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gesetzliche Betreuung

 

Rechte gibts genug, sie werden aber nicht ausgeführt!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte gibts genug, sie werden aber nicht ausgeführt! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Heinz, tut mir leid. Ich kann deiner Agumentation nicht folgen. Ich sehe durch keine rosarote Brille, sonder arbeite nach ...


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Alt 22.06.2009, 17:40   #21
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Hallo Heinz,

tut mir leid. Ich kann deiner Agumentation nicht folgen.

Ich sehe durch keine rosarote Brille, sonder arbeite nach den von mir dargestellten Richtlinien.
Wenn ich natürlich nur nach dem Kosten-Nutzen-Faktor arbeite, dann hast Du recht.

Meiner Meinung nach sollte man dann aber seine Berufseinstellung überdenken.

Ich weiß doch bevor ich in den Beruf einsteige, was er mir abverlangt und was ich verdiene.

Ich bin der auch der Auffassung, dass bei guter Eigenorganisation durchaus "betreut" werden kann und der Verdienst angemessen ist.

Für mich bedeutet Gesetz und praktische Arbeit kein Widerspruch!

Es grüßt

Heiner
heiner ist offline  
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Alt 22.06.2009, 19:43   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Beitrag

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Hallo,

merkt Ihr eigendlich, dass bei der ganzen Diskussion nicht mehr der eigendliche Grund im Vordergrund der Unterhaltung steht, sondern nur noch die Art und Weise, Euerer gegeseitigen Beiträge kritisiert wird.

Es wurden doch seitens der Betreuerin ganz offentsichtliche schwere Versäumnisse begannen, die nicht einfach wegdiskutiert oder unerwähnt bleiben können.

- das Wohl der Betreuten steht im Vordergrund
- dem Willen der Betreuten ist nachzukommen
- keine Wohnungsauflösung gegen den Willen der Betreuten und ohne Anhörung des Gerichts
- eventl. Einholung eines Gutachtens über eigenen freien Willen
- vorherige Überprüfung der Einrichtung durch Betreuerin

Gruß
Heiner
Hallo Heiner,

ich will mal aus meiner Perspektive antworten:
- Wohl der Betreuten: Wo siehst du hier den Fehler der Betreuerin? Sie macht es möglich, dass die Betreute in einer Dementen-WG Unterkunft findet, bei dem Träger, dem die Dame vorher schon ihr Vertrauen schenkte! Solche Einrichtungen werden, wie Kohlenklau schreib, überprüft und zertifiziert. Wenn die Betreute ihr Leben lang an den Gardasee fuhr, und dies mit ner Einzelbegleitung durchs Heim auch noch möglich wäre, wäre dann die Betreuerin dazu verpflichtet, zu prüfen, ob dies für ihre Betreute okay ist, oder ob das Wasser dort die richtige Temperatur hat?
- dem Willen der Betreuten ist nachzukommen: Bitte? Sämtliche Träger von Alten- und Behinderteneinrichtungen haben Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern - doch diesen Satz wirfst du garaniteirt in keiner davon finden. Wär ja noch schöner in einer Suchtklinik... Anyway, im Ursprungsposts stand nicht von evtl. Gutachten, etc. - also nicht beurteilbar..., zumal dem Willen nachkommen eindeutig etwas anderes ist, als Rechnung zu tragen - mal so als Hinweise, damit du mich nicht falsch verstehst...
- Wohnungsauflösung: Auch hier wieder die Frage, machte dies die Betreuerin einfach so, oder handelte sie nach Rücksprache mit dem Gericht?
- Gutachten? Vielleicht ja geschehen, nur wenn die Dame dies vergessen hat (könnte bei dementen Menschen ja vorkommen und der Betreuerin obliegt sicherlich KEINE Auskunftspflicht gegenüber 3.)?
- Überprüfung der Einrichtung durch die Betreuerin: s. Wohl der Betreuten.
Bezogen auf den Ursprungspost, die ID mit dem Garten als Therapiestätte finde ich toll, und auch insgesamt das dahinterliegende Engagement - aber leider ist's halt doch dazu geeignet Betreuerbashing zu betreiben...

