Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbrecht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr lieben.
Ich habe da mal eine Frage.
Ist man als gesetzlicher Betreuer auch Erbberechtigt?
Nur wenn man im ...
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21.04.2009, 06:43 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Erbrecht
Hallo ihr lieben.
Ich habe da mal eine Frage. Ist man als gesetzlicher Betreuer auch Erbberechtigt? Nur wenn man im Testament steht oder grundsätzlich ? Man hat mir von einem neuen Urteil erzählt . Und ich weiß nicht was ich davon halten soll , weil ich das eigendlich nicht so gut finden würde. Könnt ihr mir sagen wie sich das verhält? Danke im vorraus Susanne
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21.04.2009, 08:38 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,733
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Hallo,
mir ist nur ein Fall bekannt, wo ein ehrenamtlicher Betreuer das Vermögen der Betreuten erbte. Das ging vor Gericht, der Betreuer durfte das Erbe annehmen. Es ging um Vermögen im sechsstelligen Bereich. Allerdings hat das rachsüchtige Gericht ihm daraufhin alle Betreuungen entzogen. Gruss Andreas |
21.04.2009, 11:51 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
wir hatten das Thema schon einmal, da ging es um eine Waschmaschine. Natürlich sind BetreuerInnen erbberechtigt. Aber vermieden werden sollte das sog. Geschmäckle im Hinblick auf Erbschleicherei. Für Altenheime und deren MitarbeiterInnen wie auch für Pflegedienst gibt es ganz klare Regelungen. Und die sollte es für BetreuerInnen ebenso geben, ob ehrenamtlich oder beruflich spielt erst einmal keine Rolle. Was anderes ist natürlich die ehrenamtliche Betreuung von Familienangehörigen. Aber auch dort kommen andere Vorschriften nämlich des Familien- und Erbrechts zur Anwendung. Außerdem haben wir eine klare Befürwortung, dass pflegende und ebenso betreuende Familienangehörige bei der Erbschaft besonders zu würdigen sind. In diesem Sinn Heinz |
21.04.2009, 14:06 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,733
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Hallo,
ich verstehe nicht, warum manche Leute offenbar einfachste Dinge nicht mit Google finden (oder es nicht versuchen). Wenn man "Betreuer als Erbe" eingibt, findet man haufenweise Seiten. Ich verweise nur mal auf folgenden Beitrag: Betreuer - Erbe Wenn eine Fehlermeldung kommt, einfach ignorieren. Gruss Andreas |
21.04.2009, 14:21 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Andreas,
nichts für ungut, aber man kann alles googeln oder sich anderweitig Informationen beschaffen. Ein Forum ist aber dazu da, gerade solche Fragen zu stellen. Dein link ist doch schon sehr hilfreich und ein nettes Wort würde andere Gäste ermuntern, hier auch weiterhin zu posten. Davon leben wir schließlich. Genieß den wunderschönen Frühlingstag, da kann einfach kein Ärger aufkommen. Sonnige Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
21.04.2009, 15:29 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,733
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Hallo Kohlenklau,
ich denke, man darf aber doch zumindest ein gewisses Maß an Selbständigkeit an den Tag legen. Für mich, ganz subjektiv, war es des Guten bzw. der Bequemlichkeit doch zu viel. Und das Wetter interessiert mich nicht, ich muss arbeiten ! Gruß Andreas |
21.04.2009, 17:43 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo Andreas,
vielen Dank für den Link. War auch für mich hilfreich. Andererseits: was will ein juristisch Unkundiger anfangen mit: >>Da die Situation einer Betreuung ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis darstellen kann, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines BtÄndG vorgeschlagen, die heimrechtlichen Regelungen u.a. auch auf Berufsbetreuer auszuweiten (BR-Drs. 960/96 vom 31.1.97, S. 1). In Ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung jedoch ein Regelungsbedürfnis für diese Fragen verneint, da viele Betreute ohnehin testierunfähig seien (§§ 2229 Abs. 4 BGB, vergleichbar der "natürlichen" Geschäftsunfähigkeit in § 104 Ziff. 2 BGB), darüber hinaus fehle es bei Berufsbetreuern meist an dem Merkmal der Einbindung