Dies ist ein Beitrag zum Thema Besuche verboten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Schwager (71) kam Mai letzten Jahres durch ein falsch behandeltes Guillain Barrée Syndrom ins künstliche Koma, nach dem ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 29.07.2026
Beiträge: 1
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Hallo,
mein Schwager (71) kam Mai letzten Jahres durch ein falsch behandeltes Guillain Barrée Syndrom ins künstliche Koma, nach dem Aufwachen war er querschnittsgelähmt. Intensivstationen, Spezialkliniken und endlich nach einem Jahr Intensivpflegeheim. Luftföhrenschnitt-Röhrchen soll im August entfernt werden, es verbleibt noch die Magensonde und eine geplante Reha. Insgesamt sind es 3 Brüder, der Jüngste ist 65. Deshalb hatte sich der Betreute ein Bild mit allen 3 Brüdern gewünscht, das ihm seine Nichte per PC gezaubert hatte. Jetzt zum eigentlichen Problem. Seine Frau (62) kann meinen Mann (74) nicht leiden und hat ihm ein Besuchsverbot ausgesprochen und auch nicht mitgeteilt, wo der Bruder zur Zeit ist. Das Intensivpflegeheim haben wir durch viel Telefonieren und Recherchieren selbst heraus gefunden, waren ihn vor 6 Wochen besuchen. Er war alleine im Zimmer, wir haben erzählt, gelacht, also ich hatte den Eindruck, dass er sich über unseren Besuch sehr gefreut hat. Bevor wir gingen fragte ihn mein Mann, ob er möchte, dass er ihn wieder besuchen kommt. Sein Bruder hat mit einem Lachen genickt und zugestimmt. Jetzt waren wir wieder da um ihn zu besuchen und wurden am Eingang vom Personal direkt abgewiesen. Begründung: Der Bruder möchte meinen Mann nicht sehen. Er hätte es nach dem letzten Besuch geäußert und seine Frau hat dem Personal die Anweisung gegeben, ihn nicht mehr rein zu lassen. Das ist doch komisch, er hat sich über den Besuch ehrlich gefreut, war richtig gesprächig, hat die Frage nach einem erneuten Besuch bejaht und kurz danach alles wieder bei der Schwester revidiert? ich kann es nicht glauben. Das ist doch für mich ein Zeichen von Angst. Doch vor was hat er Angst? Kontakt hat er doch nur zu seiner Frau, evtl. noch zu seinem Sohn, dem aus zuerst der Kontakt zu Papa verboten wurde. Mittlerweile versteht er sich mit seiner Stiefmutter und darf ihn sehen, jedenfalls Stand Dezember 2026. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Mann ihn doch noch - wenigstens einmal - besuchen kann, um es direkt von seinem Bruder zu hören? Die beiden haben sich immer gut verstanden. Der Jüngste ist inzwischen verstorben. Hier hätte ich erwartet, meine Schwägerin in Vertretung des kranken Bruders auf der Trauerfeier oder bei der Bestattung zu sehen, leider war sie zu keinem Anlass erschienen. Meine Schwägerin hat zwar die Betreuung, meinem Schwager ging es bei unserem letzten Besuch so gut, dass er mittlerweile die Beine, Arme und Oberkörper bewegen konnte und uns erzählt hat, dass er im Rollstuhl schon alleine durch den Heimflur fahren kann. Ein Termin für die Reha steht noch nicht fest. Wir haben so unsere Bedenken, seine Frau scheint auch keinen großen Wert auf seine Rückkehr ins eigene Zuhause zu legen, für den Umbau - evtl. für Rollstuhl - sei kein Geld da, das hatte sie schon letztes Jahr zu dem jüngsten Bruder gesagt, für den neuen Porsche war es augenscheinlich doch plötzlich da. Deshalb gehen wir davon aus, dass sie aus solchen Gründen keinen Kontakt zwischen den Brüdern möchte. Zumal wir nur ein Dorf auseinander wohnen. Wird die Betreuung vom Gericht geprüft? Ich meine, wenn es ihm besser geht, er auf keine Intensivpflege mehr angewiesen ist, blockiert er doch eigentlich einem anderen Menschen, der froh wäre, einen solchen Platz zu bekommen, das Zimmer. Mir kommt das Besuchsverbot willkürlich vor und das Verbot aus seinem Munde, wenn es stimmt, kommt mir vor als hätte er es unter Druck sagen müssen. Ich wünsche ihm jedenfalls eine schnelle Genesung, und daß sich die beiden wieder schnell sehen können, schließlich sind sie miteinander aufgewachsen und kennen sich seit über 70 Jahren |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 166
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Grundsätzlich wird jede Betreuung vom zuständigen Betreuungsgericht überwacht. Allerdings natürlich nicht jede einzelne Maßnahme. Und was dem Gericht nicht gemeldet wird, kann das Gericht auch nicht effektiv verfolgen.
