Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung und Führerschein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung und Führerschein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Bekannte auf Grund psychischer Erkrankung hat per Vormundschaftsgericht eine Betreuerin mit Einwilligungsvorbehalt und Post anbehalten zugeteilt bekommen. Das bedeutet, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.04.2009, 14:50   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 5
Standard Betreuung und Führerschein

Meine Bekannte auf Grund psychischer Erkrankung hat per Vormundschaftsgericht eine Betreuerin mit Einwilligungsvorbehalt und Post anbehalten zugeteilt bekommen. Das bedeutet, dass meine Bekannte ist nicht informiert worden, wie und was in ihren Namen vorgenommen ist und war. Durch „Zufall“ hat sie erfahren, dass das Verkehrsamt hat sie den Führerschein entzogen, weil sie keinen Verlangteten Gutachten angereicht hat. Nun leider, die Information über Notwendigkeit ein Gutachten bei Verkehrsamt vorzulegen ist sie „vorbehalten“. Folge dessen hat sie auch nicht entsprechenden Dokument erstellen lassen. Also Führerschein ist entzogen worden. In zwischen ist die Betreuerin per Gericht entlassen worden. Die Folgen die aus nicht kompetente Handlungsweise entstanden sind, leider lasten auf meine Bekannte. Die soll kosten für Führerscheinentzug zahlen, dann Antrag auf Erneuerung des Führerscheins stellen und bezahlen und Gutachten erstellen lassen und bezahlen. Es ist ca. 700€. Fast alle diese kosten kennten erspart bleiben, wenn sie informiert worden wäre über Forderungen des Verkehrsamtes. Meine Frage darf eine Betreuerin eine mit kosten verbundene Entscheidung ohne die Betroffene zu informieren selbst treffen? Wer soll jetzt die entstandenen Kosten tragen und reicht eine Vermutung der Bereuung, dass die Gutachtung negativ ausfällt um einen Führerschein zu entziehen? Meiner Meinung nach sollte man meine Bekannte über die Situation in Kenntnis setzten, ermöglichen den Gutachten zu erstellen und erst dann nach vorgelegtem Ergebnis zu entscheiden. Wenn sie nicht in der Lage ist Auto zu fahren soll auch den Führerschein abgeben, ist aber doch fitt genug um ein Auto zu führen dann liegt auch keinen Grund für ein Einzug. Betreuerin begründen ihre Verhalten wirtschaftlich korrekt. Nun die Kosten für ein Gutachten sind niedriger als Führerschein Entzug und geben klare Antwort ob sie darf oder doch nicht. Darf sie – dann ist den Entzug unbegründet- darf sie nicht brauch sie nicht Auftrag auf Erneuerung zu stellen. Also kompliziert. Wer kann ein Tipp oder Rat geben? Werde mich sehr freuen. Ich bin persönlich zwar nicht betroffen aber auf Grund meines Berufes fühle ich mich angesprochen, wenn um Hilfe für „Hilfebedürftige“ Menschen geht.
Pitti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2009, 20:11   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Pitti!

Ich denke, die Betreuerin hatte den Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Vermögenssorge. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens hätten selbst bezahlt werden müssen und es ist die Frage, ob Deine Bekannte das Geld dafür überhaupt gehabt hätte. Vielleicht meinte die Betreuerin dies mit ihrer Aussage, dass sie wirtschaftlich korrekt gehandelt hätte.

Trotzdem wäre es natürlich in der Pflicht der Betreuerin gewesen, dies mit ihrer Betreuten zu besprechen und offenzulegen.

