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Hilfe: Zwangseinweisung durch Fehler der Anwältin

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Alt 17.06.2009, 00:30   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Hilfe: Zwangseinweisung durch Fehler der Anwältin

HILFE:
HILFE: schon wieder Zwangseinweisung geplant

Meine Anwältin weigert sich mir zu helfen und vergaß SOGAR mit mitzuteilen, dass ich eine Vorladung vor Gericht diese Woche habe!
Das habe ich per Zufall heute am Telefon erfahren. Ich selber habe KEIN Schriftstücke bekommen.
Jetzt sagte sie mir am Telefon, dass mich der Richter zwangseinweisen könnte, wenn ich nicht zu der Vorladung erscheinen würde.
(WER BEWAHRT MICH VOR DIESER ANWÄLTIN?)

Meine Hinweise auf die geltenden Gesetze diesbezüglich IGNORIERT die Anwältin und keift, dass nur das BGB gälte und ich deshalb JEDERZEIT GRUNDLOS WEGGESPERRT und in jedem Fall von der Polizei geholt werden könnte.

Der Richter hat angeordnet, dass ich zwangsvorgeführt werde und von der Polizei abgeholt werde, falls ich zu dem Termin nicht erscheinen kann. Der Termin ist extrem kurzfristig gelegt und ich KANN NICHT ERSCHEINEN!! weil ich an dem Tag nicht in der fraglichen Stadt bin und werde also in jedem FALL von der Polizei geholt, sobald ich mich in der Stadt aufhalte....

Bitte, bitte helft mir, diese XXXX-Frau ignoriert geltendes Recht und da der Richter es ebenso handhabt bin ich vollkommen entrechtet.
Diese sogenannte Anwältin wird mir nicht helfen, weil sie offenbar dazu nicht in der Lage zu schein scheint.

Wer kann mich beraten? Auf welcher Grundlage könnte mich der Richter plötzlich WEGSPERREN?
Warum darf mich die Polizei holen?
Warum gibt es diesbezüglich keinerlei Gesetze?

Reicht es, wenn der Richter behauptet ich sei selbstgefährdend, obwohl das AUF KEINEN FALL SO IST?
Die Anwältin sagte heute, sie hätte Nachricht, dass mich die Betreuerin ZWANGSEINWEISEN lassen will und darum will mich der Richter nochmal anhören, der persönlich sagte, er würde alles tun, was möglich ist, um mich wegzusperren.

WIE KÖNNEN DIE DAS TUN? WARUM BRAUCHEN SICH DIESE LEUTE NICHT AN DIE GESETZTE ZU HALTEN?

Mein eigenhändiger Widerspruch gegen die Betreuung gegen meinen Willen wurde im übrigen nicht bearbeitet.

Meiner Anwältin ist es monatelang nicht gelungen, dass GUTACHTEN zu bekommen auf dessen Grundlage mich die Betreuerin zwangseinweisen lassen will. Der Gutachter sagte mir vor Monaten jedoch persönlich: "Bei Ihnen liegt mit absoluter Sicherheit KEINE Psychose vor, eine Zwangsunterbringung ist nicht zu befürworten."

Die Anwältin sagt jetzt, dass würde nicht stimmen und das würde ? auch nicht ? Im Gutachten ? stehen? (das sie ja nicht vorliegen hat, weil sie es nicht besorgen konnte) und der Gutachter habe lediglich behauptet eine Betreuung gegen meinen Willen sei nutzlos und DARÜBER solle vor Gericht entschieden werden.....darum müsse der Richter mich anhören, damit er sehen könne, ob er (der Richter) eine Betreuung trotzdem auf jeden Fall durchführt und mich gegebenenfalls wegsperrt.

Die Anwältin sagte, der Richter kann mich trotz gegenteiligem Gutachten wegsperren ,wenn er das möchte. (Es ist anscheinend eine Willkürentscheidung) Ich HASSE diesen Staat in dem so etwas möglich ist und vor allem auch PRAKTIZIERT wird.


Hätte ich einen weniger schlecht belesenen, fähigen und motivierten Anwalt der mich nicht grundsätzlich wie ein Stück Scheiße behandeln würde - wäre LÄNGST KLAR, dass das alles gegen die Gesetze ist. (Wenn meine Anwältin das hier liest verklagt die mich, weil ich diese Behauptungen nicht beweisen kann....)

