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Betreuer will Haus d. Betreuten kaufen

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Hallo alle Besucher! Zum einen möchte ich hier mal eine Bresche für alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Betreuer schlagen! Sie machen ...


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Alt 02.04.2009, 13:17   #1
Fragenüberfragen
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Beiträge: n/a
Standard Betreuer will Haus d. Betreuten kaufen

Hallo alle Besucher!
Zum einen möchte ich hier mal eine Bresche für alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Betreuer schlagen! Sie machen eine wichtige Arbeit, die Familien entlasten kann. Als es jedoch darum ging, dass mein Schwiegervater einen Betreuer brauchte, erzählten viele wahre Gruselgeschichten über solche, die das ganze Vermögen der Betreuten in ihre Tasche stecken usw.
Dies war auch dann das Hauptargument meines Schwagers: Er wollte zum einen wegen dieser Geschichten die Betreuung keinem anderen überlassen und er wollte verhindern, dass seine Schwester die Betreuung übernimmt. Die ist ein wenig ...anders. Er überredete meinen Mann dazu, einen Brief an die entsprechenden Stellen zu schicken, in dem er sich für eine Betreuung seitens seines Bruders unbedingt aussprach. Dazu kam noch, dass mein Schwager für ein Konto meines Schwiegervaters eine Vollmacht hatte. Mein Schwiegervater hat allerdings diverse Konten. Er hatte eine Art gallopierende Demenz - könnte man sagen und er äußert sich nicht mehr. Der alte Herr erlitt mehrere Schlaganfälle nacheinander. Er lebte zu jener Zeit mit meiner völlig einkommenslosen Schwägerin in seinem Haus. Nun kam er in die Reha, die nicht viel bewirkte. Wir dachten über eine Rückkehr in sein Haus mit einer Pflegekraft und der ohnehin schon dort lebenden (aber nicht dort gemeldeten) Schwester nach! Mein Schwager lehnte das ab, weil er meinte, meine Schwägerin sei nicht gut für meinen Schwiegervater. Nun kam er also in eine Kurzzeitpflege. In diesem Heim beließ ihn mein Schwager dann auch. Er hatte sich nie andere Heime angesehen. Inzwischen holt meine Schwägerin meinen Schwiegervater jeden Nachmittag ab und bringt ihn an einen uns allen unbekannten Ort. Das ist meinem Schwager egal. Er will seit geraumer Zeit unbedingt das Haus meines Schwiegervaters günstig erwerben. Ein Gutachten wurde erstellt und das Haus sei angeblich nur knapp 150000Euro wert. Andere Häuser diesen Typs kosten merkwürdigerweise mindestens 30000 Euro mehr.
Das Haus steht jetzt ein knappes Dreivierteljahr leer. Es wurde nie versucht, es zu vermieten oder auf dem Immobilienmarkt anzubieten.
Ich denke, man muss versuchen, für meinen Schwiegervater so viel wie irgend möglich an Preis zu erzielen. Wie geht ein solcher Kauf eines Betreuers? Gibt es da keine Verpflichtung, es erstmal zu einem möglichst hohen (natürlich auch realistischen) Preis anzubieten. Oder es zu vermieten, damit es nicht GANZ unmöglich für meinen Schwiegervater wird, dahin zurückzukehren?
Vielleicht kennt Ihr Euch mit so etwas aus?! Ist sowas eigentlich eher die Ausnahme oder kommen solche Geschäfte häufiger vor??
Tipps und Infos von Euch wären toll!
 
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Alt 02.04.2009, 16:58   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Hauskauf

Also zunächst mal kann der Betreuer das Haus nicht einfach so verkaufen, weder an sich noch an jemand anders, sondern er benötigt dazu eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, und eigentlich müsste das Gericht stutzig werden, wenn er es an sich selbst verkaufen will. Dann müßte m.E. hierfür ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. anders ist es mit den hochgelobten Vorsorgebevollmächtigten. Die sind kaum zu bremsen, wenn man irgendwann merkt, dass sie das Vertrauen nicht wert waren.
ronja ist offline  
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Alt 02.04.2009, 19:52   #3
Fragenüberfragen
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo ronja!

Was ist um Himmels Willen ein Vorsorgebevollmächtigter???
Ich hatte in den vergangenen Monaten ohnehin schon das Gefühl, dass niemand stutzig wird wegen irgendwelcher verbatzter Dinge: Die Vermögensaufstellung wurde verschoben, das Haus steht leer, was derzeit bedeutet, dass mein Schwiegervater jeden Monat reichlich zubuttert. Und da es bei der Begutachtung angeblich ein Gutachter vom Gericht gewesen ist, frage ich mich, was da so läuft...Zumal mein Schwager mir gegenüber schon geäußert hatte, bei einem Gutachten müsse doch irgendwas gehen, damit der das Haus niedrig einstuft. Kann es sein, dass die beaufsichtigen Stellen überlastet sind und einfach nicht so genau gucken können?
 