Gruß
M.
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I need a fistfull of medication just to keep it in my pants (Monstermagnet)
Towerowitch ist offline  
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Alt 22.06.2009, 19:44   #23
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo zusammen,

das Forum, wie es leibt und lebt.

Im Studium waren die ersten Sachen, die mir eingebläut wurden, daß Wahrnehmung grundsätzlich subjektiv ist und das man seine eigenen Wertvorstellungen und -maßstäbe nicht absolut setzen und auf andere übertragen soll.
Die weiter oben von heiner angeführten Punkte sind nicht dazu geeignet, der Betreuerin an den Karren zu fahren, weil es unbestimmte Rechtsbegriffe sind bzw. von der Betreuerin im Handeln nicht verletzt wurden

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
- das Wohl der Betreuten steht im Vordergrund
- dem Willen der Betreuten ist nachzukommen
- keine Wohnungsauflösung gegen den Willen der Betreuten und ohne Anhörung des Gerichts
- eventl. Einholung eines Gutachtens über eigenen freien Willen
- vorherige Überprüfung der Einrichtung durch Betreuerin
Das "Wohl" ist relativ und wird von verschiedenen Menschen verschieden ausgelegt, der "Wille" muß eruiert werden und bricht sich zu oft an den tatsächlichen Möglichkeiten, für die Wohnungsauflösung wird wohl ein Beschluß vorliegen, wir wissen es aber nicht, ein Gutachten über den freien Willen, ja schön, "eventl.", aber nicht "muß", "Überprüfung der Einrichtung"? Nö, wo steht das?

Ich halte mich noch mal an die Ausgangsfrage, darum geht es doch wohl.
Zitat:
Zitat von twingo 13
Hat jemand eine Idee?
In meinen Augen hat in dieser ganzen Sache die Betreuerin eine äußerst starke Position und man kommt nicht an ihr vorbei. Das wird an der Stelle ganz deutlich, wenn das Gericht in der Frage des Aufenthaltswechsels nicht gegen die Betreuerin entscheidet. Ich erlebe twingo hier als hilflos. Sie möchte ihrer alten Freundin helfen und läuft vor Mauern. Ich halte es nicht für sinnvoll und zielführend im Sinne der Betroffenen, ihr weiterhin, z.B. mit einem Gang in die Öffentlichkeit, den Sturm gegen die Mauer auch noch schmackhaft zu machen. Das bringt in meinen Augen nur eine weitere blutige Nase. Meine Idee ist: Wenn ich den Feind nicht schlagen kann, dann verbünde ich mich mit ihm! Um so etwas aber umsetzen zu können, muß man sich wohl von einigen liebgewordenen Einstellungen und Stereotypen lösen. Dazu sollte man einmal über den Tellerrand schauen und sich klar machen, daß auch andere Instanzen fehlbar sind und nicht nur Berufsbetreuer unfähig sind. Das relativiert zumindest einmal die Wut und die Rachegelüste und macht den Kopf möglicherweise frei, anders auf die Betreuerin zuzugehen. Außerdem bekommt man Argumente, um der Betreuerin eine Zusammenarbeit schmackhaft zu machen. Vielleicht wird meine Intention jetzt etwas deutlicher. Ihr könnt aber gerne weiter nach "Schuldigen" suchen, ich möchte hier einfach weitere Ideen sammeln und nach "Lösungen" im Sinne der Ausgangsfrage suchen (wobei ich den Eindruck habe, daß twingo sich schon verabschiedet hat und eigentlich gar nicht an Ideen interessiert war).

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 22.06.2009, 19:46   #24
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo M.Günter,

hat sich überschnitten, aber absolut d'accord!

Gruß
Kohlenklau
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Alt 22.06.2009, 21:42   #25
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 8
Standard Antwort

Hallo Kohlenklau,
Warum ich an die Öffentlichkeit will? Ich möchte den Menschen erzählen wie es in unserer Gesellschaft um Alte, Kranke und Behinderte steht die nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu bestellen. Ich möchte Lösungen aufzeichnen, wie man sich im Vorfeld gegen solche Übergriffe schützen kann.

