Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es verjähren bei titulierten Forderungen auch die Zinsen und Zwangsvollstreckungskosten irgendwann, soweit diese nicht festgesetzt sind....
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Es verjähren bei titulierten Forderungen auch die Zinsen und Zwangsvollstreckungskosten irgendwann, soweit diese nicht festgesetzt sind.
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 163
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Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe, aber so stimmt das nicht so ganz.
So ist es korrekt: - Titulierte Forderung = 30 Jahre Verjährungsfrist - Zinsen die vor der Titulierung angefallen sind = 30 Jahre - Zinsen die nach der Titulierung anfallen = 3 Jahre - Zwangsvollstreckungkosten = 30 Jahre Die Zwangsvollstreckungskosten bedürfen keines separaten Kostenfestsetzungsbeschlusses, § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB. Gab auch schon einige BGH-Urteile dazu. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
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Oh, okay. Ich hätte mir, bevor ich irgendwelche der älteren Forderungen bediene (bis jetzt noch nicht geschehen), wohl schon nochmal Rat geholt. Aber dennoch schonmal Danke für den Hinweis auf die gesonderte Verjährungsfrist für die Zinsen!
Gibt es irgendwelche Hilfsmittel, Formeln etc., nach denen man dann die korrekte Forderungshöhe bei älteren Forderungen ausrechnet oder die einem bei der Berechnung helfen? Oder sollte man sich nochmal an eine Schuldnerberatung wenden, die einem das dann ausrechnet? |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 163
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Hier die Formel:
Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte) x Verzugstage / 365 Der Basiszins beträgt seit 01.07.26 1,52% und kann sich jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres verändern. Hier der Link zu einem einfachen Zinsrechner: http://mahngerichte.de/verfahrenshil...r/#zinsrechner Bei diesem Zinsrechner werden auch gültige ältere Basis-Zinssätze automatisch mit berechnet |
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#15 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Zitat:
Aber auch trotz hohen Schulden gibt die Behörde kein Beratungsschein A für Schuldenberatungsstlelle. Mit der Begründung, wenn der im Heim stationär ist und SGB 12 hat und sonst kein Geld hat, dann ist da sowieso nix zu holen und dann braucht man auch kein Beratungsschein für Schuldnerberatung. Vielen Dank Pauliso |
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