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Alt 02.04.2009, 20:37   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Hauskauf

seit einiger Zeit ist ja im Gespräch, dass man rechtzeitig Vorsorge treffen soll für den Fall, dass man irgendwann seine Sachen nicht mehr regeln kann. Der den man bevollmächtigt, also für diesen Fall, ist der Vorsorgebevollmächtigte. Besteht eine wirksame Vorsorgevollmacht, dann wird in der Regel keine Betreuung eingerichtet, außer wenn behauptet wird, dass der Bevollmächtigte dem Wohl seines vollmachtgebers zuwiderhandelt. Aber wo kein Kläger ist, ist kein Richter, also das muß erst mal jemand merken oder behaupten. Ein Betreuer muss vom Vormundschaftsgericht, das ab 1.9.2009 Betreuungsgericht heißen soll, eingesetzt sein und wird von dort auch kontrolliert - wobei die ehrenamtlichen betreuer z.T. gnädiger betrachtet werden als die Berufsbetreuer, zu denen ich gehöre. Um die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für ein Grundstücksgeschäft wird ein gerichtlich eingesetzter Betreuer nicht rumkommen.
ronja ist offline  
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Alt 03.04.2009, 14:13   #5
Fragenüberfragen
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Standard

Hallo nochmal!
Ich denke auch, dass ein Betreuer, der das Hauptberuflich macht, da schärfer beäugt wird! Spätestens, wenn sich da Verwandte dauernd beklagen - was aber wahrscheinlich schnell mal der Fall ist. Dass ein zweiter Betreuer eingesetzt werden muss, wusste mein Schwager schon, BEVOR er die Betreuung überhaupt hatte. Das Haus und das Bewohnen desselben stand von Anfang an bei ihm ganz oben auf der Liste. Dennoch kann es doch nicht sein, dass da scheinbar gleich zwei Augen zugedrückt werden, nur weil es ein Verwandter und somit ja auch eine Art ehrenamtlicher Betreuer ist, oder wie ist da die Regel? Offensichtlich hat mein Schwager noch nicht alle Unterlagen vorgelegt, denn er such noch immer welche. Mein Schwiegervater hatte viel mit Aktien rumgetüddelt und natürlich eine Menge Verluste gemacht - sein Urteilsvermögen war wahrscheinlich schon länger nicht mehr so dolle. Wie ist das denn bei einem Berufsbetreuer: Kann es dem egal sein, ob der Betreute noch Reha-Maßnahmen erhält oder nicht, kann er den aus Bequemlichkeitsgründen in dem Heim der Kurzzeitpflege lassen? Muss ein Betreuer nicht wissen, wo der Betreute seine Nachmittage verbringt, wenn er doch das AUfenthalstbestimmungsrecht hat? Kann er über ein halbes Jahr das Haus stehen lassen, ohne überhaupt zu checken, ob der Betreute nicht doch wieder zurück kann? Ist das so die Regel oder die Ausnahme? Weißt DU da was drüber oder hat jemand anderer Erfahrungen damit?
 
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Alt 03.04.2009, 15:07   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard

Hallo,

Kurzzeitpflege kann und soll da erfolgen, wo es medizinisch sinnvoll und angebracht ist. Z. B. nach einem Schlaganfall, wenn abzusehen oder anzunehmen ist, dass noch eine weitere Rückbildung der Krankheitssyntome (Lähmungen) eintritt. Natürlich kann niemand genau vorher sagen, wie lange das dauert und wann ein Rückzug in die Wohnung zumutbar und gerechtfertigt ist.

Der Betreuer sitzt nun zwischen Baum und Borke. Die Kosten für das Haus und die Kosten für die Kurzzeitpflege laufen beide weiter. Ist es nun gut für den Betreuten, das Haus zu verkaufen ? Will der Betreute das überhaupt ?

Auch wichtig: kann der Betreute im Heim bleiben, hat er auf Dauer eine Pflegestufe ?

Wie ein Hausverkauf abläuft: es muss auf Kosten des Betreuten ein Wertgutachten von einem vereidigten Sachverständigen eingeholt werden. Dieses Gutachten ist vom Betreuer zusammen mit einem formlosen Antrag auf Genehmigung des Hausverkaufs an das Gericht zu senden.

Wenn der Betreute mit dem Hausverkauf einverstanden ist, dann ist dies schriftlich festzuhalten und dem Gericht mit dem Antrag zu übersenden.