Da ich fast nur mit älteren Menschen arbeite sind mir ihre Sorgen und Probleme geläufig. Leider ziehen sich die Missstände durch alle Berufsgruppen die mit dieser Personengruppe arbeitet. Leider sind auch fast alle diese Berufsgruppen unterbezahlt. Doch wenn ich nicht bereit bin, für die Entlohnung die man mir für mein Aufgabenbereich bietet, meine Arbeit ordentlich und gewissenhaft auszuführen, muss ich mir etwas anderes suchen.
Das was ich hier aufzeige ist nur ein Fall, ich könnte ganze Bücher über solche Missstände schreiben - dann müsste ich allerdings meinen Beruf aufgeben.

Die Freundin will ich natürlich nicht anprangern, sie ist zu alt und wäre auch nicht in der Lage gewesen die Betreuung zu machen.
Die Einrichtung in der sie lebt werde ich sehr wohl anprangern. Diese WG stellt sich als spezielle Demenz WG vor, dass ich darüber nicht lache habe ich nur meiner Selbstbeherrschung zu verdanken. Da werden 10 Demenzkranke verwahrt, es findet keinerlei Förderung statt, die Kranken sitzen den ganzen Tag herum, bekommen ihr Essen, werden gewaschen, gewickelt, gefüttert. Und wenn jemand von ihnen noch eine normal denkende Gehirnzelle hat, dann wird diese mit Antidepressiva lahm gelegt.

Diese Einrichtung wird öffentlich als als Super Demenz WG hingestellt weil sich niemand die Mühe macht hinter die Kulissen zu schauen. Ich recherchiere bereits seit über 6 Monaten was dort abläuft. Beispiel wenn ich komme steht plötzlich bei meiner Bekannten im Zimmer ein großes Pappschild mit der Aufschrift Bewegungstherapie, es fand aber keine statt und ich habe den Pfleger vor Ort gefragt ob er sich bei 10 Leuten nicht merken könne wer diese Therapie erhält. Der Pfleger bringt Kaffee ins Zimmer, meine Bekannte nimmt einen Schluck und stellt fest, er ist kalt. Ich frage ihn ob es üblich ist kalten Kaffee zu servieren, er antwortet na, ja das war gerade der Rest - Hallo!

Der Arzt kann vielleicht am allerwenigsten dafür, den er kennt meine Bekannte gar nicht. Die Pfleger hatten mir bei unserer Unterredung mit der Betreuerin in der Einrichtung am 9.2.2009 gesagt dass meine Bekannte so ängstlich und aggressiv war dafür brauchten sie Antidepressiva. Wenn ich so als Demenz WG mit einer Betreuten bei einem Arzt vorstellig werde, was denken sie was der Arzt da machen kann. Ich muß noch mal anmerken dass es sich um eine äußerst liebenswürdige Dame handelt die Glaube ich nicht mal weis was Aggressionen sind. Auch hat sie bis dato keine Medikamente genommen, sie war zum Glück bisher immer Gesund. Das hat auch die Betreuerin bestätigt dass sie bei der Ausräumung der Wohnung keinerlei Medikamente gefunden hat.

Der Richterin ist klar vorzuwerfen dass sie keine Anhörung vorgenommen hat. Sie hat lediglich auf mein Betreuungsbegehren ein Schreiben dass ihr die Betreuerin geschickt hatte in dem sie sich beschwerte dass ich mich da einmische, einen einzigen Satz unter das Schreiben gesetzt. Sie überlässt die Entscheidung mit dem Umzug und den Erhalt des Schrebergartens der Betreuerin.
Kein Wort über mein Betreuungsbegehren. Telefonisch hat sie einfach den Hörer aufgeworfen unter dem Hinweis ich möchte mich an die Betreuerin wenden.

Die Politiker erfahren zu wenig was wirklich läuft, weil zu wenig Menschen den schweren Weg der öffentlichen Anklage gehen.

