Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezahlung der Gerichtskasse im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wann muß ein Betreuter die Gerichtskosten für die Betreuung bezahlen?
Für Antwort schon Danke
Anna...
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21.05.2009, 16:06 | #1 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Bezahlung der Gerichtskasse
Hallo,
wann muß ein Betreuter die Gerichtskosten für die Betreuung bezahlen? Für Antwort schon Danke Anna |
21.05.2009, 16:36 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
meiner Erfahrung nach, stellt das Gericht eine Rechnung, wenn der Betreute vermögend ist. D.h. bei einem Vermögen von mehr als 2600,-€. Gruß Heiner |
21.05.2009, 16:59 | #3 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Hallo,
wird dieser Betrag jedes Jahr erhoben? Ich habe noch eine Frage: Wann darf eine Generalvollmacht entzogen werden. Gebe da ein §? Danke Anna |
21.05.2009, 19:07 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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BGB §168
Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. 2Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. 3Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung. Es kann aber auch eine Vollmacht, wenn entsprechende Kriterien vorliegen, seitens des Gerichts für ungültig erklärt werden. Die Gerichtskosten werden in der Regel nur einmal in Rechnung gestellt. Es sei denn, es treten weiter Kosten durch neue Beschlüsse, Verfahren auf. Die Betreuerkosten müssen regelmäßig vom Betreuten, bis zum Untschreiten der 2600€, gezahlt werden. |
26.06.2009, 21:10 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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kann man dort auch nachlesen......vermögen/einkommen/grenzen
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gerichtsgebühr, gerichtskosten |
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