Dies ist ein Beitrag zum Thema Person aus Heim und Vorsorgevollmacht rausbekommen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich bin neu hier 7nd habe aktuell en Recht komplexes Problem. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zur ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
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Hallo zusammen, ich bin neu hier 7nd habe aktuell en Recht komplexes Problem. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zur Sachlage:
Meine Cousine hat eine Vorsorgevollmacht von meinem Onkel. Seine 2. Ehefrau konnte ihr diese zum Glück entziehen.Ein Onkel wohnte bisher in Braunschweig mit seiner Frau ( nicht die Mutter meiner Cousine diese ist vor langer Zeit verstorben )als meine Cousine merkte man kann Geld aus etwas ziehen übernahm sie die Pflege beider denn es gab ja Geld obwohl sie 110 km entfernt wohnt. Als mein Onkel 2025ins Krankenhaus kam dachte sie sich nach dem Aufenthalt im KH holeich ihn mal in meine Nähewas mit der Ehefrau passiert war ihr egal diese war ein paar Tage nach mein Onkel in KH eingeliefert worden, als diese wieder rauskam hatte meine Cousine schon die Wohnung gekündkigt und sie musste bei ihrer Tochter unterkommen. Mein Onkel aktuell in der Nähe von nIenburg seine Frau in Braunschweig. Meine Onkel welcher in der Zeit als Dement abgestempelt würde, nur weil er mit 77 Jahre mal was vergisst möchte natürlich zu seiner Frau.ed Dezember 2025 shrieb die dann neue Hausärztin ein Attest aus welches besagt das bei mein Onkel (der Patient bei Estvorstellungen ) kein Hinweis auf eine verminderte Entscheidungsfähigkeit oder eine fehlende zeitliche, situative oder örtliche Orientierung bestehe. Ich muss dazusagen es ist ein kleines Dorf woerim Heim lebt jeder kennt jeden somit auch meine Cousine die Hausärztin mit der sie sich sogar dutzt. Somit kommt das Attest von Februar 2026 ins Spiel welches besagt das mein Onkel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage wäre allein zu wohnen und ist in fast allen Lebenslagen auf fremde Hilfe angewiesen. Dies war auch nie angedacht er sollte in BS wo seine Frau lebt ins Pflegeheim oder Zuhause vom Pflegedienst gepflegt werden, denn sie selbst ist auch nicht Gesund und könnte dauerhalt die Pflege nicht leisten. Ich war vor 2 Wochen im Heim und habe mir selbst ein Bild gemacht von ausgeprägter Demenz keine Spur er slbst fragt jedes Mal wann kann ich nach Hause. Ich fragte die Pflegekraft ob er denn mal ein Wochenende zu Besuch nach Hause könnte bzw wer das entscheidet ob man die Tochter fragen muss nein das entscheidet er selbst man sollte der Tochter zwar Info darüber geben das würden die jedoch machen. Was passiert wenn er abhauen würde das hat er schon geäußert das dauert ihm zu lange sagte er. Was würde passieren wenn man ihm nach dem Besuch Zuhause nicht wieder in das Heim zurück bringt? Meiner Meinung nach ist man entweder so dement das man entscheiden kann oder nicht mehr dann halt jemand anderes. Meine Idee war das er der Tochter gegenüber die Vorsorgenvollmacht wiederruft denn noch kann er Unterschreiben denn wer nicht dement ist wird es leider über kurz oder lang im Pflegeheim den er bekommt obwohl die Tochter nur ein paar hundert Meter entfnt wohnt si gut wie nie Besuch seine Frau muss immer jemand suchen der sie findet und ih schaffe es leider auch nicht regelmäßig ist einfach zu weit weg. Ich würde die Betreuung oder auch Vorsorgevollmachtmit Betreuungsverfügung gern übernehmen jedoch muss dazu erstmal meine Cousine raus aus allem. Die Ehefrau bekommt nirgends Auskunft kann zu Teil nictmal mit ihm telefonieren weil die Tochter die Anweisungen gegeben hat nichts an die Ehefrau weiteruu geben da Sie die einfach nicht mag. Ehefrau hat schon ein Anwalt beauftragt dieser macht nichts halbes und nichts ganzes verweist immer auf das Betreuungsgericht das nun schon seid Anfang des Jahres es passiert halt nichts. Am 23.10. hat er Geburtstag da würde ich ihm gern die Frreudemachen das ernach BS zurück kann es tut mir so in der Seele weh ihn da so zu sehen soziale Kontakte zu anderen Bewohnern gleich null. Noch Fragen schreibt mir gern jedoch wäre ich über eine positive Nachricht sehr glücklich denn ich als Nichte bekommeerstrcht nirgends Auskunft und mit meiner Cousine ist kein Kontakt erwünscht zuviel schlechtes hat sie ihren Eltern und auch mir angetan. Ich hoffe von euch zu hören. Bis dahin Gruß Sommersonne
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 168
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Wenn dein Onkel mit der Situation unzufrieden ist, dann muss er die Unzufriedenheit äußern. Er ist kein Spielball für Dritte.
