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Kontrollbetreuer - Wir bitten Sie um Hilfe

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Liebe Experten, wir benötigen dringend Ihren Rat, menschlich und vielleicht ein wenig auch juristisch. Im Februar 2007 ist meine Mutter ...


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Alt 16.04.2009, 09:48   #1
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Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 5
Standard Kontrollbetreuer - Wir bitten Sie um Hilfe

Liebe Experten,
wir benötigen dringend Ihren Rat, menschlich und vielleicht ein wenig auch juristisch.
Im Februar 2007 ist meine Mutter (76) aufgrund einiger Erkrankungen ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Am 14.3.2007 wurde von einem Notar im Krankenhaus eine Alters-und Vorsorgevollmacht beurkundet -Bevollmächtigte sind die Kinder( Alter 47-55) und der Lebensgefährte( 68). Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt klar und konnte deutlich ihren Willen äussern.
Meine Muter ist Witwe, Besitzerin eines schuldenfreien Hauses, mehreren Wäldern und vermietet zeitweise eine möblierte Einliegerwohnung im Haus.
Mitlerweile kommt es in unserer Familie zu Konflickten zwischen dem Lebensgefährten und Kindern aus folgendem Grund:

Meine Mutter ist mitlerweile dement, Pflegestufe I, das Kurtzzeitgedächtnis hat sehr gelitten aufgrund eines Korsakov-Syndroms (Alkohol und Tablettenmissbrauch)
und kann ihre geldlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
Die Schwerbehinderung vom 25.3.2008 100% mit dem Vermerk G,B,H
2007 war alles soweit ok, bis im April-Mai 2008 ca 8000,- Euro zusätzlich auf ein Konto meiner Mutter geflossen sind, die mitlerweile für diverse Reisen etc, die der Lebensgefährte gebucht hat ausgegeben wurden. Über den Verbleib des Geldes, zusätzliche Mieteinnahmen und andere zusätzlichen Einkünfte weigert sich der Lebensgefährte eine Abrechnung zu erstellen und Auskunft zu geben.
In 2009 wurden wieder 4000 Euro auf ein anderes Konto meiner Mutter gezahlt, das Geld wurde in Bar bis auf 1100 Euro abgehoben.
Über die Zahlungen der zusätzlichen 12000 Euro hat der Lebensgefährte uns zunächst nicht informiert.
Am 31.3 2009 bin ich zu den beiden Banken mit meiner Vorsorgevollmacht und wollte Auskünfte und Hilfe von den Banken.
Bei der 1. Bank bin ich "voll vor die Wand gelaufen" und wurde von einem Mitarbeiter behandelt wie ein Verbrecher. Es wurde mir mitgeteilt, dass der Lebensgefährte zustimmen muss, wenn ich Auskünfte haben möchte.
Daraufhin bin ich zur 2. Bank mit meiner Vorsorgevollmacht und habe dort 1000,- bar abgehoben.
Dann bin ich zur Hauptstelle der 1. Bank gefahren und habe dort um Hilfe und Auskunft gebeten. Sowohl die Mitarbeiterin und der Filialdirektor haben sich sehr viel Mühe gegeben eine Lösung zu finden. Der Mitarbeiter, der Zweigstelle, der mich so dumm behandelt hatte veranlasste 2007 die Kontovollmacht für den Lebensgefährten meiner Mutter.
Das Konto meiner Mutter wurde für Abhebungen und Überweisungen für alle Bevollmächtigten von der Hauptstelle am 31.3. 09 gesperrt, bis eine Einigung stattgefunden hat. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden und habe natürlich sofort die 1000,. Euro auf das Konto eingezahlt.
2 Tage später erhielt ich einen Anruf vom Lebensgefährten, was das ganz soll, er wollte wieder Geld abheben, . Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, das er die Abrechnung wenigstens grob erstellen soll, er weigerte sich mit dem Hinweis, dass er schliesslich in 3 Wochen in Urlaub fahren würde und bis dahin was beseres zu tun hätte.
Wieder 2 Tage später, am 7.4 ist er mit meiner Mutter zur Bank gefahren und hat mit ihr zusammen Geld abgehoben - meine Mutter war in den letzten 2 Jahren kein einziges Mal bei der Bank, zwecks Tätigung von Bankgeschäften.
Der Lebensgefährte fährt am 23.4 in Urlaub. Wir wissen bis heute nicht, wann er genau abfährt etc. Bis jetzt waren wir bereit die Betreuung meiner Mutter zu übernehmen, nur als Notnagel möchten wir uns nicht benutzen lassen.
Bitte denken Sie nicht, dass wir uns nicht um unsere Mutter kümmern.
Meine Geschwister und ich wohnen ca. 70 Km entfernt, die Fahrt mit öffentl. Verkehrsmitteln dauert pro Fahrtstrecke ca. 1,5-2 Stunden
Jeden Sonntag fährt jemand von uns hin, um sie zu betreuen während der Lebensgefärte sein Hobby ausübt, was absolut in Ordnung ist
Sollten weitere Hilfen notwendig sein, waren wir bisher auch dazu immer bereit.

