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Erbengemeinschaft, Verkauf von Grundstücksanteilen

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Liebe Forengemeinde, bin neu hier und hoffe meine Fragen einigermaßen verständlich zu formulieren! Wir sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit entsprechenden ...


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Alt 19.04.2009, 15:09   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 2
Standard Erbengemeinschaft, Verkauf von Grundstücksanteilen

Liebe Forengemeinde,

bin neu hier und hoffe meine Fragen einigermaßen verständlich zu formulieren!

Wir sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit entsprechenden Anteilen an einem Bauernhof. Voraussichtlich wird meine Tante die einen Anteil besitzt demnächst ins Seniorenheim gehen müssen.
Sie ist schlecht orientiert, und lt. Arzt könne das der Beginn einer Demenzkrankheit sein.Für die restlichen Mitglieder stellen sich nun verschiedene Fragen:

1. Wir wollen den Hof in seiner Gesamtheit erhalten, macht es Sinn
den Anteil der Tante aufzukaufen bzw. wenn ja, wie kann man
dies erreichen bzw. wie groß sind die Chancen?

2. das Barvermögen meiner Tante ist sehr gering, so dass der
Heimaufenthalt über die Sozialhilfe finanziert werden müßte,
wie wird in unserem Fall Rückgriff auf den 'Hofanteil' genommen?

3. Eine weitere Überlegung wäre seitens der Erbengemeinschaft
den Heimaufenthalt zu finanzieren um somit die Sozialhilfe zu
vermeiden!

Danke im Voraus für Ihre Beiträge!
Heli ist offline  
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Alt 19.04.2009, 15:48   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo Heli,
erst einmal vielen Dank für die knappe und doch konkrete Schilderung des Sachverhalts, wie auch die prägnanten Fragen.

Doch vorab etwas Grundsätzliches: bevor über die Sozialbedürftigkeit nachgedacht wird, stellt sich die Frage des Unterhalts. Gibt es jemanden, der unterhaltspflichtig für deine Tante ist? Also direkte Nachkommen?

Sodann stellt sich die Frage, ob ohne gesetzliche Unterhaltspflicht, die übrigen der Erbengemeinschaft die Heimkosten aufbringen wollen, um die Sozialbedürftigkeit zu vermeiden.

Die Frage, in wie weit der Anteil am Bauernhof zur Finanzierung der Heimkosten zu verwenden ist, stellt sich nur dann, wenn die Heimkosten nicht anderweitig finanziert werden.

Jetzt schreibst du, dass sie bereits schlecht orientiert ist. Kann sie denn noch eine Betreuungsvollmacht unterzeichnen? Kann sie noch über ihren Anteil am Bauernhof notariell verfügen?

Um eine notarielle Beratung werdet ihr nicht vorbeikommen. Es geht zum einen um ihre Geschäftsfähigkeit, zum andern um die Verfügung zur Finanzierung der Heimkosten.

Ohne eine solche Regelung ist der Bauernhof gefährdet. Sollte die Kommune die Heimkosten übernehmen (Sozialbedürftigkeit), so kann sie die zwangsweise Realisierung des Anteils am Bauernhof betreiben. Sie könnte auf den Verkauf drängen oder auch nur eine Grundschuld in Höhe des Anteils zugunsten der Kommune im Grundbuch eingetragen lassen.

Das hätte den Vorteil, dass die Heimkosten auch nur in Höhe dieser Grundschuld von der Erbengemeinschaft getragen wird. Wird die Grundschuld für die Heimkosten nicht reichen, würde dann die Kommune die weiteren Heimkosten tragen. Fraglich ist, ob sich die Kommune auf einen solchen Deal einlässt.

Ohne eine solche Begrenzung auf den Anteil am Bauernhof, könnte es sein, dass die Gemeinschaft länger und umfangreicher die Heimkosten trägt, je nachdem wie lange die Tante im Heim verbleibt. Sollte dann andere Miteigentümer den Anteil an den Heimkosten nicht mehr aufbringen können oder wollen, wäre die Tante für die Kommune immer noch vermögend, so dass die Kommune dann immer noch den Anteil realisieren kann.

Das bedeutet:
- kann die Tante noch über ihr Vermögen entscheiden?
- kann sie jemanden privat bevollmächtigen, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern? Ansonsten ist eine gerichtliche Betreuung zu beantragen, wobei sich aus der Erbengemeinschaft hierfür bereit erklären sollte.
- kann sich die Erbengemeinschaft auf jemanden einigen, der per privater Vollmacht die Angelegenheiten der Tante regelt?
- da möglicherweise ein In-Sich-Geschäft stattfindet, muss in der Vollmacht dieser Paragraph § 181 BGB ausdrücklich abbedungen werden wegen des Interessenkonflikts.
- es ist festzustellen und nachzuweisen, wie hoch der Anteil der Tante am Erbvermögen ist.
- die Erbengemeinschaft muss sich darüber verständigen, ob sie gemeinsam die Heimkosten tragen wollen und dafür überträgt die Tante ihren Anteil auf die Erbengemeinschaft
- oder die Erbengemeinschaft 'kauft' den Anteil von der Tante, wobei dies von jemandem wie einem Notar festgestellt werden muss, um späteren Schwierigkeiten mit der Kommune zuvor zu kommen.

soweit erst einmal. es wird auf jeden Fall kompliziert und bedarf notarieller Beratung und Hilfe. viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 19.04.2009, 17:52   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Heinz,

das war aber eine schnelle und sehr sachkundige Antwort.
Vielen Dank!!

Zur Vervollständigung:

Ich habe eine Vorsorgevollmacht meiner Tante, die eine Vertretung in allen Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-,Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung vorsieht!

Was ich nicht weiß, beinhaltet diese Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte (unabhängig davon, dass ich im vorliegenden Falle ja befangen wäre)? Ich kenne 'amtliche' Vollmachtsvordrucke die ausdrücklich Grundstücksgeschäfte ausschließen und auf eine notarielle Beurkundungsverpflichtung hinweisen.

Der Hofanteil meiner Tante liegt bei einem Drittel! Von der Kommune wurde mir schon angedeutet, dass die Finanzierung über eine Grundschuld abgewickelt werden könne. Ich frage mich nur,
wie legt die Kommune deren Höhe fest bzw. wäre dann doch der elegantere Weg der Aufkauf des Anteils mit notarieller Absicherung
und eventuelle Streitigkeiten mit der Kommune über die Festsetzung der Grundschuld wären vermieden.


Ich merke schon, einen 'Königsweg' gibt es nicht. Letztendlich wird der Notar die richtige Adresse sein!

Gruss

Heli
Heli ist offline  
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Alt 27.02.2012, 09:41   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Aufgrund der grundbuchrechtlichen Vorschriften wird zum Verkauf eines Grundstücks immer eine notarielle Vollmacht erforderlich sein.
Fara ist offline  
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Stichworte
angehörige, beurkundung, erbengemeinschaft, haus, haus verkaufen, hausverkauf, heimkosten, sozialhilfe, vollmacht

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