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Nachbar und gesetzlicher Betreuer

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Mein Nachbar kommt am Freitag aus dem Heim nach Hause, der Bruder von ihm ist mit dem ganzen Papierkram wohl ...


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Alt 27.07.2026, 13:23   #1
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Beiträge: 5
Standard Nachbar und gesetzlicher Betreuer

Mein Nachbar kommt am Freitag aus dem Heim nach Hause, der Bruder von ihm ist mit dem ganzen Papierkram wohl überfordert.
Jetzt zu der Vorgeschichte:
Der Nachbar wurde vor etwas mehr als einem Jahr zu Hause abgeholt vom Rettungswagen und ein Nachbar von Ihm im Haus hat ihn überredet mit zu fahren, er hatte den linken Fuß und das rechte Bein unter dem Knie schon schwarz geworden. Ein Bekannter hat ihm immer wieder Alkohol vorbei gebracht, worauf es dann dazu kam, er konnte letztendlich nicht mehr aufstehen und hat in einem Eimer gemacht(Stuhlgang und uriniert). Ich habe den Mann mit einem Brief an ihm einen Anruf von seinem Bruder bekommen und der sagte mir er würde in einem Heim untergebracht sein. Er gab mir die Rufnummer von meine kranken Nachbarn kurz telefoniere, der regelmäßig den Briekasten von ihm geleert hat(im Brief stand meine Handynummer). Von meinem Kranken Nachbarn habe ich dann erfahren, das sein Fuß und am anderen Bein unterhalb vom Knie abgenommen wurde. Er hat wohl Pflegestufe 2 aber er hat seit einem Jahr keine Prothesen. Der Bruder ist ziemlich überfordert mit den ganzen Papierkram. Die Wohnung ist nicht behindertengerecht und im Rollstuhl wird es in der Wohnung schwierig zurecht zu kommen.

Deswegen wollte ich mit ihm und meinem gesetzlichen Betreuer von mir bei ihm mal vorsprechen. Er könnte seine gesetzlich Betreuung übernehmen.
Der Betreuer von mir sagte wohl, mein Nachbar müsste selbst eine Antrag beim Betreungsgerich stellen. Das Problem ist, das meine Betreuer erstmal für 3 Wochen im Urlaub wäre und der Antrag auf gesetzliche Betreuung würde is zu drei Monte dauern, weil alles geprüft werden müsste. Ich könnte für meinem kranken Nachbarn den Antrag stellen, wenn er das möchte, das würde ja gehen. Er muss wohl den Antrag unterzeichnen, das wäre dann alles.
Die Situation lässt eine lange Wartezeit nicht zu, er braucht ja Hilfe z.B. BeWo für den Einkauf und eine Haushaltshilfe auch ambulante Pflege(Körperpflege usw.).
Wie kann ich das beschleunigen, damit es nicht so lange dauert, er braucht ja dringend Hilfe, weil es sonst nicht schnell klappen würde.
joschi68 ist offline  
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Alt 27.07.2026, 13:49   #2
Forums-Geselle
 
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Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
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Standard

Grundsätzlich kannst du den Antrag - offiziell "Betreuungsanregung" - auch ohne Unterschrift deines Nachbarn einreichen. Wobei es natürlich sinnvoll ist, dass er zumindest davon weiß, damit er nicht vom Brief des Gerichts überrascht wird, wenn dieser eintrudelt. Denn nach Eingang der Anregung wird der Betroffene selbstverständlich davon informiert.


Die Betreuungsanregung ist formlos. Das heißt, es reicht ein Brief oder E-Mail an die Betreuungsbehörde, in dem du im Prinzip das schreibst, was du hier schon beschrieben hast. Dann wird das Verfahren schon früher gestartet, was deinem Nachbarn sicherlich helfen wird.