Nun kommt es zu meinem persönlichen Problem:
Im Oktober 2008 sind mir zufällig Kontoauszüge des Kontos des Lebensgefärten in die Hände gefallen .
Mich hätte fast der Schlag getroffen, speiübel ist mir dabei geworden als ich die Buchungen sah. Mein Mann und meine Nichte waren ebenfalls anwesend.
Seitenweise Abbuchungen von dubiosen Lottogesellschaften, Gewinnspielveranstaltern etc. Was tun, ohne ihm weh zu tun.
Also habe ich ihn gebeten zu mir zu kommen, um über die Konten meiner Mutter zu sprechen. Er kam auch und legte mir eine Aufzeichnung vor, was er alles in 2007 in bar von seinem Konto abgehoben hätte.
Ich habe ihn gefragt, ob alles in Ordnung sei, er sagte selbstverständlich. Daraufhin habe ich gesagt, dass ich ein ganz komisches Gefühl habe und er fragte wieso.
Dazu muss man sagen, er bekam Berge von Post - Gewinnspiele, etc. Als ich ihm sagte, ich hätte das Gefühl er wäre "über den Tisch gezogen worden", schaute er mich an und bejate dies. Ich bot meine Hilfe an und fragte ob ich mit seiner Bank telefonieren dürfte. Wir riefen die Bank an und baten um Zusendung der Buchungen per Fax, es waren 9 Seiten.
Alle dubiosen Abbuchen wurden markiert und der Bank zwecks Rücklastschrift übergeben. Dazu muss ein ein Lob an die Mitarbeiterin aussprechen, die sogar die Rückbuchungen ab 01/2008 veranlasst hat. Mit dem Lebensgefährten habe ich vereinbahrt, dass er mich sofort informiert, wenn er Mahnschreiben etc. erhalten soll, ich würde mich kümmern, was ich auch getan habe. Soweit, sogut dachte ich.
Im Februar 2009 hatte ich wieder so ein komisches Gefühl im Magen und habe nach den Kontoauszügen meiner Mutter geschaut. In die Hände gefallen sind mir zusätzlich seine Kontoauszüge, alle lagen auf dem Wohnzimmerschrank. Seine und die meiner Mutter.
Die Spielerei lässt er nicht, es waren wieder etliche Abbuchungen von dubiosen Gewinnspielfirmen, diesmal allerdings andere.

In 2 Jahren wurden insgesammt ca 55000€ von den Konten meiner Mutter entweder als Kosten des Hauses abgebucht oder bar abgehoben.

Ich bitte Sie meine Ausführungen nicht falsch zu verstehen. Wenn unsere Mutter ein tolles Leben hätte und das Geld wäre benutzt worden um ihr Freude, ein schönes Leben, Tagesausflüge etc. zu bereiten, wäre das für uns völlig in Ordnung. Ist es aber nicht, sie hat noch nicht einmal eine Haushaltshilfe. Zu ihrer Schwester sollen wir sie fahren.
Ich bitte sie weiterhin nicht misszuverstehen, dass ich auf dem Lebensgefährten rumhacken will, das keinessfalls - ich glaube, dass er ebenfalls Hilfe benötigt.


Aufgrund vieler getätigter Anrufe, Amtsgericht, Caritas etc wurde mir seitens der Behörden nicht geholfen, noch nicht einmal ein Hinweis gegeben, was man tun kann.
Auch das zuständige Amtsgericht hat mich mit dem Hinweis, dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt abgewimmelt.
Nach vielen Recherchen habe ich "Kontrollbetreuung" gefunden und bin gestern zufällig auf dieses Forum gestoßen.

