Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeeinrichtung verlangt Rentenbescheide im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
zum Mai diesen Jahres habe ich die Rentenzahlungen meiner Betreuten ändern lassen, so daß die Rente direkt ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2025
Beiträge: 11
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Hallo alle zusammen,
zum Mai diesen Jahres habe ich die Rentenzahlungen meiner Betreuten ändern lassen, so daß die Rente direkt an die Pflegeeinrichtung überwiesen wird. Die Einrichtung verlangt, das ich die Rentenbescheide zur Rechnungserstellung dort einreiche. Ist ein derartiges Verlangen Zulässig? Rentenbescheide sind ja personenbezogene Daten. Vielen Dank für Ihre Antworten. |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,984
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Hallo Joi,
die persönlichen Daten finden sich auch in der Rentenüberweisung. Das Heim muss aber die Möglichkeit haben den Geldeingang des Bewohners richtig zuordnen zu können. Dazu brauchen Sie einen Beleg über die Höhe der Rentenzahlung.
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,662
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Das Heim muss nur den Zahlungseingang prüfen können, dazu brauchen sie jeweils die Höhe der Nettorente.
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,572
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Die jeweilige Rentenversicherungsnummer müsste ausreichend sein, um zumindest die gesetzlichen Renten der DRV den einzelnen Bewohnern zuordnen zu können.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Wenn die Rente direkt an das Heim geht und die Eigenanteile und das Verwahrgeld damit vollständig abgedeckt sind, dann sollte der Rentenbescheid eigentlich nicht weiter notwendig sein. (In dem Fall würde ich die Rente allerdings nicht unbedingt umleiten.) Sollte die Rente die Heimkosten nicht abdecken und der Rest vom Sozialamt übernommen werden, dann ist es hier zumindest so, dass das Sozi den Rentenbescheid haben will und dann eine Mitteilung sendet, wieviel € von der Rente an das Heim abzutreten sind. Dann bekommt das Heim dieses Schreiben und gut ist's. Ich habe allerdings auch kein Problem damit, die erste Seite des Rentenbescheides gleichzeitig an Sozialamt und Heim zu senden. Der Mehraufwand ist gleich Null. Die Freude der anderen Seite an der gezeigten Kooperationsbereitschaft liegt deutlich über Null. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2025
Beiträge: 11
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Antworten, sie helfen mir sehr. Beste Grüße |
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#7 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2025
Beiträge: 11
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Zitat:
leider muss ich sämtliche Korrespondenz rechtssicher mit Einschreiben/Rückschein erledigen. Mehraufwaand habe ich leider dadurch schon. Viele Grüße |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
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Zitat:
Nein, das ist völlig übertrieben. Wenn es z.B. um Anträge geht, bei denen Fristen im Spiel sind, dann ist ein Einschreiben oder andere Formen der rechtssicheren Korrespondenz hilfreich. Letzendlich geht es hierbei nur um Sicherheit, falls die andere Seite plötzlich behauptet, ein Schreiben nie erhalten zu haben. Aber in diesem Fall reicht fürs Pflegeheim eine E-Mail mit dem eingescannten Bescheid. Das Pflegeheim hat ja hier keinerlei Interesse daran, irgendwelche Rechtsstreitigkeiten anzuzetteln. |
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Sofern du als Berufsbetreuer arbeitest, wird Dir EBO ganz dringend ans Herz gelegt. Das wirst du sowieso bald brauchen, weil die Gerichte am liebsten nur noch darüber kommunizieren. Für RAe gilt das schon. Was die Rechts- und Datensicherheit angeht ist Deutschland sowieso betont floral: Es treibt die seltsamsten Blüten. Bei Behörden werden E-Mails bei nicht anerkannt (wenn man dort keine Lust hat). Faxe aber schon. Begründet wird das mit der Datensicherheit. Dummerweise sind FAXe, die mit voice over IP übermittelt werden, offene Postkarten. E-Mails sind wenigstens so etwas wie in einem Briefumschlag, der nicht zugeklebt ist. Der Brief in dem Umschlag (E-Mail) könnte sogar passwortgeschützt sein - also besser datengeschützt - Im Streitfall würde ein Antrag per E-Mail nicht anerkannt werden. Und als besonderer Gag der Verwaltungsvereinfachung: Wenn ein Antrag ordentlich akzepotiert per FAX und die Anlagen dazu per E-Mail kommen (auch das wird akzeptiert) wird es besonders lustig: Die Anlagen werden erst einmal alle ausgedruckt und dann eingescannt und abgespeichert. Die Ausdrucke dürfen dann geschreddert werden. Es gibt wohl kaum eine Behörde, die sich ein ordentliches Anti-Viren-Programm leistet, das erst mal alle eingehenden E-Mails und Anlagen auf Gift scannt. Der viel höhere (Kosten-)Aufwand für Drucken, Scannen und die dazugehörende Arbeit wird wohl gerne in Kauf genommen. Auch die behördliche Digitalisierung ist wie auf dem Klo: Es geht nichts ohne die Papierarbeit... Mit grinsenden Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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