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Hallo zusammen, leider kenne ich mich beim Thema Betreuung nicht gut aus, um so mehr bin ich froh dieses Forum ...


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Alt 04.05.2009, 20:15   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 4
Standard Viele Fragen

Hallo zusammen,

leider kenne ich mich beim Thema Betreuung nicht gut aus, um so mehr bin ich froh dieses Forum gefunden zuhaben.

Einige Fragen brennen mir unter den Nägel.

Bei meinen Ehemann ist durch einen Nervenzusammenbruch durch die Klinik in der er zu Behandlung war, durch das Vormundschaftsgericht ein Berufsbetreuer an die Seite gestellt.

Dieser hat nun den Bereich Vermögensversorge "übernommen"

Jetzt war seine erste Amtshandlung unserer Bank mitzuteilen, das er jetzt der Betreuer meines Mannes ist. Somit wurde erst einmal unserer Gemeinschaftskonto "lahmgelegt".

Ich kann als Ehefrau nicht mehr tätig sein. Kein Geld abholen ect.
Auf diesen Konto gehen folgende Gelder ein, Kindergeld und mein geld aus einen 400eurojob.

Wenn ich etwas Geld haben möchte, holt der Betreuer es für mich ab.

Desweitern bekommen wir für unsere Familie mit 5 Kinder Hartz4.
Hier hat der Betreuer die Arge angeschrieben mit Kopie der Bestallungsurkunde. Somit gehen jetzt sämtliche Leistungen der Arge auf ein sogananntes Taschengeldkonto.
Ich soll jetzt einmal in der Woche bei ihm vorbei kommen und er würde mir Geld bar auszahlen.

Mit der Zeit fühle ich mich auch irgendwie entmüdigt.

Desweiteren hat er den Stromlieferanten und Gaslieferanten über die Betreuung infomiert.

Obwohl wir bei den Versorger als Ehepaar gemeldet sind. Bekomme ich jetzt keine Rechnung von denen.

Läuft das alles in geregelten Bahnen und muß ich mich damit abfinden??

Vielen Dank für die Antworten
fee65 ist offline  
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Alt 04.05.2009, 20:26   #2
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Fee!

Also erstmal hat der Betreuer schon korrekt gehandelt, indem er sich bei der Übernahme des Aufgabenkreises bei allen Institutionen wie Jobcenter, Bank, Strom u. Gasanbieter meldet und die Einrichtung der Betreuung anzeigt. Als Betreuer sind wir auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig, daher erhalte ich auch für die Betreuten die Kontoauszüge, Bescheide vom Jobcenter und Abrechnungen der Energieversorger. Je nach Absprache erhalten die Betreuten Kopien von den Kontoauszügen und Bescheiden.
Aber...soweit der Betreuer nicht für die Vermögenssorge auch einen Einwilligungsvorbehalt hat, dürfte das Konto nicht gegen weitere Verfügungen von Eurer Seite gesperrt werden. Und was ich auch nicht verstehe, warum die Leistungen vom Jobcenter auf ein Taschengeldkonto gehen. Auf welchen Namen läuft dieses Konto? Fallen dafür nochmals Kontogebühren an? Warum wird dieses Geld umgeleitet, wenn der Betreuer zurzeit alleinigen Zugriff auf Euer Konto hat?
Ich würde nochmals versuchen mit dem Betreuer ein Gespräch zu führen und ihn darum bitten, dass wenigstens Du wieder Zugang zum Konto erhältst. Dann kann ja nach der Berechnung der mtl. Einnahmen und Ausgaben ein fester Betrag vereinbart werden, der monatlich je nach Bedarf abgehoben werden kann.
BetrKl ist offline  
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Alt 04.05.2009, 21:14   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Konto lahmgelegt

Wenn der Ehemann nicht geschäftsunfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt gegeben ist, darf der Betreuer gar nichts lahmlegen. Im übrigen finde ich es doch recht merkwürdig, wenn die nicht betreute Ehefrau zu wöchentlichen Geldauszahlungen antreten soll. Möglicherweise fehlen da noch ein paar Fakten.
ronja ist offline  
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Alt 05.05.2009, 07:44   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Fee!

