Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen, ich habe aus Zeitmangel nur den ersten und die letzten Beiträge hier gelesen und bin irritiert, dass ...
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#51 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Hallo alle zusammen, ich habe aus Zeitmangel nur den ersten und die letzten Beiträge hier gelesen und bin irritiert, dass man den Berufsbetreuer, auch z.B. einen RA nur an bestimmten Stunden erreichen kann? Falsch, sobald eine Betroffene(r) einen Betreuer hat und er über mehrere Bereichen eingesetzt wird, muss er natürlich auch nachts erreichbar sein.
Ganz klar- wer das Sagen über die Gesundheit bzw. die ärztliche Heilbehandlung und über den Aufenthalt hat, hat muss im Notfall erreichbar sein, sonst wäre dieser Betreuer nur eingeschränkt bestellt worden. ( klare Rücksprache mit unserem Richter am Amtsgericht ) Das ein Betreuer nicht mit zum Arztbesuch muss ist auch klar. Einige engagierte Betreuer die sich die Zeit nehmen, begleiten die Betroffenen - wie z.B. bei uns in der Praxis - zum Termin. Gibts, aber nur sehr wenige. Ein Berufsbetreuer muss ebenso - wie in unserem Fall - bei einem Frostschaden mit Wasserrohrbruch in der Immobilie der Betroffenen sich einfinden. Da es Berufsbetreuer - ebenso wie in unserem Fall - dem einzigen Angehörigen keinen Haustürschlüssel überlassen, und unser Berufsbetreuer, ein RA, 17 km weiter entfernt wohnte, war es voraussehbar war , dass der entstandene Schaden finanziell sehr hoch war. Aktio reaktio....!!!
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Betreuerin mit ♥ Geändert von Tinta (31.10.2012 um 13:51 Uhr) |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
wo hast du denn solche Auskünfte her??? Wenn eine notfallmäßige Behandlung stattfindet dann wird auch ohne Einwilligung des Patienten oder des Betreuers behandelt. Das passiert z.B. bei jedem Unfall mit schweren Verletzungen. Du hast da glaube ich ein wenig falsche Vorstellungen vom Aufgabenbereich. Du kannst den Richter der dir diese Auskunft gegeben haben soll ja mal fragen ob er auch rund um die Uhr erreichbar ist falls er eine Genehmigung erteilen muss. Zitat:
Aufgabe eines rechtlichen Betreuers ist es nicht zu begleiten oder jemand zu transportieren. Er müsste sich ggfls. darum kümmern ob es Dienste gibt welche das übernehmen können. Gruß, Andreas
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#53 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Hallo - nun ich erlebe es an Berufsbetreuer die sich halt nun mal diese (freiwillig ! selbstverständlich) Zeit nahmen und nehmen und ihre Betroffenen zu uns in die Praxis brachten. In einem anderen Fall, hatte ein Betreuer( klar auf freiwilliger Basis ) eine Betroffene in KH gefahren.
Es ist so, gibt so welche und halt solche....wie gesagt - freiwillig engagiert. Ein Staatsanwalt beispielsweise, muss auch nachts telefonische erreichbar sein. ( Erteilung Blutproben...ect) Ein Amtsrichter, wenn akute Gefahr an Leib und Leben einer Betroffenen besteht, wenn der Betreuer nicht zu erreichen ist...ebenso. § 10. Unterbringung in einem geschlossenen Verwahr. Sollte eine Betroffene eine Patientenverfügung haben, die vom Betreuer aufbewahrt wird, sollte er schon vor Ort, sprich im KH sein, um diese Vollmacht vorzulegen. Wir sprechen mal von einer kleineren Verletzung oder Krankheit. Der Betreuer hat den Bereich der med. Vorsorge mit Zustimmung der ärztl. Heilbehandlung. Das heißt er wird beispielsweise vom Pflegeheim informiert, dass der Betroffene in welches KH eingeliefert werden soll. Ich weiß nicht , also ich habe meine Hausaufgaben in Absprache mit unserem Richter des Vormundschaftsgerichtes gemacht. Aber ich bin zwar nur Angehörige, welche aber ihre Rechte kennen will.
