Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschlossene Station - dürfen die das? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen M. Günther,
so wie´s aussieht liegt da ein Missverständnis vor. Meiner Einschätzung nach war Franzi evtl. gar nicht ...
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Guten Morgen M. Günther,
so wie´s aussieht liegt da ein Missverständnis vor. Meiner Einschätzung nach war Franzi evtl. gar nicht nach dem Betreuungsrecht untergebracht denn dabei würde alleine das ärztliche Attest nicht ausreichen. Wenn die Betreuerin nicht informiert war, dann war das velleicht eine Unterbringung nach §70 FGG? Zu einer Unterbringung nach §1906 gehört der Antrag des Betreuers und das ärztliche Attest, beides muss vorliegen bzw. umgehend vorgelegt werden. An unserem Gericht wird man sofort angefaxt wenn das Attest z.B. mal zwei Stunden vor dem Antrag eingeht. Das ist nicht nur ein kleiner Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ich sags nochmal, das wäre Freiheitsberaubung. Grüsse Michaela (Mohr) PS: Zu der ewigen Nichterreichbarkeit der Betreuer... Niemand muss 4 Mal wo anrufen, dafür gibts Ab`s auf denen man Nachrichten hinterlassen kann. Ein Betreuer ohne Ab wäre hier schnell weg vom Fenster. Ich bin manchmal, ebenfalls manchmal für bestimmte Personen, auch "schlecht" zu erreichen. Nämlich z.B. dann wenn ich an der Nummer sehe, es handelt sich um einen bestimmten Wohnbereich im Alterheim. Ich habe mich hunderte Male-auch privat- von dort anrufen lassen um Sonntags zu hören, dass der Rasierer von Herrn X gerade kaputt gegangen ist, dass Frau Y schon wieder ihr Wasserglas umgestossen hat usw. usw. und jetzt hat man doch gerade Zeit um telefonieren. So hat jedes Ding, hier die Erreichbarkeit, zwei Seiten. Zum Duzen: das mache ich in der Regel dann, wenn mein Gegenüber einen Namen/Nick hat.Ich will Sie/Dich nicht künstlich auf Distanz halten aber ich bin einfach nicht der Typ der Leute mit: Hallo, Du Frau Müller anredet. |
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