Bitte beratet mich: Können die das trotzdem machen, Zwangsbetreuung aufrecht erhalten und mich WEGSPERREN.

HILFE!!!!!!!!!

Ich bin weder selbst- noch fremdgefährdent und die machen das trotzdem....

Bitte helft mir, sonst bin ich weg vom Fenster!

Kann ich den Richter verklagen?


Nachtrag: Wie kann ich die Anwältin verklagen? Meine eigenhändigen 6 Seitigen Widerspruch gegen eine Betreuung gegen meinen Willen hat die XXXXX-Anwältin womöglich nicht weitergeleitet.

Bisher hat sie alle von mir dummerweise mündlich erteilten Aufträge ignoriert und sogar meine ihr aufgetragenen Aufgabenlisten nicht abgearbeitet. Diese Frau ist nicht dazu zu bewegen ZU ARBEITEN!!
Ich HASSE diese XXXX-Frau mehr als die Hölle!!!

Die XXXXX ist die ganze Zeit mega beleidigt und verschlampt JEDE noch so kleine Aufgabe. Ich habe keinerlei Möglichkeiten diese XXXXX !!! XXXXX Frau zum ARBEITEN zu bewegen.

So etwas dürfte definitiv nicht als Anwältin arbeiten. Solche Leute müssten von ihrer Gefälligkeitskammer (Anwaltskammer) für IMMER gesperrt werden.

Zutiefst empört!
Anneliese
anneliese ist offline  
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Alt 17.06.2009, 07:27   #2
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Liebe Anneliese,

da deine Anwältin inkompetent ist,
solltest du sie wechseln.
Wo findet man eine gute Anwältin?
Das kann ich dir so ohne weiteres leider nicht sagen.
Hab' da keine Erfahrung.
Vielleicht im Internet auf entsprechenden Bewertungsportalen,
womöglich über die Verbraucherzentrale in deiner Nähe.
Die Verbraucherzentrale ist immer ein guter Tipp,
denn die sind (für wenig Geld) sehr kompetent.

Da du zu der Gerichtsverhandlung nicht erscheinen kannst,
solltest du dem Richter einen Brief schicken
oder ihn anrufen und deine Situation schildern
(Nicht erhaltene Post,etc...).
Alternativ könnte das deine neue Anwältin für dich erledigen.
Sollte in deiner Abwesenheit wirklich ein richterlicher Beschluß erlassen werden,
so bedeutet das nicht automatisch,
daß du zur Fahndung ausgeschrieben wirst.
(Nicht wahr,
Momo?
Du hast doch schon ähnliche Erfahrungen gemacht...)

Anwälte und Richter kann man natürlich verklagen,
aber da solltest du dich von deiner neuen Anwältin beraten lassen.
Vielleicht gibt es auch einen "Patientenanwalt" in deiner Nähe,
der/die sich besonders auf diesem Rechtsgebiet auskennt.

Es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht,
Anneliese.
Glaub' mir.
*mut mach*

Hoffentlich wissen andere hier noch weitere (und bessere) Ratschläge.


Herzlichst
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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Alt 17.06.2009, 10:10   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Anwältin

Ich habe den Eindruck, dass Deine Anwältin Dich gar nicht vertritt oder vertreten will. Könnte es sein, dass sie mit den finanziellen Aspekten des Mandatsverhältnissens unzufrieden ist? Hast Du sie Dir selbst ausgesucht? Auf welcher Basis? Bezüglich des Gutachtens, dessen Inhalt Du ja offenbar kennst, frage ich mich, weshalb das so schwierig zu beschaffen sein soll. Normalerweise haben Betreute doch selbst Anspruch auf Einsichtnahme, wenn der Gutachter nicht schreibt, dass das für den Betreuten schädlich ist - und auch wenn er das schreibt, müsste man überprüfen, ob diese Beurteilung richtig ist.

Geändert von ronja (17.06.2009 um 10:50 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 17.06.2009, 13:12   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo allseits,

ich versuche mal, die Angelegenheit von einer anderen Seite zu betrachten:

Wir haben hier wohl reichlich Umstände, die nicht korrekt sind, die anders beurteilt zu ganz anderen Konsequenzen führen würden.

