Dies ist ein Beitrag zum Thema Beginn der Betreuung - Dringende Hilfe erbeten bezüglich eines Pflegefalls im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Liebe Forums-Gemeinde
meine 82-jährige Patentante hatte im April diesen Jahres einen Schlaganfall, wurde vermutlich zwei Tage später bewusstlos in ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.04.2009
Ort: berlin
Beiträge: 4
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Hallo Liebe Forums-Gemeinde
![]() meine 82-jährige Patentante hatte im April diesen Jahres einen Schlaganfall, wurde vermutlich zwei Tage später bewusstlos in ihrer Eigentumswohnung aufgefunden, kam dann zunächst in ein Krankenkaus und ist mittlerweile leider zu einem Pflegefall geworden . Sie hat keinerlei Familie und auch keine anderweitigen Angehörigen, die einzigen Menschen zu denen Sie Kontakt pflegt sind eine sehr gute Freundin von ihr, die leider ebenfalls schon über 80 ist und mich eben. Ich bin mit meiner Patentante weder verwandt noch verschwägert, aber sie hat sich schon mein ganzes Leben um mich gekümmert, sie liegt mir sehr am Herzen und ich möchte ihr helfen wo ich nur kann. Folglich habe ich mich bereit erklärt ihre gesetzliche Betreuung zu übernehmen. Kleines Manko meine Tante liegt in einem Pflegeheim in Stuttgart und ich lebe und arbeite momentan in Berlin, soviel zur Situation, doch nun zu meiner Frage bzw. meinen Fragen.Ich habe, als meine Tante in das Pflegeheim umverlegt wurde, zunächst den Heimvertrag für Sie unterschrieben und gleichzeitig auch die gesetzliche Betreuung beantragt. Mittlerweile habe ich zusätzlich mit ihrer Notarin, dem Bezirksamt in Berlin, der Pflegeleitung des Heimes und auch der Bank, Krankenkasse und etwaigen anderen Stellen Kontakt aufgenommen. Mein Problem ist, dass ich leider nach wie vor keinen juristisch aktzeptierten Nachweis vorlegen, der bezeugt das ich ihr gesetzlicher Betreuer bin. So, nun aber endlich zu der Frage, wie lange kann es dauern, bis die sogenannte Betreuungsverfügung von dem dafür zuständigen Amt ausgestellt wird? Mich fragen natürlich alle nach diesem Wisch und schon allein um die anfallenden kosten wie z.B. Heimaufenthalt etc. zu begleichen benötige ich dringend die besagte Vollmacht. Ich wäre euch wirklich sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet und entschuldigt bitte, dass ich so viel geschrieben habe, aber den einen oder anderen interessiert ja vermutlich auch die aktuelle Situation - Danke und auf hoffentlich baldige Antwort - Dirk Holzmann alias Würfelchen |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Dirk,
in Württemberg liegt das Betreuungsverfahren nicht bei den Amtsgerichten, sondern bei Notaren. Du solltest also versuchen, den zuständigen Notar herauszufinden und mit einem Anruf den Stand des Verfahrens erfragen. Vor Einrichtung der Betreuung sind allerdings einige Verfahrensschritte zu durchlaufen, die Zeit in Anspruch nehmen. Das kann auch schon mal zwei oder drei Monate dauern. Deine Unterschrift unter dem Heimvertrag ist übrigens mit Risiken verbunden. Je nachdem wie dort formuliert wurde, stehst Du mit Deinem Vermögen für die Heimkosten grade. Außerdem ist nicht sicher, ob Dir überhaupt die Betreuung übertragen wird. Bevor Du weiter tätig wirst, würde ich doch unbedingt Kontakt mit dem Notariat aufnehmen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.04.2009
Ort: berlin
Beiträge: 4
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Vielen Dank für die prompte Rückmeldung Kohlenklau
![]() Mit dem Notariat habe ich natürlich bereits Kontakt aufgenommen und die haben auch nichts dagegen das ich die Betreuung übernehme. Sie haben den Fall jedoch an das Bezirksamt in Berlin weitergeleitet, bei denen ich ebenfalls schon war. Der dortige Zuständige Beamte hat dann mit mir ein persönliches Gespräch geführt und mir zugesichert, dass er einen positiven Eindruck erhalten und dies auch dementsprechend in seinem Bericht vermerken würde Dieser Bericht sollte dann wieder nach Stuttgart und von dort kommt dann in endgültige Entscheidung, bloß wann.... Deine Angabe mit den zwei bis drei Monaten baut mich ja nicht gerade auf, aber wenigstens mal eine Ansage, Danke.Was die Besorgnis deinerseits zwecks Heimvertrag anbelangt, so hast du völlig recht, aber natürlich habe ich ihn mir ordentlich durchgelesen bevor ich ihn unterzeichnet habe und ich bin definitiv finanziell nicht zu belangen. Und auch wenn eine separate neutrale Person für mich sicherlich der einfachere Weg gewesen wäre, so habe ich mich bewusst dagegen entschieden. Meine Tante war/ist ein sehr eingener Charakter, ihr Wohlbefinden liegt mir sehr am Herzen und nebst ihrer bereits besagten Freundin, kenn ich sie wohl am besten. Folglich gab es für mich keine andere Alternative, meine Tante hat wirklich an alles gedacht und auch alles notwendige bei ihrem evtl. Ableben schriftlich festgehalten, selbst bei wem ich den Strom und das Wasser abmelden muss. Aber sie wollte nie ein Pflegefall sein/werden und daher gibts diesbezüglich leider gar nichts, keine Vollmachten und auch sonst nichts, sie wollte/will halt niemandem zur Last fallen, daher leider diese ganzen Hürden..... Würfelchen |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Dirk,
die Zeitangabe ist aus dem hohlen Bauch. Das kann niemand einschätzen und ist von Gericht zu Gericht bzw. Notariat verschieden. Durch die Anfrage in Berlin kommt ja eine weitere Verzögerung hinzu. Du hast anscheinend alles bedacht und richtig gemacht, so dass Du eigentlich nur noch warten kannst. Sollte eine unaufschiebbare Entscheidung anstehen, dann kannst Du oder das Heim aber mglw. noch ein wenig Druck machen. Gruß Kohlenklau
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| angehörige, betreuung, betreuungsbefugnis, bezirksamt, einrichtung der betreuung, gesetzliche betreuung, heimkosten, heimvertrag, notar |
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