Sollte er geschäftsfähig sein, dann hat er alle Möglichkeiten: - neuen Heimvertrag unterzeichnen - zur Familie in eine Wohnung / Haus ziehen - Vollmacht widerrufen, ggf. Neue Vollmacht mit anderer Person ausfüllen. - und auch alles andere Sollte er aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig sein, dann wäre seine Unzufriedenheit seitens der Vollmachtnehmerin zu berücksichtigen. Prüfe doch erstmal welcher Fall vorliegt. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
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Hallo KKS, vielen Dank für die schnelle Antwort,leider weiß ich nicht wie ich das rausbekommen kann ob er noch geschäftsfähig ist
denn wie gesagt meine Cousine würde es A nicht sagen und B schon gar nicht ehrlich sein. Das Heim gibt mir keine Auskunft der Ehefrau auch nicht beruhen sich auf Datenschutz. Ob mein Onkel sich das so traut weiß ich nicht er hat Angst vor der Tochter das weiß ich ganz genau.Sei der Fall er wäre nicht mehr voll geschäftsfähig und hat beginnende Demenz kann er mir eine Vorsorgevollmacht erteilen und damit wäre die der Tochter hinfällig? Also der Tochter muss diese entzogen werden damit sie keine Entscheidungen mehr über ihn treffen darf dann ist alles weitere kein Problem. Gruß Sommersonne |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 168
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Sollte zweiter Fall vorliegen, also vorliegende Geschäftsunfähigkeit, dann ist die Situation schwieriger.
Ein erster Schritt wären Spontanbesuche. Ihn einfach aufsuchen, keine große Anmeldung im Heim vornehmen. Schaut euch seine Reaktion an. Wenn er euch da haben will, dann geht das über die aufgestellte Regel der Vollmachtnehmerin. Der natürliche Wille des Vollmachtgebers ist zu berücksichtigen. Alle weiteren Schritte ergeben sich dann. Ggf. Dann weiter Beratung einholen. Viel Erfolg euch. Letztlich steht der Wunsch vom Vollmachtgeber an erster Stelle. |
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 329
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Geschäftsfähig ist jeder Volljährige, es sei denn ein Gericht stellt im Verfahren nach Gutachten fest dass es nicht so ist.
Also platt gesagt, du musst das nicht rausbekommen. Ich würde dir raten, such dir Unterstützung bei der Betreuungsbehörde. Aus deinem Text ging für mich jetzt noch nicht so klar hervor, ob nun ein Betreuungsverfahren angeregt wurde. Nimm es mir bitte nicht übel, dein Text liest sich schnell hintereinander geschrieben, das macht es schwierig zu folgen, lass dir ruhig Zeit. Nach allem was ich rauslesen kann, sehe ich nichts weshalb der Vollmachtgeber die Vollmacht nicht widerrufen kann. Im Gegenteil, es gibt doch sogar eine ärztliche Einschätzung, dass es keinen Hinweis auf verminderte Entscheidungsfähigkeit gibt, oder nicht? Das nur am Rande, die ärztliche Einschätzung ist lediglich ein nützlicher Hinweis. Im Widerruf sollte auch enthalten sein, dass er die Herausgabe des Originals an sich verlangt. Die Variante wäre auch die Beste. Die andere Variante wäre im Betreuungsverfahren. Das Gericht kann auch den Widerruf der Vollmacht als Aufgabengebiet anordnen. Die Hürden sind aber dafür hoch und für die Genehmigung braucht es dennoch gewichtige Gründe. Wenn er geschäftsfähig ist und sich äußern kann und vor allem nicht mehr an der Vollmacht festhalten will also widerrufen kann, würde das Gericht berechtigterweise fragen, weshalb das Verfahren. P.S.: die Vollmachtnehmerin hat kein Recht dazu über den Kopf des Gebers hinweg irgendetwas zu entscheiden, auch nicht wem Auskunft erteilt werden soll. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 165
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Hallo,
habe einen Vorschlag: Wenn Du Deinen Onkel besuchst, dann gehe mit ihm zusammen zur Verwaltung und ihr lasst euch den Heimvertrag zeigen. Es geht darum zu sehen, wer den Vertrag unterschrieben hat. Ist es seine Unterschrift, dann passt es, ist es nicht seine Unterschrift, dann laßt euch die entsprechende Vollmacht vorlegen. Man braucht Fakten, um weiteres Vorgehen zu planen. Mimmi
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 132
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Du schreibst, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde und dieser auf das Betreuungsgericht verweist. Hat dieser eine Betreuung angeregt? Was genau hat der bisher unternommen? Evtl. ermittelt das Gericht ja schon. Das kann aber dauern.
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
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Hallo Mimmi, das wäre eine gute Idee jedoch schaffe ich es immer nur am Wochenende sa ist leider niemand in der Verwaltung.
War aber heute mal so frech und habe in der Verwsltung angerufen uns gefragt was zu tun ist mein Onkel möchte gern ausziehen. Da sagte die gute Dame sie glaubt nicht das sie mit mir was zu besprechen hat aber ich sollte es mal mit der Person sprechen die ne Vollmacht hat. Da sagte ich danke dann weiß ich ja an wenn ich mich wenden muss an meine Cousine.
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#9 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
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Hallo Pigeon, die Anwälte sagte meiner Tante sie setzt sich mit dem Betreuungsgericht in Verbindung um erstmal Akteneinsicht zu bekommen diese hat sie bekommen und will mit dem Gericht klären das er ausziehen kann das da weitete Schritte eingeleitet wurden kann ich mir nicht denken. Es dauert einfach h alles zu lange ist ja schon 7 Monate oder länger her seid dem sie im Gange ist und er fängt irgendwann wirklich an abzubauen und Dement zu werden.
Gruß Sommersonne |
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.09.2026
Beiträge: 8
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Hallo zusammen, was haltet ihr von der Variante das mein Onkel einfach eine neue Vorsorgevollmacht ausstellt wo ich eingetragen werde dann sollte doch die alte hinfällig sein bzw außer Kraft und somit die Tochter keine handhaben mehr wir würden sie dann auffordern ihre Vollmacht gibt sie zurück was auch ein Problem wird freiwillig macht Sie das nicht.
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