Das ursprüngliche Thema war aber nicht die Inkompetenz der Anwältin, sondern die Einweisung ohne Grund.

Und das gibt es nicht. Ja, ja, ich höre schon den Aufschrei in meinen Ohren - und doch ohne Grund. Nein, nichts geschieht ohne Grund. Wobei wir natürlich differenzieren müssen, ob der Grund eine Ursache ist oder ein Motiv oder auch vorgeschoben, also ein Fake. Aber einen Grund gibt es. Und dann stellt sich die Frage, wen überzeugt der Grund? Die Richterin, den Arzt, aber nicht den Patienten.

Dass ein Patient etwas nicht versteht oder auch nicht verstehen will, kommt täglich massenhaft vor. Die auf der geschlossenen sehen selten die Notwendigkeit, die andere sehen.

Dann stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit. Für wen und warum? Also schon wieder nach dem Grund. Das heißt, es gibt für alles Anlässe und Begründungen.

Die Frage ist vielmehr, treffen diese Gründe zu? Und auch das ist unterschiedlich zu betrachten. So kann man sagen: zwangweise Unterbringung weil größer als 1,60 m. Mag zutreffen und richtig sein, aber völlig irrelevant. Und dann werden Gründe genannt, Selbstgefährdung, Fremdgefährdung, Behandlungsnotwendigkeit, und und und. Mag auch alles zutreffen und richtig sein, aber überzeugt nicht den Patienten.

Und dann mögen solche Gründe nicht zutreffen, also keine Fremd- und auch keine Eigengefährdung und dennoch untergebracht, und das mit Grund, weil ein Arzt es gesagt hat und den Richter überzeugt hat. Kann das sein? Na klar. Wo es Vorschriften gibt, gibt es auch Übertretungen oder dass das Gesetz missachtet wurde. Und auch das ist ein Grund: nämlich die Unterbringung wider dem Gesetz, aber auf Anweisung oder auch nur Duldung, zumindest von Seiten des Gerichts.

Was will ich damit sagen: nichts geschieht ohne Grund. Und den gilt es festzustellen. Dann gilt es festzustellen, wer den Grund erkennt und wie der Grund bewertet wird. Liegen da erste Fehler vor? Wie gesagt, wurde die Augen- oder Haarfarbe als Grund angegeben. Sodann muss festgestellt werden, wer die Kompetenz zur Entscheidung hat, also bestimmt nicht die Krankenschwester oder Zivi. Also ist letztlich der Richter entscheidend oder der Arzt. Mag ja sein, dass der Richter entscheidet, aber vielleicht ohne abzuwägen, sondern nur aufgrund eines Gutachtens. Also ist die Frage, wer hat das Gutachten erstellt und wie kompetent war der oder die für das Gutachten. War es der Chefarzt selbst oder der Arzt im Anerkennungsjahr. Wie ist an ein anderes Gutachten zu kommen, das den Richter umstimmen kann?

Wenn weit und breit kein anderer Gutachter und auch kein anderer Richter, dann muss man in das Gutachten einsteigen und sich fragen, wie sind die Personen zu diesen Beobachtungen und Erkenntnissen gekommen. Was wollten sie sehen, was haben sie gesehen und was nicht. Das heißt, der Grund zur Zwangseinweisung kann genau darin liegen, dass Wichtiges nicht gesehen wurde und dafür anderes beobachtet, aber falsch bewertet wurde, vielleicht einmal zuviel zu laut geworden oder sich in den Schritt gepackt oder sonst was.

Dann ist die Frage, wie und leider auch wann kommt man zu einer anderen Bewertung. Mit einer Anwältin oder einer Horde Anwälte nicht einen Schritt. Wie heißt es doch, mit Geduld kommt man über den Ozean, ohne Geduld nicht mal über einen Bach. Je renitenter und kämpferischer und aggressiver gegen Ungerechtigkeit angegangen wird, desto mehr werden Vor- und Fehlunrteile bestätigt. Fehlte anfänglich die Begründung, liefert man sie auf einem silbernen Tablett hinterher. Und das Unrecht wird dadurch nur noch größer und die Wut und das Unrecht und die Wut und das Unrecht usw.

