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Wechsel vom amtl. Betreuer zum Angehörigen als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel vom amtl. Betreuer zum Angehörigen als Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen. Möchte mich erst mal kurz vorstellen. Heiße Xenia, bin 25 und komme aus dem schönen Bayern. Als nächstes ...


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Alt 03.06.2009, 17:25   #1
xenia
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wechsel vom amtl. Betreuer zum Angehörigen als Betreuer

Hallo zusammen.

Möchte mich erst mal kurz vorstellen.
Heiße Xenia, bin 25 und komme aus dem schönen Bayern.

Als nächstes ein großes Lob an das Forum. Wirklich informativ.

Auch ich hätte eine kurze Frage.
Ich hoffe die Vorgeschichte ist nicht so wichtig, denn die ist ziemlich lang und kompliziert. Kurze Fassung: Mein Großvater hatte einer Heilpädagogin (freiberufliche Betreuerin) angeblich im Februar 2008 eine Vollmacht unterschrieben. Im September 2008 bekamen mein Vater und ich zufällig mit, dass es eine solche Vollmacht gibt. Während der Zeit von Februar 2008 bist September 2008 hatte mein Großvater einen Unfall, lag im Krankenhaus und mein Vater hat alles weitere für ihn erledigt. Bankgeschäfte, Behörden, Versicherungen etc. Von einer Betreuerin in dieser Zeit keine Spur. Diese Vollmacht kam zum Vorschein, als mein Vater die Betreuung meines Großvaters beim Amtsgericht beantragt hat. Sein Antrag wurde natürlich abgewiesen. Derzeit ist ein Betreuer von Amts wegen bestellt der sich um die Angelegenheiten kümmert. Er hat auch die vorh. Unterlagen der Heilpädagogin beantragt, jedoch noch nichts erhalten (Klage läuft derzeit). Da bei uns Familie groß geschrieben wird, würde ich gerne die Betreuung meines Großvaters übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit, einen Betreuerwechsel (evtl. beim Gericht oder per Anwalt?) zu beantragen, dass ich als direkte Angehörige die Betreuung übernehme?

Im Voraus schon mal vielen Dank für euer Feedback.
 
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Alt 03.06.2009, 17:44   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Xenia,

besprich den Wechsel möglichst mit dem derzeitigen Berufsbetreuer (wenn das Verhältnis ok ist) und stell beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Übernahme der Betreuung nach § 1897, Abs. 1 und 5 BGB
BGB - Einzelnorm

Vollmacht geht aber vor Betreuung. Wurde diese zwischenzeitlich widerrufen?

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 03.06.2009, 20:37   #3
xenia
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo.
Danke für die Antwort.

Dem amtl. Betreuer bin ich bisher nur einmal begegnet. Ich bekomm ihn weder ans Telefon noch bekomm ich einen Rückruf (nach Bitte auf AB), noch sehe ich ihn mal bei meinem Großvater (und dort bin ich fast täglich). Da er uns ja keinerlei Rechenschaft o. ä. schuldig ist, hat er auch keinerlei Kontakt zu uns.
Was mit dieser Vollmacht derzeit ist kann ich leider nicht wirklich sagen. Das Gericht hat trotz dieser Vollmacht einen amtl. Betreuer bestellt. Angehörige wurde vorher nicht dazu befragt. Ich gehe davon aus, dass diese widerrufen wurde, wenn es diesen amtl. Betreuer gibt. (?)
Muss ich bei der Formulierung des Antrages auf irgendetwas achten?
 
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Alt 03.06.2009, 21:15   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Nein Xenia, Du kannst das in dem Sinne formlos machen.
Wie geht es denn Deinem Großvater gesundheitlich. Kann er auch seine Meinung dazu äußern und ggf. bestätigen, dass er Dich als seine Betreuerin wünscht? Der Wunsch des Betreuten steht im Vordergrund und damit hättet ihr wahrscheinlich bessere Chancen.
BetrKl ist offline  
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Alt 04.06.2009, 09:30   #5
xenia
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mein Großvater is dement und es wird leider nicht besser; im Gegenteil. Lt. dem Psychologen kann er jedoch seinen Willen äußern. Leider ist er momentan auch sehr leicht beeinflussbar, was sich derzeit die Pflegetochter meines Großvaters zu Nutze macht. Daher würde ich diesen Betreuerwechsel gerne baldmöglichst beantragen. Wird es nach diesem Antrag wieder einen Besuch des Psychologen, Richters o. anderen Personen geben?
 
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Alt 04.06.2009, 10:06   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Das liegt im Ermessen des Gerichts. Ein neues Gutachten wird aufgrund eines evtl. Betreuerwechsels sicher nicht in Auftrag gegeben, aber eine Anhörung dürfte schon noch einmal stattfinden.
BetrKl ist offline  
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