Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Probleme mit dem Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit dem Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vor ca.3 Jahren starb der Vater meiner Lebensgefährtin.Da aber ihre Mutter an Demenz leidet, hatte der Vater das “normale Leben“Haushalt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 18.06.2009, 15:05   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 7
Standard Probleme mit dem Betreuer

Vor ca.3 Jahren starb der Vater meiner Lebensgefährtin.Da aber ihre Mutter an Demenz leidet, hatte der Vater das “normale Leben“Haushalt usw.unter kontrolle.Nach dem Tod des Vaters hat meine Lebensgefährtin als einziges Kind dieses übernommen.Irgendwann wurde die Demenz schlimmer und sie konnte ihren Beruf und die Pflege nicht mehr bewältigen.
Unter größten mühen (Pflegestufe,Gutachter,Ärzte) ist es ihr gelungen,einen sehr schönen Pflegeplatz zu finden.Die Finanzierung des Heimes ist durch eigens vermögen und Rente der Mutter gesichert Unteranderem mußte dazu das Elternhaus verkauft werden,was auch geschehen ist. Da meine Lebensgefährtin Alleinverdiener ist und ihr 22jähriger Sohn noch zuhause wohnt,ist sie von ihren Eltern immer monatlich finanziell unterstützt worden.Plötzlich aus heiterem Himmel meldet ein Betreuer am Telefon mit den Worten,und die, in einem barschem unverschämten Befehlston“Ich bin der Betreuer und Sie machen jetzt nichts mehr und geben mir alle Papiere und Kontoauszüge.Sonst machen sie sich strafbar.“ Frau------ verschlug es die Sprache und war geschockt.Ich gab ihr den Rat,dem „Betreuer nichts auszuhändigen,sondern alle Papiere einem Anwalt zu übergeben,was sie auch getan hat.Nachdem sich beide Seiten ausgetauscht hatten,ist die Sachlage,das der „ Betreuer“ meiner Meinung nach,mit faulen Ausreden
sämtliche Konten blockiert und sich an dem Vermögen und am Gesetzlichem Erbteil von Frau____hohe Stundenlöhne gutschreibt und seinerseits Anwälte beauftragt,die alle(alle) aus dem Guthaben der Mutter (welches ja auch einmal zum Erbe von Frau____ werden wird) das Geld(nicht seines)verschleudert.Da der Sohn von Frau ____ noch zuhause wohnt,bekommt er kein Arbeitslosengeld und da Frau___ mehrere Tage des Monats in Kurzarbeit ist,mußte sie jetzt Sozialhilfe beantragen .Ich meine,da ist eine normal intakte Familie völlig zu unrecht in die Armut getrieben worden obwohl Vermögen vorhanden ist.
PS.
Den Hausverkauf will dieser „Betreuer“ übrigens rückgängig machen.
dieter-en ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 17:56   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Dieter-en,

Frust hin oder her, ganz so einfach stellt sich die Sache nicht dar.

Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Plötzlich aus heiterem Himmel meldet ein Betreuer am Telefon mit den Worten,und die, in einem barschem unverschämten Befehlston“Ich bin der Betreuer und Sie machen jetzt nichts mehr und geben mir alle Papiere und Kontoauszüge.Sonst machen sie sich strafbar.“
Aus heiterem Himmel hat sich der Berufsbetreuer bestimmt nicht gemeldet. Eine Betreuung fällt nicht vom Himmel und vorab werden Angehörige gefragt, ob sie nicht selber die Betreuung übernehmen können. Das ist gesetzlich geregelt. Warum übernimmt Deine Lebensgefährtin die Betreuung nicht.

Den barschen, unverschämten Befehlston lass ich mal weg, ist mglw. subjektiv gefärbt, aber die Bitte um Herausgabe von Papieren und Unterlagen gehört zu den Aufgaben eines Betreuers. Auch die Aufforderung, von nun an nichts mehr zu machen ist ok, dafür ist ja jetzt der Betreuer da.

Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Nachdem sich beide Seiten ausgetauscht hatten,ist die Sachlage,das der „ Betreuer“ meiner Meinung nach,mit faulen Ausreden sämtliche Konten blockiert und sich an dem Vermögen und am Gesetzlichem Erbteil von Frau____hohe Stundenlöhne gutschreibt und seinerseits Anwälte beauftragt,die alle(alle) aus dem Guthaben der Mutter (welches ja auch einmal zum Erbe von Frau____ werden wird) das Geld(nicht seines)verschleudert.
Der Betreuer braucht sich bzgl. der Konten nur gegenüber dem Gericht und der Betreuten erklären. Angehörige geht das nichts mehr an. Der Betreuer unterliegt der Schweigepflicht und macht sich bei Weitergabe von Informationen mglw. strafbar.