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Betreuerin mit ♥ Geändert von Tinta (31.10.2012 um 15:55 Uhr) |
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#54 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ich denke nicht, dass man den Bereitschaftsdienst von Staatsanwälten, Richtern oder Ärzten mit der Arbeit eines (Berufs)Betreuers vergleichen kann.
Schön, wenn Du pausenlos und rund um die Uhr erreichbar warst bzw. bist. Bei Berufsbetreuern stelle ich immer darauf ab, dass es ein Beruf ist. Man muss nicht permanent am Wochenende, zu Nachtzeiten oder im Urlaub erreichbar sein. Die meisten Betreuer haben 20+ Betreuungen ... Ein halbes Jahr, und der Betreuer braucht selbst einen Betreuer ... (Der Anfang des Threads und das Ende behandeln - nebenbei bemerkt - doch etwas verschiedene Probleme ...)
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#55 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Tinta,
Du schreibst: Zitat:
Richter, Staatsanwälte usw. leisten Notdienste oder Bereitschaftsdienste wenn sie dazu eingeteilt sind. Rund um die Uhr sind Richter per se nie zu erreichen. Zitat:
Jeder Arzt, jeder Therapeut, einfach überhaupt jeder hat irgendwann einmal Feierabend- Betreuer auch und das hat mit Rechten von Angehörigen nichts zu tun. Leibeigenschaft ist seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten verboten. Stell dir das doch einfach mal im Alltag vor: jemand ist 24 Stunden, 30 bis 31 Tage im Monat erreichbar und im Einsatz und dass das ganze Jahr lang. Eine ziemlich verrückte Vorstellung oder? Gruss Michaela |
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#56 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 28.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 469
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Hallo Tinta,
hui hui sag ich bloß...ich lege dir mal ein hand-out der Landesarbeitsgemeinschaft LAG Berlin vor. Unter anderem schreiben sie über die Erreichbarkeit folgendes: Erreichbarkeit der Betreuer/innen in Krisensituationen Betreuer/innen sorgen zuverlässig für eine angemessene Erreichbarkeit. Die Nichterreichbarkeit der Betreuer/innen in einer Krise der betreuten Person begründet nicht ihre Nichteignung. In akuten Krisensituationen sind Not- und Bereitschaftsdienste zum Handeln verpflichtet, auch wenn ein Betreuer/ eine Betreuerin nicht erreichbar ist. Das Selbstverständnis von bereitschaftsdienstbereiten Berufsgruppen (Ärzteschaft, Pflegekräfte, Sozialarbeiter/innen) ist nicht auf rechtliche Betreuer/innen übertragbar. Ärztinnen und Ärzte müssen eine medizinische Notfallbehandlung auch ohne Einwilligung der Betreuer/innen durchführen. Die Erreichbarkeit der Betreuer/innen außerhalb üblicher Bürozeiten ist nicht geboten bspw. bei: * Heimentweichung oder Empfang aufgefundener Personen * Wegfall der häuslichen Versorgung (Tod, Krankheit) * plötzlicher Obdachlosigkeit (Wohnungsbrand, Überschwemmung) * Medikamentenbereitschaftsversorgung: der Betreuer/ die Betreuerin muss mit Sozialen Diensten Absprachen und Vorkehrungen treffen * der Zuführung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Selbst wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer/innen und Betreuten unabdingbar den persönlichen Beistand der Betreuer/innen erfordert, begründet dies keine standardmäßige Erreichbarkeit für solche Unterbringungen. Not- und Bereitschaftsdienste haben bei Unterbringungen selbst die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Betreuer/innen handeln nur im Betreuteninteresse, nicht im Interesse der Dienste. * Betreuer/innen müssen sich vor dem Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung von deren Notwendigkeit überzeugen. Dabei sollen sie pflichtgemäß abwägen, ob der Vollzug der Unterbringung ihre Anwesenheit erfordert. Es gibt nur eine seltene Ausnahmesituation, in der die Erreichbarkeit der Betreuer/ innen im Sinne einer Wochenendbereitschaft erforderlich ist: Wenn die Betreuer/innen die betreute Person ohne Gerichtsbeschluss selbst gem. § 1906 BGB (mit Aufenthaltsbestimmung) untergebracht haben, sind sie für die Aufhebung verantwortlich, wenn die Unterbringungsvoraussetzungen weggefallen sind, d.h. sie haben die Entscheidung über die Aufhebung persönlich zu treffen und an die Einrichtung zu übermitteln. |
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#57 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
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Ich antworte mal aus der Sicht einer ehemals Betreuten ( mit einem sehr engagierten Betreuer). Dieser war auch Tag und Nacht erreichbar auch am Wochenende , und wenn nicht er dann eine seiner Bürodamen. Aber in den ganzen jahren habe ich das nicht genutzt einfach weil man doch als Betreute als Angehöriger doch auch selber wissen sollte das die Leute irgendwann mal Pausen brauchen oder? Ich hatte da immer extreme Hemmungen muss ich sagen :-( und ich glaube eigentlich ist es auch eine Sache des Anstandes zu wissen das man keinen einfach so abends oder nachts stört.
