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gesetzliche Betreuung

 

Probleme mit Betreuer

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Alt 19.10.2012, 13:43   #41
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Ah, doch, ich glaube, sowohl michaela mohr als auch ich kennen den Unterschied zwischen Betreuung und Pflege.
Aber die Betreuung, die DU meinst, ist scheinbar nicht die rechtliche Betreuung.
Hier im Forum geht es aber um die rechtliche Betreuung.
Nicht um die Betreuung in Form von Spaziergängen, Spielnachmittagen u. ä.
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Fara ist offline  
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Alt 19.10.2012, 14:00   #42
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Dein Ärger und Dein Gefühl in allen Ehren ... aber es gibt Menschen, denen ist dieser Tropfen auf dem heißen Stein mehr wert als warme Worte.
Wenn es Dir nicht passt, kannst Du mit Sicherheit auch auf die Zahlungen verzichten, die man Dir gewähren möchte, oder?

Dass die Leistungen, die von den Angehörigen erbracht werden, finanziell nicht ausreichend gewürdigt werden (können), ist bekannt.
Wie michaela mohr schon sagte: pflegende Berufe sind durchweg unterbezahlt. (Und nicht nur diese.)



Auch hier muss ich michaela mohr zustimmen:
Es geht um die RECHTLICHE Betreuung, nicht um die pflegerischen Tätigkeiten (für die der rechtliche Betreuer einen Pflegedienst organisieren kann).
Der rechtliche Betreuer kümmert sich um den Papierkram etc.
Bis vor einigen Jahren mussten die Betreuer nachweisen, was sie im Abrechnungszeitraum alles getan (und gelassen) haben.
Halt Dich fest: Manche haben sogar deutlich mehr "abgezockt" als heute für die gleiche Tätigkeit!
Der Gesetzgeber hat uns mit dem VBVG erfreut. Das Vergütungsverfahren vereinfacht, pauschaliert. Weniger Arbeit für die Gerichte. Mischkalkulation für die Betreuer. Bei vielen Betreuungen ist die Arbeit des Betreuer nämlich oft ein Nullsummenspiel oder Zuzahlungsgeschäft.


siehe oben: Unterscheide RECHTLICHE BERUFSBETREUUNG und PFLEGERISCHE BETREUUNG. Das sind zwei Welten.


Wenn es mit dem Betreuer (dessen Namen ich aufgrund der Forenregeln entfernt habe) Schwierigkeiten gab und ggfs. immer noch gibt, steht den (ehemals) Beteiligten jederzeit der Rechtsweg offen.
Ich wüsste nicht, dass ich von einer pflegerischen Betreuung der betreffenden Person gesprochen habe, sondern davon, dass die Person die zugeteilte Tätigkeit gar nicht aufgenommen hat. Und zum Punkt "Papierkram" kann ich nur sagen, da ich ja selbst seit 3 Jahren Betreuer bin, dass ,sobald die zu betreuende Person in einem Pflegeheim ist, kein Papierkram anfällt, bis auf den jährlichen Betreuungsbericht des jeweiligen Gerichtes. Dieser maschinelle Vordruck ist ein maximaler Arbeitsaufwand von 10 Minuten. Sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang werden komplett von den Pflegeheimen durchgeführt, deswegen sind die Berufsbetreuer überflüssig. Ich selbst habe dem Betreuungsgericht mitgeteilt, dass ich, seitdem die von mir zu betreuende Person im Pflegeheim ist, nur noch auf dem Papier Betreuer bin und keine Tätigkeit mehr ausüben brauche, da alles wie ja wohl bekannt heute über Daueraufträge und dem Internet abgewickelt wird. Ich führe die Betreuung aus dem Grunde weiterhin fort, weil ich als ehrenamtlicher Betreuer keine Geldbezüge bekomme und somit die von mir genannte Person weiterhin nicht für nichts tun monatlich 9 Stunden a 44 Euro abrechnen kann!

Theo Holzapfel
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Alt 19.10.2012, 14:52   #43
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Ah, doch, ich glaube, sowohl michaela mohr als auch ich kennen den Unterschied zwischen Betreuung und Pflege.
Aber die Betreuung, die DU meinst, ist scheinbar nicht die rechtliche Betreuung.
Hier im Forum geht es aber um die rechtliche Betreuung.
Nicht um die Betreuung in Form von Spaziergängen, Spielnachmittagen u. ä.
Ich frage mich, was du unter "rechtliche Betreuung" verstehst, da ich selbst seit 3 Jahren ehrenamtlicher Betreuer bin.
Theodor Holzapfel ist offline  
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Alt 19.10.2012, 15:16   #44
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Hallo Theo

Mir ist immer noch nicht klar, um welche "zugeteilte Tätigkeit" es sich handelt und ob Du - trotz Deiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Betreuer - das Thema rechtliche Betreuung und darüber hinaus die Abgrenzung zu anderen Formen der Betreuung richtig verstanden hast.

