Dies ist ein Beitrag zum Thema Person aus Heim und Vorsorgevollmacht rausbekommen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Sommersonne
Hallo zusammen, was haltet ihr von der Variante das mein Onkel einfach eine neue Vorsorgevollmacht ausstellt ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 211
|
Zitat:
Durch das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht für eine weitere Person ist die Vorsorgevollmacht für eine andere Person nicht automatisch ungültig. Man kann mehrere Personen parallel bevollmächtigen. Dein Onkel muss die alte Vollmacht explizit zurückziehen. Das sollte er am besten schriftlich machen und die Rückgabe der alten Vollmacht einfordern. Aber grundsätzlich ist dies ein schneller und einfacher Weg. |
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
|
Guten Morgen zusammen, weiß jemand zufällig ob es in meinem Fall mit meinem Onkel möglich wäre das er mir eine Vorsorgevollmacht erteilt und damit die der Tochter außer Kraft tritt? Denn dann hätteich ja die Möglichkeit den Heimvertrag zu kündigen.
Ich weiß jetzt schon die Tochter würde riesig Theater veranstalten und auch ihr Exemplar der Vollmacht nicht an ihren Vater oder jemanden anders aushändigen aber das würde ich riskieren auch auf die Gefahr hin das sie sich dann an das Betreuungsgericht wendet. Ich sage mal wer für den Vater schon eine vermeintliche Scheidung einreichen will was er aber absolut nicht möchte würde bei einer Vorsorgevollmacht die ich dann hâtte auch kein halt machen um alle Hebel in Bewegung zu setzen das es zu ihren Gunsten ausgeht. |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
|
Mit einer neuen Vollmacht kann man den neuen Bevollmächtigten ausdrücklich ermächtigen, frühere Vollmachten zu kündigen (§§ 168, 671 BGB). Standardmäßig steht das auf den üblichen Vordrucken nicht darauf, aber es gibt meist ein Feld für Ergänzungen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
|
Guten Tag, ich habe schon darüber nachgedacht die Vorsorgevollmacht durch eine neue zu ersetzen aber dann wird es zwei neue Probleme geben und zwar wird die Tochter ihre Vollmacht nicht einfach abgeben und behaupten ihr Vater ist nkcht mehr geschäftsfähig und Dement.
Da sie überall Leute kennt bei. Hausarzt Mut den sie sich dutzt wie auch im Heim Freundinnen wird sie diese dazu bringen zu sagen mein Vater ist nkcht mehr geschäftsfähig das geht nicht. Wie kann ich oder deine Ehefrau rausbekommen ob das so ist den Hausarzt habe ich schon zweimal kontaktiert da kommt nichts zurück. Danke für eure Hilfe . |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 329
|
Sommersonne, bitte nimm mir das jetzt nicht übel, aber:
du hast hier eigentlich schon von verschiedenen Personen im wesentlichen die selben Schritte vorgeschlagen bekommen, die man jetzt machen kann. Die Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen und nach Außen gegenüber anderen zu vertreten und zu sortieren wo was zu tun ist, ist nicht ohne. Nachdem du wieder fragst, lege ich dir, wie gesagt ohne es böse zu meinen, wärmstens ans Herz dir Unterstützung bei der Betreuungsbehörde und deinem örtlichen Betreuungsverein zu suchen. Sonst befürchte ich, dass du dir evtl. mehr Verantwortung aufhalst, als du aushalten kannst. Zumindestens brauchst du jemanden vom Fach mit dem du von Angesicht zu Angesicht darüber sprichst. Nur meine Meinung. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|