Nun meine Frage, gibt es aufgrund der o.g. Ausführungen die Möglichkeit einer Kontrollbetreuung? Wie können wir die veranlassen?
Bitte geben Sie mir, als Experten einen Rat, bitte auch so, dass der Lebensgefährte "das Gesicht nicht ganz verliert" und eine gute Lösung für alle gefunden werden kann.

Lieber Heinz aus dem Bergischen Land, das zuständige Amtsgericht liegt im Bergischen, ist ein Städtchen, grenzt an das W-Ländchen und hat ebenfalls den Anfangsbuchstaben W. und das AKZ - GM

Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen meine Ausführungen zu lesen.
Herzliche Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen.







ullamaka ist offline  
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Alt 16.04.2009, 10:33   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Hallo ullamaka,
Kontrollbetreuung bedeutet, das ein schon bestellter Betreuer durch einen zweiten Betreuer kontrolliert wird.
Soweit ich das verstanden habe, liegt im Falle deiner mutter jedoch keine Betreuung vor, sodass es auch keine Kontrollbetreuung geben kann.

Habe ich das richtig verstanden? Der Lebensgefährte hat bisher 55.000 (!) Euro vom Guthaben der Mutter abgehoben, die NICHT für eure Mutter verwendet wurden?
Zudem gibt es Zeichen, dass er spielsüchtig ist.

Ich denke, der Lebensgefährte dürfte gar keine Vollmacht mehr über die Konten der Mutter haben.
Warum ist es dir so wichtig ihm nicht weh zu tun? Er hat aus dem besitz deiner Mutter eine Menge Geld entwendet. Es war nicht sein besetz und er ist auch nicht verheiratet mit der Mutter. Juristisch gesehen hat er keinen Status. Bis eben auf die Vollmacht.

Ihm diese zu entziehen, mit Anwalt und ggf. vor Gericht dürfte nicht weiter schwierig sein, wenn man bedenkt welche großen Beträge er veruntreut hat.
__________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund meiner Informationen handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.
Gletscher ist offline  
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Alt 16.04.2009, 11:01   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 5
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Sorry, zum besseren Verständnis.
Es sind alle Einkünfte aus den letzten 2 Jahren, die auf die Konten meiner Mutter gebucht wurden. 55000 Euro beinhalten die Witwenrente,eigene Rente Einkünfte aus der Pflegeversicherung, Verkäufe aus den Wäldern, Einnahmen aus der Einliegerwohnung etc (wird nur sporadisch vermietet)
Bezahlt wurden von diesem Betrag die persönlichen Ausgaben meiner Mutter, z.B. wöchentlicher Friseurbesuch, ein paar Kleidungsstücke, ein Höhrgerät (260,- €) sämtliche Nebenkosten des Hauses, Kosten für den Lebensunterhalt.

Zuzüglich ca. 42 000€ Renten und Einkünfte des Lebensgefährten - insges. 97000 -siebenundneunzigtausend Euro in 2 jahren.

Schau, Gletscher, die beiden leben seit 20 jahren zusammen. Und ich bin immer noch der Meinung, dass man niemandem weh tun muss. Wenn es eine gute Lösung gibt soll man die nutzen.
Meine Mama wohnt in einem kleinen Dorf und niemand will, dass es ihr schlecht geht.
Wir möchten lediglich, dass die großen Ausgaben offen gelegt werden, eine ordnungsgemässe Steuererklärung abgegeben wird und er sich an den Kosten beteiligt.
ullamaka ist offline  
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Alt 16.04.2009, 11:16   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Wenn die 55000 für deiner Mutter ausgegeben wurden, ist es natürlich okay.
Aber wenn nicht ist es eben Veruntreuung. Und da er spielsüchtig zu sein scheint, ist davon auszugehen, dass es immer wieder vor kommt. Ist es im Interesse deiner Mutter? Weiß sie davon?

Vielleicht lässt sich auch eine Einigung erzielen.

Ich als Tochter würde eben nur daran denken, dass IHR Geld auch für SIE, die Mutter verwendet wird und nicht für den Lebensgefährten.

Am besten du lässt dich von einem Anwalt beraten, wie vorzugehen ist. Eine bevollmächtigung und eine Betreuung unterschieden sich jedoch grundlegend voneinander, so dass die Rechtslage einer Betreuung nicht auf die einer Bevollmächtigung zu übertragen ist.
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Gletscher ist offline  
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Alt 16.04.2009, 11:33   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Wenn die 55000 für deiner Mutter ausgegeben wurden, ist es natürlich okay.
Völlig ok!!! wird es aber nicht und das kann ich in ein paar Fällen nachweisen.

