Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer vergisst Wohngeldantrag, Betreute verstorben im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, gerne hätte ich einen Tip von euch zu folgendem Sachverhalt.
Meine Mutter hatte eine gesetzliche Betreuung, lebte im Pflegeheim. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.04.2026
Beiträge: 19
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Hallo, gerne hätte ich einen Tip von euch zu folgendem Sachverhalt.
Meine Mutter hatte eine gesetzliche Betreuung, lebte im Pflegeheim. Bekam neben anderer Sozialleistung auch Wohngeld. Nun hat sich herausgestellt das der Betreuer vergessen hat für mehr als 6 Monate einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Zuvor hatte ihn das Heim bereits angeschrieben, da die Lastschriften teils nicht eingelöst wurden, war ja kein Geld da. Der Betreuer reagierte nicht. Und machte dann eine Ratenzahlung mit dem Heim aus, auch das funktionierte nicht - da kein Geld da war. Jetzt hat er angekündigt die Wohngeldstelle zu kontaktieren und andernfalls das seiner Haftpflichtversicherung zu melden.... Wie geht denn sowas ???? Beste Grüße |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,848
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Sehe ich dies so richtig:
Der entstandene Schaden ist also das - aufgrund Untätigkeit des Betreuers - nicht gewährte Wohngeld für Heimbewohner, welches an die Einrichtung gehen sollte, richtig? Da die Betreute verstorben ist, hat der Betreuer seitdem keine Befugnisse mehr. Die Erben sind als Rechtsnachfolger nun für die Begleichung der Heimkosten verantwortlich. Daher würde ich den Schaden beziffern und dem ehemaligen Betreuer unter Fristsetzung in Rechnung stellen. Ungeachtet dessen kann dieser den Betrag dann seiner Berufs- bzw. Vermögenshaftpflichtversicherung melden. Sowas sollte dem Berufsbetreuer natürlich nicht passieren, kann aber natürlich mal (hoffentlich nicht öfters) vorkommen. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Sobald das finanzielle geklärt ist, sollte man auch die Stammbehörde des Berufsbetreuers über den Vorfall in Kenntnis setzen.
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,615
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Das würde ich nur tun, wenn die Abwicklung des Schadensfalles vom Vorbetreuer sabotiert wird. Fehler können jedem unterlaufen, deshalb ist man als Betreuer nicht untauglich. Man muss danach aber professionell damit umgehen, d.h. das der eigenen Haftpflicht melden und zur Aufklärung beitragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
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Ich sehe das auch wie Horst. Wo gehobelt wird fallen Späne. Erst wenn man sich querstellt und nicht zu seinem Fehler stehen möchte würde ich die Behörde informieren.
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