des Betreuten in einen vom Betreuer beherrschten Lebensraum. Außerdem sei die Gefahr der persönlichen Beeinflussung eher bei Familienangehörigen als Betreuern zu sehen;<< na, man erinnere sich noch,wer damals die Regierung gestellt hat? Ist vielleicht auch völlig egal. Aber vielleicht schaue man doch mal, wie sich die Regierung insgesamt mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz schwer getan hat und dann schaue man sich mal an, wie 'erfolgreich' das Gesetz über die Zusammenlegung von AA und ARGE war. Wir haben es bei der Regierung nicht mit Dilletanten zu tun. Wäre es doch nur mal so: Geniale Dilletanten ? Wikipedia "ein Beleg, dass ein "genialer Dilletant" im Unterschied zum "Profi" zu seinen "Fehlern" nicht nur stehe, sondern sie als tatsächliche existierende Realität akzeptiert und sie ganz bewusst in sein Werk einbezieht." Unsere Politiker machen der Reihe nach Bullshit und tun so, als wäre das alles nur toll und zum Vorteil der Bürger. Da ließ uns die damalige Regierung wissen:verneint, da viele Betreute ohnehin testierunfähig seien. Wieviele sind viele, bitteschön? dass man meinen kann, Betreute könnten nicht über den letzten Willen entscheiden. Und dann fehle es bei Berufsbetreuern meist an dem Merkmal der Einbindung des Betreuten in einen vom Betreuer beherrschten Lebensraum. Welch ein Witz, der beweist, dass die damalige Regierung aber von gar nichts Ahnung hatte. Und wie BetreuerInnen Betreute in ihren Lebensraum einbinden! Und was heißt hier meist? Und dann: ein Eingriff in die Testierfähigkeit verbiete sich aber aus verfassungsrechtlichen Gründen (Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 Grundgesetz), sowie um familienangehörige Betreuer nicht von der Übernahme des Betreueramtes abzuhalten (Drucksache 13/7158 vom 11.03.1997, Anlage 3). Ach ja, und was hat das mit BerufsbetreuerInnen zutun, die bei vermögenden Betreuten sehr zu Diensten sind? Zumal die alte 1% Regelung der Vergütung am Vermögen der Betreuten auch gekippt wurde? Es gibt Betreute, die sind richtig reich oder waren es zumindest. Und 1 % am Vermögen wäre fast das 10fache meines Jahresgehalts. Weshalb dann noch auf das Erbe schielen und wohlmöglich sich mit anderen ums Erbe streiten? Wo aber die Vergütungpauschalierung mit dem BtÄndG so großzügig bemessen wurde, kommt heute kaum eine BetreuerIn auf die völlig abwägige Idee, sich anderweitig bedenken und schadlos stellen zu lassen. Und deswegen ist es meistens auch nicht der Fall und sicherlich auch nicht bei vielen. Und für eine Erbschaft im Familienkreis ist das Heimgesetz eh irrelevant. Also, was soll das? Langer Rede kurzer Sinn: nur weil die Herren und Frauen der damaligen Regierung die Anwendung des Heimrechts für BerufsbetreuerInnen nicht für notwendig erachten, sagt praktisch gar nichts. Wenn es zum Prozess kommt, wo Angehörige einem Betreuer Erbschleicherei unterstellen, wird das Gericht völlig andere Aspekte berücksichtigen, als das einfältige Geschwätz und Geschreibsel dieser PolitikerInnen. Und last but not least - trotz des hilfreichen und interessanten Links - mit einem 'kurz mal Googeln' ist es dann leider auch nicht mehr getan. In diesem Sinn Heinz |
21.04.2009, 21:10 | #8 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also meine ehemalige Kollegin hat eine ihrer Betreuten beerbt. Vor der Erstellung des Testamentes mit Hilfe eines Notars wurde vom Arzt die Testierfähigkeit festgestellt. Ich fand das sehr grenzwertig, hatte ihr das auch im Vorfeld gesagt. Ich würde es auf jeden Fall vermeiden und meiner Meinung sollte das auch per Gesetz ausgeschlossen sein. Mein Job hängt davon ab und ich habe eben keinen Bock darauf, dass man deswegen sein Ansehen verliert und evtl. in eine bestimmte Ecke gestellt wird.
...übrigens hatte ich schon mal erwähnt, dass unsere Bürogemeinschaft nicht mehr besteht. War auch von meiner Seite einer der vielen Gründe... |
21.04.2009, 22:03 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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vielen Dank für eure Antworten.
Ehrlich gesagt ist es für mich nicht wirklich relevant. Wollte nur über die Rechtslage informiert werden. Also vielen Dank LG Susanne
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