Zu Deiner Frage an Fara und Deiner schon vorher geschilderten eigenen Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer:
Wenn im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ein Betreuter im Heim untergebracht ist und eigentlich "alles" von alleine läuft, dann ist die Betreuung gut organisiert. Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, also der Kontokram, irgendwelche Anträge, die vielleicht mit neuem Datum versehen alle Jubeljahre mal gestellt werden müssen. Prima.
Soweit Deine Vorstellung.

Eine Betreuung ist damit gut organisiert, aber das ist noch nicht alles, was ein Betreuer zu leisten hat. Egal ob ehrenamtlich oder beruflich.

Der Kontakt zum Betreuten muss gehalten werden, das Heim muss bzgl. der Verwahrgeldverwaltung und seiner sonstigen Leistungen kontrolliert werden (ob die Leistungen erbracht werden), der Kontakt zu behandelnden Ärzten muss wg. der gesundheitlichen Angelegenheiten gewahrt werden.
Etc.

Wer davon ausgeht, dass man sich als Betreuer ohne die im letzten Absatz beschriebenen Arbeiten zurücklehnen und die Füße auf den Tisch legen kann, liegt definitiv falsch.

Wenn eine Betreuung gut organisiert ist, dann ist im Allgemeinen nicht mehr viel zu tun, im Besonderen sieht das aber ganz schnell auch ganz anders aus: Z.B. wenn Krankenhausaufenthalte und Operationen etc. notwendig werden. Da kommen gerne mal Stunden zusammen, die die Stunden für die Pauschale reichlich mickerig aussehen lassen (2 bzw. 2,5 Stunden pro Monat, wenn die Betreuung schon länger als ein Jahr dauert).
Unabhängig davon sind die Berichts- und Rechnungspflichten der Berufsbetreuer gegenüber dem Gericht schon etwas andere als bei Ehrenamtlern.

Es tut mir Leid, wenn zwischen Dir und dem weiteren Betreuer Uneinigkeiten bestehen, aber vielleicht beruhen sie auf teilweiser gegenseitiger Unkenntnis des jeweils anderen.
Den Streit mit dem weiteren Betreuer solltest Du mit ihm selber und/oder vor dem zuständigen Gericht austragen.
Das Forum ist nicht der richtige Ort dafür und wir admins müssen und werden jeden Versuch dazu umgehend unterbinden.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 19.10.2012, 15:30   #45
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@ Theo:

Das, was Imre schilder, das verstehe ich unter rechtlicher Betreuung. Und einiges mehr. Und das auch schon seit zehn Jahren und ein bisken.



Wie Imre schon sagte:
Wettern und meckern kannst Du gerne - aber bitte im Rahmen bleiben.
Streitigkeiten vor Ort solltest Du direkt am Gericht oder auf gerichtlichem Wege klären.

Viel Erfolg weiterhin!
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Alt 19.10.2012, 21:29   #46
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Zitat:
Es scheint so als hättest du bezüglich der Betreuung vor Ort in den Heimen in keinster Weise Kenntnisse.
Ixh denke, Du solltest deinen Sprachgebrauch mir gegenüber ab jetzt deutlich kontrolliert führen. Zur Tür reinkommen, anscheinend nicht wissen wo man gelandet ist aber erstmal lospoltern...klasse.

Zitat:
Sonst müsstest du wissen, dass es zwei Tätigkeitsbereiche gibt, und zwar die der reinen Pflege und der reinen Betreuung. Dieses sind zwei verschiedene Berufsgruppen.

Die Betreuer haben mit der Pflege nichts zu tun. Sie sind dafür ausgebildet, sich mit den zu Betreuenden zu beschäftigen in Form von Spaziergängen, Filmen, Unterhaltungen und Musik- Freizeitgestaltung.
Die Betreuer die du hier beschreibst sind keine rechtlichen Betreuer sondern die sog. Betreuungsassisenten nach §87 oder Alltagsbetreuer oder Demenzbegleiter.

Irgendwie geht alles hier ziemlich quer, ein Berufsbetreuer bekommt "keinen anderen zur Seite gestellt"- ausser in ganz bestimmten Ausnahmefällen um die es hier nicht zu gehen scheint.