In der Betreuungsanregung kannst du auch erwähnen, dass der Fall dringend ist, da sich sonst niemand um deinen Nachbarn vernünftig kümmern kann, dann wird der Antrag unter Umständen auch vorgezogen.
MPock ist offline  
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Alt 27.07.2026, 14:18   #3
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Standard

Danke für die Info, ich habe beim Gericht schon angerufen, die brauchen ein Formular zu Beantragung und seine Unterschrift, so wie ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht um die Notwendigkeit zu prüfen für einen gesetzlichen Betreuer. Das würde 3 bis 4 Wochen dauern, was aber zu lange sein wird. Weitere Anträge für BeWo oder eine Haushaltshilfe könnte ich beantragen mit einer Vollmacht oder Unterschrift von ihm, warscheinlich auch für die ambulante Pflege.
Aber dein Vorschlag war schon gut für die Betreuungsanregung und ich würde das mit meinem Nachbarn besprechen, wenn er zu Hause ist um alles zu beschleunigen. Im Vorfeld kann ich nichts beantragen, weil ich nicht weiß wo er krankenversichert ist. Im Haus sind ich und ein Nachbar, die einzigen, die sich um ihn kümmern könnten aber wir können natürlich nicht alles machen, er sagte schon das er dann alleine wäre aber wir haben ihn schon gesagt, das wir ihn nicht alleine lassen werden. Einkaufen usw. könnten wir für ihn erledigen(den Kühlschrank entleeren, weil alles schlecht geworden ist). Aber die Körperpflege wir wohl schwierig werden(kleines Bad), weil es keine Behindertengerecht Wohnung ist. Er sagte wohl das er in Pflegeheim möchte aber die Wartezeit wird sehr lange sein, bis dahin muss er ja zu Hause bleiben.
joschi68 ist offline  
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Alt 27.07.2026, 15:02   #4
Forums-Geselle
 
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Hier noch eine wichtige Unterscheidung, falls das nicht gleich klar ist:


Die Betreuungsanregung geht an die Betreuungs-Behörde. Diese ist normalerweise beim Landramtsamt organisiert. Die Anregung sollte dagegen nicht direkt ans Betreuungs-Gericht gehen. Die Betreuungsbehörde wird sich um die notwendigen Formalitäten mit dem Gericht kümmern. Du als Antragssteller musst dies nicht machen.
MPock ist offline  
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Alt 27.07.2026, 15:19   #5
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Okay, ich verstehe, die kann dann wohl die Dringlichkeit dieser Sache überprüfen und einleiten oder?
joschi68 ist offline  
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Alt 27.07.2026, 16:11   #6
Forums-Geselle
 
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Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
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Ja, die Betreuungsbehörde kann bei Dringlichkeit entsprechend schneller handeln. Es wird zwar selbst dann nicht über Nacht gehen, aber hoffentlich doch deutlich schneller als sechs Monate, was in anderen Fällen in manchen Städten vorkommen kann.
MPock ist offline  
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Alt 27.07.2026, 16:14   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.07.2026
Beiträge: 5
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Gut zu wissen, danke
joschi68 ist offline  
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Alt 27.07.2026, 16:57   #8
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Hat dein Nachbar denn niemanden, dem er eine Vorsorgevollmacht erteilen könnte?
Diese würde eine Betreuung entbehlich machen.

Ich würde eine Anregung an das Gericht schicken, nur dieses kann auch einen Betreuer bestellen, ggf. auch im Wege einer einstweiligen Anordnung.

Das Gericht muss auch ohne einen Arztbrief, ein Attest, ein Formular, das Einverständnis des Betroffenen von Amts wegen tätig werden, sobald es erfährt, dass jemand einen Betreuer benötigt, jedoch ist es sachdienlich, dem Betreuungsgericht mitzuteilen, was es braucht, daher das Formular.
Mächschen ist offline  
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Alt 27.07.2026, 17:24   #9
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Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Hat dein Nachbar denn niemanden, dem er eine Vorsorgevollmacht erteilen könnte?
Diese würde eine Betreuung entbehlich machen.
Nein, so etwas hat er glaube ich nicht, ich werde ihn danach fragen.


Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ich würde eine Anregung an das Gericht schicken, nur dieses kann auch einen Betreuer bestellen, ggf. auch im Wege einer einstweiligen Anordnung.
Das werde ich so machen, und ihm den Vorschlag unterbreiten, wenn er zu Hause ist.


Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das Gericht muss auch ohne einen Arztbrief, ein Attest, ein Formular, das Einverständnis des Betroffenen von Amts wegen tätig werden, sobald es erfährt, dass jemand einen Betreuer benötigt, jedoch ist es sachdienlich, dem Betreuungsgericht mitzuteilen, was es braucht, daher das Formular.
Okay, ich verstehe
joschi68 ist offline  
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