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Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, mein Klient (wenn ich so richtig ausdrücke?) hat mindestens Krankenkasse über 3000 Euro Schulden und die anderen habe ich ...


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Alt 01.08.2026, 16:17   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
Standard Insolvenz bei Aufgabenkreis Vemögenssorge

Hallo,

mein Klient (wenn ich so richtig ausdrücke?) hat mindestens Krankenkasse über 3000 Euro Schulden und die anderen habe ich noch nicht alles festgestellt.

Er hat nur 180 Euro Taschengeld und lebt im Pflegeheim.
Reicht hier der Aufgabenkreise Vermögensorge u. Behördenangelegenheiten um die Insolvenz zu beantragen. Ich habe mit ihm besprochen das eine Insolvenz sinnvoll wäre, oder wie seht Ihr das bei 3000 bis 5000 Eur? Muss das Gericht explizit um Genehmigung oder Aufgabenkreis-Erweiterung gefragt werden?

Vielen Dank
Pauliso
Pauliso ist offline  
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Alt 01.08.2026, 16:51   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,614
Standard

Hallo, zuerst mal: wirklich bei Pflegeheim und lebenslangem Sozialhilfebezug? Da ist nichts pfändbar (§ 17 Abs. 1 SGB XII), es sei denn, da ist noch Schonvermögen. Ein Ruhen der KV-Leistung ist trotz der Schulden bei laufendem SGB XII-Bezug unzulässig (§ 16 Abs. 3a SGB V).

Und die abzugebenden Erklärungen nach § 305 Inso sollen höchstpersönlich sein, siehe die Rspr unter https://www.lexikon-betreuungsrecht....chuldbefreiung

Ich halte den Fall für völlig ungeeignet für ein Insolvenzverfahren. Schuldenfreiheit ist kein Wert an sich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 01.08.2026, 16:57   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen

Ich halte den Fall für völlig ungeeignet für ein Insolvenzverfahren. Schuldenfreiheit ist kein Wert an sich.
Was macht man aber bei den 3000 Euro Krankenkasse, kommen immer Säumiszuschlag zu, wenn keine Insolvenz u. Rückzahlen hat er auch nix?

Vielen Dank Pauliso
Pauliso ist offline  
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Alt 01.08.2026, 17:12   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
Standard

Niederschlagung beantragen und halt erklären, dass Du es für ausgeschlossen hältst, dass den Betroffener zu Geld kommt.

Musst nur aufpassen, falls die Krankenkasse mal was erstatten muss, wird sie aufrechnen.
Mächschen ist offline  
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Alt 01.08.2026, 20:04   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Musst nur aufpassen, falls die Krankenkasse mal was erstatten muss, wird sie aufrechnen.
Da habe ich ihn gefragt: er sagt er sei nun bei einer anderen Krankasse. Da muss er hier wohl nicht mehr aufpassen?
Pauliso ist offline  
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Alt 01.08.2026, 20:36   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, zuerst mal: wirklich bei Pflegeheim und lebenslangem Sozialhilfebezug?
Ich halte den Fall für völlig ungeeignet für ein Insolvenzverfahren. Schuldenfreiheit ist kein Wert an sich.
Ja er wird wohl lebenslang Sozialhilfebezug. Findest Du den Fall wegen der geringen Summe als Insolvenz ungeeignet, oder eher weil sowieso nix mehr zu holen?

Vielen Dank
Pauliso
Pauliso ist offline  
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Alt 01.08.2026, 22:05   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
Standard

Zitat:
Zitat von Pauliso Beitrag anzeigen
Findest Du den Fall wegen der geringen Summe als Insolvenz ungeeignet, oder eher weil sowieso nix mehr zu holen?
Weil eh nix mehr zu holen ist, würde ich sagen. Ich habe auch einen Betreuten, mit Ende 50 nach Unfall kognitiv und somatisch massiv eingeschränkt, wird lebenslang im Pflegeheim bleiben müssen mit den ca. 180 EUR Verfügungsgeld monatlich - und hat Schulden in fünfstelliger Höhe bei insgesamt 12 Gläubigern. Da lohnt sich kein Insolvenzverfahren. Wenn sich ein paar hundert Euro angesammelt haben, bestelle ich Kleidung. Oder frage bei einem der kleineren Gläubiger nach einem Vergleich.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 01.08.2026, 22:07   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
Standard

Warum fragst Du nach einem Vergleich, könntest damit ggf. eine mögliche Einrede der Verjährung zur Nichte machen...

Eine Insolvenz macht i.d.R. nur bei jüngeren Betroffenen und höheren Schulden Sinn, hier könnten ja mangels Masse nicht einmal die Kosten des Verfahrens decken und der Betroffene hätte mit dem Neuanfang nichts mehr anzufangen...
Mächschen ist offline  
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Alt 02.08.2026, 14:11   #9
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,227
Standard

Zumal es ja so ist, wie Horst schon sagt, dass die meisten Erklärungen höchstpersönlich abgegeben werden müssen. Und die meisten Schuldnerberatungen kommen in kein Pflegeheim.

Den Aufwand kann man sich getrost sparen.
Michael77 ist offline  
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Alt 02.08.2026, 16:21   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 85
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Warum fragst Du nach einem Vergleich, könntest damit ggf. eine mögliche Einrede der Verjährung zur Nichte machen...
Die Schulden sind entweder unter drei Jahre alt (somit noch nicht verjährt) oder tituliert.
Habakuk Tibatong ist offline  
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insolvenz, vermoegenssorge

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