Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge/vollstreckungsportal Selbstauskunft im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ist es möglich als Betreuer Informationen über Selbstauskunft im Vollstreckungsportal für die Betreute Person zu bekommen?
Ich muss dem ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 16
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Hallo,
ist es möglich als Betreuer Informationen über Selbstauskunft im Vollstreckungsportal für die Betreute Person zu bekommen? Ich muss dem Gericht als Betreuer Bericht über Schulden auflisten. So dachte ich es wäre einfach im Portal zu schauen. Weil, da kommt plötzlich hier u. da ein Brief von Inkasso .. vielen Dank Pauliso |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 166
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Solange Inkassofirmen noch Briefe schreiben, sind diese Schulden vermutlich noch nicht im Vollstreckungsportal gemeldet. Inkassofirmen sind gut drin, viele böse Briefe zu schreiben. Aber verlass dich nicht auf diese, wenn du tatsächlich Geld eintreiben willst.
![]() Wenn es schon Pfändungen gegenüber deinen Betreuten gibt, dann wird die Bank davon wissen. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 52
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ja, das geht, kostet nur die Gebühren. Das ist keine Selbstauskunft, sondern "zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile" oder ähnliches. Die Selbstauskunft geht meines Wissens nur für den Account-Inhaber
Ansonsten Datenauskunft bei der Schufa, Anfrage bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Wohnortes. Das erfasst aber nicht alle Sachen, weil die auch bei anderen Gerichten / Mahngerichten gelaufen sein können oder nicht anhängig wurden. Den Umfang der Schuldenermitlung würde ich persönlich auch davon abhängig machen, ob eine Regulierung überhaupt wahrscheinlich ist bzw. der Betroffene sich dafür interessiert. Wenn ich z.B. 30 Forderungen von 20 Gläubigern ermittelt habe, den Sachverhalt abgefragt und geprüft, in meine Software eingepflegt und dem Amtsgericht im Vermögensverzeichnis gemeldet habe, kann es passieren, dass ich bei jedem weiteren Bericht danach gefragt werde, obwohl es praktisch keinerlei Sinn macht und ich zum Dank mit Inkassoschreiben geflutet werde. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Ne Schufa Datenkopie enthält neben den Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis noch weitere Daten...
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#5 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 16
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Zitat:
wäre es die kostenlose Selbstauskunft bei https://www.schufa.de/ |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 163
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Auch bei einer Schufaabfrage sollte man nie davon ausgehen, dass dort alle bestehenden Schulden oder auch Verträge aufgelistet sind. Dies kann mehrere Gründe haben:
- es gibt tatsachlich noch Unternehmen und auch Banken, die nicht zwangsläufig mit der Schufa zusammenarbeiten. Z.B. verzichten viele Sparkassen auf eine Datenübergabe an die Schufa. - Inkassounternehmen an sich machen nur selten eine negative Schufa-Einmeldung (höchstens mal bei gekauften Forderungen, bei Forderungen in denen sie treuhänderisch tätig sind eigentlich gar nicht) - Offene Forderungen (vor allem höhere) werden heutzutage von den Gläubigern gerne mal und auch schnell weitergekauft - als kleiner Tipp: Wenn man ein Abo bei "meineSchufa.de hat, (ist natürlich kostenpflichtig und man hat einen permanenten Einblick in die Daten die über einen vorliegen und man wird bei jeder Änderung sofort informiert) selbst einen negativen Eintrag hat und man die Mitteilung bekommt das der ursprüngliche Gläubiger die Forderung verkauft hat, dann sofort die Rechtmäßigkeit der Forderung anzweifeln bzw. den Button klicken, dass man die Forderung nicht kennt. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen welches die Einmeldung gemacht hat, innerhalb weniger Tage die Rechtmäßigkeit der Einmeldung darlegen muss. Dies klappt bei verkauften Forderung oftmals nicht, da einfach die notwendigen Unterlagen (wie z.B. der Hinweis auf eine bevorstehende Schufa-Einmeldung in einer Mahnung) beim Verkauf nicht übermittelt werden. So kann man mit einer guten Chance relativ problemlos die Forderung aus seiner Schufa rausbekommen. Klappt auch manchmal bei nicht verkauften Forderungen. Beim Umgang mit Betreuten vielleicht nicht so hilfreich, aber wenn man selbst mal so einen Fall hat, kann man so vorgehen. |
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