Falls der Betreute mit dem Hausverkauf nicht einverstanden ist, aber der Verkauf unumgänglich ist, dann ist auch wieder der Antrag bei Gericht notwendig, (mit dem Gutachten). Das Gericht wird dann weitere Schritte einleiten, z. B. persönliche Anhörung des Betreuten, medizinisches Gutachten, und über den Antrag entscheiden.

Mit der Genehmigung des Gerichtes kann der Betreuer sich dann an einen Makler oder eine Bank wenden, um den Hausverkauf zu veranlassen.

In der Regel kennt ein Rechtspfleger die örtlich erzielbaren Preise oder kann sich über Internet bzw. Immobilienteil der Tageszeitung informieren. Bei hochpreisigen Immobilien ist eine Abweichung von 20-30.000 Euro durchaus nicht ungewöhnlich. Dann muss eben die Zustimmung des Gerichtes eingeholt werden, zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen (mit Begründung, z. B. das der Markt momentan nicht mehr hergibt).

Nach erfolgtem Verkauf informiert der Betreuer das Gericht entsprechend und weist auch nach, dass der Betreute das Geld erhalten hat (Kontoauszug).

Fast immer muss dann noch eine entsprechende mündelsichere Anlage für das Geld gefunden werden, auch hierfür ist wieder eine gerichtliche Genehmigung notwendig.

Man könnte den Betreuer in diesem Fall schriftlich darauf aufmerksam machen, das durch die Kosten für Heim und Haus das Vermögen des Betreuten rapide schwindet. Ich fürchte allerdings, das dies nicht so viel bringt.

Ich empfehle, sich in diesem Forum die zahlreichen Beiträge zum Thema "Rechte der Angehörigen" durchzulesen. Sieht nicht so gut aus, fürchte ich.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 03.04.2009, 15:16   #7
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Hauskauf

es gibt keine starren Checklisten, aus denen sich ablesen lässt, welche Handlungen in einer bestimmten Situation erforderlich sind. Betreuer sind seit einiger Zeit als Gewerbetreibende eingestuft. Der Gesetzgeber gewährt ihnen ab dem zweiten Betreuungsjahr zwischen 2 und 4,5 monatlich bezahlte Stunden. Es ist zwar von Mischkalkulation die Rede, aber die Fälle mit weniger Aufwand,mit denen man mischen könnte, sind eher rar. Dies zeigt aber, welche Intensität der Betreuertätigkeit gewünscht ist. Es gibt noch einige Exoten die so arbeiten wie früher, und es gibt Mindeststandards, aber zu einem konkreten Fall würde ich nichts hinsichtlich Pflichtverletzung sagen, solange ich nicht die kompletten Akten gesehen und mit allen Beteiligten gesprochen habe. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist keine Aufenthaltsüberprüfungspflicht. ich lasse meine Betreuten aber in ihrer häuslichen Umgebung,solange es vertretbar ist oder lasse wieder dahin zurückgehen. Da kann es aber durchaus unterschiedliche Meinungen darüber geben, ob häusliche Versorgung noch vertretbar ist oder in welchem Umfang Pflege erforderlich ist.
ronja ist offline  
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Alt 03.04.2009, 16:26   #8
Fragenüberfragen
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo ronja und Andreas!
Das Erschreckende ist, dass Ihr beide so fernab erstmal korrekter zu denken scheint, als der eigene Sohn meines Schwiegervaters. Um ehrlich zu sein: Ich mag den nicht eben sehr, aber ich finde es dennoch irgendwie abstoßend, wenn jemand - mit Verlaub - sch..ßenfreundlich und umsichtig tut und in Wirklichkeit sich nur die Butze unter den Nagel reißen will. Mein Schwiegervater ist wieder ganz gut zu Fuß. Es standen schon einige Diagnosen im Raum: Demenz, vaskuläre Demenz, Alzheimer. Nichts genaues weiß man nicht. Er hat wahrscheinlich wg. seiner Arterienverkalkung viele Schlaganfälle gehabt. Lähmungserscheinungen sind minimal, aber er spricht nicht. Leute erkennt er scheinbar noch gut. Mit leichter Anleitung wäscht er sich, isst, wenn auch mit unmöglichen Sitten. Sonst hat er da ja nix zu tun. Wenn man sagt "Hüpf!" hüpft er. Will sagen: Er scheint keinen eigenen Willen mehr zu haben. Das heißt: Er äußert sich nicht mehr über das, was er will oder nicht will.
Die Kurzzeitpflege ist schon lange vorbei. Eingestuft ist er mit Pflegestufe 1. Geplant war Unterbringung mit entsprechender Betreuung im eigenen Haus. Aber mein Schwager meinte, sein Vater könne unmöglich weiterhin dem schädlichen Einfluss meiner Schwägerin ausgesetzt werden und das sei unmöglich, wenn er in seinen eigenen vier Wänden lebte. De Facto wurde meine Schwägerin aus dem Haus geworfen und die Schlösser getauscht. Mein Schwager und meine Schwägerin stinken sich nur noch an, mein Mann und sie auch, weil er sich aus ihrer Sicht hat instrumentalisieren lassen. Niemand weiß, wo mein Schwiegervater ab nachmittags ist. Dass meine Schwägerin außerhalb des Hauses dauernd Einfluss auf meinen Schwiegervater hat, stört ihn nicht mehr. Mein Schwager weiß nicht, ob er noch irgendwelche Reha-Maßnahmen bekommt. Er ist in einem kleinen Zwei-Bett-Zimmer untergebracht, so dass keinerlei persönliche Dinge oder Erinnerungsstücke dort untergebracht werden können.
Aus meiner Sicht gibt es hier große Lücken bei der Betreuung durch Verwandte! Das kann doch kein Freibrief sein. Mein Schwager sagte, er sei jetzt fast 40, er müsse auch mal zu was kommen...Wann bewegen wir uns denn im Strafrecht (Untreue) und wann ist das einfach Pech für den Betreuten! Wie gesagt, ich mag ihn nicht mal und fand meinen Schwager immer deutlich netter, aber das ist so nicht korrekt! Mein Mann hat dem Gericht nun von seinen Zweifeln geschrieben. Wohlbemerkt: Sowohl Schwager als auch Schwägerin wollten die Betreuung übernehmen, mein Mann schrieb damals, dass er meine Schwägerin nicht für geeignet halte und seinen Bruder unterstützen werde...Lässt nicht an sich eine Vermietung dem Betreuten mehr Spiel und Möglichkeiten falls sich was verändert?
 