Also erstmal hat der Betreuer schon korrekt gehandelt, indem er sich bei der Übernahme des Aufgabenkreises bei allen Institutionen wie Jobcenter, Bank, Strom u. Gasanbieter meldet und die Einrichtung der Betreuung anzeigt.
Schön und gut. Ein paar Beispiele: Ich wollte uns auf einen günstiger Tarif bei den Gasversorger umstellen lassen. Geht nichtIch wollte zu einen günstigern Stromlieferanten wechseln.Geht nichtIch wollte bei der Arge Geld für die Klassenfahrt eines Kindes beantragen. Geht nicht
Als Betreuer sind wir auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig, daher erhalte ich auch für die Betreuten die Kontoauszüge, Bescheide vom Jobcenter und Abrechnungen der Energieversorger. Je nach Absprache erhalten die Betreuten Kopien von den Kontoauszügen und Bescheiden.
Aber...soweit der Betreuer nicht für die Vermögenssorge auch einen Einwilligungsvorbehalt hat, dürfte das Konto nicht gegen weitere Verfügungen von Eurer Seite gesperrt werden.
Und was ich auch nicht verstehe, warum die Leistungen vom Jobcenter auf ein Taschengeldkonto gehen.Verstehe ich auch nicht Auf welchen Namen läuft dieses Konto? Es handelt sich dabei um das Konto des Betreuungsverein. Nach Geldeingang wird es auf ein sogenanntes "Taschengeldkonto" überweisen.Fallen dafür nochmals Kontogebühren an? Nein, nach meinen Kenntnissstand nichtWarum wird dieses Geld umgeleitet, wenn der Betreuer zurzeit alleinigen Zugriff auf Euer Konto hat?
Wenn ich das wüßte
Ich würde nochmals versuchen mit dem Betreuer ein Gespräch zu führen und ihn darum bitten, dass wenigstens Du wieder Zugang zum Konto erhältst. Dann kann ja nach der Berechnung der mtl. Einnahmen und Ausgaben ein fester Betrag vereinbart werden, der monatlich je nach Bedarf abgehoben werden kann.
Ich möchte gerne wieder über das Geld verfügen was mir und somit meinen Kinder zusteht
fee65 ist offline  
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Alt 05.05.2009, 07:45   #5
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Registriert seit: 04.05.2009
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Wenn der Ehemann nicht geschäftsunfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt gegeben ist, darf der Betreuer gar nichts lahmlegen. Im übrigen finde ich es doch recht merkwürdig, wenn die nicht betreute Ehefrau zu wöchentlichen Geldauszahlungen antreten soll. Möglicherweise fehlen da noch ein paar Fakten.
Sehe ich genau so. Welche Fakten kann ich noch liefern?
fee65 ist offline  
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Alt 05.05.2009, 07:56   #6
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo fee,
da liegen sicher Missverständnisse vor, wenn kein Einwilligungsvorbhalt in die Vermögenssorge besteht ist nichts "lahmgelegt" und auch dann- Sie werden nicht betreut und können das Konto weiterhin ganz normal benutzen.

Die Bank kann das Konto auch wegen einer eingerichteten Betreuung des Ehemanns (ohne Einwilligungsvorbehalt!) Ihnen gegenüber nicht sperren, darf das gar nicht. Das können Sie ganz alleine mit der Bank und deren Rechtsabteilung klären.

Auch die Vermögensorge haben heisst nicht, dass automatisch nur der Betreuer über das Geld verfügen kann. Man kann das Geld einteilen wenn es beim Betreuten damit hapert und immer nicht für alle Zahlungen reicht, aber das muss nicht so sein. Auf keinen Fall müssen Sie zu wöchentlichen Geldauszahlungen irgendwo hin.

Vielleicht setzen Sie sich (mit Ihrem Mann? ) und der Betreuerin zusammen und besprechen das gemeinsame Vorgehen, regeln die Postfrage usw. einvernehmlich.
Wenn nur ein Teil eines Paares betreut wird ist das immer schwierig, gerade auch für uns Betreuer wegen der Haftung, der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht aber Lösungsmöglichkeiten werden sich gemeinsam auch dazu finden lassen.