Die Presse hat leider nicht genug Einblick in solche Miseren, sie machen einmal eine große Schlagzeile, bleiben vielleicht ein paar Ausgaben dran und geben dann irgendwann auf weil sie auch gegen Wände rennen. Aktueller Fall die unbekannte Finnin die seit Wochen auf dem Flughafen Tegel lebt. Tagelang Schlagzeile, wochenlang nicht und dann ein ganz kleiner Artikel sie lebt dort immer noch völlig mittellos und man versucht gerade ihr eine Betreuung aufzudrücken.

Die Betreuerin hat sich nicht in ein Zuständigkeitsgestrüpp begeben , sie hat es verursacht. Eigenmächtiges ausräumen der Wohnung, die Betreute durfte sich nichts von ihren persönlichen Sachen aussuchen. Nach dem Krankenhausaufenthalt ab in ein betreutes Wohnen, ohne sich die Mühe zu machen sie erst einmal in eine Kurzzeitpflege zu geben, die Angehörigen ausfindig zu machen und zu fragen ob denn eine Pflege in ihrer Wohnung noch möglich wäre. Die Unterbringung in diese WG geschah ganz klar telefonisch. Auch die Pflegerinnen vor Ort sagten mir bei meinem ersten Besuch, so etwas hätten Sie noch nie erlebt. Für diese Aussage habe ich eine Zeugin ich war nicht alleine da.

Sie hat auch die Gesundheitsfürsorge außer acht gelassen, das Bein meiner bekannten das im November 2008 verletzt wurde ist erst im April 2009 untersucht worden über den Ausgang der Untersuchung gibt sie keine Auskunft, sagt nur ist alles in Ordnung. Isr es aber nicht, sie läuft immer noch schlecht.

Sie hat ihr auch einen finanziellen Schaden zugefügt. Die Betreuerin hat den Schlüssel für ihren Garten, der Garten wurde seit November 2008 nicht mehr gepflegt. Es ist alles verdorrt und sieht schlimm aus. Da ich von dem Wert eines Schrebergartens keine Ahnung habe, hatte ich mich erkundigt was so ein Garten wert sein könnte

Zu mir selbst, ich würde schon eine akzeptable Lösung durchsetzen können, aber es gab bisher noch kein Lösung weil jeder sich aus der Verantwortung zieht.

Hab vielen Dank für Deine Anregungen

Gruß Twingo

Geändert von twingo 13 (22.06.2009 um 21:46 Uhr)
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Alt 22.06.2009, 22:01   #26
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Beiträge: 8
Lächeln Ein großes Dankeschön an alle

Guten Abend,
Ich möchte mich hiermit recht herzlich bedanken bei allen die sich die Mühe gemacht haben sich mit meinem Beitrag auseinander zusetzen und mir wichtige Anregungen gegeben haben. Ich werde sie auf dem laufenden halten.

Gruß Twingo
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Alt 22.06.2009, 22:57   #27
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Beiträge: 2,086
Standard

Hallo twingo 13,

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Warum ich an die Öffentlichkeit will? Ich möchte den Menschen erzählen wie es in unserer Gesellschaft um Alte, Kranke und Behinderte steht die nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu bestellen. Ich möchte Lösungen aufzeichnen, wie man sich im Vorfeld gegen solche Übergriffe schützen kann.
das gibt der ganzen Sache ja nun eine etwas andere Richtung. Es wäre vielleicht fairer gewesen, wenn Du uns von Anfang an über Deine Intention informiert hättest.

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Der Arzt kann vielleicht am allerwenigsten dafür, den er kennt meine Bekannte gar nicht. Die Pfleger hatten mir bei unserer Unterredung mit der Betreuerin in der Einrichtung am 9.2.2009 gesagt dass meine Bekannte so ängstlich und aggressiv war dafür brauchten sie Antidepressiva. Wenn ich so als Demenz WG mit einer Betreuten bei einem Arzt vorstellig werde, was denken sie was der Arzt da machen kann.
Das macht mich jetzt etwas sprachlos. Die Dame wird nach Deiner Aussage mit Antidepressiva behandelt und hat Verletzungen am Stützapparat und der Arzt kennt Deine Bekannte nicht? Und Du erklärst, dass der Arzt am allerwenigsten dafür kann? Wer hat die Medikamente verschrieben? Entschuldige, was ist denn da los. Entweder sollte der Arzt seine Zulassung verlieren oder die Pfleger sollten strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt werden. Wenn Du Dich schon engagierst, dann solltest Du das aber umgehend anzeigen oder umgehend den MDK informieren. Das hilft Deiner Bekannten mehr, als der Gang in die Öffentlichkeit.

