Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Bezahlung der Gerichtskasse

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung der Gerichtskasse im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wann muß ein Betreuter die Gerichtskosten für die Betreuung bezahlen? Für Antwort schon Danke Anna...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 21.05.2009, 16:06   #1
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard Bezahlung der Gerichtskasse

Hallo,
wann muß ein Betreuter die Gerichtskosten für die Betreuung bezahlen?
Für Antwort schon Danke
Anna
anna ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2009, 16:36   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

meiner Erfahrung nach, stellt das Gericht eine Rechnung, wenn der Betreute vermögend ist. D.h. bei einem Vermögen von mehr als 2600,-€.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2009, 16:59   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
wird dieser Betrag jedes Jahr erhoben?
Ich habe noch eine Frage: Wann darf eine
Generalvollmacht
entzogen werden. Gebe da ein §?
Danke
Anna
anna ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.05.2009, 19:07   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

BGB §168
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

Es kann aber auch eine Vollmacht, wenn entsprechende Kriterien vorliegen, seitens des Gerichts für ungültig erklärt werden.

Die Gerichtskosten werden in der Regel nur einmal in Rechnung gestellt. Es sei denn, es treten weiter Kosten durch neue Beschlüsse, Verfahren auf.
Die Betreuerkosten müssen regelmäßig vom Betreuten, bis zum Untschreiten der 2600€, gezahlt werden.
heiner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2009, 21:10   #5
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

kann man dort auch nachlesen......vermögen/einkommen/grenzen
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gerichtsgebühr, gerichtskosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39