Wie war das noch, der oder die Klügere gibt nach? Loslassen ist Gewinn. Ich will nicht wieder auf die Bibel verweisen, aber da steht etwas Zutreffendes drin, übrigens meinte Lao Tse es sinngemäß genauso: wenn ich etwas krampfhaft festhalten will, werde ich es verlieren. Und wer nicht mehr will als den Sieg, wird unterliegen.

Zurück zur Frage: Zwangseinweisung ohne Grund - kappes. Gibts nicht. Frage ist vielmehr, was muss ich anstellen, dass andere meine Sicht der Dinge und Verhältnisse übernehmen, als sich meiner Ansicht anschließen, also das tun, was ich mir wünsche und erhoffe. Geht der Weg mit der Konfrontation nicht weiter, weil die anderen stark wie ein Fels sind, dann muss ich den Weg des Wasser wählen. Ich muss weich werden und mehr Verständnis haben, als ich je von anderen erwarten und erhoffen kann. Um an mein Ziel zu kommen, muss ich nicht als erstes überzeugen, das wäre Konfrontation, sondern muss verstehen, wie ein Rad ins andere greift, ich muss selbst zu einem Rädchen im Getriebe werden, um zu einem geeigneten Zeitpunkt schneller zu laufen, als andere es wollen oder nicht mithalten können.

Als Zwangseingewiesene ist das sehr, sehr schwer. Da gibt es etwas wie ein Stigma. Da gibt es schon eine Akte und zig Vermerke und Urteile und und und. Stärker zu sein als alle Worte und Stellungnahmen und Vorurteile ist sehr sehr schwer, aber möglich. Innerhalb seiner Haftzeit hat Nelson Mandela sicherlich auch oft gezweifelt, aber nach 27 Jahren Arbeit im Steinbruch wurde er Präsident von Südafrika.

Und auch ihm sagte man, er könnte hundert Doktortitel habe, hinter Gitter sei er nur eine Nummer. Und das war der Grund.

Vielleicht hilft es ja, die Zusammenhänge mal aus einer anderen Sicht zu sehen.
Heinz
 
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Alt 17.06.2009, 14:41   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard ohne Grund?

Ich habe nicht so das Vertrauen, dass ohne Grund nichts geschieht - oder wenn, dann sind es oft Gründe, die sich für einzelne auch ohne Rechtfertigung verhängnisvoll auswirken können.

Dazu eine private Geschichte: ich habe vor zwei Jahren ein kleines Haus im alten Ortskern einer 4000-Einwohner-Gemeinde mit christlicher Orientierung gekauft. Einen Anbau habe ich als Büro renovieren lassen. Im übrigen habe ich mich darauf gefreut, nach und nach alles weitgehend selbst zu gestalten. Drei bis vier Lagen verrottete Bodenbeläge, Tapeten aus 5 oder 6 Jahrzehnten übereinander, Wandverkleidungen auf Spanplattenbasis usw. usw. haben zu größeren Müllbergen geführt. Mein Hof war nur von einem kleinen Teil des Nachbargrundstücks aus einsehbar und nur, wenn man sich dazu bewußt über den Zaun lehnte. Ich hatte schon mal einen Container und konnte dann monatelang keinen bestellen, weil die Gasse sehr schmal ist und ein Haus mir gegenüber mit einem Gerüst versehen war. Es hätte also kein Auto mehr durchgepaßt. Etwa eine Woche nach Räumung meines Hofs erhielt ich Anfang Mai ein Schreiben der Seniorenbeauftragten meines Orts, der zu Ohren gekommen war, dass ich mit der Alltagsbewältigung Probleme hätte (Stichwort: Messie) und mir ein Gespräch über mögliche Unterstützung andienen wollte. Hätte ich als Betreuer nicht gewußt, was hier abläuft und so aggressiv reagiert, wie das ein Laie wohl tun würde, wäre ich womöglich ganz schnell in der Mühle drin gewesen. Nachdem ich meiner Empörung also in wohlgesetzten Worten schriftlich Ausdruck verliehen hatte, geschah erst mal nichts. Auf mein Nachhaken teilte man mir mit, man könne die Denunzianten - so nannte man sie natürlich nicht - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen und lobte die Wichtigkeit privater Hilfsbereitschaft für die Aufspürung von Hilfebedarf. Erst nachdem ich angedroht hatte, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, rief mich eine Mitarbeiterin des ebenfalls involvierten Ordnungsamts an, entschuldigte sich wiederholt, dass sie die "Bürgeranregung" ungeprüft für wahr gehalten und weitergeleitet habe, hatte sich wegen des Baugerüsts erkundigt und bestätigte, dass ich durch Aufstellen eines Containers Schwierigkeiten bekommen hätte. Sie erzählte übrigens auch beiläufig von ihrer Involvierung in die Psych-KG-Unterbringungen, behauptete, man habe mit den Nachbarn inzwischen ein ernstes Wort geredet und meinte, es wäre gut, dass ich so reagiert hätte. Ich musste aber sehr viel von meiner Empörung zurücknehmen, und natürlich hatte ich sofort Kollegen informiert. Aber was wird aus jemandem, den so etwas kalt erwischt und der dann auf die falscheste Art - schimpfend, tobend und beleidigend - darauf reagiert? (wie das ein Teil von mir auch gerne getan hätte).

