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Gesetzlicher Betreuer oder soziale Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer oder soziale Betreuung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,habe da eine Frage bzw. weiss nicht so recht wie ich mich entscheiden soll.Der Fall um den es geht ist ...


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Alt 09.04.2009, 20:28   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 3
Standard Gesetzlicher Betreuer oder soziale Betreuung?

Hallo,habe da eine Frage bzw. weiss nicht so recht wie ich mich entscheiden soll.Der Fall um den es geht ist mein geschiedener Mann und Vater meiner Kinder.Es hat solche Probleme das ich meine mich einmischen zu müssen.Norbert so heißt er, ist seit Jahren ein Spiegeltrinker,lieb,nett,nicht gewalttätig aber auch nicht einsichtig,einer der Scheidungsgründe.Er trinkt nie das man es ihm anmerkt,aber regelmäßig und viel aus Einsamkeit.Er hatte vor 16 Jahren ein Anorhysma im Kopf und es gab Wesensänderungen,er wurde weniger gesellig und mehr in sich gekehrt bzw. nur noch zu Haus und Fernseh usw.,dann kam es 1999 zu Problemen mit seinen Venen,trotz Rat der Ärzte und einigen Bypässen kam es zur Amputation seines Unterschenkels.Immer noch kein Einsehen seinerseits,immer weiter trinken und rauchen!Dann meine Entscheidung 2001,Scheidung.Habe ihm Wohnung eingerichtet und seit dem lebt er allein.Fazit,Schulden ohne Ende,Lohnpfändung,Wohnung verkommt,Einsamkeit mit seiner Katze (die alles verunreinigt),inzwischen noch Zuckerkrank,keine Ernährung diesbezüglich.Er verkommt mehr und mehr-geht aber noch arbeiten.Jetzt habe ich mich entschlossen nicht mehr nur zuzuschauen und habe mit seinem Hausarzt,Beruflichem Betreuer und kirchlicher Betreuungsstelle gesprochen,es geht so nicht weiter sonst liegt er im halben Jahr auf der Straße oder Friedhof.Er selbst sieht das alles nicht so,macht seine Briefe nicht mehr auf,sind sowieso nur noch Inkassoklagen usw.Nun meine Frage,bin mir unsicher was besser ist gesetzlicher Berufsbetreuer (mit mehr Vollmachten) oder sozialer kirchlicher Betreuer?Geht der kirchl.Betreuer privater mit ihm um,möchte nicht noch das Vertrauen Norberts missbrauchen und noch mehr kaputt machen.Allerdings wird er freiwillig auch selbst nichts unternehmen,er meint das Bierchen ist nicht schlimm, bzw. ich soll mir keinen Kopf wegen der Schulden machen.Mit gut zureden ist da nichts.Was ratet ihr mir-welchen Schritt soll ich wählen?Möchte dazu noch sagen,ich möchte die Betreung nicht übernehmen,habe 20 Jahre versucht ihn zu retten,hört nicht auf mich.
Conny

Geändert von LittelMailo (09.04.2009 um 20:33 Uhr)
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Alt 09.04.2009, 22:43   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Conny,

schlechte Nachrichten. Deine Sorge und Dein Verantwortungsgefühl ehrt Dich. Einen Menschen, den man einmal geliebt hat, vor die Hunde gehen zu sehen, ist schwer erträglich. Nach Deiner Schilderung ist hier aber der Weg der Hilfe über eine gesetzliche Betreuung nicht möglich. Eine soziale Verwahrlosung, Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit, Desinteresse an wichtigen Lebensbezügen ist kein Grund, eine gesetzliche Betreuung für einen Menschen einzurichten; insbesondere nicht, wenn dieser Mensch nicht freiwillig einwilligt. Es steht Dir frei, bei Gericht einen entsprechenden Antrag einzureichen. Dein Ex-Mann kann sich äußern, es gibt einen Sozialbericht der Betreuungsbehörde, möglicherweise ein fachärztliches Gutachten und eine Anhörung durch den Richter. Wenn dabei aber keine hirnorganischen oder krankheitsbedingten Veränderungen festgestellt werden, die ihn daran hindern, sein Verhalten sachgerecht zu steuern, dann kann keine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden.
Sollte das Gericht aber doch einer Betreuung zustimmen, solltest Du nicht zu große Hoffnungen in diese Maßnahme setzen. Um ihm den Zugang zum Alkohol unmöglich zu machen, könnte er, solange er keine eigene Motivation aufbaut, nur zwangsweise geschlossen untergebracht werden. Dazu liegen aber bei bestehendem Arbeitsverhältnis und fehlenden akuten Selbsttötungsabsichten keine Grundlagen vor. Er würde weiter dahinvegetieren, diesmal nur unter Aufsicht eines Betreuers, der letztendlich genauso hilflos davor steht, wie Du zur Zeit.

