Dies ist ein Beitrag zum Thema Beitragsservice Befreiung wenn im Heim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
er lebt im Pflegeheim (Vollstationär) und bekommt SGB 12/Sozialleistung. Reicht es für die Befreiung, eine Bestätigung vom Heim anfordern ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Hallo,
er lebt im Pflegeheim (Vollstationär) und bekommt SGB 12/Sozialleistung. Reicht es für die Befreiung, eine Bestätigung vom Heim anfordern und an ARD zuzusenden, oder den SGB 12 Bescheid auch. Im SGB 12 Bescheid liegt kein Befreiungsblatt für ARD bei, sowie ich es bei den Jobcentern SGB2 kannte. Kennt Ihr eine aktuelle Email. service@rundfunkbeitrag.de funktioniert nicht. Vielen Dank Pauliso Geändert von Pauliso (14.08.2026 um 00:03 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 195
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Es reicht die Bescheinigung vom Heim.
Ich kenne keine E-Mail-Adresse. Da musst du vermutlich eine Briefmarke spendieren. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 63
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Soweit ich weiß, gibt es keine Email und auch keine Fax-Nummer mehr; mein-justizpostfach ist kostenlos.
Die Bescheinigung des Heims ist für eine aktuelle Abmeldung. Für eine rückwirkende Abmeldung will der Beitragsservice von mir die Meldebescheinigung und macht dann eine rückwirkende Abmeldung aus "Kulanz", zumindest habe ich das schon oft so gemacht. |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Da muss dieses Onlineformular verwendet werden: https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...gemeineangaben
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Die +49 180 6 999 555 01 gibts jedenfalls noch...
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
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Zitat:
Das Online-Formular zur Abmeldung befindet sich hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buerg...ulare/abmelden Das ist dann wohl tatsächlich Kulanz, denn laut § 7 Abs. 3 RBeitrStV endet die Beitragspflicht frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Aufgabe der Wohnung angezeigt wurde. |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Heimbewohner bekommen aber in der Regel Leistungen nach dem SGB XII und wären daher rückwirkend zu befreien, auch wenn der Umzug ins Heim nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
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Etwa 37 % der Bewohner von Pflegeheimen beziehen Sozialhilfe (nach einer aktuellen DAK-Studie).
Dafür ist allerdings die Meldebescheinigung kein geeigneter Nachweis, sondern dann braucht man wiederum den Bescheid oder eine Bescheinigung des Sozialhilfeträgers. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 63
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Leider weiß ich nicht, warum der Beitragsservice das macht.
Der Text in den Schreiben des Beitrasservice lautet, hier von 04/2026: "Sie möchten das Beitragskonto für Frau XY rückwirkend abmelden. Grundsätzlich ist eine Abmeldung erst nach entsprechender Anzeige zum Folgemonat möglich. Deshalb haben wir das Beitragskonto mit Ablauf des Monats 04.2026 abgemeldet. Gerne prüfen wir, ob im Fall von Frau XY eine rückwirkende Abmeldung dennoch möglich ist. Dazu benötigen wir innerhalb von vier Wochen eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts, aus der das Auszugsdatum hervorgeht" Diese Betreuung habe ich in 03/26 von einem anderen Betreuer übernommen (der in Rente gegangen ist). Die betroffene Person war seit 12/2025 im Heim. Die Meldebescheinigung habe ich erst nach zwei Monaten geschickt. Die Person bekommt zwar seit Heimaufnahme SGB XII, aber den Bescheid habe ich nicht hingeschickt. Und dann nach Übersendung der Meldebescheinigung kam vom Beitragsservice: "Sie möchten das Beitragskonto für Frau XY rückwirkend abmelden. Wir haben das Beitrags konto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Ablauf des Monats 11.2025 abgemeldet. Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist ein Guthaben von XY EUR auf" Die Beitragspflicht ist lt. RBStV zwar an das Innehaben einer Wohnung UND die Abmeldung geknüpft. Der Beitragsservice ist sonst sehr formalistisch, was von den VGs gestützt wird (Massenverfahren, keine Prüfpflicht etc.). Aber vielleicht wollen die keine schlechte Presse, dass sie armen alten Menschen Geld aus der Tasche ziehen für leere Wohnungen. Vielleicht macht das auch nur der BR so bzw. der Beitragsservice im Auftrag des BR.... |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2026
Beiträge: 20
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Ich gebe dem Betragsservice Bescheid das er im Heim wohnt und lege SGB 12 Bescheid u. Nachweis das er da lebt bei.
Doppelt gemoppelt hält besser. vielen Dank an alle. |
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