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Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge

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Es verjähren bei titulierten Forderungen auch die Zinsen und Zwangsvollstreckungskosten irgendwann, soweit diese nicht festgesetzt sind....


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Alt 03.08.2026, 12:54   #11
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Es verjähren bei titulierten Forderungen auch die Zinsen und Zwangsvollstreckungskosten irgendwann, soweit diese nicht festgesetzt sind.
Mächschen ist offline  
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Alt 03.08.2026, 17:09   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 163
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Bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe, aber so stimmt das nicht so ganz.

So ist es korrekt:

- Titulierte Forderung = 30 Jahre Verjährungsfrist
- Zinsen die vor der Titulierung angefallen sind = 30 Jahre
- Zinsen die nach der Titulierung anfallen = 3 Jahre
- Zwangsvollstreckungkosten = 30 Jahre

Die Zwangsvollstreckungskosten bedürfen keines separaten Kostenfestsetzungsbeschlusses, § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB. Gab auch schon einige BGH-Urteile dazu.
andy9118 ist offline  
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Alt 04.08.2026, 00:39   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
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Oh, okay. Ich hätte mir, bevor ich irgendwelche der älteren Forderungen bediene (bis jetzt noch nicht geschehen), wohl schon nochmal Rat geholt. Aber dennoch schonmal Danke für den Hinweis auf die gesonderte Verjährungsfrist für die Zinsen!

Gibt es irgendwelche Hilfsmittel, Formeln etc., nach denen man dann die korrekte Forderungshöhe bei älteren Forderungen ausrechnet oder die einem bei der Berechnung helfen? Oder sollte man sich nochmal an eine Schuldnerberatung wenden, die einem das dann ausrechnet?
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 04.08.2026, 11:40   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 163
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Hier die Formel:

Rechnungsbetrag x (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte) x Verzugstage / 365

Der Basiszins beträgt seit 01.07.26 1,52% und kann sich jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres verändern.


Hier der Link zu einem einfachen Zinsrechner:

http://mahngerichte.de/verfahrenshil...r/#zinsrechner

Bei diesem Zinsrechner werden auch gültige ältere Basis-Zinssätze automatisch mit berechnet
andy9118 ist offline  
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Alt 18.08.2026, 17:52   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Eine Insolvenz macht i.d.R. nur bei jüngeren Betroffenen und höheren Schulden Sinn, hier könnten ja mangels Masse nicht einmal die Kosten des Verfahrens decken und der Betroffene hätte mit dem Neuanfang nichts mehr anzufangen...
Ich habe nun noch mehr Gläubiger festgestellt. Es sind etwa 9 Tausend Euro Schulden, und eventuell noch mehr.

Aber auch trotz hohen Schulden gibt die Behörde kein Beratungsschein A für Schuldenberatungsstlelle. Mit der Begründung, wenn der im Heim stationär ist und SGB 12 hat und sonst kein Geld hat, dann ist da sowieso nix zu holen und dann braucht man auch kein Beratungsschein für Schuldnerberatung.

Vielen Dank
Pauliso
Pauliso ist offline  
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Stichworte
insolvenz, vermoegenssorge

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