Geändert von ronja (17.06.2009 um 15:49 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 18.06.2009, 12:50   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Ich bekomme Armenrecht...

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ich habe den Eindruck, dass Deine Anwältin Dich gar nicht vertritt oder vertreten will. Könnte es sein, dass sie mit den finanziellen Aspekten des Mandatsverhältnissens unzufrieden ist? Hast Du sie Dir selbst ausgesucht? Auf welcher Basis? Bezüglich des Gutachtens, dessen Inhalt Du ja offenbar kennst, frage ich mich, weshalb das so schwierig zu beschaffen sein soll. Normalerweise haben Betreute doch selbst Anspruch auf Einsichtnahme, wenn der Gutachter nicht schreibt, dass das für den Betreuten schädlich ist - und auch wenn er das schreibt, müsste man überprüfen, ob diese Beurteilung richtig ist.
Hallo,

die finanziellen Aspekte gefallen der Anwältin wahrscheinlich tatsächlich nicht.
Ich bekomme Armenrecht und dafür....so könnte man es interpretiern....TUT SIE NICHTS.

Ich hatte schon öfter Ärger mit Anwälten, die frei heraus gesagt haben, dass sie Menschen mit Armenrecht nicht vertreten.

Für arme Menschen und Opfer schwerere Verbrechen ist es nahezu unmöglich einen fähigen Anwalt zu finden, der tatsächlich arbeitet.

Das ist der Rechtsstaat: Wer sich Recht nicht leisten kann, geht in diesem Land drauf!

Der Gutachter ruft im Übrigen nicht zurück, wenn ich ihm auf Band spreche!!!!

Viele Grüße
Anneliese
anneliese ist offline  
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Alt 18.06.2009, 13:04   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Mensch, Heinz

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Hallo allseits,

ich versuche mal, die Angelegenheit von einer anderen Seite zu betrachten:

Heinz

Vielen Dank Heinz,

vielen Dank für Deine Antwort, dennoch kann ich nach wie vor mit philosophischem Gelaber nichts anfangen. Mir geht es immer nur um das Konkrete!

Deinem Text kann man entnehmen, dass der Grund ohne Problem zu konstruieren ist.
Der Richter definiert meine Augenfarbe als Grund und schon wird mir die Freiheit entzogen.

Der Grund ist also frei konstruierbar: in meinem Fall kann es offenbar ausreichen, wenn der Richter etwas erfindet, der Psychologe das bestätigt und die Anwältin eine faule XXXXX ist.

In habe mir immer gewünscht in einem Land leben zu dürfen, in dem freie Konstruktionen willkürlicher Argumente vor Gericht keinen Wert haben. Leider lebe ich aber in der Bundesrepublik Deutschland!

Im falschen Land geboren zu sein und Opfer schwerer Verbrechen zu werden ist nahezu tödlich. Dieses Land wird sich nicht ändern und der Rechtsstaat wird auch in Zukunft der Wohl schwerkrimineller Täter über das Wohl schwerbeschädigter Opfer stellen.

Also konstruiert man einen Grund: Ich habe jahrzehntelang die Erfahrung gemacht, dass es für den Rechtsstaat anscheinend billiger ist OPFER zu vernichten, als TÄTER zu bestrafen. So ist unser Staat: Opfer vernichten ist billiger als Täter zu bestrafen!

