Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute Person im Pflegeheim, Personal öffnet Post im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bin der gesetzliche Betreuer mit Vermögenssorge Post Angelegenheiten.
Pflegeheim öffnet Post vom Betreuten und schickt mir die Inkasso Post ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
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Hallo,
bin der gesetzliche Betreuer mit Vermögenssorge Post Angelegenheiten. Pflegeheim öffnet Post vom Betreuten und schickt mir die Inkasso Post zu. Betreute Peron regt sich auf, wegen Briefgeheimnis. Was mache ich. Auf der einen Seite muss ich die Schulden regulieren, auf der einen Seite dürfte das heim die Post nicht öffnen. Wie kann ich das lösen. Vielen Dank |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 157
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Hallo,
das Heim zunächst auf das Postgeheimnis hinweisen. Gemeinsam festlegen, wie es sinnvoll gehandhabt wird. Manche Heime schicken die Post nach. Manche Heime könnten sich beim Betreuer melden, wenn Post da ist. Bei den Besuchen die Post sichten. Nachsendeantrag stellen, dann kommt die Post direkt zu dir, kostet aber. Bei Beantwortung aller Schreiben sich als Betreuer legitimieren und die Adresse angeben (Post an: Name des Klienten c/o (oder zu Händen) Dein Name und deine Anschrift. Mimmi
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Naja, die Frage des Wollens stellt sich hier m.E. nicht, da das Gericht dich ja bereits für die Post Angelegenheiten bestellt hat. Wenn der Betreute damit ein Problem hat kann er ja das Löschen des Aufgabenbereiches beantragen.
Bis dahin obliegt die Regelung dir. Die Kosten des Nachsendeauftrags sind jedoch leider bereits in deiner Pauschale enthalten und von dir zu tragen.
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 10
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Zitat:
ihm das ablehnen? |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin moin
Es reicht doch schon aus, wenn Du dem Betreuten vorschlägst, die Aufhebung des Aufgabenkreises zu beantragen. Das wäre sen Job, nicht Deiner. Job des Gerichtes ist es, eine Entscheidung dazu zu fällen, sofern der Betreute den Antrag stellt. Also nicht Dein Job. So, wie Du das beschreibst, scheint der Aufgabenkreis der Postangelegenheiten durchaus begründet zu sein. Von daher verstehe ich nicht so ganz, warum Du so weichgespült an die Sache herangehst. Dein Job ist es nicht, dem Betreuten permanente Ferien auf einem Ponyhof zu bieten. Du kannst ihm schon ganz klar sagen, dass er sein Vermögen in die Grütze geritten hat und es Dein Auftag ist, ihm da wieder heraus zu helfen. Dafür benötigst Du die Post. Das Gericht sieht das auch so und hat deshalb den Aufgabenkreis beschlossen. Punkt. Da Du den Aufgabenkreis hast, kann und darfst Du auch z.B. dem Heimpersonal erlauben, Dir die Post zuzusenden. Eine m.E. faire Variante ist es, wenn das Personal im Beisein des Betreuten (oder der Betreute im Beisein des Personals) die Post öffnet und dann die Schuldensachen an Dich weiterleitet werden. Damit hat der Betreute Kenntnis von der Post und merkt, dass ihm gegenüber nichts verheimlicht wird. Wenn sich das Heim darauf einläßt, hat es zwar etwas mehr Arbeit, aber es ist immer noch besser, als wenn einfach alle Post gleich an Dich weitergeleitet wird. So manches Heim habe ich schon dazu verdonnert, die Zuzahlungsbefreiungen, die ich dort hingesendet habe, in meinem Büro abzuholen (Die Damen und Herren haben da erst mal richtig dicke Backen gemacht, zumal sie auch noch meinen Stempel auf dem Umschlag einfach übershen haben...). Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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