Zitat:
Sämtliche Tätigkeiten in diesem Zusammenhang werden komplett von den Pflegeheimen durchgeführt,
Das ist ja dann ein Heim Schlaraffenland- wenn ich an die vielen Fragen und Probleme denke die Kollegen hier mit Heimen haben.
Ich frage mich ersnthaft welches Heim die Post seiner Bewohner bearbeitet und jährlich z.B. dem Amt zukommen lässt, wer dann auf dem Konto des Betreuten agiert, die "selbstlkaufenden" Daueraufträge anpasst, Kleidergeld beantragt, berechnet usw.
Ich frage mich das nicht nur- diese Darstellung veräppelt einfach.

Zitat:
weil ich als ehrenamtlicher Betreuer keine Geldbezüge bekomme und somit die von mir genannte Person weiterhin nicht für nichts tun monatlich 9 Stunden a 44 Euro abrechnen kann!
Den Link wolltest du wohl nicht lesen? Dann würdest du nämlich selbst sehen können wie unrichtig deine Behauptung ist.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2012, 15:05   #47
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Daumen runter

Hallo!
Anhand eurer Reaktionen muss ich davon ausgehen, dass ihr alle Berufsbetreuer seid und deswegen gar nicht anders reagieren könnt. Der Hinweis darauf, dass dieses nicht die richtige Seite für mich sei, kann ich nicht nachvollziehen, da dieses Forum unter Probleme mit Berufsbetreuer zu finden ist. Dass ich die gleichen Aufgaben als ehrenamtlicher Betreuer, stelle ich hiermit unter Beweis: durch meine Bestellung vom Betreuungsgericht, welche besagt, dass der Aufgabenteil Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden und Ämter, Befugnis zum Empfang von Post, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten umfasst. Hinweis: Der Betreuer vertritt die Betroffene im Rahmen seines Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich. Zuzüglich Willenserklärungen der Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung des Betreuers: entfällt. Hiermit ist ja wohl bewiesen, dass ich die gleichen Aufgaben wie ein Berufsbetreuer habe, wenn nicht sogar mehr! Was wohl keiner von euch verstanden hat ist, dass ich ausschließlich die Berufsbetreuung von Demenz- Alzheimer gemeint habe und meine! Zu den anderen Berufsbetreuungen wie z.B. Alkoholiker, Behinderung durch Schlaganfällen usw. habe ich in keinster Weise etwas gesagt und werde dieses auch weiterhin nicht tun, da ich mit dieser Tätigkeit nichts zu tun habe und persönlich keine negativen Erfahrung damit gemacht habe, aber mehrere Fälle über Mitteilung Dritter erfahren habe. Zu Vorkommnisse, die ich selbst nicht miterlebt habe und somit nicht beweisen kann, habe ich noch nie öffentlich Stellung zu bezogen und dieses Prinzip wird sich bei mir auch nie ändern! Außerdem, wenn ihr meinen Bericht richtig gelesen habt, werdet ihr auch verstanden haben,warum ich mit meiner Sache an die Öffentlichkeit gehe. In dieser Angelegenheit gibt es ein wahres Sprichwort, was nicht Personenbezogen ist, eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus! Anhand eurer Reaktionen habe ich gemerkt, dass ich hier in dem falschen Forum bin , was daran liegt, dass ihr unter einer falschen Bezeichnung zu finden seid!
Theodor Holzapfel ist offline  
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Alt 20.10.2012, 15:35   #48
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
 
Benutzerbild von regenbogin
 
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Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
Standard Die Sonne scheint!

Nun, nachdem ich nun einige Zeit die unterschiedlichen Texte gelesen habe, habe ich spontan beschlossen jetzt nicht mehr die zwei (für Montag) wichtigen Faxe zu schicken, die sechs Briefe zu schreiben, die drei Anträge zu stellen, damit ich am Montag wieder flexibel reagieren kann, wenn Behörden, Krankenkassen, Ärzte, Krankenhäuser usw. anrufen weil diese dann wieder arbeiten.

Ich gehe jetzt mit meinem Hund in der wundervollen Samstagnachmittagsonne spazieren!

Eine der Krähen, bzw. eine Berufsbetreuerin!
regenbogin ist offline  
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Alt 20.10.2012, 17:25   #49
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hiermit ist ja wohl bewiesen, dass ich die gleichen Aufgaben wie ein Berufsbetreuer habe, wenn nicht sogar mehr!
Tut mir leid aber das ist alles einfach zu unsinnig- inhaltlich. Entweder ist man Berufsbetreuer oder nicht, wer`s ist macht seinen Job.
Ein evtl. "mehr" entsteht lediglich über weitere Aufgabenkreise.