Was tut dieser Staat nicht alles um Geld zu sparen: Mein Hass auf diese Land wird nie enden!

Viele Grüße
Anneliese
anneliese ist offline  
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Alt 18.06.2009, 13:12   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard Typische Geschichte mit untypisch positivem Ausgang

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Ich habe nicht so das Vertrauen, dass ohne Grund nichts geschieht - oder wenn, dann sind es oft Gründe, die sich für einzelne auch ohne Rechtfertigung verhängnisvoll auswirken können.

Dazu eine private Geschichte: ich habe vor zwei Jahren ein kleines Haus im alten Ortskern einer 4000-Einwohner-Gemeinde mit christlicher Orientierung gekauft. Einen Anbau habe ich als Büro renovieren lassen. Im übrigen habe ich mich darauf gefreut, nach und nach alles weitgehend selbst zu gestalten. Drei bis vier Lagen verrottete Bodenbeläge, Tapeten aus 5 oder 6 Jahrzehnten übereinander, Wandverkleidungen auf Spanplattenbasis usw. usw. haben zu größeren Müllbergen geführt. Mein Hof war nur von einem kleinen Teil des Nachbargrundstücks aus einsehbar und nur, wenn man sich dazu bewußt über den Zaun lehnte. Ich hatte schon mal einen Container und konnte dann monatelang keinen bestellen, weil die Gasse sehr schmal ist und ein Haus mir gegenüber mit einem Gerüst versehen war. Es hätte also kein Auto mehr durchgepaßt. Etwa eine Woche nach Räumung meines Hofs erhielt ich Anfang Mai ein Schreiben der Seniorenbeauftragten meines Orts, der zu Ohren gekommen war, dass ich mit der Alltagsbewältigung Probleme hätte (Stichwort: Messie) und mir ein Gespräch über mögliche Unterstützung andienen wollte. Hätte ich als Betreuer nicht gewußt, was hier abläuft und so aggressiv reagiert, wie das ein Laie wohl tun würde, wäre ich womöglich ganz schnell in der Mühle drin gewesen. Nachdem ich meiner Empörung also in wohlgesetzten Worten schriftlich Ausdruck verliehen hatte, geschah erst mal nichts. Auf mein Nachhaken teilte man mir mit, man könne die Denunzianten - so nannte man sie natürlich nicht - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen und lobte die Wichtigkeit privater Hilfsbereitschaft für die Aufspürung von Hilfebedarf. Erst nachdem ich angedroht hatte, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, rief mich eine Mitarbeiterin des ebenfalls involvierten Ordnungsamts an, entschuldigte sich wiederholt, dass sie die "Bürgeranregung" ungeprüft für wahr gehalten und weitergeleitet habe, hatte sich wegen des Baugerüsts erkundigt und bestätigte, dass ich durch Aufstellen eines Containers Schwierigkeiten bekommen hätte. Sie erzählte übrigens auch beiläufig von ihrer Involvierung in die Psych-KG-Unterbringungen, behauptete, man habe mit den Nachbarn inzwischen ein ernstes Wort geredet und meinte, es wäre gut, dass ich so reagiert hätte. Ich musste aber sehr viel von meiner Empörung zurücknehmen, und natürlich hatte ich sofort Kollegen informiert. Aber was wird aus jemandem, den so etwas kalt erwischt und der dann auf die falscheste Art - schimpfend, tobend und beleidigend - darauf reagiert? (wie das ein Teil von mir auch gerne getan hätte).
Liebe Ronja,
das ist eine ganz typische Geschichte mit ungewöhnlich positivem Ausgang. Alle paar Jahre geistert mal eine Meldung durch die Medien, dass wieder ein gesunder Mensch durch die Intervention bösartiger Mitbürger weggesperrt wurde. Alle paar Jahre schreiben die Zeitungen darüber, dass solche Menschen die Betreuung gegen ihren Willen lebenslang nicht mehr los werden!
Hin und wieder berichtet das Fernsehen über das einträgliche Millionengeschäft mit Betreuungen gegen den Willen unschuldiger Bürger.

Auch meine Betreuerin gegen meinen Willen kassiert Monat für Monat eine für meine Verhältniss fette Summe für Nichtstun.
Natürlich versucht so ein Mensch alles, um die Betreuung zu behalten, sonst wären ja die fetten Bezüge weg.