An welchen Anwalt kann ich mich wenden, welche Fachrichtung?

Danke für die Hilfe
ullamaka ist offline  
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Alt 16.04.2009, 11:47   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Ja eben wird es nicht!
Und da denke ich sollte im Interesse deiner Mutter gehandelt werden. Das dem Lebensgefährten das nicht gefallen wird, ist absehbar. Aber das sollte nicht deine Sorge sein, zumal er es völlig selbst verschuldet hat!
Niemand will ihm etwas schlechtes. Aber man muss doch auch nicht zusehen wie er faktisch deiner Mutter etwas schlechtes tut, indem er Geld veruntreut.

Du könntest dich an einen Anwalt wenden, der auch Notar ist und damit auch mit Bevollmächtigung vertraut ist.
Anwaltskosten sind gar nicht mal so hoch wie man meint. Es gibt eine Gebührenordnung, wie bei den Ärzten. Beispiel: bis 16000 Euro sind es 0,8 bis 1,8 Prozent des Streitwertes. Das ist nicht viel.
Dazu musst du auch keine Honorarvereinbarung unterzeichnen. Nach Abschluss des Falls kann und wird der Anwalt dir eine rechtmäßige Rechnung ausstellen.
Vereinbarungen über zusätzliche Kosten für Beratungsgespräche (für Erstberatung wird gerne was genommen, um die 70 Euro) kannst du unterzeichnen und das ist dann auch gültig! Aber du musst es nicht. Und ich würde das auch nicht tun.
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Gletscher ist offline  
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Alt 16.04.2009, 12:14   #7
Stracciatellamaus
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Ausrufezeichen

So wie Gletscher schreibt ist es nicht ganz richtig. Die Kontrollbetreuung ist dazu da, den bestellten gerichtlichen Betreuer oder einen Vollmachtnehmer bei der Ausübung der Vollmacht oder der Betreuungsangelegenheiten zu kontrollieren. Es ist durchaus möglich einen gerichtlichen Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis Kontrolle der Ausübung der Vorsorgevollmacht und deren Wideruf zu bestellen. Die Aufgabenkreise des Kontrollbetreuers sind genau definiert und er ist dem Vormundschaftsgericht Bericht- und Rechenschaftpflichtig. Die Kontrollbetreuung besteht solange, solange das Kontrollbedürfnis besteht. Anregen kann diese beim Vormundschaftsgericht jeder, der den Missbrauch, wie hier von der Vorsorgevollmacht vermutet. Die Anregung ist zu begründen, bestenfalls zu beweisen, was dem Threadstarter sicherlich leicht fallen dürfte. Die Anordnung der Kontrollbetreuung erfolgt analog der der reinen Betreuerbestellung, jedoch bestellt den Kontrollbetreuer der Rechtspfleger und nicht der Richter. Da Kontrollbetreuungen in der Praxis nicht häufig vorkommen und das Thema oft recht sensibel ist, neige ich dazu eine unabhängige fremde dritte Person zum Kontrollbetreuer zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 16.04.2009, 12:31   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Ah okay, das wusste ich nicht.
Allerdings stellt sich mir wirklich die frage, warum mit dem Lebensgefärten so sorgsam umgegangen werden soll. Es sind ja keine kleinen Beträge und es ist davon auszugehen, dass er es, wenn er spielsüchtig ist, gefärdet ist, es wieder zu tun.
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Alt 16.04.2009, 12:36   #9
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
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Nun, immerhin kümmert sich der Lebensgefährte
offenbar rund um die Uhr um die kranke Frau.
Und wenn die Kinder nur im Wechsel jeweils sonntags
mal auftauchen, ist das nicht unbedingt eine sooo
große Leistung und Entlastung. Vielleicht geht es darum,
diese Betreuung durch den Lebensgefährten nicht
zu gefährden?
abend ist offline  
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Alt 16.04.2009, 12:44   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 78
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Stimmt schon, das hatte ich nicht bedacht.
Vielleicht kann man auch die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen. Es gitb heute schon recht viele Anwälte für Familienrecht, die auch eine Ausbildung zum Mediator haben.
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Gletscher ist offline  
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Stichworte
angehörige, betrug, kontrollbetreuer, veruntreuung, vollmacht, vollmachtsmißbrauch


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