Aber ich muss sagen es war oft ne Beruhigung zu wissen , wenn alles anbrennt ist jemand da . Gruss:-) |
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#58 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
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Für mich war der Betreuer immer jemand mit festen Bürozeiten. Die kannte ich nicht mal, wenn ich Kontakt aufnahm, dann tagsüber telefonisch oder per mail.
Selbst zu meinen Psychoterrorzeiten, als ich schon mal anderen Leuten auf die Nerven ging, wäre der Betreuer so ziemlich der letzte auf der Liste gewesen... ihn hatte ich da genauso wenig auf dem Schirm, wie es mir eingefallen wäre, meine Bankberaterin zu kontaktieren. In den akuten Fällen, wo ich dann mal schnell Hilfe brauchte, hab ich mich irgendwie instinktiv direkt an die Stellen gewandt, die dafür zuständig sind... also Notarzt, Hausärztin, sogar einmal mitten in der Nacht die Telefonseelsorge. Auch meine ambulante Betreuerin, zu der ich ein viel lockereres und umgänglicheres Verhältnis hatte, hab ich nur ein einziges Mal außerhalb der "normalen" Zeiten angerufen, da gings um Terminverschiebung. Das hatte sie mir auch angeboten. Sie meinte dann später, sie habe auf Urlaub oft ihr Diensthandy an, weil sie sonst am ersten Dienst-Tag hunderte Leute zurückrufen müsste... und da geht sie lieber gleich ran und klärt das. Fand ich nicht sehr erholsam, aber war ja ihr Ding. michelle, ich glaube, man pfeift auf Anstand und Außenwirkung, wenns einem gerade richtig dreckig geht.... und das ist auch besser so ![]() Ich hab den Betreuer einfach nie als Akutansprechpartner angesehen, und wie gesagt eben wohl auch instinktiv direkt bei den Stellen angerufen, die mir dann auch weiterhelfen konnten. |
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#59 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
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Ich glaube da kommt es sehr drauf an was einem auch der zuständige Betreuer vermittelt. Ich sehe ja jetzt den Unterschied und das meine ich nicht negativ:-) Die Betreuerin meines *Stiefsohnes *arbeitet ganz anders als meiner damals. Zum Beispiel bestand meiner förmlich drauf in Krisensituationen egal welcher Art kontaktiert zu werden und fand es bis zum Schluss seltsam das ich das nicht in Anspruch nehmen konnte.Merkte er von selber das es mir nicht gut ging nahm er von sich aus fast täglich Kontakt auf . Ob das gut war sei dahingestellt, er war halt auf seine Weise engagiert aber das mit Sicherheit auch nur weil er zwei Damen in Büro hat die den ganzen Papierkram also Anträge und was da alles anfällt für ihn erledigen bzw gab er auch selber zu das er davon wenig Ahnung hat. Ich kannte ihn nur als jemanden der täglich mal angemeldet mal nicht und das teilweise auch Samstags seine Betreute besucht.
Da kommt es wohl auch drauf an was der Betreuer einem impliziert und wie er von Anfang an seinen Aufgabenkreis erklärt . Ichdenke das beugt oft schon Missverständnisse vor Aber Feierabend sollte eigentlich jeder mal haben :-) |
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#60 |
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Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Gibt es eigentlich noch andere Berufsgruppen, die sich und ihre Arbeit ständig rechtfertigen müssen?
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