Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Klient (wenn ich so richtig ausdrücke?) hat mindestens Krankenkasse über 3000 Euro Schulden und die anderen habe ich ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Hallo,
mein Klient (wenn ich so richtig ausdrücke?) hat mindestens Krankenkasse über 3000 Euro Schulden und die anderen habe ich noch nicht alles festgestellt. Er hat nur 180 Euro Taschengeld und lebt im Pflegeheim. Reicht hier der Aufgabenkreise Vermögensorge u. Behördenangelegenheiten um die Insolvenz zu beantragen. Ich habe mit ihm besprochen das eine Insolvenz sinnvoll wäre, oder wie seht Ihr das bei 3000 bis 5000 Eur? Muss das Gericht explizit um Genehmigung oder Aufgabenkreis-Erweiterung gefragt werden? Vielen Dank Pauliso |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,614
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Hallo, zuerst mal: wirklich bei Pflegeheim und lebenslangem Sozialhilfebezug? Da ist nichts pfändbar (§ 17 Abs. 1 SGB XII), es sei denn, da ist noch Schonvermögen. Ein Ruhen der KV-Leistung ist trotz der Schulden bei laufendem SGB XII-Bezug unzulässig (§ 16 Abs. 3a SGB V).
Und die abzugebenden Erklärungen nach § 305 Inso sollen höchstpersönlich sein, siehe die Rspr unter https://www.lexikon-betreuungsrecht....chuldbefreiung Ich halte den Fall für völlig ungeeignet für ein Insolvenzverfahren. Schuldenfreiheit ist kein Wert an sich.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Niederschlagung beantragen und halt erklären, dass Du es für ausgeschlossen hältst, dass den Betroffener zu Geld kommt.
Musst nur aufpassen, falls die Krankenkasse mal was erstatten muss, wird sie aufrechnen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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#6 | |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Zitat:
Vielen Dank Pauliso |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
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Weil eh nix mehr zu holen ist, würde ich sagen. Ich habe auch einen Betreuten, mit Ende 50 nach Unfall kognitiv und somatisch massiv eingeschränkt, wird lebenslang im Pflegeheim bleiben müssen mit den ca. 180 EUR Verfügungsgeld monatlich - und hat Schulden in fünfstelliger Höhe bei insgesamt 12 Gläubigern. Da lohnt sich kein Insolvenzverfahren. Wenn sich ein paar hundert Euro angesammelt haben, bestelle ich Kleidung. Oder frage bei einem der kleineren Gläubiger nach einem Vergleich.
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#8 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Warum fragst Du nach einem Vergleich, könntest damit ggf. eine mögliche Einrede der Verjährung zur Nichte machen...
Eine Insolvenz macht i.d.R. nur bei jüngeren Betroffenen und höheren Schulden Sinn, hier könnten ja mangels Masse nicht einmal die Kosten des Verfahrens decken und der Betroffene hätte mit dem Neuanfang nichts mehr anzufangen... |
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
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Zumal es ja so ist, wie Horst schon sagt, dass die meisten Erklärungen höchstpersönlich abgegeben werden müssen. Und die meisten Schuldnerberatungen kommen in kein Pflegeheim.
Den Aufwand kann man sich getrost sparen. |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
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| insolvenz, vermoegenssorge |
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