Dies ist ein Beitrag zum Thema habe ich noch rechte??? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo kitty,
aus reiner Neugier, weshalb zieht dir die ARGE soviel ab?
Meines Wissens sind Abzüge nur bis 10% der ...
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23.06.2009, 19:19 | #11 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo kitty,
aus reiner Neugier, weshalb zieht dir die ARGE soviel ab? Meines Wissens sind Abzüge nur bis 10% der Regelleistung (also von 351 bzw. 359€ gerechnet) erlaubt. Oder hast du noch Mann/Lebensgefährte/Kind/Kinder bei dir? Gruss, MurphysLaw |
23.06.2009, 19:34 | #12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo murphy,
AlG 2-Leistungen können bis auf 100% gekürzt werden. Wenn mehr als 30 % gekürzt wird, dann kommen Sachleistungen in's Spiel (§ 31 SGB 2) SGB 2 - Einzelnorm Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
23.06.2009, 19:42 | #13 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Kohlenklau,
das ist ein Missverständnis, ich ging bei der von kitty gemachten Aussage NICHT von einer Sanktion aus, die, wie du richtig sagst, im Extremfall bis 100% geht, sondern von einer Rückzahlungsvereinbarung durch z.B. Überzahlung oder Darlehen. Also gemäss SGB II § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen Vielleicht lässt uns kitty ja noch wissen, was es ist. Gruss, MurphysLaw |
24.06.2009, 09:23 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
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ja ich zahle im moment über das jobcenter im monat 55 € mietschulden ab und 25 € für ein zinsloses darlehn das ich bekommen habe um die jahresstrohmabrechnung bezahlen zu können
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24.06.2009, 17:24 | #15 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo kitty,
also so wie ich vermutete. In meinen Augen ist die Höhe nicht rechtens. So wie ich SGB II §23 verstehe, sind Darlehen (auch bei mehreren) zusammen mit max. 10% der Regelleistung pro Monat zu tilgen. Weiss deine Betreuerin schon davon? Falls nein, bitte sie beim Amt einen Antrag auf Minderung der Raten auf die zulässige Höhe. Im Übrigen solltest du um deiner selbst Willen so lange von weiteren "Ratenkäufen" absehen, bis du die anderen Sachen bezahlt hast (ein bisschen Klugschei**** muss sein ). Gruss, MurphysLaw P.S.: Wo ich gerade Darlehen wegen Stromabrechnung lese .... hast du schon von Verivox: Stromtarife Gaspreise Telefontarife DSL-Tarife Internettarife Handytarife im Vergleich mal geschaut, ob dein aktueller Stromanbieter der für dich günstigste ist? Beachte dabei, dass KEINE Vorauszahlungen geleistet werden sollten (in der Liste das Häkchen also wegmachen) und kontrolliere die Liste auch mal ohne Einrechnung eines etwaigen Bonus. Achte auf die Grundgebühr und den Preis pro kWh und vergleiche das mit den Preisen deines Anbieters aus der letzten Endabrechnung. Vielleicht lässt sich da ja was sparen? Alternativ kannst du dir auch Stromspar-Check: Willkommen ansehen. Die haben da eine nette Aktion für Leistungsempfänger und Rentner. (Wäre ich nicht so ein Angsthase vor Menschen, hätte ich das schon bei mir durchgezogen :-/ ) Geändert von MurphysLaw (24.06.2009 um 17:33 Uhr) |
24.06.2009, 17:59 | #16 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 15
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hallo MurphysLaw
danke für deinen tip aber die mietschulden sind fast weg und ab november zahle ich nur noch 25 € und das ist im rahmen und was den strom anbieter angeht so habe ich schon gewechselt und spare so pro monat 11 € und auf das jahr gesehen rechnet sich das und ratenkäufe mache ich schon lange nicht mehr hatte nur im tabackladen anschreiben lassen aber das ist jetzt auch vorbei habe ihm schon gesagt das er mir nix mehr anschreiben soll |
26.06.2009, 20:29 | #17 |
Stammgast
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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hallo kitty
einen tipp habe ich auch noch:
versuche bei deinem kreis/stadt leistungen nach §§ 54, 55 SGB XII zubeantragen.....(Eingliederungshilfe). mit der eventuellen bewilligung hast du einen mehrbedarf beim SGB II (§24) in höhe von 35% des regelsatzes...also bummelig 120 euronen.......ich denke , dass das "sümmchen" dir hilft. viel erfolg und liebe (depressive) grüße nam |
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Stichworte |
betreueraufgaben, darlehn, energieversorgung, schulden, sgb2, stromkosten |
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