Du wirfst der Betreuerin vor, noch nicht in der Einrichtung gewesen zu sein (was nicht zu ihren Pflichten gehört) und gestehst dem Arzt zu, seine Patientin trotz Beschwerden und Verletzungen noch nicht gesehen zu haben? Das finde ich merkwürdig.

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Der Richterin ist klar vorzuwerfen dass sie keine Anhörung vorgenommen hat. Sie hat lediglich auf mein Betreuungsbegehren ein Schreiben dass ihr die Betreuerin geschickt hatte in dem sie sich beschwerte dass ich mich da einmische, einen einzigen Satz unter das Schreiben gesetzt. Sie überlässt die Entscheidung mit dem Umzug und den Erhalt des Schrebergartens der Betreuerin.
Kein Wort über mein Betreuungsbegehren. Telefonisch hat sie einfach den Hörer aufgeworfen unter dem Hinweis ich möchte mich an die Betreuerin wenden.
Erst mal nicht nett und kaum angreifbar. Nur in einem Punkt. Wenn Du Dich als ehrenamtliche Betreuerin angeboten hast, dann muß die Richterin das berücksichtigen und prüfen, ob Du geeignet bist. Da hast Du ein Einfalltor.

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Die Politiker erfahren zu wenig was wirklich läuft, weil zu wenig Menschen den schweren Weg der öffentlichen Anklage gehen.
Na ja, daß Poliker manchesmal im Tal der Ahnungslosen leben mag ja sein. Ich leite aber aus dem Primat der Politik andere Ansprüche ab, als drauf zu warten, daß Bürger etwas öffentlich skandalisieren.


Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Die Betreuerin hat sich nicht in ein Zuständigkeitsgestrüpp begeben , sie hat es verursacht. Eigenmächtiges ausräumen der Wohnung, die Betreute durfte sich nichts von ihren persönlichen Sachen aussuchen. Nach dem Krankenhausaufenthalt ab in ein betreutes Wohnen, ohne sich die Mühe zu machen sie erst einmal in eine Kurzzeitpflege zu geben, die Angehörigen ausfindig zu machen und zu fragen ob denn eine Pflege in ihrer Wohnung noch möglich wäre. Die Unterbringung in diese WG geschah ganz klar telefonisch. Auch die Pflegerinnen vor Ort sagten mir bei meinem ersten Besuch, so etwas hätten Sie noch nie erlebt. Für diese Aussage habe ich eine Zeugin ich war nicht alleine da.
Die Kritik des Pflegepersonals spricht aber gegen Deine erste Behauptung, wonach zwischen Heim und Betreuerin eine Kungelei stattgefunden hat. Außerdem weißt Du nicht, was die Betreuerin tatsächlich im Vorfeld gemacht hat und diese Vorgehensweise verstößt nicht unbedingt gegen geltendes Recht. außerdem hat die Betreuerin möglicherweise unter Zeitdruck handeln müssen, so daß so manche der von Dir angesprochenen Möglichkeiten gar nicht realisiert werden konnten. Alles äußerst vage.

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Sie hat auch die Gesundheitsfürsorge außer acht gelassen, das Bein meiner bekannten das im November 2008 verletzt wurde ist erst im April 2009 untersucht worden über den Ausgang der Untersuchung gibt sie keine Auskunft, sagt nur ist alles in Ordnung. Isr es aber nicht, sie läuft immer noch schlecht.
Das ist eine Sache des Arztes und des Heims. Diagnosestellung und Therapie gehören nicht zur Gesundheitssorge. Wenn sich die Betreute in einem Heim befindet, dann ist es Aufgabe des Pflegepersonals, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das Versäumnis der Betreuerin liegt in der Nichtwahrnehmung ihrer Kontrollfunktion. Aber wenn die Einrichtung nach außen hin eine Mustereinrichtung ist, dann muß man auch der Betreuerin zugestehen, Vertrauen in die Integrität der Einrichtung zu haben.