Nur Mut, Grüsse
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2009, 08:28   #7
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo fee,
da liegen sicher Missverständnisse vor, wenn kein Einwilligungsvorbhalt in die Vermögenssorge besteht ist nichts "lahmgelegt" und auch dann- Sie werden nicht betreut und können das Konto weiterhin ganz normal benutzen.

Die Bank kann das Konto auch wegen einer eingerichteten Betreuung des Ehemanns (ohne Einwilligungsvorbehalt!) Ihnen gegenüber nicht sperren, darf das gar nicht. Das können Sie ganz alleine mit der Bank und deren Rechtsabteilung klären.

Auch die Vermögensorge haben heisst nicht, dass automatisch nur der Betreuer über das Geld verfügen kann. Man kann das Geld einteilen wenn es beim Betreuten damit hapert und immer nicht für alle Zahlungen reicht, aber das muss nicht so sein. Auf keinen Fall müssen Sie zu wöchentlichen Geldauszahlungen irgendwo hin.

Vielleicht setzen Sie sich (mit Ihrem Mann? ) und der Betreuerin zusammen und besprechen das gemeinsame Vorgehen, regeln die Postfrage usw. einvernehmlich.
Wenn nur ein Teil eines Paares betreut wird ist das immer schwierig, gerade auch für uns Betreuer wegen der Haftung, der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht aber Lösungsmöglichkeiten werden sich gemeinsam auch dazu finden lassen.

Nur Mut, Grüsse
M. Mohr
Wie Postfrage?? Heißt das etwas, das jetzt auch unsere ganze Post zu den Betreuer hinkommt??
fee65 ist offline  
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Alt 05.05.2009, 08:38   #8
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo fee,
habe eben erst Ihre Ergänzungen gesehen:

Schön und gut. Ein paar Beispiele: Ich wollte uns auf einen günstiger Tarif bei den Gasversorger umstellen lassen. Geht nichtIch wollte zu einen günstigern Stromlieferanten wechseln.Geht nichtIch wollte bei der Arge Geld für die Klassenfahrt eines Kindes beantragen. Geht nicht

Das Problem scheint weniger beim Betreuer und der Betreuung zu liegen, das Problem ist wohl die Unkenntnis der beteiligten Anderen, Gasversorger, Stromversorger, Arge usw.
Fragen Sie alle diese Stellen bitte nach der Rechtsgrundlage für die abschlägigen Entscheidungen Ihnen gegenüber denn Sie können Versorger wechseln, Anträge stellen usw.- ausser natürlich Ihr Mann wäre der alleinige Vertragspartner, Erziehungsberechtigte usw.

Reden Sie unbedingt mit der Betreuerin wie die derzeitige Situation in Ihrem Sinne geändert werden kann.

Grüsse.
M. Mohr






michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2009, 08:50   #9
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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nochmal Hallo fee,

immer langsam und mit der Ruhe. Sie hatten doch geschrieben, dass Sie befürchten jetzt keine Abrechnungen mehr vom Strom, Heizung zu erhalten?

Ich bin kein Vereinsbetreuer und weiss nur, dass ich als Berufsbetreuer immer die Abrechnungen erhalte da ich zur Not ja auch zusehen muss wo das Geld für die Zahlung herkommt und auch die Jahresabrechnung fürs Gericht machen muss. Meine Klienten verlieren auch alles gerne, deshalb ist das so geregelt mit der Post, das kann bei ihnen alles ganz anders sein.

Warten Sie mal kurz, hier wird sich sicher auch ein Vereinsbetreuer zu Ihrem Thema und dieser Frage melden. Aber letztendlich kann Ihnen nur die Betreuerin Ihres Mannes erklären was bisher von ihr gemacht wurde, verabreden Sie sich unbedingt mit ihr und fragen Sie nach.

Grüsse
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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angehörige, betreueraufgaben, geldverwaltung, konto, kontoführung, vereinsbetreuer, vertrag

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