Ähnliche Probleme ergeben sich bei der Begleitung durch einen Sozialdienst. Hier ist Freiwilligkeit der Mitarbeit auf Seiten des Klienten unabdingbar und offensichtlich von Deinem Ex-Mann nicht zu erwarten.
Du hast vor Jahren den richtigen Schritt getan und Dich aus der Situation gelöst. Wenn Du noch etwas für ihn tun möchtest, dann kannst Du nur immer wieder behutsam auf ihn einwirken, fremde Hilfe anzunehmen. Nach meiner Erfahrung kommt irgendwann der Punkt, wo diese Unterstützung dann auch angenommen wird. Selten aus innerer Einsicht, meistens aufgrund äußerer Einflüsse. Wie Du schreibst, geht es ihm gesundheitlich immer schlechter. Es sind immer kleine Zeitfenster, in denen eine Intervention erfolgreich sein kann. Es wird der Tag kommen, an dem er seine Arbeit verliert, die Wohnung gekündigt wird oder er einen Zusammenbruch erleidet. Vielleicht besteht in diesem Augenblick, weil er selber nicht mehr die Kraft zur Abwehr hat, die Möglichkeit, eine Veränderung der Lebenssituation herbeizuführen und ihn mglw. zu einer Abstinenzbehandlung zu bewegen oder ihn in eine beschützte Wohneinrichtung zu verbringen. Ob dies dann ein dauerhaftes Ergebnis bringt, steht auf einem anderen Blatt.

Bei Deiner Ausgangsfrage hast Du eine dritte Möglichkeit außer acht gelassen, nämlich ihn in der Situation zu lassen, in der er jetzt steckt. Vielleicht ist dies die Lösung. Es klingt hart, aber manchen Menschen kann man (noch) nicht helfen. Wir leben in einer freien Gesellschaft und dies schließt auch die Freiheit in's Unglück zu stürzen mit ein.

Du solltest Dich aber auch um Dich kümmern und Deine Sorgen und Dein Verhalten z.B. in einer Angehörigengruppe reflektieren. Manchmal hilft es schon, einfach zu merken, dass andere Menschen mit den gleichen Situationen konfrontiert werden und ähnliche Probleme durchstehen. Daraus ergeben sich ganz neue Einsichten und oftmals auch Handlungsalternativen.

Tut mir leid, dass ich nicht im Sinne Deiner Ausgangsfrage antworten kann.

Trotzdem schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 16.04.2009, 10:17   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
Standard

Hallo Conny.

Nach deiner Schilderung liegen (würde ich sagen) zwei mögliche, jedoch nicht zwingende Gründe vor eine Betreuung für deinen Exmann zu errichten.

1. Alkoholismus
2. hirnorganische Veränderungen aufgrund des Aneurysmas.

Beides führt bei ihm offenbar zu einem Verhalten, das durchaus als selbstgefährdend zu bezeichnen ist. Im finanziellen Bereich gefärdet er seine Wohnung und seinen Lebensunterhalt. Im gesundheitlichen Bereich gefährdet er sich ebenfalls. Erste negative Folgen sind bereits da. Zucker und Beinamputation.