Die Ehefrau hat als Betreuerin grundsätzlich dem Wunsch und Willen ihres Ehemanns zu folgen. Sie ist kein Vormund, sie ist nur gesetzliche Vertreterin für all das, was er nicht mehr selber leisten kann. Wenn der Verdacht besteht, dass die Ehefrau die Betreuung missbraucht und die Wünsche ihres Ehemanns ignoriert, könnt ihr eine Beschwerde beim zuständigen Betreuungsgericht einreichen. Dort solltet ihr aber möglichst konkret sein und deutlich begründen, dass der Wille deines Schwagers bewusst übergangen wird. Am besten mit Indizien oder Beweisen. Das Angehörige sich auf dem Rücken von Betreuten streiten und jeder die Deutungshoheit beanspricht, kommt nämlich leider sehr oft vor. Alternativ kann euer Schwager einfach selbst einen Betreuerwechsel veranlassen - falls er dazu noch in der Lage ist und ihm klar ist, dass er dieses Recht hat. Und als weitere Maßnahme könntet ihr zivilrechtlich gegen das Pflegeheim vorgehen, denn so ohne weiteres können diese kein Besuchsverbot erlassen. Aber das geht dann nicht übers Betreuungsgericht, und ihr werdet dafür vermutlich einen Anwalt benötigen. Ich frage mich aber auch - welche Aufgabenkreise hat die Ehefrau denn überhaupt? Wenn sie das Besuchsverbot veranlasst hat, bräuchte sie den Aufgabenkreis des Umgangs. Und dieser wird sehr selten vergeben. Von daher könnt ihr auch versuchen, das Heim direkt darauf hinzuweisen. Falls die Ehefrau tatsächlich das Heim ursprünglich genötigt hat, euch nicht mehr reinzulassen, wäre das dann offensichtlich illegal. Eine Kopie der Betreuerurkunde sollte dem Heim schließlich vorliegen, um das schnell zu prüfen. Zu guter Letzt: Ist die Ehefrau tatsächlich Betreuuerin, oder nur Bevollmächtigte? Falls letzteres der Fall ist, besteht noch die Möglichkeit, eine Kontrollbetreuung über das Betreuungsgericht einzurichten. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin moin
Du hattest etwas von 3 Brüdern berichtet. D.h. es gibt noch einen, der zu Deinem Schwager Kontakt haben könnte. Läßt die Ehefrau ihn zu seinem Bruder hingehen? Egal ob ja oder nein, dann fragt doch auch mal den Dritten im Bunde, wie er das sieht. Vielleicht untersützt er Deinen Mann bzgl, der Besuchserlaubnis. Er könnte ja den Bruder fragen, ob er Kontakt zu beiden Brüdern haben möchte - und das Ganze im Beisein der Pflegeleitung, die seine Position als Zeuge bzw. Zeugin aufnimmt. Parallel dazu auch noch mal das Umgangsrecht abklären. Das Ganze erinnert mächtig an Helmut und seine Sekretöse, die er nach Hannelore geheiratet hat. Die brütet ja auch noch nach seinem Ableben, weil sie ihn für sich allein haben und mit niemand teilen will. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 284
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Schon vieles gesagt. Nur eine kleine Ergänzung: die Macht ein Besuchsverbot durch Betreuer oder Bevollmächtigten auszusprechen existiert gar nicht. (für spitzfindige, ja Entscheidung über den Umgang gibt es als Aufgabengebiet, wird es wohlkaum geben).