Ist die Betreuerin wegen Pflichtverletzung vom Gericht aus dem Amt entlassen worden? Dann könnte man sie ggf. auch für diese Pflichtverletzung und den daraus entstandenen Schaden in die Haftung nehmen.
Ist die Betreuung nun ganz aufgehoben oder hat Deine Bekannte einen neuen Betreuer zur Seite gestellt bekommen? Dann könnte, bzw. müsste dieser handeln.
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 10:49   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 5
Standard

Die Betreuerin ist aus „wichtigen Gründen“ von Gericht entlassen worden(laut Beschluss) Einwilligungsvorbehalt ist auch aufgehoben. Sie hat( meine Bekannte) aber weiter ein Betreuer, der 3,5 Stunden in Monat für sie zur „Seite“ stehen soll. Nun die „alte“ Betreuerin hat absolutes Chaos überlassen. Jede Behörde Angelegenheit stellt ein Problem dar, dass meine Bekannte kann alleine nichts regeln. Es wird nicht nur ein gerichtlicher Beschluss verlangt – sie muss immer mit dem „neuen“ erscheinen. So ist bei der Bank passiert, bei Renten Versicherung und auch bei Verkehrsamt. Das Geld für Gutachten hat sie gehabt. Es war nachweislich auf dem Konto gewesen. Meine Bekante hat auch einen Gutachten erstellen lassen was auch positiv ausgefallen ist. Nun wie sollte man gegen die „alte“ Betreuerin vorgehen? Wäre auch Möglich den Führerscheinentzug rückgängig machen und die entlassene Betreuerin für entstandene Schaden zu Verantwortung zu ziehen? Wenn ja, wie denn. Dazu kommt auch ein weiteres Problem. Meine Bekannte bis heute- also 5 Wochen nach Gerichtbeschluss muss die Post von „alte Betreuerin“ immer noch anholen. Die Post ist geöffnet und meine Bekannte muss die Abholung unterschreiben. Sie weiß es nicht, ob sie die komplette Korrespondenz wirklich bekommt. Der „neue“ Betreuer hat meine Bekannte schriftlich Mitgeteilt, dass „Post Angelegenheiten „ sollte sie alleine mit der „alte Betreuerin“ klären.
Pitti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2009, 14:15   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Ist denn beim Betreuerwechsel der Aufgabenkreis Postangelegenheiten mit übernommen worden? Wenn dieser Aufgabenkreis auch aufgehoben wurde, dann ist es nicht richtig, dass die Post noch immer geöffnet wird. Bei Beendigung der Betreuung oder Betreuerwechsel schreibe ich bsp. als "alte" Betreuerin alle Behörden etc. an und gebe diese Information weiter, aber leider wird dies oft auch ignoriert und ich erhalte teilweise trotz mehrmaliger Mitteilung von einigen Stellen immer noch die Post. Das muss also nicht unbedingt eine falsche Handhabung sein, es wäre nur zu prüfen, ob die Post wirklich noch geöffnet werden darf.

Bezüglich des Führerscheines würde ich versuchen mit der Führerscheinstelle nochmals Kontakt aufzunehmen, den Fall darstellen und das vorhandene Gutachten mit vorlegen. Vielleicht läßt sich da noch was drehen.
Sollte das nicht zum Erfolg führen, könnte man eben die alte Betreuerin für die entstandenen Mehrkosten in Haftung nehmen. D.h. ggf. eine Aufrechnung an sie senden mit der Bitte um Begleichung innerhalb von 14 Tagen und dann bei Nichtbezahlung weiter privatrechtlich gegen sie vorgehen. Aber auch hierzu sollte eigentlich Unterstützung von der neuen Betreuerin erfolgen, denn sie hat nun die Vermögenssorge und müsste sich um eine erfolgte finanzielle Schädigung Deiner Freundin auch kümmern.
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2009, 14:35   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.04.2009
Beiträge: 5
Standard