Ich denke es wäre durchaus den Versuch wert beim Amtsgericht einen Antrag auf Errichtung einer gesetzlichen betreuung zu stellen. das ist für dich denkbar einfach. Du kannst die Umstände schildern in denen er lebt und vor allem, worauf du das zurück führst. Das reciht erstmal, da eh ein Gutachten erstellt wird, falls eine Betreuung in betracht käme. Allerdings kann es sicher nicht schaden die Sachlage mit Kopien von Diagnosen, Behandlungsberichten usw zu unterfüttern, sofern du Zugang dazu hast.

Das alles sind starke Argumente FÜR eine Betreuung.
Was dagegen sprechen könnte ist, u.a. was dua uch angesprochen hast, das vertrauensverhältnis.
Zum anderen sollte man auch überlegen ob du da nicht in einer co-abhängigen Rolle steckst.
Co-Abhängigkeit ? Wikipedia

Dann würde ein weiteres Kümmern nur ihm und vor allem dir schaden.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 18.04.2009, 15:02   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 3
Standard Co-Abhängig ?

Hey Gletscher,
jetzt bin ich aber doch ein wenig betroffen,das ich ein Helfersymdrom oder ähnliches haben soll.Denke ich stehe voll im Leben,brauche weder Angehörigengruppen oder ähnliche Hilfe.Sorry,hört sich jetzt von mir angriffslustig an,sollte es nicht,aber es geht hier nicht um mich sondern um Norbert.Habe mich hier um Rat angemeldet um nicht mehr zu schaden und einfach nur Rat zu bekommen welchen Weg ich gehen kann mit ihm.Hab übrigens mit ihm hierüber gesprochen,auch den Brief von Kohlenklau gezeigt,wollte wachrütteln,aber irgendwie versteht er das alles nicht richtig,ist aber bereit am Montag mit mir zu der Beruflichen Betreuung zu gehen und ist mit einer Betreuung einverstanden.Das ist zwar nur ein kleiner Schritt,aber immerhin und so schnell lass ich mich nicht ausbremsen.Ob der Gericht für eine Betreung ist werden wir dann ja mal sehen,Versuch ist es wert.Natürlich wird dadurch nicht das Problem Alkohol gelöst,aber vielleicht können wir damit ja bei dem Schuldenberg mit privater Insolvenz oder Gefahr der Zwangsräumung der Wohnung eingreifen.
Danke erst mal für die Antworten auch wenn sie nicht immer so sind wie ich sie mir wünschen würde - aber Augen zu ist nicht mein Ding.
Conny
LittelMailo ist offline  
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Alt 26.04.2009, 20:31   #5
isi
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.04.2009
Ort: hessen
Beiträge: 1
Standard

Hallo Conny,

das kann ich aber gut verstehen, dass du jemanden retten möchtest, den du mal sehr geliebt hast.

Die Betreuung sollte und kann man anregen. Entweder es klappt oder nicht...verlieren kann man nichts, nur dazugewinnen..

Wenn es nicht klappt, gibt es auch keine Rettung. Und damit muss man dann auch zurecht kommen...das tut meist weh und macht einen noch hilfloser...
aber mehr als Betreuung anregen oder einleiten geht leider nicht...

Vergiss dich selbst nicht...Du wendest Deine Energien für Norbert auf...pass auf, dass du nicht dabei auf der Strecke bleibst...und ein Burnout bekommst...

isi
isi ist offline  
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Alt 27.04.2009, 09:15   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo allseits,

hier tauchte mal der Begriff Co-Abhängigkeit auf. Ich finde, man sollte es nicht mit Trennungsschmerz und Trauerarbeit verwechseln.

Co-Abhängigkeit ist ein Verhalten, dass den Abhängigen in seiner Sucht belässt, also nach außenhin ihn oder sie in Schutz nimmt und versucht, das Bild des Normalen oder Intakten nach außen hin zu vermitteln, meist aus Scham, weil man sich und anderen nicht eingestehen kann und will, unter dem Suchtkranken zu leiden und meint, das Problem irgendwie in den Griff zu kriegen möglicherweise auch mit viel Verständnis, Nachsicht und Liebe.