Die Vergütung des Betreuers ist pauschaliert, d.h. er hat keinen Spielraum bei der Bemessung. "Hohe Stundenlöhne", offensichtlich nach Gutdünken, sind Quatsch. Die Erlaubnis zur Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen wird vom Gericht nach vorheriger Prüfung erteilt. Durch die jährliche Rechnungslegung findet dann eine Kontrolle statt. Angehörige als sog. befreite Betreuer haben viele Möglichkeiten, sich am Vermögen von Betreuten zunächst ungeprüft zu bereichern, Berufsbetreuern ist das nur schwer möglich.

Warum beauftragt er Rechtsanwälte? Wenn es um Angelegenheiten der Mutter geht, dann ist das ok.
Das mögliche Erbe der Lebensgefährtin ist uninteressant. Die Mutter ist noch nicht verstorben und der Gedanke an die 'Rettung' des Erbes ist pietätlos (meine subjektive Meinung).


Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Da der Sohn von Frau ____ noch zuhause wohnt,bekommt er kein Arbeitslosengeld und da Frau___ mehrere Tage des Monats in Kurzarbeit ist,mußte sie jetzt Sozialhilfe beantragen .Ich meine,da ist eine normal intakte Familie völlig zu unrecht in die Armut getrieben worden obwohl Vermögen vorhanden ist.
Die Dame ist gegenüber dem Sohn unterhaltspflichtig und verantwortlich, nicht die Mutter der Dame. Wenn auf Seiten Deiner Lebensgefährtin Sozialhilfebedürftigkeit besteht, dann ist das zunächst ihr Problem, genauso wie die Sicherung des Lebensunterhaltes ihres Sohnes. Der Betreuer würde nicht korrekt handeln, wenn er für den Lebensunterhalt der Beiden zahlen würde. Es müßte bewiesen werde, daß es dem Wunsch der alten Dame entspricht, für den Lebensunterhalt der Tochter regelmäßig aufzukommen. Erst aus dieser Konstellation könnte der Betreuer einen regelmäßigen monatlichen Betrag aus dem Vermögen der alten Dame freigeben (unter der Voraussetzung, dass dann nicht gleichzeitig die alte Dame sozialhilfebedürftig wird).

Du bist hier mit Deinen Behauptungen und Anschuldigungen gegen den Betreuer ganz schön massiv aufgeschlagen, ist ok, Frust muß auch mal raus. Trotzdem stelle ich eine provokante Gegenthese auf: "Die Tochter hat sich bisher auf Kosten der Mutter ein angenehmes Leben gemacht. Ein Berufsbetreuer kommt seiner Aufgabe nach und handelt zum Wohl der Betreuten und nicht mehr zum Wohl der Tochter. Damit sind Konflikte programmiert, die sich in problematischen Anschuldigungen sammeln."
Das ist eine These und keine Behauptung. Nur als Hinweis, dass jeder Sachverhalt zwei Seiten haben kann.

Vielleicht geht es ja jetzt etwas weniger emotional weiter.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 18:15   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Ja,da steckt ne Menge Frust hinter,weil ich mitangesehen habe,wie meine Lebensgefährtin psychisch darunter gelitten hat.Die Tochter hat sich sofort um die betreung beworben.Es kam keine Antwort....Ihre Anwältin und das Gericht und der Betreuer sind sind so verblieben,das es erstmal so ist,wie es ist.Danach kann die gesetzlichebetreung dann aufgehoben werden.Bis dahin,führchte ich,das kein Geld mehr vorhanden ist und das Erbe meiner Lebengefährtin sich in Luft aufgelößt hat.
Wie gesagt,niemand brauchte und wollte einen Betreuer.
PS
Selbst das Pflichterbe der Tochter nach Vaters Tot ist eingefroren.
Der Richter und Betreuer haben sich im nachhinein entschuldigt das sie nicht früher informiert wurde.

Geändert von dieter-en (18.06.2009 um 18:43 Uhr)
dieter-en ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 20:37   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo dieter-en,

danke für Deine sachliche Antwort. Diese Streitereien hinterlassen immer Spuren und es bleibt die Frage, ob man es nicht hätte vermeiden können.

Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Ihre Anwältin und das Gericht und der Betreuer sind sind so verblieben,das es erstmal so ist,wie es ist.
Da hat es eine Absprache zwischen Deiner Lebensgefährtin und der Anwältin gegeben, d.h. Deine Lebensgefährtin hat ihr Einverständnis gegeben. Da muß man sich natürlich fragen, ob die jetzige Kritik gerechtfertigt ist. Sind neue Umstände bekannt geworden, z.B. Untreue, dann kann bzw. muß man wieder in das Verfahren einsteigen.


Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Bis dahin,führchte ich,das kein Geld mehr vorhanden ist und das Erbe meiner Lebengefährtin sich in Luft aufgelößt hat.
Wie soll das passieren? Der Betreuer wird durch das Gericht kontrolliert und bei Unregelmäßigkeiten steht er in der Haftung bzw. muß Schadenersatz leisten. Ansonsten geht es um das Wohl der Betreuten und wenn das Geld zu ihrem Nutzen und nach ihrem Willen eingesetzt wird, dann ist es halt irgendwann weg. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch und keine Pflicht zur Bewahrung eines möglichen Erbes.

Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Wie gesagt,niemand brauchte und wollte einen Betreuer.
Sorry, irgendjemand muß das Verfahren eingeleitet haben. Eine Betreuung wird nur auf Antrag eingerichtet, so dass es schon jemanden gab, der einen Grund für eine Betreuung sah.

Zitat:
Zitat von dieter-en Beitrag anzeigen
Selbst das Pflichterbe der Tochter nach Vaters Tot ist eingefroren.
Welcher Anspruch besteht noch zu Lebzeiten auf ein Pflichtteil? Es besteht kein Anspruch und ich wiederhole noch einmal meine o.g. Einstellung: Das ist pietätlos.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 23:18   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo Kohlenklau,

der Vater starb aber vor 3 Jahren. Anscheinend wurde das Erbe, der Pflichtteil nicht ausbezahlt und den meint Dieter (so zumindest verstehe ich es).

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.06.2009, 23:33   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo MurphysLaw,

ja, jetzt, wo Du es sagst ... . Geht aber doch wohl um Bargeld, bleibt die Frage warum.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 13:04   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo MurphysLaw,

ja, jetzt, wo Du es sagst ... . Geht aber doch wohl um Bargeld, bleibt die Frage warum.

Gruß
Kohlenklau
Das Pflichterbe vom Vater wurde nicht angerührt,weil man nicht wusste was mit der Mutter noch wird.Also alles im Sinne der Mutter.Ist auch OK so.Leider hat niemand mit einem Betreuer gerechnet.Für mich ist das reine Abzocke weil etwas Vermögen dahinter ist.Bei meiner Mutter mit 800,-Euro Rente würde das nicht passieren.
dieter-en ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 13:33   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Dieter,

was ich mich frage: Die Tochter hat einen Pflegeplatz für ihre Mutter gefunden. Wer hat denn den Heimvertrag unterschrieben? Dazu wurde doch schon eine Betreuung oder eine Vollmacht gebraucht.

Ist Euch da vielleicht eine Information unter gegangen? Hat das Heim eventuell die Betreuung beantragt um einen Gesprächspartner zu haben? Bei der Unterbringung meines Vaters hat mich das Heim nach der Betreuung, bzw. Vollmacht gefragt.

Geht da noch einmal in Euch.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 13:39   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.06.2009
Beiträge: 7
Standard

Weil nichts anderes bekannt war,hat meine Lebensgefährtin sich um alles gekümmert.Ich glaube herausgehöhrt zu haben das dann automatisch vom Pflegeheim die Information zum Amtsgericht geht.
dieter-en ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2009, 19:35   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo dieter,

das Pflegeheim braucht einen Ansprechpartner, das ist richtig und da es auch um rechtliche Sachen geht, muß das durch eine Vollmacht oder eben einen gesetzlichen Betreuer geregelt werden. Das das Pflegeheim einen Antrag gestellt hat, ist schon möglich.

Bei der Einsetzung einer Betreuung sind aber Angehörige vorrangig zu berücksichtigen, ihr habt diese Möglichkeit gehabt und unter anwaltlicher Beratung einer Übernahme der Betreuung durch einen Berufsbetreuer zugestimmt. Da ist jetzt nunmal nur noch schwer dran zu drehen.

Die andere Frage betrifft den Umgang mit dem Vermögen bzw. dem Pflichtteil. Wie soll das Geld wegkommen, außer im Sinne der Betreuten? Welche unsinnigen Rechtsstreitigkeiten führt der Betreuer im Namen der Betreuten? Aus Deiner Schilderung geht nur hervor, daß die alte Dame in einer stationären Einrichtung lebt. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich doch keine Rechtsstreitigkeiten. Solch ein Aufenthalt ist allerdings teuer und geht gut in's Geld. Dies ist aber doch offensichtlich nicht zu verhindern und außerdem im Sinne und zum Wohl der Betreuten.
Wo ist die Abzocke?

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung, erbanspruch, erbe


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39