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Beerdigungskosten usw.

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Hallo zusammen! Ich hoffe dass ich hier richtig bin! Es ist so dass mein Erzeuger seit 10 Jahren im Pflegeheim ...


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Alt 24.06.2009, 13:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 1
Standard Beerdigungskosten usw.

Hallo zusammen!

Ich hoffe dass ich hier richtig bin!

Es ist so dass mein Erzeuger seit 10 Jahren im Pflegeheim ist. Es besteht kein Kontakt. Ich will hier nicht ins Detail gehen aber er ist ein ziemlicher Menschenquäler gewesen und glücklicherweise hat auch das Sozi das erkannt und sieht von Elternunterhalt ab.

Nun meine Fragen:

1. Wer bezahlt die Beerdigung, denn auch da habe ich weder Lust noch Geld?
2.Werde ich benachrichtigt wenn er verstirbt, damit ich das überschuldete Erbe ablehnen kann, oder muss ich selbst regelmässig da anrufen um zu fragen ob er noch lebt? (Bekannte erzählten mir das sei so)
3. Was kostet es ein solches Erbe abzulehnen?

Ich hoffe mir kann jemand helfen, wenigstens mit Links zu passenderen Foren. Hab gegoogelt aber nix gefunden!

Danke und Gruss!

cm76
cm76 ist offline  
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Alt 24.06.2009, 14:03   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo CM

§ 1968 BGB der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung.
§ 1924 BGB gesetzlicher Erbe sind die Abkömmlinge des Erblassers.
§§ 1942 ff BGB regelt die Ausschlagung der Erbschaft. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme und dann 6 Wochen.

Es wird also so sein, dass du vom Tod deines Erzeugers benachrichtigt wirst, sofern du Name und Adresse und Telefonnummer im Heim hinterlegt hast. Ihnen würde ich schon vorab schriftlich geben, dass du das Erbe ausschlägst und nicht für die Bestattung sorgen wirst. Es ist hilfreich für das Heim, dass die schon vorab wissen, wie der Hase läuft und sie im Todesfall sogleich das Ordnungsamt informieren.

Sobald sie dich informieren, wendest du dich mit dem Familienstammbuch oder einem Auszug daraus (Geburtsurkunde) an das Nachlassgericht und erklärst die Ausschlagung. Sollte du das Original nicht haben, kannst du beim Standesamt deiner Geburtsstadt eine Zweitschrift anfertigen lassen. Am besten schon vorsorglich.

Viel kostet die Ausschlagung nicht, eine Verwaltungsgebühr halt. Lässt sich sicherlich auch per Internet auf der Seite des Amtsgerichts der Stadt, in der dein Erzeuger lebt, unter Gebühren Nachlassgericht ermitteln.

Parallel zur Ausschlagung würde ich sogleich Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt aufnehmen und denen den Sachverhalt schildern, dass zwar Angehörige vorhanden sind, aber zumindest du das Erbe ausschlagen und nicht für die Bestattungskosten aufkommen wirst.

Sollte sonst niemand vorhanden sein oder das Erbe annehmen, wird das Ordnungsamt die Kosten für ein sog. stilles Begräbnis übernehmen. Das ist eine schlichte Urnenbestattung für ein paar hundert Euro. Je nach Friedhof wird er anonym oder auf einem Urnen-Rasen-Reihenfeld beigesetzt.

Im übrigen schau mal unter Sozialbestattungen
Sozialbestattung - Kostentragungspflicht nach § 15 BSHG

Zur Bestattungspflicht
Bestattungspflicht ? Wikipedia

zur Erbausschlagung
Nachlass überschuldet? Wie läuft die Erbausschlagung? | anwalt.de-Rechtstipp, Rechtsanwalt, Rechtsberatung

Heinz
 
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Alt 24.06.2009, 18:07   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo cm76,

so einfach ist dass Alles nicht. Es kommt nähmlich darauf an, in welchem Bundesland du wohnst.
Bestattungsgesetze sind Landesgesetze und unterschiedlich geregelt.
Ich habe, da ich "grenznah" wohne, schon so meine Erfahrungen gemacht, mit den unterschiedlichen Gesetzen.

Achtung!
Eine Ausschlagung der Erbschaft, führt nicht automatisch dazu, von der Bestattung befreit zu werden.

Freundliche Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 24.06.2009, 18:14   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heiner,

erzähl mal, was ist dir passiert.

Landesgesetze sind nachrangig dem Bundesgesetz. Was ist BGB steht, geht den Landesgesetzes vor. Was mir allerdings auch noch im Kopf schwirrt, ist die Zumutbarkeit. Ähnlich dem Schenkungswiderruf wegen grober Undankbarkeit, gibt es auch m.E. im Bestattungsrecht die Regelung, dass bei nicht existenter oder mehrjähriger zerrütteter Beziehung Angehörige von der Bestattungspflicht befreit werden können. Wäre mal interessant, dem nachzugehen.

Heinz
 
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Alt 24.06.2009, 23:33   #5
"Flying Soul"
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
Standard

Hallo,

also Erbe ausschlagen kannst Du... bei mir hats 10.50€ gekostet.
Beerdigung müsste der nächste Verwandte zahlen. So auch bei mir. Es ist eig egal ob die Beziehung zum Verstorbenen zerrüttet war. Zahlen musst Du dann trotzdem. Eine einfache Bestattung vom Ordnungsamt kostet um die 1.700€... also so viel müssen wir zahlen. Einfache anonyme Urnenbestattung. Mehr fällt mir nicht ein...

Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Alt 25.06.2009, 08:00   #6
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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hallo Franzi,

Sozialbestattung: da darfst du das Komma verschieben. Das hieisige Krematorium fragte die Kirchengemeinden an, ob nicht ein Sammelurnenfeld eingerichtet werden könne. Dann betrügen die Bestattungskosten unter 200 Euro. Regulär kosten eine Bestattung durch Ordnungsamt um die 500 Euro. 'Durch das Ordnungsamt' heißt, es kommt niemand anderes für die Bestattung auf, als die Kommune.

Eine reguläre, wenn auch einfache Urnenbestattung kostet tatsächlich um den von dir genannten Betrag. Oft sogar noch teurer.

'mehr fällt mir nicht ein' ich las zunächst: dazu fällt mir nichts mehr ein. Anonym und wohlmöglich im Massengrab ist tatsächlich verscharrt wie ein Hund. Die Bestattungskultur fällt gleich mit in die Grube. Letztens hörte ich, man könne auch die Urne ins Weltall schießen lassen. Dann bevorzuge ich doch eher, meine Asche zum Diamanten pressen zu lassen. Doch das kostet schon ein paar Euro mehr.

Heinz
 
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Alt 25.06.2009, 12:08   #7
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,

nur ein Beispiel, wie zurzeit mit den Toten in unserer Kultur umgegangen wird.

In einem Landkreis, in dem ich auch als Betreuer tätig bin wird folgendes praktiziert:

Bei Bestattungen durch das Sozialamt, schickt dieses die Leiche nach Tschechien in ein Krematorium. Nach der Verbrennung wird die Asche im Pappkarton zurück geschickt.
Hier in Deutschland wird dieser Karton dann auf dem Friedhof in ein Loch gelegt. Ohne Namen, Daten etc. Dies alles im Sinne der Kostenreduzierung. Wobei ich zweifele, ob eine Kosteneinsparung für den Steuerzahler stattfindet. In meinen Augen wird nur vom eigenen Finanzhaushalt gespart, nicht aber von den allg. Steuergeldern.

Soweit ist unsere Kultur gesunken. Wo führt so eine Gesellschaft hin,die so mit ihren Verstorbenen umgeht? "Totenehre" ?

Leserbriefe, meinerseits in der regionalen Presse, verschallten ebenso im Wind, wie manche Asche in einem Loch.

Grüße
Heiner

Geändert von heiner (25.06.2009 um 12:11 Uhr)
heiner ist offline  
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Alt 25.06.2009, 12:58   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Heiner,

das Thema von CM war eher familiär, allso von der Pflicht wegzukommen, sich um die Bestattung des 'Erzeugers' kümmern zu müssen.

Ich finde, das Thema Bestattungskultur, was ich persönlich sehr interessant finde, sollten wir eher im off topic weiter bedenken.

zur Zumutbarkeit vielleicht noch soviel entscheidend

http://www.jva-rottenburg.de/servlet...l?ROOT=1153033

Recht möchte ich dir geben im Hinblick auf die Erbschaft. Da heißt es Bestattungspflicht ? Wikipedia

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer:
Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht.

Das heißt, die Ausschlagung des Erbes beeinflusst die Bestattungspflicht nicht.

Heinz
 
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Alt 25.06.2009, 15:11   #9
SBS
Forums-Azubi
 
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Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Es wird also so sein, dass du vom Tod deines Erzeugers benachrichtigt wirst, sofern du Name und Adresse und Telefonnummer im Heim hinterlegt hast. Ihnen würde ich schon vorab schriftlich geben, dass du das Erbe ausschlägst und nicht für die Bestattung sorgen wirst. Es ist hilfreich für das Heim, dass die schon vorab wissen, wie der Hase läuft und sie im Todesfall sogleich das Ordnungsamt informieren.

Sobald sie dich informieren, wendest du dich mit dem Familienstammbuch oder einem Auszug daraus (Geburtsurkunde) an das Nachlassgericht und erklärst die Ausschlagung.
Heinz
Hallo,

vielleicht ist noch zu ergänzen, dass du nicht unbedingt erwarten kannst, informiert zu werden. Solltest du daher von Dritten nebenbei hören, dass dein Vater verstorben ist, so gilt dies auch als Kenntnisnahme.

Aus langjähriger Berufserfahrung kenne ich viele Erben, die die Frist versäumt haben, weil sie zwar vom Tod wussten, aber davon ausgingen, schriftlich informiert zu werden.

Ja und dann ganz wichtig, falls du Kinder hast, müssen diese, oder die gesetzlichen Vertreter, ebenfalls ausschlagen.


Liebe Grüße SBS
SBS ist offline  
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Alt 25.06.2009, 16:13   #10
"Flying Soul"
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 847
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Hallo Heinz,

oh... das wusste ich gar nicht. Bei meiner Schwester wurde auch eine Sozialbestattung "durchgeführt" und da sind die Kosten so "hoch".
Danke für die Erklärung.

Liebe Grüße Franzi
Franzi19 ist offline  
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Stichworte
beerdigung, bestattung, bestattungspflicht, erbausschlagung, erbe, ordnungsamt


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