Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer oder soziale Betreuung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Julia,
wenn es um Vorsorge geht:
Es gibt Berufsbetreuer, diese sind gut ausgebildet und werden u.a. von den Gerichten ...
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21.03.2011, 13:09 | #11 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Julia,
wenn es um Vorsorge geht: Es gibt Berufsbetreuer, diese sind gut ausgebildet und werden u.a. von den Gerichten zur Betreuung von Menschen eingesetzt, die Hilfe bei einigen (oder vielen) Dingen benötigen. Z.B. Papierkram, Geldverwaltung, Ämter u.s.w. Dann gibt es ehrenamtliche Betreuer, die oft den gleichen Einsatz haben. Man kann aber auch neben einer Patientenverfügung eine sog. Vorsorgevollmacht für den Fall der Fälle abschliessen und eine Person seines Vertrauens als Vorsorgenehmer einsetzen. Wenn man dann die o.g. Hilfen braucht wird diese tätig. Unter folgendem Link erfährst Du mehr: BMJ - Bürger - Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht Liebe Grüße Lisa |
16.05.2011, 15:58 | #12 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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Hallo Lisa,
danke dir. Ich bin mir nicht sicher, ob man eher einem ambulant betreuten Wohnen oder einem Betreuer zustimmen sollte.... Oder eben gar nix und eben weiter selbst eine Hilfe f. Haushalt bezahlen soll bzw. dies irgend wann das Soziamt oder eine andere Behörde macht.... Klar, gibt es zwischen einer HH und einem Betreuer riesige Unterschiede, denn die HH hilft einem nicht bei Behördenkram und der stapelt sich grad bei mir.. Irgendwie möchte ich durch eine fremde Hilfe auch erreichen, dass mir mein Kind nicht fremd untergebracht wird also ich dem vorbeugen möchte, dass jemals so etwas noch einmal passiert... Ich habe einen Bekannten, der in der Patientenverfügung drin steht, die Frage ist nun ob er auch als Betreuer fungieren kann und die gleichen Möglichkeiten als Betreuer hat wie gesetzlich/gerichtlich Bestellte? Ich erlebe gerade bei Bekannten, dass fremde Betreuer bei Behörden viel schneller Ergebnisse erzielen als der "normale" Bürger.. |
03.11.2012, 13:31 | #13 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Hallo
das "fremde Betreuer" so schreibst du, sich sicherlich bei den Behörden besser auskennen als jemand der noch Neu in dem Metier ist, ist doch normal.
Auf jeden Fall ist es nach dem Betreuungsgesetz vorgesehen, daß zunächst mal Angehörige oder nahe Verwandte als Betreuer fungieren sollten wenn sie dann wollen und es beim Gericht bekannt ist. Auf jeden Fall dann dem Gericht das mitteilen. Gruß Doro Betreuerin mit Herz |
04.11.2012, 00:25 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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Hallo Doro,
danke für deinen Beitrag. Derzeit ist es so, dass ich mich an einen soo. Dienst gewandt habe, der mir versprochen hat, dass er sich um meinen Bekannten kümmern wird. Nun weiß ich, dass er endlich ambulante Hilfe bekommt. Dauert leider alles sehr lange. Einen direkten gerichtl. Betreuer braucht er nicht. Er hat sich zusammen mit dem Zuständigen für ambulant betreutes Wohnen (für psych. Kranke) entschieden. Finde ich einen guten Anfang. Ich selbst habe immer noch einen bezahlte HH die über das OEG läuft. OEG = Opferentschädigungsgesetz Mittlerweile bekomme ich auch BSA (Berufsschadensausgleich) zugesprochen und wenn ab Jan 2013 weiterhin eine HH notwendig sein soll, wird/muss in meinem Fall auch diese von der Behörde getragen werden. Ich habe Hilfe für meine tägl. Sachen beantragt bei der Behörde. Dieser wurde mir nicht bewilligt, da ich viel zu sehr selbständig wäre und ich z.B. auch keine hohen Schulden hätte etc... Nur dass mir jemand Akten/Unterlagen sortiert, dafür braucht es keinen "Betreuer" etc. Was denke auch richtig ist. Nun muss da halt die HH immer wieder ran...dafür habe ich halt dann nicht jede Woche eine geputzte Wohnung...irgendwo muss man ja sparen. Ich darf mich nicht beschweren, denn viele andere Betroffene klagen für solche Dinge viele Jahre. Ich selbst habe dafür "nur" ca 5 Jahre gebraucht. Eine Klage ist noch offen und eine wird noch gestellt, dafür habe ich nun einen Anwalt den ich in monatl. Raten bezahle. Also sind die Bedürfnisse derzeit weitgehend abgedeckt. Ich werde eine Pat. Verfügung noch machen, dass ein Bekannter für mich eintritt, sofern ich mal nicht mehr in der Lage sein werde. Das muss alles gut überlegt sein. |
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Stichworte |
alkoholismus, co-abhängigkeit, drogen, einrichtung der betreuung, soziale betreuung |
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