Halo BetrKl,

Vielen Dank für deine Antwort. Es ist sehr nett von dir, dass du mir Tipps und Rat gibst.
Gericht hat Posteinbehalt aufgehoben. Meine Bekannte hat sich mehrmals an „alte“ gewendet und um Nachsendeantragaufhebung gebeten.(Auftragsnummer bei Post) Leider, hat sie sich geweigert und diese Nummer nicht gewusst. Noch am 30.04.09 ist Einschreiben mit Rückschein von „alte“ entgegen genommen, geöffnet und mit Stempel „Eingang“ dokumentiert. Meine Bekannte hat den Brief in eigenem Briefkasten dann „normale“ Post mit ihrem Absender gefunden. Wer die Zustellung bestätig hat und wann - ist ungewiss. Dabei geht es um eine mit Termin gebundene Angelegenheit. Es besteht kein Zweifel, die Post darf nicht mehr entgegengenommen und auch nicht geöffnet werden- ist aber! Natürlich da wo gearbeitet wird passieren Fehler- es ist auch „normal“. Nun meine Bekannte musste lange um Betreuungswechseln „kämpfen“ und gerade die Postangelegeheit ist ein wichtiger Faktor für Änderung gewesen. So gesehen, denkt man, dass die „alte“ mit „Absicht“ handelt und nicht aus „Versehen“.
Wenn um Führerschein geht - das Verfahren ist leider definitiv abgeschlossen. Meine Bekannte muss natürlich die Gebühren für Entzug bezahlen- 220€, dann Antrag auf Erneuerung stellen- 200€, ein Gutachten neu erstellen lassen- 150€ und Erste Hilfe- Schulung, Sehtestbescheinigung etc. auch bezahlen. Das alles wäre nicht nötig gewesen, wenn die alte Betreuerin meiner Bekannten erlaubt hätte, das Verlangtete Gutachten rechtzeitig erstellen zu lassen. Wie schon gesagt- das Gutachten ist mittlerweile positiv ausgefallen. Es ergibt sich eine Frage- warum der Führerschein so wichtig für meine Bekannte ist. Sie hat ein Kind, das bei dem Vater 350 km entfernt lebt. Um das Kind besuchen zu dürfen muss sie „mobil und flexibel“ bleiben. Ohne Führerschein fällt es schwer. (Das Auto ist vorhanden)
Was noch von Bedeutung ist- die „alte Betreuerin ist informiert gewesen, dass meine Bekannte die Gebühren für Führerscheinentzug im Oktober 2008 bezahlen sollte. Sie hat das Verkehrsamt um Stundung bis Dezember gebeten, obwohl auf dem Konto von meiner Bekannten genug Geld da war. Dann noch vor Weihnachten hat meine Bekannte eine größere Summe von der Betreuerin ausgehändigt bekommen. Im Januar sind die Gebühren fällig gewesen- das Geld aber nicht mehr da. Wie ist das zu Verstehen? Die Betreuerin hat das Amt belogen (Stundung ohne Grund), meiner Bekannte ein „Geschenk“ gemacht und dann ab Januar bis ende März die „Gebührenahngelegenheit“ einfach ignoriert. Und wo ist bitte schön Vermögenssorge??
Bitte verstehen sie mich nicht falsch- es geht hier nicht darum die „alte Betreuerin“ schlecht zu machen oder zu beurteilen- es geht darum, dass ein kranke Mensch, der aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen ist,darf nicht benachteilig werden. Ich bin sicher, dass ein offenes Gespräch das alles hätte vermeiden können. Leider dieses Gespräch hat nie statt gefunden und alle Folgen lasten auf meiner Bekannten. Das aber ist nicht im Sinne des Betreuungsgesetzes.
Der „neuer Betreuer“ ist schwer zu erreichen und hat schriftlich meine Bekannte informiert, dass er „nur“ 3,5 Stunden monatlich für sie „tätig“ ist und sie darf alles für sich selber regeln.
Außerdem erhält meine Bekannte ab 01.04.09 Rente. Bis 30.03.09 hat sie von Harz IV gelebt. Nun Harz IV wird am Anfang des Monats ausgezahlt, die Rente am Ende des Monats. Also die „betroffene“ hat kein Geld für April, (nicht mal für Lebensmittel) gehabt. Der „neue Betreuer hat sie geraten das nötige Geld irgendwo zu borgen! Vermögenssorge hat er - gehandelt hat aber nicht.
Das alles, was ich hier beschreibe ist kein Filmszenario - alle Fakten sind nachzuweisen und entsprechen den Tatsachen. Meine Bekannte ist bestimmt kein „pflegeleichter Mensch“, die Situation auch nicht „einfach“ doch die Gemütkrankheit sollte dem Betreuendem etwas zum Nachdenken geben. Eine vertraute Atmosphäre, Ehrlichkeit und Offenheit bei der Arbeit mit Betreuten hätte nicht schaden können, eher zur Genesung beizutragen
Pitti ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
führerschein, gutachten, haftung, post, postangelegenheiten

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40