Zitat:
Zitat von twingo 13 Beitrag anzeigen
Sie hat ihr auch einen finanziellen Schaden zugefügt. Die Betreuerin hat den Schlüssel für ihren Garten, der Garten wurde seit November 2008 nicht mehr gepflegt. Es ist alles verdorrt und sieht schlimm aus. Da ich von dem Wert eines Schrebergartens keine Ahnung habe, hatte ich mich erkundigt was so ein Garten wert sein könnte
Na ja, der Garten soll verkauft werden und die Natur nimmt nunmal ihren Lauf. Die Betreuerin ist zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Vermögen verpflichtet und es ist die Frage, ob die Beauftragung eines Gärtners unter den Umständen des Heimaufenthaltes Sinn machen würde.

Nochmal zusammengefaßt: Wenn Du allgemein Mißstände anprangern willst, dann such Dir Mitstreiter, schmiede Koalitionen, mach 'Politik'. Betreuer können dabei gute Bündnisgenossen sein. Wenn Du im konkreten Fall Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen möchtest, dann geh gegen den Arzt vor und greif das Heim an, wenn Du Deiner Bekannten konkret helfen möchtest, dann spann die Anwältin gegen die Richterin ein, damit Du die gesetzliche Betreuung auf ehrenamtlicher Basis bekommst.
Die Betreuerin kannst Du nach meiner Einschätzung nicht in die Verantwortung nehmen, ihr kann man vielleicht moralische Vorhaltungen machen, formal und rechtlich dürfte sie kaum angreifbar sein.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 22.06.2009, 23:34   #28
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Standard Betreuerin und Schrebergarten

Hallo Kohlenklau
Danke für deine Antwort.

Wahrscheinlich ist es in meinem Eingangsbeitrag nicht klar rübergekommen, die Freundinnen meiner Bekannten und ich haben mehrfach Kontakt zu der Betreuerin aufgenommen und ihr gesagt, dass ihr ganzes Herz an diesem Garten hängt und sie diesen bis zu ihrem Sturz im November 2008 selbstständig versorgt hat.

Wir hatten der Betreuerin vorgeschlagen dass wir ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stellen die regelmäßig den Garten pflegen. Ich und zwei einer Kolleginnen hätten den Fahrdienst ehrenamtlich übernommen. Wir hätten sie wenn sie möchte abgeholt und in die Einrichtung zurück gebracht.

Ich hatte der Betreuerin auch gesagt, da wir nicht wissen wie der Krankheitsverlauf voranschreitet, der Garten vielleicht nur noch diesen Sommer genutzt werden kann. Und die Pacht war sowieso für dieses Jahr bezahlt. Wiso hat sie der alten Dame den Herzenswunsch nicht erfüllt.

Ich denke sie soll zum Wohle der Betreuten handeln?

Gruß Twingo
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Alt 22.06.2009, 23:42   #29
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Standard

Hallo twingo 13,

ich habe den Eindruck, daß du unbedingt gegen die Betreuerin vorgehen möchtest. Mach es.

Bzgl. der Gartensache. Warum hast Du Dich nicht gekümmert. Die von Dir angesprochenen Sachen haben doch nichts mit der Betreuerin zu tun. Du kannst doch Deine Freundin in Absprache mit der Einrichtung abholen, wann Du und sie will und der Gesundheitszustand es zuläßt. Du kannst auch mit anderen Leuten in den Garten, wenn Deine Freundin dabei ist. Hat Euch die Betreuerin ausdrücklich untersagt (mit welcher Begründung) den Garten zu betreten?
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Alt 23.06.2009, 00:09   #30
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Beiträge: 8
Standard Garten

Noch mal ich,

Die Betreuerin hat den Schlüssel und den rückt sie nicht raus. Sie meint meine Bekannte braucht den Garten nicht mehr. Und ich hole sie 1-2 mal die Woche ab und dann gehen wir schick Essen oder besuchen eine Ausstellung, wenn ich dass nicht täte würde sie schon sabbernd im Rollstuhl sitzen.

Gute Nacht
Twingo
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