Zitat:
Außerdem, wenn ihr meinen Bericht richtig gelesen habt, werdet ihr auch verstanden haben,warum ich mit meiner Sache an die Öffentlichkeit gehe.
Was "deine Sache" ist, ist einfach nicht verständlich.Da kann man lesen bis die Augen bluten.

Zitat:
eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus!
Damit haben wir dann den 100sten Allgemeinplatz und da uns das alles nicht wirklich weiterbringt hören wir hier einfach auf.

Das mit Spaziergang ist eine wunderbare Idee, viel Spass dabei
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2012, 20:45   #50
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Zitat:
Zitat von Theodor Holzapfel Beitrag anzeigen
Hallo!
Anhand eurer Reaktionen muss ich davon ausgehen, dass ihr alle Berufsbetreuer seid Nein, ich nicht. und deswegen gar nicht anders reagieren könnt. Der Hinweis darauf, dass dieses nicht die richtige Seite für mich sei, kann ich nicht nachvollziehen, da dieses Forum unter Probleme mit Berufsbetreuer zu finden ist. Dass ich die gleichen Aufgaben als ehrenamtlicher Betreuer Ob ehrenamtlich oder beruflich - es handelt sich bei beiden um RECHTLICHE Betreuer, nur macht es der eine für Geld, der andere nicht, stelle ich hiermit unter Beweis: durch meine Bestellung vom Betreuungsgericht, welche besagt, dass der Aufgabenteil Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden und Ämter, Befugnis zum Empfang von Post, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten umfasst. Hinweis: Der Betreuer vertritt die Betroffene im Rahmen seines Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich. Zuzüglich Willenserklärungen der Betroffenen bedürfen in folgenden Bereichen der Einwilligung des Betreuers: entfällt.Das hast Du fein abgeschrieben. Das steht auf jedem Betreuerausweis. Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer. Die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise müssen drin stehen. Das beweist jetzt allenfalls, dass Du einen solchen Ausweis in Händen hattest Hiermit ist ja wohl bewiesen, dass ich die gleichen Aufgaben wie ein Berufsbetreuer habe, wenn nicht sogar mehr Tut mir leid, Dich enttäuschen zu müssen: Du hast nicht mehr oder weniger Rechte als ein Berufsbetreuer. Du hast die gleichen Rechte und Pflichten, wie JEDER rechtliche Betreuer. Im Rahmen Deines Aufgabenkreises und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Normen und des Betreutenwillens hast Du zu handeln! Was wohl keiner von euch verstanden hat ist, dass ich ausschließlich die Berufsbetreuung von Demenz- Alzheimer gemeint habe und meine! Bedaure, weiß der Fuchs, was Du meinst - ich steige nicht ganz durch. Zu den anderen Berufsbetreuungen wie z.B. Alkoholiker, Behinderung durch Schlaganfällen usw. habe ich in keinster Weise etwas gesagt Betreuungen richten sich nicht nach der Krankheit des Betreuten, sondern es gibt eine Betreuung oder keine. Dass jeder Fall anders ist, dürfte klar sein. Dass jeder Betreute andere, mehr oder weniger schwere Probleme mit sich bringt, auch. und werde dieses auch weiterhin nicht tun, da ich mit dieser Tätigkeit nichts zu tun habe und persönlich keine negativen Erfahrung damit gemacht habe, aber mehrere Fälle über Mitteilung Dritter erfahren habe. Zu Vorkommnisse, die ich selbst nicht miterlebt habe und somit nicht beweisen kann, habe ich noch nie öffentlich Stellung zu bezogen und dieses Prinzip wird sich bei mir auch nie ändern! Außerdem, wenn ihr meinen Bericht richtig gelesen habt, werdet ihr auch verstanden haben,warum ich mit meiner Sache an die Öffentlichkeit gehe. Dann ist das hier immer noch die falsche Plattform. Hier tauscht man sich zu Problemen aus - das ist kein Pranger. In dieser Angelegenheit gibt es ein wahres Sprichwort, was nicht Personenbezogen ist, eine Krähe hackt der anderen kein Auge raus! Anhand eurer Reaktionen habe ich gemerkt, dass ich hier in dem falschen Forum bin , was daran liegt, dass ihr unter einer falschen Bezeichnung zu finden seid!
[gelöscht aufgrund technischer Unmöglichkeit]
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Geändert von Fara (31.10.2012 um 13:34 Uhr)
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, patientenverfügung, soziale betreuung

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