Allenfalls ein Hausverbot durch die Hausleitung des Intensivpflegeheims. |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin moin
Zitat:
also: mach's doch einfach. Mit anderen Worten: legal - illegal - sch... den Rest regelt die Praxis. Mal angenommen, BetreuerInnen hätten mit dem passenden Aufgabenkreis auch die Macht ein Besuchs- oder gar Kontaktverbot auszusprechen: Sie könnten es alleine gar nicht umsetzen, weil sie nicht 24/7/365 bei jeder/m Betreuten sein können, um sie abzuschirmen. Sie bräuchten dafür eine Einrichtung (z.B. Heim), dass als Hausherr ein Hausverbot aussprechen und durchsetzen würde. In der Praxis läuft es auch so. Ein Verwandter droht an, die betreute Person entführen, umbringen und sich bei der Gelegenheit suizidieren zu wollen. Der Aufgabenkreis Umgangssorge besteht, das vom Betreuer geforderte Kontaktverbot (also die Bitte an die Heimeinrichtung, die Kontakte zu unterbinden) geht an die Heimeinrichtung, die ihrerseits ein Hausverbot erteilt. Läuft seit Jahren gut. Egal ob rechtens oder nicht - bisher hat noch niemand daran gerüttelt. Oder: Mutti mit Münchhausen-Stellvertreter nervt wieder ihren Sohn, der sich nicht mehr in sein Zimmer traut, weil sie davor auf ihn wartet. Der Sohn wird gefragt, ob der Betreuer die Mutter vor die Tür setzen soll, auch wenn sie nicht freiwillig geht, und der möchte es auch (kann es aber nicht selber umsetzen). Der Betreuer bittet die Mutter zu gehen und dem Sohn freien Zugang zu seinem Zimmer zu gewähren, was sie verweigert. Weil sie sich weigert ruft der Betreuer die Polizei und bittet die Heimleitung ein Hausverbot auszusprechen. Darauf hin schiebt die Polizei die Mutter auf den Hof und wartet, bis sie mit einem Taxi verschwunden ist. Das ging auch ohne Umgangssorge - aber bitte mit vorheriger Abklärung mit dem Betreuten, der auch bzgl. des Einverständnisses zum Einsatz der Polizei befragt wurde. Nur weil etwas auf dem Betreuerausweis steht (Umgangssorge), ist noch lange nicht möglich alles umzusetzen, wovon man meint, das es dazugehören würde. Und andererseits kann man viel mehr Dinge in der Praxis tun, als die Aufgabenstellung im Betreuerausweis hergibt - sofern man nach den erklärten Wünschen der Betreuten handelt und sich die passende Unterstützung dazu holt und absegnen läßt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 284
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Wieder schön gesagt Imre. Genau darauf zielte ich auch ein wenig ab. Hitzebedingt komprimiert
denn auch ich spreche aus der anderen Richtung eher mit der Hausleitung doch bitte ein Hausverbot auszusprechen und das mit Polizei und Platzverweis durchzuziehen, als ein Umgangsrecht anzuregen. Denn auch der Richter würde zunächst zu recht fragen, warum man das nicht zuerst versucht.Als Schlussfolgerung meinte ich also auch damit: bis auf dem Moment, in dem die Hausleitung etwas gegen den Besuch hat, wo schon einiges passieren muss, bis das eintritt, denn i.d.R. erst dann wenn Pflegekräfte belästigt / bedroht werden, würde ich den nahen Angehörigen immer ermutigen: "Besuchsverbot" allenfalls ein müdes Lächeln schenken, Bruder besuchen. Den Hausleitungen ist selten fremd, dass sich Angehörige unter Umständen nicht grün sind und haben i.d.R. kein Interesse daran sich am Familiendrama auf RTL2-Niveau zu beteiligen
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