Meine Betreuerin hat sich bislang lediglich darauf beschränkt mir möglichst dicke Steine in der Weg zu legen und dafür Geld zu kassieren. Geholfen hat sie mir nicht eine Sekunde lang.
Aber was tut man nicht alles für Geld.....

Ich hasse dieses Land, in dem so etwas möglich ist.

Anneliese
Wütende Grüße
anneliese ist offline  
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Alt 18.06.2009, 19:49   #9
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 214
Standard

Hallo Anneliese,

gestern hast du ne Reihe von Tips bekommen - so z.B. von Jörg. Vieles davon ist mit dem PC leicht in die Gänge zu leiten - Internetzugang hast du ja. Für mich wäre statt Vorträgen über diese oder jene faule und hassenswerte Berufsgruppe, interessanter, ob die Ratschläge dir weitergeholfen haben (also die konkret am heutigen Tag angehbaren, nicht jeder muss Philosophie mögen)?
Noch ein Punkt, den Heinz vielleicht übersehen hat: Deine Anwältin hat dir gesagt, dass der Richter dich zwangseinweisen oder mit Hilfe der Polizei vorführen könnte! Ob das erste rechtlich okay ist, sei mal dahin gestellt. Bezogen auf das 2. kommt von dir so ne läppische Bemerkung, da bin ich nicht in der Stadt - sorry, wird echt kooperativ, wenn man bedenkt, dass um DEINE Zukunft und DEINE Unabhängigkeit geht (zumindest jeder Therapeut würde dir darauf antworten, sorry es gibt keine Basis der Zusammenarbeit, es tut mir leid!). Wenn du wirklich ernsthafte Gründe hast, dann nicht in der Stadt zu sein - mein Beileid, denn andere können es wohl nicht sein - und auch die Amtsgerichte haben Telefon, um ihhnen solch wichtige Verhinderungsgründe mitzuteilen....
Also hast du was unternommen, oder hier nur einen vom leder gezogen? Wenn man merkt, dass außer Tiraden noch mehr kommt, wird einem im WWW mehr Hilfe zuteil. Nur so als Tip

Gruß
M.
__________________
I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 18.06.2009, 20:19   #10
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Möglichkeiten

Hallo Anneliese,
so richtig weiß ich auch nicht, welches Land dir vorschwebt. wir haben im Moment dieses, in dem wir leben, und ich könnte so aus dem Stegreif keines nennen, wo Deine Interessen besser vertreten würden - was nicht heißt, dass das hier unbedingt gut sein muss. Aber: ich glaube nicht, dass man irgendeinen Kampf mit Schimpfen, Beleidigen, Haßtiraden usw. gewinnt, und zwar unabhängig davon, gegen wie viele Wände man schon durch die Schuld von anderen - aber vielleicht auch manchmal durch eigene - gelaufen ist. du sagst, Deine Betreuerin bestreitet den Inhalt des Gutachtens so, wie Du ihn aus dem Gespräch erinnerst und der Gutachter ruft Dich nie zurück. Es wundert mich, dass er dies nicht tut, wenn er - wie Du Dich erinnerest - ein Gutachten erstattet hat, aus dem hervorgehen müsste, dass gegen Deinen Willen keine Betreuung bestehen darf. Mit konstrukiver Teilnahme an festgesetzten Terminen und ruhige Bitte um Einsichtnahme in Unterlagen, von denen die zu treffenden Entscheidungen abhängig gemacht werden, würdest du vermutlich am ehesten was erreichen.
Ich habe schon öfter Mandate auf PKH- oder Beratungshilfebasiss geführt, aber ich habe sie auch schon niedergelegt, wenn ich gemerkt habe, dass mein Mandant Vorstellungen über die zu leistenden Arbeiten hatte, die ich für kontraproduktiv hielt und einen Zeitaufwand erforderten, den ich ganz einfach nicht leisten konnte. Ich glaube, wenn mein Mandant mir "Listen zum Abarbeiten" geben würde, hätte ich auch so meine Probleme. Ich habe früher auch Mandate unternommen, weil die minimalen "Armenrechtsgebühren" faktisch oft zur Rechtsverweigerung führen, aber das schaffe ich nur noch sehr selten.
ronja ist offline  
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