Betreuer melden, wenn Post da ist.
Bei den Besuchen die Post sichten.
Nachsendeantrag stellen, dann kommt die Post direkt zu dir, kostet aber.
Bei Beantwortung aller Schreiben sich als Betreuer legitimieren und die Adresse angeben (Post an: Name des Klienten c/o (oder zu Händen) Dein Name und deine Anschrift.


Mimmi
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 29.05.2026, 15:17   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Hallo,
Bei Beantwortung aller Schreiben sich als Betreuer legitimieren und die Adresse angeben (Post an: Name des Klienten c/o (oder zu Händen) Dein Name und deine Anschrift.


Mimmi
Nachsendeantrag will er nicht, weil er die Post will
Pauliso ist offline  
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Alt 29.05.2026, 15:45   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
Standard

Zitat:
Zitat von Pauliso Beitrag anzeigen
Nachsendeantrag will er nicht, weil er die Post will
Naja, die Frage des Wollens stellt sich hier m.E. nicht, da das Gericht dich ja bereits für die Post Angelegenheiten bestellt hat. Wenn der Betreute damit ein Problem hat kann er ja das Löschen des Aufgabenbereiches beantragen.

Bis dahin obliegt die Regelung dir.
Die Kosten des Nachsendeauftrags sind jedoch leider bereits in deiner Pauschale enthalten und von dir zu tragen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 29.05.2026, 15:53   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Naja, die Frage des Wollens stellt sich hier m.E. nicht, da das Gericht dich ja bereits für die Post Angelegenheiten bestellt hat. Wenn der Betreute damit ein Problem hat kann er ja das Löschen des Aufgabenbereiches beantragen.
Könnte ich ihn vorschlagen. Mit welchen Argument, könnte das Gericht
ihm das ablehnen?
Pauliso ist offline  
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Alt 29.05.2026, 19:30   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
Standard

Moin moin


Es reicht doch schon aus, wenn Du dem Betreuten vorschlägst, die Aufhebung des Aufgabenkreises zu beantragen. Das wäre sen Job, nicht Deiner.
Job des Gerichtes ist es, eine Entscheidung dazu zu fällen, sofern der Betreute den Antrag stellt. Also nicht Dein Job.


So, wie Du das beschreibst, scheint der Aufgabenkreis der Postangelegenheiten durchaus begründet zu sein. Von daher verstehe ich nicht so ganz, warum Du so weichgespült an die Sache herangehst.
Dein Job ist es nicht, dem Betreuten permanente Ferien auf einem Ponyhof zu bieten.


Du kannst ihm schon ganz klar sagen, dass er sein Vermögen in die Grütze geritten hat und es Dein Auftag ist, ihm da wieder heraus zu helfen. Dafür benötigst Du die Post. Das Gericht sieht das auch so und hat deshalb den Aufgabenkreis beschlossen. Punkt.


Da Du den Aufgabenkreis hast, kann und darfst Du auch z.B. dem Heimpersonal erlauben, Dir die Post zuzusenden.
Eine m.E. faire Variante ist es, wenn das Personal im Beisein des Betreuten (oder der Betreute im Beisein des Personals) die Post öffnet und dann die Schuldensachen an Dich weiterleitet werden. Damit hat der Betreute Kenntnis von der Post und merkt, dass ihm gegenüber nichts verheimlicht wird.


Wenn sich das Heim darauf einläßt, hat es zwar etwas mehr Arbeit, aber es ist immer noch besser, als wenn einfach alle Post gleich an Dich weitergeleitet wird. So manches Heim habe ich schon dazu verdonnert, die Zuzahlungsbefreiungen, die ich dort hingesendet habe, in meinem Büro abzuholen (Die Damen und Herren haben da erst mal richtig dicke Backen gemacht, zumal sie auch noch meinen Stempel auf dem Umschlag einfach übershen haben...).


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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