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Alt 03.04.2009, 21:03   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Hallo,

an diese Sache muss man kreativ rangehen. Bin ich Specialiste, eh !

Wenn ich alles richtig gelesen habe, besteht noch keine Betreuung. Diese würde ich sofort beim Amtsgericht beantragen. Äußerst wichtig: die Anschrift aller Verwandten mitteilen, darauf hinweisen, dass diese bei der Anhörung dabei sein wollen, aber zerstritten sind.

Dann passiert folgendes: es wird vom Gericht ein medizinisches Gutachten angefordert, und etwas später ist die Anhörung. Da begibt sich ein Richter zum Betroffenen und befragt ihn, u. a. natürlich, ob er mit der Einrichtung der Betreuung einverstanden ist, und wer Betreuer werden soll. Wenn jetzt der werte Sch***wager sich vordrängt, müssen Sie eine Mordszene machen. Streit und Krach mit dem Schwager, dass die Fetzen fliegen. Dem Richter schlagen Sie dann vor, dass ein ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer die Betreuung übernehmen soll, da die Familie ja - wie bewiesen und erlebt - heillos zerstritten ist. Nun können Sie nur hoffen, dass das so klappt, gute Karten haben Sie.

Wenn die Betreuung an den Schwager vergeben wird, dann können Sie alles vergessen. Nehmen wir mal an, der Schwager veruntreut richtig schlimm die Gelder seines Betreuten. Was wollen Sie denn machen ? Strafanzeige ? OK, aber damit haben Sie nicht einen Cent zurück. Der Schwager gibt das Geld aus, und es nichts mehr zu holen. Was interessiert den dann noch eine Bewährungsstrafe ? Er hat seinen Spaß gehabt, und ins Gefängnis kommt er frühestens ab 100.000 Euro veruntreutem Vermögen, wenn man die Presse so verfolgt.

Also, sieht nicht so gut aus.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 04.04.2009, 10:28   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.02.2008
Ort: Deuschland, Bayern
Beiträge: 36
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Ich würde dies auch mit dem Richter besprechen. Dass Gelder veruntreut werden, kann ich mir nicht vorstellen, wird ja von uns vom Gericht überwacht. Er würde sich auch zivilrechtlich Strafbar machen wenn Geld weg wäre. Und ohne Ergänzungsbetreuer kann ich mir nicht vorstellen, dass der Rechtspfleger hier dem Verkauf zustimmt, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt. Auch eine persönliche Anhörung des Betroffenen wird zuvor vom Rechtspfleger erfolgen.

LG
Markus
__________________
Ich arbeite zwar im Betreuungsgericht, weiß aber nicht alles und meine Antworten sind ohne Gewähr.
shotokan-man ist offline  
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