Doch bei einem Suchtkranken ist diese Form von Liebe kontraproduktiv und suchtfördernd. Unerlässlich ist, dem Süchtigen die Konsequenzen seiner Sucht spüren zu lassen, damit er oder sie den eigenen Willen bildet, sich helfen zu lassen um von dem Suchtmittel weg zu kommen. Ohne diesen eigenen Willen ist jede Hilfe nahezu wie Perlen vor die Säue. Ein Suchtkranker ist natürlich keine Sau, aber lebt im Dreck und in der Gefangenschaft der Sucht und kann sich letztlich nur selbst befreien, indem er auf die Türe zugeht, die nach draußen führt. Er oder sie muss wollen, dass sie sich öffnet.

Was völlig anderes ist es, mit anzusehen, wie ein Mensch leidet, dem man helfen möchte, aber nicht kann oder aus obigen Gründen tunlichst nicht in der Weise helfen sollte, dass das Leid vorrübergehend gemindert wird.

Wenn ein Mensch in die Sucht gerät, verändert er sich in seiner Persönlichkeit. Ist es der Partner/die Partnerin, so steht man vor einer Enttäuschung. Man hat sich in dem Menschen getäuscht. Eine Trennung, ob nun innerlich oder auch äußerlich oder beides ist unvermeidbar. Eine solche Trennung ist wie ein Sterben. Den Menschen, den man geliebt hat, mit dem man gemeinsam geträumt hat, ist nicht mehr. Es ist ein anderer. Sich von seinen Träumen zu trennen, sie wohlmöglich zu Grabe zu tragen und vielleicht sogar für immer zu beerdigen - verlangt nach Trauerarbeit.

Viele, die sich wegen der Sucht vom Partner trennen, wollen diesen Schritt zu nächst nicht gehen oder leugnen die Unvermeidbarkeit.
Insofern ähneln sich die Phasen wie die der Angehörigen von Verstorbenen nach Kübler Ross
Sterbephasen nach Kübler Ross ? PflegeWiki

Was nun die Hilfsbedürftigkeit von Angehörigen Suchtkranker angeht, so brauchen Co-Abhängige Hilfe
Mit einem suchtkranken Partner zusammenleben

aber nicht minder, die die bereits den Schritt aus der Co-Abhängigkeit gemacht haben und für sich ein neues Leben oder Lebensabschnitt zu beginnen. Je nachdem, wie schwer man an dem Verlust trägt, dass ein Lebenskonzept zerbrochen ist, ist auch hier Hilfe nützlich z.B.
Trauerarbeit

Die Situation ist umso komplexer, als der Partner, von dem man sich getrennt hat, ja nicht wirklich tot ist, sondern lebt, aber in einer anderen Welt. In der Welt der Sucht. Oft ist es hilfreich, sich die Parallelen von Abschied von Toten und dem Abschied von Suchtkranken zu vergegenwärtigen.

Und wenn dann ein Suchtkranker den Weg aus dem Todgeweihten gefunden hat und eine vorher bestandene Beziehung wieder in Leben gerufen wird, so sind wir nicht weit von einem Wunder, weil es so selten passiert. Der Suchtkranke hat zwei Wandel durchgemacht, von der Person vor der Sucht zu der in die Sucht und schließlich wieder heraus. Danach ist er oder sie auf gar keinen Fall derselbe, wie er oder sie mal war. Und der Partner von einst? Auch er oder sie hat sich gewandelt durch die Schmerzen und Enttäuschungen. Ist die Befreiung aus der Sucht gelungen, dann gibt es kein Anknüpfen an die Zeit vor der Sucht. Es gibt ein völlig neues Kennenlernen und sich erkennen. Das setzt aber auch voraus, sich selbst zu erkennen: der Süchtige, weshalb er der Sucht erlag, was er suchte, wovor er weglief, und der Partner muss sich selbst erkennen mit der Enttäuschung, mit dem Verlust an Jahren, die nie mehr eingeholt werden können und auch auch mit der Kraft zur Hoffnung und Zuversicht, es erneut zu versuchen.

Und auch wenn die bestehende Beziehung nicht mehr erneuert werden kann, ein Angehöriger eines Suchtkranken sollte über sich und das Geschehen reflektieren, bevor eine andere neue Beziehung begonnen wird. Nicht selten erliegen eben diese Menschen wiederum Strukturen, die sie unweigerlich wieder in die Co-Abhängigkeit bringen und manchmal wiederum an Suchtkranke.

Mein Plädoyer soll verdeutlichen, dass es keine Schande ist, sich Hilfe zu gönnen, um über sich und über Strukturen im Denken und Fühlen und in der eigenen Biografie nachzudenken.
Wie heißt es doch: erkenne dich selbst
Gnothi seauton ? Wikipedia

was philosophisch abstrakt wirkt, gewinnt gerade in Fragen der Sucht, dem Suchen, dem Flüchten, dem Hoffen und Verzweifeln, als Betroffener wie auch als Angehöriger konkrete bis bedrängende Gestalt.

Heinz
 
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Alt 27.04.2009, 09:21   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 11
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Hallo Heinz,
dein Beitrag hat mich neugierig gemacht,danke dafür für die Erläuterung.Bei mir sagte man auch,ich sei Coabhängig,da ich Angst habe es ohne meinen Mann nicht zu schaffen...und jetzt eine eigene Wohnung habe und ich möchte das er bei mir ist und nicht in die alte Wohnung fährt...alles sehr verzwickt..da ich mehrere Baustellen habe..

Liebe Grüße
engelderhoffnung
engelderhoffnung ist offline  
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Alt 07.05.2009, 21:06   #8
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Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 3
Standard Betreuung wurde eingerichtet

Hallo an alle die mir geantwortet haben oder diese Beiträge gelesen haben.Möchte Euch kurz mitteilen,das mein Antrag beim Amtsgericht angenommen wurde und innerhalb 1 Woche kam heute der Bescheid das Norbert von dem mir vorgeschlagenen beruflichen Betreuer in allen Themen,Gesundheit,Finanzen,Briefwesen,Aufenthaltsb estimmung
ab sofort betreut wird und dies erst einmal für ein halbes Jahr.
Es reichte die ärztliche Bescheinigung und kam nicht einmal zu einer Anhörung Norberts.Dieser ist allerdings auch mit allem einverstanden und ich bin jetzt mal gespannt wie sich das weiter entwickelt.Auf jeden Fall wird jetzt was getan!!!
Liebe Grüße
Conny
LittelMailo ist offline  
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Alt 21.03.2011, 02:21   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2009
Beiträge: 20
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Hallo, wer genau kann eigentl. ein Betreuer werden?
Ist das gesetzlich genau der gleiche Status, wenn man sich selbst eine Person sucht die einen dann bei Botengängen/Behördengängen unterstützt?
Macht man das ganze unter dem Stichwort "Patientenverfügung"?
Habe gelesen dass man diese Verfügung eben auch erweitern kann auf finanzielle Belange oder anderes...
Wäre super, wenn jemand Antworten darauf hätte...
Danke...
Julia_007 ist offline  
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Alt 21.03.2011, 09:32   #10
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Knappe Antwort: Man kann das auf dem Wege der Patientenverfügung machen, die Verfügung greift auch vor einer Betreuerbestellung: Wer verfügt hat, A solle dies und das machen, dem kann für eben dies kein Betreuer bestellt werden, solange A das ordentlich macht. Das die Folgen sehr weitrechend sind, empfiehlt sich hier eine Beratung zB. bei einem Hospitzverien.
Chrysologus ist offline  
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Stichworte
alkoholismus, co-abhängigkeit, drogen, einrichtung der betreuung, soziale betreuung


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